Witzin
Witzin ist eine Gemeinde im Nordosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Sternberger Seenlandschaft mit Sitz in der Stadt Sternberg verwaltet.
Wappen | Deutschlandkarte | |
---|---|---|
| ||
Basisdaten | ||
Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern | |
Landkreis: | Ludwigslust-Parchim | |
Amt: | Sternberger Seenlandschaft | |
Höhe: | 30 m ü. NHN | |
Fläche: | 18,79 km2 | |
Einwohner: | 452 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 24 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 19406 | |
Vorwahl: | 038481 | |
Kfz-Kennzeichen: | LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB | |
Gemeindeschlüssel: | 13 0 76 155 | |
Gemeindegliederung: | 2 Ortsteile | |
Adresse der Amtsverwaltung: | Am Markt 1 19406 Sternberg | |
Website: | ||
Bürgermeister: | Hans Hüller | |
Lage der Gemeinde Witzin im Landkreis Ludwigslust-Parchim | ||
Geografie und Verkehr
Die Gemeinde liegt in einer waldreichen hügeligen Landschaft östlich von Sternberg. Im Westen grenzt die Gemeinde an den Trenntsee und den Groß Radener See, kleinere Seen finden sich entlang des Müllerbaches mit dem Ortmannsee, Kemladesee und den Mühlensee. Im Süden liegt der Glammsee. Im Osten befindet sich im Waldgebiet Herrenholz die höchste Erhebung mit 76,8 m ü. NHN. Die nächstgrößeren Städte sind Sternberg (8 Kilometer) und Güstrow (20 Kilometer).
Durch den Ort Witzin führt die Bundesstraße 104 von Schwerin nach Güstrow.
Ortsteile der Gemeinde sind Loiz und Witzin.[2]
Geschichte
Im Jahr 1270 wurde Witzin als Kirchdorf, das zum Bützower Archidiakonat gehörte, erstmals urkundlich erwähnt.[3] 1309 belehnte Fürst Heinrich II. von Mecklenburg den Ritter Ludolf von Ganzow mit einer Hebung von 20 Mark Bede aus dem Dorf für ein von ihm geliehenes Kapital.[4] Im 14. Jahrhundert gehörte durch Vetternwirtschaft der größte Teil des Ortes der Familie von Ganzow. Auch die von Pressentin hatten dort zwei Höfe und acht Hufen. Im Jahr 1408 ging durch Kauf der gesamte Besitz der Pressentins an das Kloster Tempzin, zwei Jahre später auch der Ganzowsche Besitz. Im Zuge der Säkularisation wurde das Gebiet an die Herren von Pedersdorf belehnt. 1625 war das Domanialgut noch in Pfandbesitz des herzoglich-braunschweigischen Rates und Hofmarschalls Hans von Petersdorff. Danach gehörte der Domanial-Pachthof und das Bauerndorf Witzin zum Großherzogtum Mecklenburg und zum Amt Warin-Neukloster-Sternberg-Tempzin. Nach 1945 gehörte der Ort erst zum Land Mecklenburg und dann von 1952 bis 1990 zum Bezirk Schwerin.
Der Name bezieht sich auf das slawische Wort vitŭ für Gewinn. Der Name bezieht sich auf den slawischen Lokator des Ortes und bedeutet Ort des Vitek.[5]
Urkundlich erstmals erwähnt wurde der Ortsteil Loiz am 31. März 1328, als der mecklenburgische Fürst Heinrich II. der Stadtkirche Sternberg eine Vikarie stiftet. Diese wurde mit Einkünften aus dem Ort ausgestattet.[6]
Am 1. Juli 1950 wurde die bisher eigenständige Gemeinde Loiz eingegliedert.
Politik
Gemeindevertretung und Bürgermeister
Der Gemeinderat besteht (inkl. Bürgermeister) aus 7 Mitgliedern. Die Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019 hatte folgende Ergebnisse[7]:
Partei/Bewerber | Prozent | Sitze[8] |
---|---|---|
Wählergemeinschaft Witzin | 64,63 | 4 |
Wählergemeinschaft MZW | 29,95 | 2 |
Bürgermeister der Gemeinde ist Hans Hüller (Wählergemeinschaft Witzin), er wurde mit 77,58 % der Stimmen gewählt.[9]
Wappen
Blasonierung: „In Blau eine eingebogene goldene Spitze, belegt mit einem vierspeichigen, zwölfschaufeligen blauen Mühlrad; vorn zwei schräg gekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen; hinten ein abgebrochener goldener Abtsstab.“[10]
Das Wappen und die Flagge wurde von dem Schweriner Heraldiker Karl-Heinz Steinbruch gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 11. August 2005 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 299 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert. | |
Wappenbegründung: In dem Wappen soll mit dem Mühlrad an die große wirtschaftliche Bedeutung der Witziner Mühlen erinnert werden, die nachweislich von der Mitte des 14. Jh. an bis ins 20. Jh. hinein in Betrieb waren. Mit den schräg gekreuzten Giebelbrettern wird nach dem Gestaltungsgrundsatz des pars pro toto auf die das Dorfbild mit prägenden niedersächsischen Bauernhäuser verwiesen. Der abgebrochene Abtsstab steht als Symbol für die fast 150-jährige Zugehörigkeit eines Teils der heutigen Gemeinde Witzin zur ehemaligen Antoniterpräzeptorei in Tempzin. |
Flagge
Die Flagge ist gleichmäßig längs gestreift von Gelb und Blau. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des blauen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.[11]
Dienstsiegel
Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „GEMEINDE WITZIN“.[11]
Sehenswürdigkeiten
- Spätromanische Dorfkirche Witzin mit zwei Kreuzrippengewölben; niedriger Turm aus Feld- und Backstein mit achtseitigem, spitzem Turmhelm, nördl. Sakristeianbau
- Hallenhaus in Loiz, Dorfstraße 2
In Witzin Ansässige
- Baldur Beyer (1936–2021), Wolfskind, Schiffsschlosser in Wismar, Landessportlehrer und Cheftrainer des SC Empor Rostock, Patron des Alphorns in Norddeutschland
- Christian Beerbaum (* 1964), Orthopädietechnikermeister in Güstrow
Quellen
Weblinks
Einzelnachweise
- Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2020 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- § 9 der Hauptsatzung (PDF; 142 kB) der Gemeinde
- MUB II. Schwerin 1864, Nr. 1178.
- MUB V. (1869) Nr. 3337.
- Paul Kühnel: Die slavischen Ortsnamen in Meklenburg. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 46, 1881, ISSN 0259-7772, S. 3–168, hier S. 98.
- MUB VII. (1872) Nr. 4363, 4912
- Wahlergebnisse auf www.amt-ssl.de
- Reihenfolge nach Stimmenanteil
- Wahlergebnisse auf www.amt-ssl.de
- Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge – Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Hrsg.: produktionsbüro TINUS; Schwerin. 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0, S. 215/216.
- Hauptsatzung § 1 (PDF; 142 kB).