Lüttow-Valluhn
Lüttow-Valluhn ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Zarrentin mit Sitz in der Stadt Zarrentin am Schaalsee verwaltet.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern | |
Landkreis: | Ludwigslust-Parchim | |
Amt: | Zarrentin | |
Höhe: | 30 m ü. NHN | |
Fläche: | 24,54 km2 | |
Einwohner: | 911 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 37 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 19246 | |
Vorwahl: | 038851 | |
Kfz-Kennzeichen: | LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB | |
Gemeindeschlüssel: | 13 0 76 092 | |
Gemeindegliederung: | 3 Ortsteile | |
Adresse der Amtsverwaltung: | Amtsstr. 4–5, 19246 Zarrentin am Schaalsee | |
Website: | ||
Bürgermeister: | Marko Schilling | |
Lage der Gemeinde Lüttow-Valluhn im Landkreis Ludwigslust-Parchim | ||
Geografie
Die Gemeinde befindet sich im Westen Mecklenburg-Vorpommerns an der Grenze zu Schleswig-Holstein und südlich des Biosphärenreservats Schaalsee. Durch das Gemeindegebiet verlaufen der Fluss Boize, die Bundesautobahn 24 und die Bundesstraße 195.
Umgeben wird Lüttow-Valluhn von den Nachbargemeinden Zarrentin am Schaalsee im Norden und Nordosten, Kogel im Südosten, Gallin im Süden sowie Gudow im Westen.
Lüttow-Valluhn setzt sich aus den Ortsteilen Lüttow, Schadeland und Valluhn zusammen.[2]
Geschichte
Fusion
Am 13. Juni 2004 wurden die bisherigen Gemeinden Lüttow und Valluhn zur neuen Gemeinde Lüttow-Valluhn zusammengeschlossen.[3]
Lüttow
Lüttow wird 1230 als Luttekowe im Ratzeburger Zehntenregister erstmals urkundlich erwähnt, als der Ort noch aus 14 Hufen bestand. 1496 zählte das Dorf etwa 35 Einwohner. Der Dreißigjährige Krieg und eine Pestwelle im Jahr 1676 forderten zahlreiche Opfer. 1894 besteht Lüttow aus je zwölf Bauernhöfen, Büdnereien und Häuslereien sowie 246 Bewohnern.
Valluhn
Die erste urkundliche Erwähnung Valluhns als Vilun, was aus dem Slawischen kommt und so viel wie „Zauberin“ bedeutet, findet sich 1194 im Isfriedschen Teilungsvertrag. Auch dieser Ort taucht 1230 im Ratzeburger Zehntenregister auf, als er noch aus 14 Hufen bestand und zur Parochie Zarrentin gehörte und vom deutschen Kolonisten Ottbertus regiert wurde. 1496 zählt Valluhn 14 Familien und 68 Einwohner. Der Dreißigjährige Krieg forderte auch hier zahlreiche Opfer. Bei Valluhn kämpften 1813 französische gegen deutsch-russische Truppen, wobei die Franzosen geschlagen wurden und sich in Richtung Hamburg zurückzogen.
Valluhn war von je her landwirtschaftlich geprägt. Nach 1990 entstand, begünstigt durch die Lage an der Autobahn und zu Hamburg, das größte neu geschaffene Gewerbegebiet Mecklenburg-Vorpommerns, in dem sich vor allem Transportgewerbe niederließ. Außerdem ist dort seit 2006 das Fleischwerk der Edeka Nord angesiedelt, mit 43.000 m² Fläche, rund 400 Mitarbeitern und täglich produzierten 350 t einer der größten Fleischverarbeitungsbetriebe in Deutschland.
Politik
Gemeindevertretung und Bürgermeister
Der Gemeinderat besteht (inkl. Bürgermeister) aus 8 Mitgliedern. Die Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019 hatte folgende Ergebnisse[4]:
Partei/Bewerber | Prozent | Sitze |
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Wählergemeinschaft Bürgerbündnis | 60,64 | 5 |
CDU | 39,36 | 3 |
Bürgermeister der Gemeinde ist Marko Schilling, er wurde mit 84,50 % der Stimmen gewählt.[5]
Dienstsiegel
Die Gemeinde verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg geführt. Es zeigt einen hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift „GEMEINDE LÜTTOW-VALLUHN“.[6]
Sehenswürdigkeiten
- Museumshof Valluhn
Weblinks
Einzelnachweise
- Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2020 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- § 9 der Hauptsatzung (PDF; 41 kB) der Gemeinde
- StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2004
- Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg(ZKO)
- Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg(ZKO)
- Hauptsatzung § 1 Abs.3