Amtsgericht Bensheim
Das Amtsgericht Bensheim (AG Bensheim) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der südhessischen Stadt Bensheim an der Bergstraße.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Gerichtes ist in Bensheim an der Bergstraße in der Wilhelmstraße 26. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bensheim umfasst die Stadt Bensheim (einschließlich aller Stadtteile), die Kreisstadt Heppenheim (einschließlich aller Stadtteile), die Stadt Lorsch, die Stadt Zwingenberg (mit dem Stadtteil Rodau), die Gemeinde Einhausen und die Gemeinde Lautertal (mit allen Ortsteilen).
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Bensheim ist die Erstinstanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen für den eigenen Gerichtsbezirk. Darüber hinaus ist es zuständig für Jugendschöffen- und Schöffensgerichtssachen im eigenen Bezirk und in den Amtsgerichtsbezirken Fürth und Lampertheim.[1]
Nicht zuständig ist das AG Bensheim für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen. Hierfür ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig. Für Mahnverfahren ist ebenfalls nicht das AG Bensheim zuständig. Die hessenweite Zuständigkeit liegt hier beim Amtsgericht Hünfeld.
Geschichte
Auf Veranlassung des Großherzoglichen Ministerium der Justiz wurde mit Wirkung zum 1. Mai 1902 ein Amtsgericht in Bensheim errichtet und der zugehörige Amtsgerichtsbezirk aus den Orten Bensheim, Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Lautern, Ober-Hambach, Raidelbach, Reichenbach, Unter-Hambach, Schönberg, Wilmshausen und Zell gebildet.[2] Am 1. Oktober 1934 wurden der gesamte Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Zwingenberg mit den Gemeinden Alsbach, Auerbach, Balkhausen, Beedenkirchen, Bickenbach, Fehlheim, Hähnlein, Hochstädten, Jugenheim, Langwaden, Ober-Beerbach, Rodau, Schwanheim, Seeheim, Staffel und Zwingenberg und die Gemeinden Erbach, Groß-Hausen, Heppenheim, Kirschhausen, Klein-Hausen, Lorsch, Ober-Laudenbach, Sonderbach und Wald-Erlenbach aus dem Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Lorsch dem Amtsgericht Bensheim zugeteilt.[3] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 wurden die Gemeinden Alsbach, Balkhausen, Bickenbach, Hähnlein, Jugenheim a. d. Bergstraße, Ober-Beerbach und Seeheim dem Amtsgericht Darmstadt zugelegt.[4] Infolge der Gebietsreform in Hessen wurden schließlich zum 11. September 1971[5] der nach Heppenheim eingemeindete Ortsteil Mittershausen sowie zum 29. September 1972[6] die nach Lautertal eingemeindeten Ortsteile Knoden und Schannenbach vom Amtsgericht Fürth abgetrennt und dem Amtsgericht Bensheim zugelegt.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Bensheim ist das Landgericht Darmstadt und im weiteren Rechtszug das Oberlandesgericht Frankfurt am Main übergeordnet.
Gebäude
Das Gebäude, in dem sich das Amtsgericht befindet, ist ein unter Denkmalschutz stehendes Kulturdenkmal. Es wurde von dem Darmstädter Architekten Karl Hofmann entworfen und in der Zeit von 1900 bis 1902 erbaut. Am 1. Mai 1902 wurde der zweigeschossige neoromanische Massivbau unter Ausschluss der Öffentlichkeit seiner Bestimmung übergeben. Bis 1980 befand sich unmittelbar neben dem Gebäude das ebenfalls zweigeschossige, aus Granit gemauerte, Gerichtsgefängnis. Es wurde im November 1980 abgerissen.[7]
Einzelnachweise
- Justizzuständigkeitsverordnung (JuZu) § 8
- Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Bensheim betreffend vom 26. März 1902. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1902 Nr. 19, S. 154 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,1 MB]).
- Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 2, Abs. 1 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Siebzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210–16) vom 10. September 1971. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1971 Nr. 26, S. 247–248, § 1 Abs. 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 427 kB]).
- Zwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 28. September 1972. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 25, S. 337–339, § 1 Abs. 2 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 419 kB]).
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Amtsgericht Bensheim In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
Weblinks
- Die Internetpräsenz des Amtsgerichts Bensheim
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Bensheim