Reichstag zu Augsburg (1530)
Der Augsburger Reichstag von 1530 war ein Reichstag des Heiligen Römischen Reiches während der Regierungszeit des Kaisers Karl V. Er fand vom 20. Juni bis zum 19. November 1530 in Augsburg statt. Aus der Perspektive des Kaisers ging es um seine Rückkehr in die Reichspolitik nach mehrjähriger Abwesenheit; damit endete die Regierungsverantwortung des Reichsregiments, das in eine Beraterrolle zurücktrat. Karls jüngerer Bruder, Erzherzog Ferdinand, war im Krieg mit dem Osmanischen Reich auf die Unterstützung der Reichsstände mit Truppen und Geld angewiesen (Reichstürkenhilfe). Große Reformvorhaben standen seit Jahren an, die der Augsburger Reichstag voranbringen sollte, etwa im Bereich des Strafrechts. Karl erhielt am Rande des Reichstags auch die Zustimmung der Kurfürsten für die Wahl Ferdinands zum römisch-deutschen König (1531).
In Augsburg dominierte der Religionskonflikt die Beratungen. Die Minderheit der Parteigänger Martin Luthers und die Mehrheit der altgläubigen Reichsstände loteten Möglichkeiten eines Kompromisses in Fragen von Glauben und kirchlicher Praxis aus. Karl V. strebte dabei eine Schiedsrichterrolle an, die aber von keiner Seite anerkannt wurde.
Der Augsburger Reichstag, der sich mit vielen Themen befasste, wurde hauptsächlich in seiner Bedeutung für die Reformationsgeschichte untersucht. Die Verlesung und Übergabe der Confessio Augustana wurden Teil der protestantischen Erinnerungskultur. Die neuere Forschung würdigt die Versuche der altgläubigen Reichsstände, eine friedliche Lösung des Konflikts zu erreichen.
Vorgeschichte
1521 hatte Karl V. die Reichsacht über Martin Luther verhängt (Wormser Edikt). Er war deutscher König und erwählter römischer Kaiser, aber sein Anspruch auf Universalherrschaft wurde im Reich durch die relative Eigenständigkeit der Kurfürsten und Fürsten begrenzt. Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, schützte den Häretiker. Damit wäre er eigentlich selbst der Reichsacht verfallen, aber Karl brauchte Friedrichs reichspolitische Unterstützung. Juristisch gab es für dieses Dilemma eine Lösung: Ein Edikt galt nur dort, wo es bekannt gemacht wurde. Weil das Wormser Edikt nicht nach Sachsen zugestellt wurde, konnte Friedrich so tun, als existiere es nicht, Luther gewähren lassen und weiterhin in der Reichspolitik mit dem Kaiser kooperieren.[1]
Im Sommer 1522 kehrte Karl V. nach Spanien zurück, wo er bis Ende Juli 1529 an wechselnden Orten residierte. Die Dominanz des burgundisch-spanisch-habsburgischen Herrschaftssystems in Europa wurde durch Franz I. von Frankreich herausgefordert; kaiserliche und französische Truppen standen sich vor allem in Italien in mehreren Schlachten gegenüber. Mit dem Frieden von Cambrai (3. August 1529) sicherte Karl V. seine Herrschaft in Italien und Flandern, verzichtete aber auf das Herzogtum Burgund.[2] Zwar waren die kaiserlichen Truppen gegen Frankreich meist siegreich, doch in Südosteuropa expandierte unterdessen das Osmanische Reich. Im Herbst 1529 belagerte Süleyman I. Wien, die Hauptstadt der Habsburgischen Erblande. Karl V. kehrte nach neunjähriger Abwesenheit ins Reich zurück, aber er überließ die Verteidigung Wiens seinem Bruder Ferdinand und den Reichsständen und begab sich auf Einladung von Papst Clemens VII. zur Kaiserkrönung nach Bologna. Sich vom Papst krönen zu lassen war nicht unbedingt notwendig, da Karl V. seit seiner Wahl bereits designierter römischer Kaiser war, aber die Zeremonie unterstreicht Karls Willen, die kirchenpolitischen Probleme nun vorrangig anzugehen. Seinen Räten hatte Karl in Madrid erklärt, er reise nach Italien, um „den Papst zu einem allgemeinen Konzil zu zwingen, in Italien oder Deutschland.“[3]
Kaiserliches Ausschreiben
In Bologna, kurz vor seiner Krönung durch Papst Clemens VII., ließ Karl V. ein Ausschreiben zum nächsten Reichstag verfassen, welches auf den 21. Januar datiert war. Der vorgesehene Beginn war der 8. April, der Ort Augsburg. Die Zusammensetzung des Reichstags konnte der Kaiser nicht beeinflussen. Denn die beim Wormser Reichstag 1521 erstellte Matrikel legte fest, wer zu den Reichsständen gehörte, zu Truppenstellung bzw. Reichssteuern verpflichtet war und im Gegenzug dafür am Reichstag teilnehmen konnte.
Karl V. brauchte eine möglichst breite militärische und finanzielle Unterstützung für den Krieg gegen die Türken. Bei den Reichstagen zwischen 1522 und 1529 in Abwesenheit des Kaisers hatten sich Auflösungserscheinungen gezeigt. Die Stände sträubten sich, Reichsregiment und Reichskammergericht zu finanzieren; 1527 waren sie nicht zur Unterstützung Ferdinands von Österreich gegen eine türkische Großoffensive bereit. Der Reichstag von Augsburg 1530, an dem Karl V. wieder persönlich teilnahm, musste diesen Trend umkehren.[4]
Das Ausschreiben referierte zunächst ausführlich, dass der „Erbfeind unseres heiligen christlichen Namens und Glaubens, der Türk mit seiner großen Macht“ das Erzherzogtum Österreich angegriffen habe. Auf dem Reichstag sollten Maßnahmen zur Verteidigung der ganzen „Teutschen Nation“ gegen diese Bedrohung beschlossen werden. Zum Konflikt zwischen Alt- und Neugläubigen war das Schreiben betont freundlich, aber auch knapp gehalten und kündigte dreierlei an:[5]
- Der Kaiser sagte zu, „eins jeglichen Gutbedünken, Opinion und Meinung“ gütig anzuhören.
- Er regte an, auf beiden Seiten das geschehene Unrecht „abzutun“.
- Alle sollten „eine einige und wahre Religion annehmen.“
„Dies klang nach einer offenen Situation, in der sich der Kaiser gleichsam als neutraler Schiedsrichter über die religiösen Streitparteien stellte.“[6] So war es aber nicht gemeint. Wolfgang Reinhard interpretiert Karls V. Religionspolitik als Kombination aus „stenge(r) Kirchlichkeit, christliche(r) Kaiseridee und dynastische(r) Selbstsicherheit“.[7] Grundsätzlich hatten politische Gesichtspunkte demnach für den Kaiser Vorrang vor religiösen, und eine universale Betrachtung war ihm wichtiger als die deutsche Binnensicht auf kirchliche Probleme.[8] Daher stand die Kircheneinheit auf dem Boden der alten Kirche für Karl V. nie zur Disposition. Dafür war er zu Zugeständnissen in einzelnen Religions- und Kirchenfragen bereit. Kurie, altgläubige Reichsstände und neugläubige Reichsstände lagen hier miteinander im Streit. Keine der drei Konfliktparteien war allerdings bereit, dem Kaiser Entscheidungskompetenzen zuzugestehen. Karl V. galt zwar als „Verteidiger der Kirche“ (defensor ecclesiae), hatte aber kaum Möglichkeiten, die Religionsausübung der Untertanen zu beeinflussen. Dies konnten letztlich nur die Territorialfürsten.[9]
Interessen protestantischer Reichsstände in Augsburg
Die Protestation auf dem Reichstag von Speyer 1529 war eine Zäsur gewesen: Interessengegensätze der Stände wurden nicht wie bisher üblich verschleiert, sondern offen ausgetragen. An die Stelle des Konsensprinzips trat das Mehrheitsprinzip, und die Mehrheit der Reichsstände war weiterhin altgläubig. Die evangelischen Reichsstände mussten fortan damit rechnen, dass die Mehrheit Reichstagsabschiede auch gegen ihre Interessen durchsetzen würde; umgekehrt zeichnete sich ab, dass die evangelische Minderheit der Stände sich an diese Abschiede nicht gebunden fühlen würde.[10] Klassisch hat Hans von Schubert die politische Entwicklung des Protestantismus zwischen Speyer 1529 und Augsburg 1530 in die Formel „Bündnis und Bekenntnis“ gefasst: „Am Anfang 1529 hatte man ein Bündnis, aber kein Bekenntnis, am Ende ein Bekenntnis, aber kein Bündnis. Das Bündnis ohne innere Sicherheit hatte das Bekenntnis hervorgetrieben, aber das Bekenntnis hatte … das Bündnis zersprengt.“[11] Der Bekenntnistext, der diese Sprengkraft entfaltete, waren die Schwabacher Artikel; diese sind die wichtigste literarische Vorlage der Confessio Augustana.
Kursachsen
Am 3. April 1530 brach die kursächsische Delegation nach Augsburg auf, wo sie am 2. Mai eintraf. Der Landesherr Martin Luthers war also besonders früh zur Stelle, und seine Delegation hatte sich besonders intensiv auf das kaiserliche Ausschreiben vorbereitet. Johann von Sachsen, der seit 1525 anstelle seines Vaters regierte, sah Anfang Mai 1530 eine Chance, die Billigung des Kaisers für die spezifisch kursächsische, sehr konservative Form der Reformation zu erhalten. Angestrebt war also ein sächsischer Sonderweg abseits der übrigen protestantischen Reichsstände. Direkt nach der Protestation von Speyer hatten Kursachsen, Hessen und die süddeutschen Reichsstädte Nürnberg, Ulm und Straßburg zwar ein provisorisches militärisches Schutzbündnis geschlossen. Die treibende Kraft dabei war Philipp von Hessen, während Johann von Sachsen bis zuletzt zögerte beizutreten. Dafür gab es pragmatische Gründe. Das Habsburgerreich, das direkt an Kursachsen grenzte, war ein gefährlicher Gegner, die weit entfernten Städte Verbündete von fraglichem Nutzen, und Philipps Politik bekanntermaßen risikofreudig. Außerdem stand die Bestätigung der Kurwürde Johanns durch den Kaiser noch aus.[12]
Zu diesen realpolitischen Erwägungen kam, dass Johann stark unter dem Einfluss seiner theologischen Berater Luther und Melanchthon stand, die von einem Bündnis mit den Reichsstädten Ulm und Straßburg abrieten. Dort werde von den sogenannten „Sakramentierern“ eine Abendmahlslehre vertreten, die Einfluss der Theologie Ulrich Zwinglis zeige. Vor die Wahl gestellt, sich den Altgläubigen anzunähern oder den „Sakramentierern“, zogen Melanchthon und Luther das erstere eindeutig vor.[12]
Luther konnte als Geächteter nicht riskieren, das kursächsische Territorium zu verlassen, und blieb auf der Veste Coburg zurück. Sein Einfluss auf die Entwicklungen in Augsburg war daher begrenzt. Volker Leppin erläutert: Luther sei ohnehin nicht der Mann für Kompromisse gewesen. „Aber selbst wenn er gewollt hätte, er hätte es nicht gekonnt.“ Es war unmöglich, den Reformator auf der Coburg durch Boten aus Augsburg mit der Menge an Informationen zu versorgen, die er gebraucht hätte, um sich in die Gespräche einzuschalten. Präsenz war erforderlich, um auf neue Wendungen der Diskussion reagieren zu können. So sei Luther zum Beobachter geworden, eine Rolle, mit der er nicht gut zurecht kam.[13]
Der Beginn des Reichstags verzögerte sich – das war so üblich. Bernhard von Cles, der Kardinal von Trient und Kanzler des Kaiserbruders Ferdinand, hatte ein Treffen zur Reichstagsvorbereitung angeregt,[14] bei dem geistliche und weltliche Fürsten dem Kaiser ihre Interessen vortragen konnten. Am 4. Mai traf Karl V. in seiner Residenz in Innsbruck ein, wo er sich zu diesem Zweck bis zum 6. Juni aufhielt. Auch der kursächsische Sondergesandte Hans von Doltzig reiste in Begleitung von zwei kaiserlichen Höflingen (Wilhelm von Nassau-Dillenburg und Wilhelm II. von Neuenahr) nach Innsbruck, um dem Kaiser zwei neue und hauptsächlich von Melanchthon verfasste Texte vorzulegen, mit denen sich die Wittenberger Reformation sozusagen von ihrer besten Seite zeigte:
- Schwabacher Artikel: Notger Slenczka charakterisiert diese 17 Lehrartikel als „Identitätsurkunde … des kursächsischen und fränkischen Protestantismus.“ Obrigkeitskritische Ansätze, die es in der reformatorischen Bewegung gab, lehnt Artikel 14 ab (bis zum Jüngsten Gericht „soll man weltliche oberkait und herschafft in eren halten und gehorsam sein …“) Kirchliche Gebote, die Ordnung der Messe und kirchliche „Ceremonien“ sind nach Artikel 15–17 dann zu ändern, wenn sie dem Evangelium widersprechen, ansonsten sollen sie aber beibehalten werden oder freigestellt sein.[15]
- Unterricht der Visitatoren: Dieser Text, eine Art Kirchenordnung, entstand im Zusammenhang mit der von Luther und Melanchthon geleiteten Kirchenvisitation in Sachsen (1528). Er enthält eine Berufsbeschriebung für die Pfarrer. Predigt, Gottesdienstordnung und Unterricht der Kinder sollen das religiöse Wissen der Bevölkerung vertiefen.[16] Die Kirchenvisitation war eine traditionelle Aufgabe des Bischofs, die aber in der Reformationszeit nur noch selten wahrgenommen wurde. In Kursachsen übernahm nun der Landesherr Verantwortung für die kirchlichen Verhältnisse, die er von Gruppen aus Theologen und Juristen vor Ort überprüfen ließ.[17]
Heinz Scheible sieht darin ein politisches Manöver Johanns von Sachsen „um seine Rechtgläubigkeit im Voraus zu beweisen und einen Separatfrieden zu erlangen.“[18] Am 5. Mai hatte von Doltzig eine Privataudienz beim Kaiser und trug ihm von den Religionsfragen getrennt die politischen Anliegen Johanns vor: darunter seine Belehnung mit der Kurwürde und die kaiserliche Bestätigung des Heiratskontraktes zwischen seinem Sohn Johann Friedrich von Sachsen und Sibylle von Jülich-Kleve-Berg.[19] Der Kurfürst bot an, dem Kaiser als Zeichen seiner besonderen Ergebenheit von Augsburg aus nach Innsbruck entgegenzureisen. Aber Karl V. lehnte das Erbieten ab.[20] Zu den Schwabacher Artikeln und Melanchthons Unterricht gab Karl V. gar keine Stellungnahme ab, was so verstanden werden konnte, dass er diese Texte für unmaßgeblich hielt. Die Belehnung wurde Johann von Sachsen in Aussicht gestellt, letztlich in Augsburg aber doch nicht gewährt.[21] Doltzigs Mission beim Kaiser war ein Misserfolg, und das ließ für den kommenden Reichstag nichts Gutes erwarten. Die Folge war, dass Johann von Sachsen ab Mitte Mai von einem kursächsischen Sonderweg abrückte und an einer gemeinsamen Position der evangelischen Reichsstände in Augsburg interessiert war.[22]
Am 2. Juni lud Johannes Cochläus, ein profilierter altgläubiger Theologe und Humanist, Philipp Melanchthon zu vertraulichen Gesprächen ein. Inhalte sind nicht bekannt. Am folgenden Tag verfasste Melanchthon einen ausführlichen Brief an den Reichserzkanzler Albrecht von Mainz. Er bot die Anerkennung der bischöflichen Jurisdiktion durch die Protestanten an, wenn Hauptanliegen der Reformation gewährt würden: Priesterehe, Laienkelch und evangelische Messe. Das war sozusagen das Minimalprogramm, an dem die Wittenberger auf jeden Fall festhalten wollten. Melanchthon malte dem Empfänger aus, wie verheerend es wäre, wenn Philipp von Hessen eine Führungsrolle im protestantischen Lager bekäme und sich mit den Zwinglianern in der Schweiz verbündete. Um des Friedens willen seien die Parteigänger Luthers bereit, sich mit den Altgläubigen zusammenzuschließen. Luther selbst ginge der Frieden über alles. Der Brief blieb ohne erkennbare Konsequenzen und geheim, aber seine Publikation 1920[23] führte zu Anfragen an Melanchthons Rolle auf dem Reichstag. Es ist nicht bekannt, wer ihn zu solchen Angeboten ermächtigt hatte.[24]
Hessen
Am 12. Mai 1530 ritten Landgraf Philipp von Hessen und sein damaliger Verbündeter, Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel, mit einem Gefolge von rund 120 aschgrau gekleideten Reitern in Augsburg ein; die Hessischen trugen die reformatorische Devise VDMIE (Verbum Domini manet in aeternum) am Ärmelaufschlag gestickt. In gleicher Weise waren Philipp von Hessen und Johann von Sachsen mit ihrem Gefolge, das das VDMIE am Ärmel trug, beim Reichstag von Speyer 1526 gemeinsam eingezogen. „Da in der Frühen Neuzeit der sichtbaren, zeichenhaften Kommunikation eine entscheidende Rolle zukam, wird dieser gemeinsame Auftritt … kaum überbewertet werden können.“[25] 1526 zeigten sich Philipp und Johann der Reichstagsöffentlichkeit so als enge Verbündete. 1530 in Augsburg signalisierte Philipp Johann durch das VDMIE, dass nun eher er es war, der die Reformation politisch offensiv vertrat – so die Interpretation Maximilian Liebmanns.[26]
Philipp von Hessen betrieb in den späten 1520er Jahren eine weitgespannte antihabsburgische Bündnispolitik. Das hatte ursprünglich keine religiösen Gründe; es ging um hessische Erbansprüche auf die Grafschaft Katzenelnbogen. Dank der damit verbundenen Rheinzölle war aus der armen Landgrafschaft Hessen ein wohlhabendes Territorium geworden, das in der Reichsmatrikel genauso hoch veranschlagt wurde wie die Kurfürstentümer.[27] Die Grafen von Nassau machten ebenfalls Ansprüche auf das Katzenelnboger Erbe geltend. Für den hessischen Landgrafen war es eine schwere Enttäuschung, dass die Kommissare Karls V. im Katzenelnboger Erbstreit 1523 zugunsten von Nassau entschieden. Er war nicht bereit, auf Katzenelnbogen zu verzichten; dies trieb ihn in die Opposition zu Karl V., der die Umsetzung des Urteils einforderte.[28] Die Nassauer Grafen hatten nun einen Rechtstitel auf Katzenelnbogen, der ihnen aber nichts nützte, weil sie ihn nicht durchsetzen konnten. Wohl aufgrund des Einflusses des Großkämmerers Heinrich von Nassau am kaiserlichen Hof provozierte Karl V. den Landgrafen, indem er den Wetterauer Grafen in dessen Streit gegen Philipp unterstützte in einem Versuch, „im hessischen Hinterhof Unruhe [zu] stiften.“[29]
Philipp rüstete auf und versuchte, sich durch möglichst viele Verbündete abzusichern.
Spätestens seit dem Speyerer Reichstag 1526 gab sich Philipp klar als Parteigänger Luthers zu erkennen. Jan Martin Lies konstatiert bei Philipp eine enge Verbindung von territorialpolitischen Ambitionen und religiösem Sendungsbewusstsein.[30] Christine Reinle urteilt ähnlich: „Konsequent nutzte der Landgraf die ideologischen Angebote, die sich aus der Reformation ergaben, zum Ausbau seiner Herrschaftsposition.“[31] Er hatte den vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg an seinem Hof in Marburg aufgenommen, und damit begann eine Phase der aggressiven antihabsburgischen Politik, die darauf zielte, den Habsburgern die Kontrolle über Württemberg zu entreißen und Ulrich dort zu restituieren. Konfessionsübergreifend konnte er auf die Standessolidarität anderer Reichsfürsten zählen. Philipp argumentierte ihnen gegenüber mit der „deutschen Libertät“, die von den universalmonarchischen Ansprüchen des Kaisers beschädigt werde. Aber Philipp suchte außerdem die Unterstützung der oberdeutschen Reichsstädte, und bei denen war Ulrich wegen seines Angriffs auf Reutlingen eher gefürchtet. Hier spielte Philipp die religiöse Karte aus: wenn Ulrich Württemberg der Reformation zuführte, gäbe es einen protestantischen Flächenstaat im Südwesten, und die evangelischen Reichsstädte in der Region wären strategisch weniger exponiert.[32]
Die sogenannten Packschen Händel verschafften Philipp von Hessen 1528 den Ruf eines Politikers, der mit hohem Risiko spielte. Der sächsische Kanzler Otto von Pack zeigte Philipp die Kopie einer Bündnisurkunde, mit der sich altgläubige Fürsten und Bischöfe zum Kampf gegen den sächsischen Kurfürsten und den hessischen Landgrafen verpflichteten. Angebliche Unterzeichner waren Erzherzog Ferdinand, die Kurfürsten von Brandenburg und Mainz, der Erzbischof von Salzburg, die Herzöge von Bayern und Sachsen sowie die Bischöfe von Bamberg und Würzburg. Plausibel war ein solches Offensivbündnis durchaus. Wie weit Philipp selbst daran glaubte, ist undurchschaubar. Der 23-jährige Landgraf wartete nicht ab, dass Pack ihm wie versprochen das Original der Urkunde besorgte; er begann unmittelbar mit Kriegsrüstungen und zog in sein Feldlager. Kurmainz und die Bistümer Würzburg und Bamberg waren nicht allzu starke Gegner, die der Landgraf mit seinem aggressiven Vorgehen in Bedrängnis brachte. Als größeres Ziel ging es Philipp wahrscheinlich um den Vorstoß nach Württemberg, dazu knüpfte er Kontakte mit Franz I. von Frankreich und Johann Zápolya von Ungarn. Das war freilich überhastet geplant und undurchführbar. Die vermeintlichen Bündnispartner dementierten Angriffspläne auf Hessen. Otto von Pack blieb bei seinen Behauptungen, die er aber nicht belegen konnte. Philipp musste seine Manöveroperationen abbrechen, doch er beharrte auf seinem Verdacht und presste dadurch den Bischöfen von Mainz, Würzburg und Bamberg 100.000 Gulden als „Aufwandsentschädigung“ für seine Rüstungsausgaben ab. Außerdem zwang er den Erzbischof Albrecht von Mainz, auf die geistliche Jurisdiktion in Kursachsen und der Landgrafschaft Hessen zu verzichten (Vertrag von Hitzkirchen, 1528). Hessen löste sich aus der Mainzer Vorherrschaft, damit war ein wichtiges territorialpolitisches Ziel erreicht.[33]
Die Packschen Händel hatten offenbar Philipps Blick dafür geweitet, dass auch auf europäischer Ebene Verbündete gegen Habsburg zu finden waren. Die Schweizer hatten Ulrich von Württemberg schon einmal unterstützt; vielleicht würden sie es wieder tun. So nahm er Briefkontakt mit Ulrich Zwingli in Zürich auf. Das Marburger Religionsgespräch, zu dem Philipp 1529 einlud, sollte Wittenberger, Oberdeutsche und Schweizer zusammenbringen und eine gemeinsame Glaubensbasis herstellen als Grundlage für politische und militärische Kooperation. Es scheiterte am Dissens zwischen Luther und Zwingli in der Abendmahlslehre. Philipp, der bei den Beratungen zugegen war, scheint von dem Zürcher Humanisten mehr beeindruckt gewesen zu sein als von Luther.[34] Den Briefkontakt setzte er fort. Vor dem Augsburger Reichstag war Philipp in intensiven Planungen. An Zwingli schrieb er am 15. März 1530, er „woll vill leutt mit ins spill bringen, der man sich nicht versicht“ – Dänemark, Frankreich, England, Preußen, Graubünden, Zürich, Bern, Basel und Venedig, vereint im Bündnis gegen Habsburg.[35] Worüber er Zwingli nicht in Kenntnis setzte: Mit dem altgläubigen Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel hatte Philipp von Hessen ein gemeinsames militärisches Vorgehen geplant. Zunächst sollten aber auf dem Reichstag die friedlich-rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden.[36] Beide nutzten die Zeit bis zum Eintreffen des Kaisers, um in Augsburg Unterstützer für die Restituierung Ulrichs von Württemberg zu werben. Die Initiative mündete in eine Supplik an den Kaiser, die von vier Kurfürsten und weiteren Fürsten unterstützt, vom Kaiser aber nicht beantwortet wurde.[37]
Wie durch seinen privaten Briefwechsel bekannt ist, traf Philipp von Hessen Vorkehrungen für seine plötzliche Abreise aus Augsburg. Er instruierte die Landgräfin, eine sich immer weiter verschlimmernde Krankheit zu simulieren, damit ein Grund für das vorzeitige Verlassen des Reichstags zur Hand war.[38]
Reichsstädte
In Saalfeld sollten am 7./8. Juni 1529 Verhandlungen für ein Defensivbündnis der Protestanten stattfinden; da die Fürsten aber nicht erschienen und so ihr Desinteresse zum Ausdruck brachten, gingen die Vertreter der Reichsstädte ergebnislos auseinander und suchten sich auf unterschiedliche Weise abzusichern. „Die Reichsstädte im südwestlichen Deutschland wandten sich nach dem Scheitern der Saalfelder Verhandlungen unter der Führung von Ulm und Memmingen und unter der Vermittlung von Konstanz schutzsuchend an Zürich und Bern; Straßburg stand isoliert zwischen beiden Fronten.“[39]
Auf dem Schwabacher Tag (16. bis 19. Oktober 1529) legten Kursachsen und Brandenburg-Ansbach den Delegierten der Städte Ulm und Straßburg eine Reihe von Lehrartikeln (Schwabacher Artikel) vor, die sie unterschreiben mussten, wenn ihre Städte einem projektierten protestantischen Bündnis beitreten wollten. Der Abendmahlsartikel war aber so formuliert, dass er für die Oberdeutschen eigentlich unannehmbar war. Die Ulmer und Straßburger Abgesandten wollten erst Rücksprache mit ihren Stadträten nehmen; deshalb blieb ihre Unterschrift bis zum Schmalkaldener Tag in der Schwebe. In Schmalkalden (28. November bis 4. Dezember 1529) lehnten Ulm und Straßburg den Text ab; ohne die beiden anderen Städte wollte aber Nürnberg nicht unterschreiben, und Brandenburg-Ansbach zog seine Beteiligung an einem Bündnis ohne Nürnberg zurück. Damit stand Kursachsen wegen der steilen Formulierung seiner Abendmahlslehre in den Schwabacher Artikeln ohne Verbündete da. Das war zwar nicht geplant gewesen, aus sächsischer Sicht aber auch kein großer Verlust. Der Nutzen der Reichsstädte als Verbündete wurde gegen die Möglichkeit einer Verständigung zwischen Kursachsen und dem Kaiser abgewogen, und diese Verständigung war ohne die Städte leichter.[40]
Der Nürnberger Rat, in der Abendmahlsfrage mit Kursachsen völlig einig, schickte im Januar 1530 eine eigene Gesandtschaft zum Kaiser nach Bologna. Die Bürger Sebald Haller und Leonhard Stockheimer suchten das kaiserliche Wohlwollen für Nürnberg, obwohl ihre Stadt ja die Protestation von Speyer mitunterzeichnet hatte. Dies gelang ihnen, indem sie sich von den „Sakramentierern“ in Ulm und Straßburg glaubhaft distanzierten. Haller und Stockheimer überzeugten den Großkämmerer Heinrich von Nassau auch davon, dass sie nicht mit dessen politischem Gegner Philipp von Hessen im Bunde seien. Finanzielle Zusagen Nürnbergs waren ein weiteres Argument. So erhielt die Reichsstadt Nürnberg am 20. März 1530 die Zusage Karls V., ohne Verhör nicht gegen sie vorzugehen. Möglicherweise waren Haller und Stockheimer in ihrem Bemühen, eine gnädige Antwort zu erhalten, nicht nur vom hessischen Landgrafen, sondern auch von der Lehre Luthers abgerückt; so war das am Hof zumindest verstanden worden. Da die beiden dazu kein Mandat hatten, musste dieser Punkt richtiggestellt werden. Damit hatte sich Nürnberg vor dem Augsburger Reichstag in eine schwierige Situation manövriert.[41]
Die Reichsstadt Straßburg hatte 1529 die traditionelle Form der Messe abgeschafft. Straßburg hatte deshalb seinen Sitz im Reichsregiment verloren. Für Jakob Sturm, den Leiter der Straßburger Delegation, war das Verhalten des sächsischen Kurfürsten auf dem Schmalkaldener Tag desillusionierend. Ihm wurde klar, dass der Kurfürst bereit war, die Städte sich selbst zu überlassen, wenn er sich mit dem Kaiser verständigen konnte. Er schrieb dem Rat der Dreizehn, Straßburg habe drei Optionen: auf Gottes Gnade zu hoffen, den Kaiser zu besänftigen oder sich auf den Zorn des Kaisers vorzubereiten. Die Dreizehn stimmten kurz darauf einem fünfzehnjährigen militärischen Bündnis (Burgrecht) mit Zürich, Basel und Bern zu. Die verbündeten Städte der Deutschschweiz konnten Straßburg militärisch absichern, halfen der Stadt aber nicht aus ihrer politischen Isolation. Denn sie blieben den Reichstagen fern und erkannten das Reichskammergericht nicht an. Sturm suchte daher weiter politische Verbündete unter den evangelischen Fürsten und Städten.[42]
Die beiden Straßburger Gesandten, reisten am 22. Mai zum Reichstag nach Augsburg ab und nahmen Dokumente mit, die die Religionspolitik ihrer Stadt erläutern sollten.[43]
Schauplatz Augsburg
Für den Rat der Stadt Augsburg war die Ausrichtung des Reichstags 1530 sehr heikel. Denn Augsburg galt als altgläubige Reichsstadt und hatte seine Rolle entsprechend zu spielen. In den Kirchen der Stadt predigten aber sowohl Lutheraner als auch Zwinglianer, die einen Teil der Bevölkerung hinter sich hatten. Der Stadtrat befürchtete das Übergreifen des Religionskonflikts von den Reichstagsdelegationen auf die Bevölkerung und heuerte Söldner an, um Ruhe und Ordnung sicherzustellen. Karl V. akzeptierte aber nur kaiserliche Truppen in der Reichstagsstadt, um seine imperiale Macht zu demonstrieren. Um dem Kaiser Loyalität und Ergebenheit zu beweisen, entließ der Augsburger Rat die Söldner wieder.[44]
Mit der Rückkehr des Kaisers ins Reich nach neunjähriger Abwesenheit endeten die Befugnisse des Reichsregiments. Dieses war allerdings noch bis zur Ankunft des Kaisers für die Rahmenbedingungen zuständig, die die ab Mai eintreffenden Delegationen in Augsburg vorfanden. Beispielsweise rieten die Regimentsräte dem Stadtrat am 11. Juni dringend dazu, den Verkauf von Martin Luthers neuster Schrift Vermahnung an die Geistlichen, versammelt auf dem Reichstag zu Augsburg zu unterbinden. Der Augsburger Rat, dem an Deeskalation gelegen war, erließ ein entsprechendes Verbot für alle Buchhändler und Drucker.[45] Luther hatte diese Vermahnung direkt nach seiner Ankunft auf der Veste Coburg verfasst. Hatte er 1520 mit seiner Schrift An den christlichen Adel ein großes Echo gefunden, so wollte er diesmal den hohen Klerus zu Reformen aufrufen. Aber, so Volker Leppin, Luther schätzte seine Adressaten falsch ein und wiederholte ihnen die Kritikpunkte, die aus den vergangenen Jahren hinlänglich bekannt waren. „Noch einmal ... wird den Geistlichen vorgerechnet, was ihre Kirche alles falsch gemacht hatte.“[46] Neue Impulse setzte er damit nicht mehr.
Einzug des Kaisers
Über Kufstein, Rosenheim, München und Fürstenfeldbruck reisten der Kaiser und sein Gefolge nach Augsburg.
„Politische Beratungen und Entscheidungen vollzogen sich … in einem Ensemble multimedialer und zeremonieller, d. h. ästhetischer Repräsentationsakte,“ die der Selbstinszenierung weltlicher und geistlicher Herrscher vor zahlreichem Publikum dienten.[47] Am späten Nachmittag oder frühen Abend des 15. Juni empfing Albrecht von Mainz als Erzkanzler und Primas des Reichs den Kaiser an der Lechbrücke im Beisein der Kurfürsten und Fürsten. Dazu saß Karl V. vom Pferd ab. Nachdem er Albrechts Glückwünsche zu seiner Kaiserkrönung entgegengenommen hatte, stieg er wieder aufs Pferd; mehrere junge Fürsten griffen dabei an Sattel und Zaumzeug. Der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi spendete den versammelten Fürsten den Segen, alle knieten dazu nieder, außer den Protestanten. Etwas näher an der Stadt huldigte eine Abordnung des Stadtrats unter Leitung Konrad Peutingers dem Kaiser. Die Augsburger hatten ein Baldachin in den Farben ihrer Stadt vorbereitet; ihre Bürgerwehr feuerte Salutschüsse ab. Am Beginn des Festzuges ritten zwei Fähnlein kaiserlicher Söldner in die Stadt ein (rund 1000 Mann), es folgte der Zug der Fürsten. Dann zogen rund 500 bayerische Reiter ein, anschließend die Höflinge in Festgewändern und zu Pferde. Kurfürst Johann von Sachsen trug als Reichsmarschall dem Kaiser das blanke Reichsschwert voran; neben ihm ritt Kurfürst Joachim von Brandenburg. Dahinter folgten die Erzbischöfe Albrecht von Mainz und Hermann von Köln. Dann ritt Karl V., gekleidet in eine vergoldete spanische Rüstung, auf einem Schimmel mit goldenem Zaumzeug unter dem Baldachin, den die Augsburger Ratsherren trugen. Zu beiden Seiten liefen seine Trabanten in gelben Leibröcken. Dann ritten König Ferdinand rechts vom Kaiser und der päpstliche Legat Campeggi links von ihm. Hinter ihnen folgten die Kardinäle von Salzburg (Matthäus Lang von Wellenburg) und Trient (Bernhard von Cles), die Bischöfe und der hohe Klerus mit seinem Hofgesinde. Die Augsburger Bürgerwehr beschloss den Zug. In der Stadt kam der Augsburger Bischof mit dem Klerus dem Kaiser entgegen, um ihn unter einem eigenen Baldachin aus weißem Damast Hymnen singend in den Dom zu geleiten.[48]
Heinz Schilling sieht im Augsburger Einzug des Kaisers eine Zurschaustellung kaiserlicher Macht, die der Kaiserkrönung in Bologna ebenbürtig gewesen sei. Gerade weil die Fürstengesellschaft des Reichs religiös tief gespalten gewesen sei, sei hier großer Aufwand getrieben worden, um das Heilige Römische Reich unter Führung des Kaisers rituell darzustellen. Das sollte den Kaiser auch als die Instanz legitimieren, die über dem kirchlichen Streit stand und die Spaltung durch einen Schiedsspruch überwinden konnte.[49]
Während Karl V. also mit imperialem Glanz in Augsburg einzog, endete die mehrjährige Tätigkeit des Reichsregiments ohne großes Aufsehen oder irgendeinen festlichen Akt.[50]
Am Rande des Reichstags
Fronleichnamsprozession und Predigtverbot
Am 16. Juni war Fronleichnam, und Karl V. forderte nach seiner Ankunft in Augsburg von den protestantischen Reichsständen, an der Prozession teilzunehmen. Diese sträubten sich dagegen.[51] Es ging für sie um Gesichtswahrung, schließlich hatten Luther und Melanchthon die Prozession mit der geweihten Hostie abgelehnt, weil sie das Altarsakrament „zerreiße.“[52] Sie war vielerorts als Missbrauch abgeschafft worden. Die Forderung einer Teilnahme an der Fronleichnahmsprozession zeigte den Kaiser als Sachwalter altgläubiger Anliegen und schadeten seiner Akzeptanz als über den Parteien stehender Schiedsrichter.[53]
Außerdem verbot der Kaiser evangelische Predigten in Augsburg. Das betraf vor allem die Theologen im Gefolge protestantischer Fürsten. Philipp von Hessen, Johann von Sachsen und Georg von Brandenburg-Ansbach sprachen im Kaisergemach auf der Bischofspfalz vor und versuchten, bei Karl V. ein Abgehen von diesen Forderungen zu erreichen. Am nächsten Morgen gestand der Kaiser schließlich zu, dass die Protestanten der Fronleichnamsprozession fernbleiben durften. Philipp verbuchte das als seinen persönlichen Erfolg, die kursächsischen Quellen schweigen hierzu. Einige Tage später schlichtete ein Fürstenauschuss den Streit um das Predigtverbot.[54] Die Lösung bestand darin, dass während des Reichstags in Augsburg alle Predigten, egal welcher Ausrichtung, untersagt wurden. Es gab nur noch unkommentierte Lesungen aus der Bibel.[52]
Absprachen für die Wahl Ferdinands zum König
Relativ schnell erhielt Karl V. am Rande des Reichstags die Zusage von den fünf altgläubigen Kurfürsten, seinen Bruder Ferdinand zum „König der Römer zu Lebzeiten des Kaisers“ (rex Romanorum vivente imperatore) zu wählen. Er konnte daher ab Anfang September den Druck auf die neugläubigen Reichsstände weiter erhöhen.[55] Für Karl V. hatten diese Wahlverhandlungen überragende Bedeutung. Denn damit wurde ein der Erbfolge ähnliches Verfahren implementiert, um der Habsburgerdynastie die kaiserliche Thronfolge zu sichern.[56] Absprachen fanden bereits in Innsbruck statt, wo Karl V. auf dem Weg von Bologna nach Augsburg rund einen Monat verbrachte und mit Familienmitgliedern verschiedene dynastische Angelegenheiten regelte.[57]
Das Augsburger Handelshaus von Anton Fugger hatte Karl V. schon mehrfach mit Krediten unterstützt. Für die Königswahl Ferdinands stellte Fugger ihm ein Darlehen von 275.333 Gulden zur Verfügung, außerdem eine Leibrente für Albrecht von Mainz (7000 Gulden).[58]
Josel von Rosheim, Fürsprecher der Juden im Reich
Vor dem Hintergrund der osmanischen Bedrohung gingen Ende der 1520er Jahre Gerüchte um, dass jüdische Reisende für die Türken spionierten oder dass sie im osmanischen Heer bei der Befragung und Misshandlung christlicher Gefangener eingesetzt würden. Erzherzog Ferdinand schränkte in seinen Erbländern die Reisefreiheit von Juden stark ein, in Württemberg, wo er die Statthalterschaft ausübte, hob er sie sogar ganz auf. Die jüdischen Gemeinden des Reichs beauftragten Josel von Rosheim, als ihr Fürsprecher (Schtadlan) beim Kaiser zu intervenieren. Kurz nachdem Karl V. auf seiner Reise zum Augsburger Reichstag in Innsbruck eingetroffen war, empfing er Josel am 18. Mai zu einer Audienz. Josel legte ihm eine (nicht erhaltene) Schrift vor, die den Spionagevorwurf entkräftete. Er erwirkte beim Kaiser, dass er die anlässlich seiner Krönung zu Aachen gewährten Privilegien der Juden wieder uneingeschränkt in Geltung setzte. Ferdinand erließ am 24. Mai eine „Erläuterung“ seiner Bestimmung gegen jüdische Reisende, die sie auf fremde Juden ohne Ausweisdokumente einschränkte.[59]
Am 7. April 1530, also unmittelbar vor dem Reichstag, erschien in Augsburg die antijüdische Schrift Der gantz Jüdisch Glaub des Konvertiten Antonius Margaritha im Druck. Die darin erhobenen Vorwürfe gegen das Judentum liefen darauf hinaus, Juden beobachteten voll Schadenfreude, wie die Türken christlichen Heeren Niederlagen zufügten. Vor dem Hintergrund eines Reichstags, der militärische und finanzielle Hilfe zur Verteidigung des Reichs organisieren sollte, war das eine extrem gefährliche Beschuldigung. Josel von Rosheim beschrieb in seinem autobiografischen Werk Sefer haMiknah, der Kaiser habe ihm nach seiner Ankunft in Augsburg voller Zorn befohlen, zu Margarithas Behauptungen in einer öffentlichen Disputation am Rande des Reichstags Stellung zu beziehen. Diese Disputation fand am 25. Juli vor dem Kaiser, seinem Bruder und den Reichsständen statt. Kaiserliche Kommissare und Räte setzten den Rahmen und bestimmten, dass es um drei Hauptanklagen Margarithas gehen sollte:[60]
- Im jüdischen Gottesdienst würden die Christen verflucht;
- Das Gebet Alenu, welches von Juden täglich rezitiert wird, verspotte Jesus;
- Christen würden zum Übertritt ins Judentum verführt.
Protokolle dieser Disputation sind nicht erhalten. Margaritha wurde in der Folge verhaftet und aus Augsburg ausgewiesen; ob das eine direkte Folge seiner Niederlage in der Disputation war (wie Josel von Rosheim im Sefer haMiknah schrieb), ist unsicher. Margaritha selbst stellte sich als Opfer einer Intrige dar.[61]
In keinem direkten Zusammenhang mit der Disputation steht das Privileg, welches Karl V. am 12. August zugunsten seiner jüdischen Untertanen erließ. Damit unterstellte er sie seinem besonderen Schutz (Kammerknechtschaft). Wenige Tage zuvor hatte eine Gruppe von 23 Freien und Reichsstädten dem Kaiser eine Supplikation übergeben. Diese Städte baten um Hilfe gegen die hohen Zinsforderungen jüdischer Geldverleiher, die ihre Schuldner vor auswärtigen Gerichten verklagten. Das kaiserliche Hofgericht in Rottweil war oft mit derartigen Prozessen befasst. Das Ziel der städtischen Supplikanten war, ihre jüdische Bevölkerung vertreiben zu können oder ihre Geldgeschäfte zu verbieten. Die vom Augsburger Reichstag verabschiedete Reichspolizeiordnung (siehe unten) ermöglichte den Reichsständen die Ausweisung von Juden. Sofern man sie überhaupt duldete, standen ihnen zum Lebensunterhalt nur Hilfsarbeiten offen.[62]
Der kaiserliche Hofmeister Matthias Heldt informierte Josel von Rosheim, dass Klagen über „Judenwucher“ eingingen. Josel forderte die jüdischen Gemeinden auf, Repräsentanten zu ihm nach Augsburg zu schicken, um gemeinsame Maßnahmen zu beschließen. Das Ergebnis war ein zeittypisches Rechtsdokument, in dem sich die jüdische Bevölkerung der christlichen Öffentlichkeit als hierarchisch gegliederte Organisation vorstellte, mit Josel von Rosheim als ihrem „Regierer.“ Damit beanspruchten die in Augsburg versammelten jüdischen Gesandten, für die gesamte jüdische Bevölkerung des Reichs zu sprechen. Das Dokument mit dem Titel Artikel und Ordnung enthielt Vorschläge, wie Konflikte zwischen jüdischen Geldverleihern und christlichen Schuldnern entschärft werden könnten. Die Sozialkontrolle innerhalb der jüdischen Gemeinden wurde verstärkt. Parnasim bekamen stärkere Kontrollfunktionen. Wenn nötig, konnten sie den Ausschluss aus der Gemeinde als Strafe verhängen. Am 17. November hatten die Rabbiner und Gemeindevorsteher unter Leitung Josels die Artikel und Ordnung fertiggestellt: zu spät, um auf den Text der Reichspolizeiordnung noch Einfluss zu nehmen, der am 19. November verabschiedet wurde. Josel übergab das Dokument dem Augsburger Bischof Christoph von Stadion, der es positiv aufnahm. Auch andere positive Reaktionen christlicher Obrigkeiten sind bekannt, unter anderem vom Kaiser selbst. Doch die judenfeindlichen Regelungen der Reichspolizeiordnung konnten nicht mehr verhindert werden.[63]
Lorenzo Campeggi, Legat des Papstes
Die Rolle des päpstlichen Legaten Lorenzo Campeggi in Augsburg ist in der älteren Forschung gegensätzlich bewertet worden. Peter Rassow sah 1932 in Campeggi einen Humanisten in der Tradition des Erasmus, dem an Frieden gelegen gewesen sei. Hubert Jedin meinte dagegen 1951, Campeggi sei ein prinzipieller Gegner der Religionsgespräche auf dem Reichstag gewesen.[64]
Eine schriftliche Instruktion Campeggis ist unbekannt und lag möglicherweise gar nicht vor. Denn sie hätte die Frage eines künftigen Konzils berühren müssen, das von vielen, unter anderem vom Kaiser, gewünscht wurde. Die Kurie sah die Häresie im Reich und das Konzil als zwei Themen, die getrennt bleiben sollten. Papst Clemens VII. war die Verhinderung des Konzils so wichtig, dass er 1529 sogar bereit war, den Parteigängern Luthers in einigen Punkten entgegenzukommen.[65] Anfang Mai 1530 verfasste Campeggi in Innsbruck ein Memorandum für den Kaiser, in dem er folgende Optionen aufzeigte: Es sei den Versuch wert, die Fürsten durch Zugeständnisse und die Städte durch Einschüchterung zur alten Kirche zurückzuführen. Gelinge das nicht, bliebe nur die gewaltsame Rekatholisierung.[66] Es ist möglich, dass Campeggi ungeachtet dieses scharfen Memorandums Konzessionen bei Laienkelch und Priesterehe als Möglichkeit sah, die Reformation einzuhegen und die Gefahr eines Konzils damit abzuwenden. In diesem Sinn bat er in seiner Depesche am 26. Juni den Papst um weitere Anweisungen.[67]
Anfang Juli suchte Melanchthon von sich aus einen Kontakt zum päpstlichen Legaten, den er über den kaiserlichen Sekretär Alfonso de Valdés herstellen konnte. Am 4. Juli schrieb er überaus höflich an den Kardinal, dass seine Partei um des Friedens willen zu erheblichen Zugeständnissen bereit sei, die Autorität des Papstes und der kirchlichen Ordnung hoch achte. Man bitte lediglich darum, jene Reformen, die auch bei bestem Willen nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, zu gestatten oder doch zu tolerieren. Das Kirchenrecht ermögliche doch Verschiedenheit der Riten. Kardinal Campeggi empfing Melanchthon am 5. Juli und forderte ihn auf, die Punkte niederzuschreiben, in denen man die Erlaubnis Roms wünsche. Melanchthon nannte wieder Laienkelch und Priesterehe, außerdem eine Heiratserlaubnis für Ordensleute. Er versicherte, die Heilige Messe werde von seiner Partei ganz traditionell gefeiert, nur die Zahl der Messen sei reduziert. Campeggi leitete Melanchthons Brief nach Rom weiter. Auf dem Reichstag kursierten Kopien. Besonders die Nürnberger Delegation war über die weitreichenden Zugeständnisse Melanchthons verärgert. Der venezianische Gesandte Niccolò Tiepolo schickte ein Exemplar an die Signoria. Campeggi traf am 8. Juli mit Melanchthon im Kloster Heilig Kreuz zusammen; die katholischen Theologen Eck und Cochläus waren dabei anwesend. Er signalisierte Verhandlungsspielraum bei Laienkelch und Priesterehe, aber eine Dispens für Ordensleute sei unmöglich. Ohne die Zustimmung der altgläubigen Fürsten werde er nichts unternehmen. Diese wollten die Fragen durch ein Konzil klären lassen.[68]
In Rom wurde unterdessen die Zulassung des Laienkelchs diskutiert, aber Clemens VII. konnte sich nicht dazu entschließen. Die ablehnende Antwort der Kurie ist auf den 13. Juli datiert. Am 16. Juli erfuhr man in Rom, dass nun der Kaiser ein Konzil zur Beilegung des Religionskonflikts anstrebte und auch meinte, am Jahresanfang in Bologna mit dem Papst eine entsprechende Übereinkunft erzielt zu haben. Um das Konzil zu verhindern, war die Kurie nun wieder zu Konzessionen bereit. Unterdessen hatte Campeggi aber durch die Gespräche mit Melanchthon den Eindruck gewonnen, dass hinter den gewünschten Konzessionen auch dogmatische Positionen der Protestanten standen, die man nicht billigen könne. Er brach den Kontakt mit Melanchthon ab.[69]
Der Sekretär des Papstes, Jacopo Salviati, schrieb an Campeggi mit Datum vom 30. August (und ähnlich am 8. September), man könne bei Laienkelch und Priesterehe den Protestanten entgegenkommen, wenn diese ansonsten als gute Christen leben wollten. Salviati schlug eine Einigung des Kaisers mit den Protestanten vor, in die die Kurie offiziell nicht eingebunden wäre; Rom könnte zu gegebener Zeit auf diese Abweichungen sozusagen aufmerksam werden und ihre Beseitigung einfordern.[70] Diese Briefe aus Rom hatten keine praktischen Konsequenzen mehr.
Protestantische Bekenntnisschriften
Der politische Druck, den der Kaiser seit seiner Ankunft in Augsburg ausübte, ließ die protestantischen Stände nun auch in Glaubensfragen zusammenrücken. Kurfürst Johann von Sachsen gestattete jetzt erst, dass andere ihre Unterschrift unter die von Melanchthon vorbereitete Bekenntnisschrift (Confessio Augustana) setzten, zunächst Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach und am 18. Juni die „beharrlich Anschluß suchenden“ Abgesandten der Stadt Nürnberg.[71] Die Unterschrift Philipps von Hessen hatte politisch das größte Gewicht. Philipps Einfluss auf die letztlich überreichte Textform wird in dem vom sächsischen Kanzler Gregor Brück verfassten Vorwort erkennbar, das den Unterzeichnern alle Optionen offenhält.[72] Außerdem war es offensichtlich Philipp, der in der lateinischen Fassung des Abendmahlsartikels 10 für eine entschärfte Formulierung sorgte: Die Unterzeichner lehnten alle ab (improbant), die in der Frage der Realpräsenz nicht so wie sie dachten. Das brach die Brücken nach Zürich und Straßburg nicht gänzlich ab, an denen Philipp aus politischen Gründen gelegen war.[73]
Die Straßburger Abgesandten stellten fest, dass die politische Diskussion über religiöse Reformen, auf die sie sich vorbereitet hatten, auf dem Reichstag so nicht stattfand. Die anderen protestantischen Reichsstände waren mit theologischen Beratern angereist. Jakob Sturm schrieb am 20. Juni an Ulrich Zwingli in Zürich, Kursachsen und Hessen bereiteten ihr gemeinsames Bekenntnis vor.[74] Er forderte mehrfach die führenden Straßburger Theologen Martin Bucer und Wolfgang Capito auf, nach Augsburg zu kommen, aber als diese eintrafen, war es zu spät: die Confessio Augustana war bereits fertiggestellt und dem Kaiser übergeben worden. Philipp von Hessen besorgte den Straßburgern eine Kopie. Die Straßburger Delegation war bereit, den Text nachträglich zu unterschreiben, aber nicht Artikel 10 über das Abendmahl. Das lehnten die Unterzeichner der Confessio Augustana ab. Straßburg war isoliert. Aber es gab einige protestantische Reichsstädte, die bislang auch nicht unterschrieben hatten und damit potentielle Verbündete. Das ist die Konstellation, in der Bucer und Capito die Confessio Tetrapolitana verfassten: ein Text, der sich an der Augustana orientiert und vor allem in der Abendmahlsfrage eigene Wege geht. Die Straßburger mussten ihre Abendmahlslehre allerdings so weit entschärfen, dass andere Städtevertreter ihre Unterschrift darunter setzten. Mitunterzeichner waren schließlich Memmingen, Lindau und Konstanz. Das „Bekenntnis der vier Städte“ (Tetrapolitana) wurde am 9. Juli dem kaiserlichen Vizekanzler Balthasar Merklin übergeben.[75]
Reichstagsverhandlungen
Eröffnung (20. Juni 1530)
Kaiser Karl V. wünschte ausdrücklich, dass alle Fürsten am 20. Juni am feierlichen Hochamt zur Reichstagseröffnung im Augsburger Dom teilnähmen. Kurfürst Johann von Sachsen war als Erzmarschall des Reichs dazu auch bereit. Andere Fürsten zeigten provokant ihre Missachtung der Heiligen Messe: Philipp von Hessen und Ernst von Lüneburg zogen mit den anderen Fürsten in den Augsburger Dom ein. Sie gingen dann wieder nach draußen, kehrten aber am Ende der Messe zurück, um mit dem Kaiser aus der Kirche auszuziehen und an der Prozession zum Rathaus teilzunehmen.[76] Diese „klare Absage an vorgegebenes, verlangtes, ritualisiertes Verhalten“ zeigte der Öffentlichkeit des Reichstags, dass Philipp von Hessen die Konfrontation mit den Altgläubigen und vor allem mit dem Kaiser selbst suchte.[77]
Im Rathaus fand die erste Plenarsitzung statt. Kurfürst Friedrich von der Pfalz verlas die Proposition, eine Aufstellung der einzelnen Verhandlungsgegenstände.[78] Dieser Text war vom kaiserlichen Mitarbeiterstab um Nicolas Perrenot de Granvelle verfasst worden.[79] Nun traten Kurfürsten, Fürsten und Vertreter der Städte separat in drei Kurien zusammen und formulierten eine vorläufige Antwort an den Kaiser.[80] Der Inhalt der Proposition war strikt vertraulich zu behandeln, wie die Öffentlichkeit überhaupt von den Beratungen bis auf die Mandate und den Reichstagsabschied wenig erfahren sollte.
Die Proposition von 1530 nannte die Reichstürkenhilfe als ersten und wichtigsten Punkt,[81] dann erst die Schlichtung des Religionskonflikts. Auf Wunsch der Reichsstände wurde diese Reihenfolge aber umgekehrt.[82] Von der Verlesung der Confessio Augustana am 25. Juni bis zur Entscheidung des Kaisers, die Glaubensfragen an ein künftiges Konzil zu überweisen (7. September) wurde der Reichstag das Forum für Auseinandersetzungen alt- und neugläubiger Reichsstände mit ihren juristischen und theologischen Beratern.
Arbeitsweise des Reichstags
Bei den Beratungen des Reichstags hatte Kardinal Albrecht von Mainz in seiner Funktion als Reichserzkanzler die Schlüsselposition – und nicht etwa der Kaiser oder eine von ihm benannte Vertrauensperson. Die Mainzer Kanzlei (sogenannte „Diktatur“) fertigte alle benötigten Dokumente aus, darunter Kopien der Proposition und des Reichsabschieds. Der Reichserzkanzler beraumte Sitzungen an und legte ihre Tagesordnung fest. Er vertrat den Reichstag nach außen und empfing auswärtige Gesandte. Stellvertreter, die von abwesenden Reichsständen entsandt worden waren, mussten sich durch den Reichserzkanzler anerkennen lassen.[83]
Die Beratungen fanden auf verschiedenen Ebenen statt:
- Das Plenum der Reichsstände war der sogenannte Reichsrat.
- Es gab getrennte Versammlungen der drei Kurien der Kurfürsten, Fürsten und Städte. Der Kurfürstenrat als oberstes Gremium hatte 1530 sechs Mitglieder (drei geistliche: Kardinal Albrecht von Mainz, der Dompropst Johann von Metzenhausen als Stellvertreter des Trierer Erzbischofs, und Hermann V. von Wied, der Erzbischof von Köln; drei weltliche: Ludwig V. von der Pfalz, Johann von Sachsen und Joachim I. von Brandenburg). Unter Leitung des Mainzer Erzbischofs gaben nacheinander Trier, Köln, die Pfalz, Sachsen, Brandenburg und (befragt vom sächsischen Kurfürsten) Mainz ihre Stimme ab. Das wurde so oft wiederholt, bis ein einhelliges Votum erreicht war, denn nach außen versuchte der Kurfürstenrat immer einträchtig in Erscheinung zu treten. Ein Sekretär der Mainzer Kanzlei protokollierte die Sitzungen. Im Reichsfürstenrat, der zweiten Kurie, hatten die geistlichen Fürsten stets die führende Rolle. Auch hier wurde der Reihe nach abgestimmt. Der Mainzer Erzbischof war Vorsitzender des Kurfürstenrats und erhielt das Stimmergebnis des Reichsfürstenrats mitgeteilt. Diese beiden oberen Kurien konnten sich nicht gegenseitig überstimmen, so dass Albrecht von Mainz im Fall widersprechender Voten ein gemeinsames Gutachten („einhellig Bedenken“), die sogenannte Vergleichung herbeiführen musste. Dazu kamen die Mitglieder beider Kurien zu gemeinsamer Sitzung zusammen, und der Mainzer Erzbischof trug die Meinung der Kurfürsten vor, worauf der Direktor des Fürstenrats das Votum der zweiten Kurie vortrug. Dann ging man wieder in getrennte Sitzungen und wiederholte dies so oft, bis die Vergleichung hergestellt war. Die dritte Kurie der Reichsstädte blieb weitgehend ausgeschlossen, da sie ohnehin nur beratende Stimme hatte und die beiden oberen Kurien sich einig waren, Entscheidungen untereinander auszumachen. Der Leiter des Städterats war 1530 der Bürgermeister von Straßburg, Jakob Sturm.[84]
- Das Reichstagsprotokoll, das Valentin von Tetleben anfertigte, dokumentiert, dass das politische Geschehen 1530 in Augsburg nicht auf die drei Kurien beschränkt war. Der Kaiser oder dessen Bruder, König Ferdinand, empfingen die Stände gemeinsam oder einzeln zu Audienzen. Ihre Kommissare unterbreiteten den Ständen oder deren Repräsentanten neue Verhandlungspunkte; auf diese Weise gewann der Kaiser Einfluss auf die Beratungen.[85]
- Ausschüsse verschiedenster Art wurden zu Beginn oder während des Reichstags gebildet. So gab es Ausschüsse, die dem Fürsten- und dem Städterat jeweils zuarbeiteten und dessen Beschlussfassung vorbereiteten (bei sechs Kurfürsten war ein Ausschuss unnötig). Interessanter sind die Ausschüsse, zu denen zwei oder drei Kurien Mitglieder entsandten und die kurienübergreifend arbeiteten und nach dem Mehrheitsprinzip abstimmten. Die interkurialen Ausschüsse erledigten ein Großteil der Arbeiten des Reichstags, zum Beispiel Türkenhilfe, Kammergericht, Polizei- und Münzordnung, Entgegennahme und Bearbeitung der sehr zahlreichen Bitten und Beschwerden (Supplikationen), Vorbereitung des Reichsabschieds. Die Kurfürsten ließen sich ungern darauf ein, da sie hier überstimmt werden konnten. In diesen Ausschüssen stimmten die Repräsentanten der Städte gleichberechtigt mit ab. Den Kurfürsten begegnete hier jene „mit den Städteboten verbundene fremde Welt des Bürgertums, die Geld-, Handels- und Gewerbemacht der großen Häuser und Gesellschaften, die den Kaiser finanzierten und die der Kaiser schützte.“[86] Einige Ausschüsse waren von Fachleuten dominiert, etwa Juristen oder Finanzexperten. „Der Rationalisierungsprozeß des frühmodernen Staates und seiner entstehenden Fachbürokratie spiegelt sich im Reichstag auf der Arbeitsebene des Ausschußwesens wider. Die territorialen Behördenspitzen der Reichsstände erscheinen unmittelbar in den Gremien der Reichsversammlung.“[87] Von Tetlebens Protokoll zeigt, wie intensiv der Reichstag 1530 versuchte, mit solchen interkurialen Ausschüssen den Religionskonflikt zu schlichten.[88] Das Prinzip war, dass die Kurien selbst bestimmten, welche Mitglieder sie in die Ausschüsse entsandten. Ein Versuch Karls V., Kurfürsten für den Großen Ausschuss zu benennen, wurde vom Kurfürstenrat empört (male contenti) zurückgewiesen.[89] Die volle Gleichheit der Stimmberechtigten und der Umstand, dass diese nicht weisungsgebunden waren, waren für ihre Zeit fortschrittliche Elemente.[90]
Strafrechtvereinheitlichung
Vor Ankunft des Kaisers in Augsburg forderte das Reichsregiment die dort bereits wartenden Reichsstände auf, die Arbeit an einem reichsweiten Strafgesetzbuch (die bereits mehrere Reichstage beschäftigt hatte) weiterzuführen. Ein interkurialer Ausschuss befasste sich ab dem 3. Juni mit der neuen Halsgerichtsordnung. Er bestand aus 15 Personen. In den Ausschuss gewählt wurden die sechs Kurfürsten, die Bischöfe von Bamberg, Würzburg und Eichstätt, Herzog Georg von Sachsen, Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach, Landgraf Philipp von Hessen, die Reichsstädte Köln und Nürnberg und ein Reichsgraf. Sie alle ließen sich dort durch Fachjuristen vertreten; namentlich bekannt sind Christoph Kreß aus Nürnberg und Arnold von Siegen aus Köln.[91]
Die Arbeiten kamen zunächst zügig voran; so konnten die Straßburger Abgesandten ihren Stadtrat bereits am 21. Juni über Details informieren. Aber dann erhoben die Kurfürsten Johann von Sachsen und Joachim von Brandenburg, Herzog Georg von Sachsen sowie weitere Fürsten Einwände dagegen, dass die neuartige einheitliche Halsgerichtsordnung an die Stelle der alten Strafgesetzbücher treten solle. Diese seien seit Menschengedenken in ihren Territorien in Geltung gewesen. Am 30. Juli wurde intensiv darüber diskutiert, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Der Text der Halsgerichtsordnung lag 1530 bereits vor, aber seine Ratifizierung wurde aufgeschoben. Valentin von Tetleben notierte in seinem Protokoll dazu, die Halsgerichtsordnung sei „unter der Bank“ steckengeblieben, weil jeder Kurfürst oder Fürst ein König und Kaiser in seinem Land sein wolle.[92] Erst der Regensburger Reichstag von 1532 ratifizierte die Constitutio Criminalis Carolina.[93]
Münzwesen und Monopole
Das Heilige Römische Reich hatte keine einheitliche Währung, sondern verschiedene Münzstände, die das Recht eigener Münzprägung besaßen. Fürsten, deren Territorien über Silbervorkommen verfügten, waren im Vorteil gegenüber jenen, die das Metall zur Münzprägung einkaufen mussten. Der Bedarf an Münzgeld wuchs ständig, damit der Anreiz zu Währungsmanipulationen. Der Reichstagsausschuss für das Münzwesen[94] kam zu dem Ergebnis, dass zuerst ein Festpreis für Silber und Gold mit den Bergwerksbesitzern und den Fürsten, die über Silbervorkommen verfügten, ausgehandelt werden müsse, um dann das Münzwesen zu stabilisieren. Die Delegierten aus Frankfurt informierten ihren Stadtrat, man habe wenig Hoffnung, dass hier schnell Ergebnisse erreicht werden könnten. Am 29. Juli nahm das Plenum den Vorschlag des Ausschusses an, verbunden mit einem empfohlenen Gold- und Silberpreis, und unterbreitete ihn dem Kaiser. Alle warteten, nichts geschah. Am 24. Oktober sagte der Kaiser zu, ein Ausschuss solle sich mit der Frage weiter befassen. Dieser hatte am 4. November noch nicht mit der Arbeit begonnen.[95]
Der gleiche Ausschuss befasste sich mit den Monopolen. Besonders deutlich traten Schein und Wirklichkeit im Montanwesen auseinander. Offiziell waren Monopole verboten, faktisch waren Erzabbau, Verhüttung und Handel mit Metall erheblich monopolisiert, und Karl V. sowie sein Bruder Ferdinand hatten hier starke eigene wirtschaftliche Interessen.[96] Der Monopolratschlag befürwortete eine bessere Kontrolle der Monopolgesellschaften, da es nicht möglich sei, sie aufzulösen. Er empfahl Einschränkungen der Fernhandelsunternehmen (Geschäftskapital: maximal 50.000 Gulden; Faktoreien im Ausland: maximal 3). Der Staat sollte bei Fernhandelsgütern Höchstpreise festsetzen. Reichsangehörigen sollte der Handel im Mittelmeerraum oder mit Portugal verboten werden.[97]
Bernd Mertens sieht die Qualität dieses vom Ausschuss vorgelegten Gutachtens (= Ratschlags) kritisch. Hier seien verschiedene Vorlagen zusammengearbeitet worden – ein „eilig zusammengeflicktes Stückwerk ohne jede sachliche Neuerung oder Vertiefung.“[98] Konrad Peutinger verfasste eine Denkschrift über die Monopolfrage aus Augsburger Sicht. Er bestritt darin, dass die Monopole der großen Handelshäuser und die Kapitalanhäufungen gesellschaftlichen Schaden anrichteten, wie behauptet werde. Der Rat der gastgebenden Reichsstadt reichte am 17. September eine Supplikation beim Kaiser ein. Die Fernhandelsstadt Augsburg war in dieser Frage isoliert, wie schon bei früheren Reichstagen. Ihre Supplikation bittet darum, den Monopolratschlag zu kassieren und alles beim alten zu lassen. Der Augsburger Rat verfolgte eine andere Argumentation als Peutingers Denkschrift. Er erkannte an, dass es verbrecherische Monopole gebe, gegen die der Staat vorgehen müsse, und mitgedacht ist dabei, dass legale, gute Monopole nicht angerührt werden sollten. Der Kaiser, so das Fazit, möge die Bürger Augsburgs und die ganze deutsche Nation vor „jenen nicht wieder gut zu machenden Unannehmlichkeiten, Gefahren, Einbußen und Absurditäten“ schützen, die eine Umsetzung des Ratschlags zur Folge hätte.[99]
Auch in der Monopolfrage hatte der Kaiser bis Anfang Oktober keine Initiative ergriffen, obwohl er vom Reichsrat mehrfach erinnert wurde. Schließlich machte er einige eigene Vorschläge und überwies die Frage der Handelsmonopole am 14. Oktober wieder an den Reichsrat. Bis zum Ende des Reichstags gab es keine Ergebnisse.[100]
Reichspolizeiordnung
Eine reichsweite Polizeiordnung war bereits seit dem Reichstag von Worms 1521 in Arbeit. Sie befasste sich mit der „guten Ordnung“ des öffentlichen Lebens; dazu gehörte beispielsweise Kleidungsvorschriften, das Tragen von Waffen, der Betrieb von Gaststätten und Sanktionen gegen sozial unerwünschtes Verhalten. Am 8. Oktober legte das damit befasste Komitee seine Ergebnisse dem Reichsrat vor, und dieser reichte den Entwurf der Polizeiordnung am 14. Oktober an den Kaiser weiter. Dieser ließ das Regelwerk in den Reichsabschied aufnehmen, wodurch es Rechtskraft erlangte, mit einer Einschränkung: die Reichspolizeiordnung wurde nur soweit umgesetzt, wie sie im Einklang mit den lokalen Gebräuchen stand.[101]
Horst Rabe würdigt die überwiegend „maßvollen und lebensnahen“ Vorschriften dieser Polizeiordnung, mit Ausnahme der diskriminierenden Judengesetzgebung. Auch Josel von Rosheim konnte 1530 in Augsburg nicht verhindern, dass den Reichsständen freigestellt wurde, ob sie Juden überhaupt dulden wollten; die Geduldeten mussten durch einen „Judenring“ an der Kleidung erkennbar sein. Sie sollten sich fortan nur noch von Handarbeit ernähren; da Juden aus den Zünften ausgeschlossen waren und auch kein Land besitzen konnten, bedeutete diese Regelung: Hilfsarbeit oder Illegalität. Damit wurden 1530 Weichenstellungen für die Diskriminierung von Juden in den folgenden Jahrzehnten getroffen.[102]
Religionskonflikt
Am späten Nachmittag des 25. Juni trug der kursächsische Kanzler Christian Beier die deutsche Endfassung der Confessio Augustana vor Kaiser Karl V., seinem Bruder König Ferdinand und den Kurfürsten, Fürsten und Ständen vor. Dies geschah in der Kapitelstube des Augsburger Bischofshofes und dauerte rund zwei Stunden. Der kaiserliche Sekretär Alexander Schweiß nahm das lateinische und das deutsche Dokument entgegen; Karl V. ließ ausrichten, er werde den Inhalt gründlich erwägen und eine gnädige Antwort erteilen. Diese Dokumente, lateinisch und deutsch, existieren beide nicht mehr, deshalb lässt sich auch die reichsrechtlich relevante Fassung der Confessio Augustana „nicht eindeutig greifen und auch nicht klar rekonstruieren.“[103]
Die Gruppe von altgläubigen Theologen, die eine Antwort auf die Confessio Augustana erarbeiten sollte, bestand aus rund 20 Personen, die von ihren Landesherren, dem Kaiserhof oder dem Legaten Lorenzo Campeggi vorgeschlagen wurden. Dazu gehörten: Johannes Eck, Konrad Wimpina, Johannes Cochläus, Wolfgang Redorfer, mehrere Dominikaner, darunter Johannes Fabri und Johannes Dietenberger, sowie der Augustiner-Eremit Bartholomäus Usingen.[104] Ein erster Entwurf (Responsio theologorum) war zu weitläufig. Daraufhin erstellte die Theologengruppe eine ebenfalls umfangreiche Schrift mit dem Titel Catholica et quasi extemporalis responsio, die dem Kaiser am 12. Juni übergeben wurde und die eine „Generalabrechnung“ (Vinzenz Pfnür) mit Luther, Melanchthon, Zwingli und anderen Protestanten darstellt, auf die Confessio Augustana also nicht direkt eingeht.[105] Der Legat Campeggi billigte diesen Text, der Kaiserhof aber nicht.[106] Karl V. legte die Catholica responsio den katholischen Reichsständen zur Begutachtung vor. Hier waren die Gemäßigten in der Mehrheit. Kennzeichnend für diese Richtung ist das Votum des Bischofs von Straßburg, Wilhelm von Hohnstein: „Für Frieden und Eintracht ist jenes gehässige Erinnern an all das, was vor 10 Jahren geschrieben wurde oder geschah, nicht förderlich.“[107]
Ab 16. Juni arbeitete die katholische Theologengruppe an der Confutatio Confessionis Augustanae. Sie geht Punkt für Punkt an der Confessio Augustana entlang und ist im Ton ähnlich konziliant wie jene gehalten. Die Confutatoren würdigten die gemeinsame Glaubenstradition in vielen Artikeln, benannten aber auch Lehrunterschiede und wiesen sie „nachdrücklich, jedoch nicht verletzend“ (Herbert Immenkötter) zurück.[108] Auch von der Confutatio gab es eine lateinische und eine deutsche Fassung, die nicht voll identisch waren. Auf Drängen der altgläubigen Stände entschloss sich Karl V., die von ihm zuvor beanspruchte Schiedsrichterrolle aufzugeben und die Confutatio als Darlegung des traditionellen Glaubens in seinem Namen proklamieren zu lassen.[109] Der kaiserliche Sekretär Schweiß las den deutschen Text der Confutatio am 3. August am gleichen Ort und im gleichen Rahmen wie die Confessio Augustana vor. Karl V. verlangte von den evangelischen Ständen die Annahme der Confutatio, machte aber die Übergabe einer Kopie davon abhängig, dass die Evangelischen dem Text zuvor zustimmten und auf Gegenschriften wie auch auf Veröffentlichung verzichteten. Die evangelische Seite lehnte ab und kündigte an, eine Antwort vorzubereiten auf Grundlage der Notizen, die man sich bei Schweiß’ Vortrag gemacht hatte.[109]
Am 5. August sprachen die evangelischen Fürsten noch einmal in gemeinsamer Audienz beim Kaiser vor. Kurz darauf reiste Philipp von Hessen ohne kaiserliche Erlaubnis ab. In einem Brief an Kurfürst Friedrich von der Pfalz begründete er diesen Schritt mit der (wie man heute weiß, fingierten) schweren Erkrankung seiner Frau.[110] Das sorgte für erhebliche Aufregung unter den Teilnehmern des Reichstags. Viele rechneten mit einem bevorstehenden militärischen Angriff des Hessen auf die Stadt. 100 kaiserliche Reiter wurden ausgesandt, um Philipp zurückzubringen. Sie fanden ihn aber nicht. An den Stadttoren zogen kaiserliche Söldner als Wachen auf.[111]
Obwohl Karl V. das nicht vorgesehen hatte, ging der Versuch einer Beilegung des Religionskonflikts nach Vorlesung der Confessio Augustana und der Confutatio in die dritte Phase.
Die altgläubigen Stände ergriffen direkt nach Verlesung der Confutatio die Initiative und wählten einen „Großen Ausschuss“ altgläubiger Kurfürsten und Fürsten, um mit ihren protestantischen „Vettern, Schwägern und Freunden“ Kontakt aufzunehmen und sie zur Annahme der Confutatio zu überreden. Es war eine hochrangig besetzte Gruppe von 17 Personen, darunter sämtliche altgläubige Kurfürsten. Eindrücklich malten sie den protestantischen Fürsten aus, wie kaiserliche Truppen ihre Länder verwüsten und viele Menschen sterben würden, sollten sie die Annahme verweigern.[112] Als das ergebnislos blieb, gingen sie einen Schritt weiter und bahnten Religionsgespräche an.[113] Interkuriale Ausschüsse der beiden oberen Kurien traten zusammen, die von beiden Konfessionen paritätisch besetzt wurden:[114]
- zuerst ein Vierzehnerausschuss mit zwei Fürsten, zwei Juristen und drei Theologen jeder Konfession (auf katholischer Seite: Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel, der Augsburger Bischof Christoph von Stadion, der Badener Kanzler Hieronymus Vehus, der kurkölnische Kanzler Bernhard Hagen und die Theologen Johann Eck, Conrad Wimpina und Johannes Cochläus. Auf evangelischer Seite: Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach, Kurprinz Johann Friedrich von Sachsen, der kursächsische Altkanzler Gregor Brück, der ansbachische Kanzler Sebastian Heller und die Theologen Philipp Melanchthon, Johannes Brenz und Erhard Schnepf);[115]
- dann die Verkleinerung auf einen Sechserausschuss mit je drei alt- und neugläubigen Unterhändlern (auf katholischer Seite: Bernhard Hagen, Hieronymus Vehus und Johann Eck; auf evangelischer Seite: Gregor Brück, Sebastian Heller und Philipp Melanchthon).[116]
Protestanten und Altgläubige bestimmten einen Wortführer. Auf altgläubiger Seite war das der badische Kanzler Hieronymus Vehus, auf neugläubiger Seite der kursächsische Altkanzler Gregor Brück.[117] Aus den Niederschriften Vehus’ ist bekannt, dass die Theologie von nachrangiger Bedeutung war. Man sprach zuerst über die 21 Lehrartikel der Confessio Augustana. Das war schnell abgehandelt, wobei die hier erkennbare (und für das ökumenische Gespräch im 20./21. Jahrhundert interessante) weitgehende Einigkeit unverbindlich war – der Ausschuss hatte in Glaubensfragen keine Entscheidungskompetenz. Alles stand unter dem Vorbehalt, dass ein künftiges Konzil diese Fragen regeln werde.[118] Dann kamen die Artikel 22 bis 28 der Confessio Augustana auf den Tisch, die Missbräuche und dagegen ergriffene Reformen behandeln. Hier verbarg sich der eigentliche Konfliktstoff. Die Billigung von schon durchgeführten Reformmaßnahmen zu erlangen war zentral für das kursächsische Verhandlungskonzept. Brück bot im Namen der Protestanten an, die Jurisdiktion der altgläubigen Bischöfe anzuerkennen, wenn im Gegenzug Laienkelch, Priesterehe und evangelische Messe gewährt würde. Der Vorschlag stammte ursprünglich von Melanchthon. In seiner Argumentation spielte eine große Rolle, dass es für die vielen Laien in Kursachsen und anderswo sehr beunruhigend wäre, wenn man ihnen erklärte, dass sie den Kelch beim Abendmahl unberechtigt empfangen hätten. Womöglich hätten sie Angst, überhaupt noch zur Kommunion zu gehen.[119] So weitgehendes Entgegenkommen war im evangelischen Lager sehr umstritten. Man warf der protestantischen Delegation vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Nach Eugène Honée machte sich hier bemerkbar, dass Kursachsen und Brandenburg-Ansbach die protestantische Gruppe dominierten. Hessen war durch den Hofprediger Schnepf vertreten, die übrigen Unterzeichner gar nicht. Besonders Nürnberg und Lüneburg waren damit unzufrieden.[115] Für die protestantischen Reichsstädte war die Rückkehr unter bischöfliche Jurisdiktion keine akzeptable Lösung.[120] Infolge der Kritik aus den eigenen Reihen verhielt sich die protestantische Gruppe im Vierzehnerausschuss abwartend und überließ der altgläubigen Delegation die Gesprächsführung. Nach der reichstags-üblichen Verhandlungsmethode des Vergleichens brachte diese ständig neue Kompromissvorschläge vor, letztlich ohne Ergebnis. Die altgläubige Delegation betrachtete es als Selbstverständlichkeit, dass die Jurisdiktion der Bischöfe auch von den Protestanten anerkannt wurde. Man sah darin kein Zugeständnis. Bei Laienkelch und Priesterehe gab es Möglichkeiten der Verständigung, bei Veränderungen der Messe hingegen gar nicht. Die Katholiken hatten eine zusätzliche Forderung: die Restituierung von Kirchen- und Klostergut durch die Protestanten.[121]
Die Gemäßigten waren auf beiden Seiten in der Mehrheit. Die Verkleinerung vom Vierzehner- auf den Sechserausschuss sollte vor allem Georg von Sachsen, der für Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel nachgerückt war, wegen seiner kompromisslos altgläubigen Haltung ausschließen.[122] Ein Konsens wurde jedoch nicht erreicht. Am 7. September entschied der Kaiser, die Glaubensfragen sollten auf einem Konzil geregelt werden. Bis dahin sollten die vorreformatorischen Verhältnisse weiter bestehen bzw. wieder hergestellt werden.[123]
In der Reichstagssitzung am 22. September wurde ein Entwurf des Reichstagsabschieds vorgelegt, in dem es hieß, die Confessio Augustana sei mit guten Argumenten widerlegt und abgewiesen worden. Kanzler Brück protestierte und versuchte bei dieser Gelegenheit, dem Kaiser die von Melanchthon zwischenzeitlich erstellte Apologie der Confessio Augustana (also die Widerlegung ihrer Widerlegung) zu überreichen. Ferdinand von Österreich verhinderte diese Übergabe des Dokuments, die somit nie offiziell erfolgte.[109]
Die protestantischen Stände nutzten „das Mittel des klassischen Verzugs“:[124] sie reisten vorzeitig ab und ließen nur kleine Gesandtschaften zurück. „Ein Kaiser, der von seinen Fürsten teilweise sogar unangekündigt verlassen wurde, konnte und mußte dies als öffentlichen Angriff auf seine Autorität verstehen.“[125]
Neuordnungsversuch des baltischen Raums
Albrecht von Brandenburg, der Hochmeister des Deutschen Ordens, war einer der frühen Parteigänger Luthers. Er hatte den Ordensstaat 1525 in das weltliche Herzogtum Preußen umgewandelt, welches vom polnischen König lehensabhängig war. Papst und Kaiser akzeptierten diese Säkularisierung nicht. Auf dem Augsburger Reichstag belehnte Karl V. am 26. Juli 1530 den Deutschmeister Walther von Cronberg mit den Regalien des preußischen Hochmeistertums. Er führte seitdem den Titel Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister. Der Reichstag nahm in Überschreitung seiner Kompetenzen außerdem die Hochstifte Riga, Dorpat, Ösel-Wiek, Kurland und Reval formell in den Reichsverband auf. Diese Maßnahmen blieben realpolitisch „weitgehend folgenlos“.[126]
Reichskammergericht
Die Reform des Reichskammergerichts war seit dem Wormser Reichstag 1521 in Arbeit. Ein Entwurf der Reichskammergerichtsordnung wurde dem Plenum am 10. Oktober vorgelegt. Unter den Änderungen, die in der Diskussion vorgeschlagen wurden, war der Vorschlag, nur noch altgläubige Richter an diesem obersten Gericht zuzulassen. Eine Petition der Protestanten an den Kaiser (2. November) blieb ohne Erfolg, und so wurde die reformierte Reichskammergerichtsordnung in den Abschied aufgenommen und erlangte Rechtskraft.[127]
Das Reichskammergericht sollte von nun an seinen ständigen Sitz in Speyer haben. Dass es während des Reichsregiments seinen Ort mehrfach wechselte, wurde als Grund für die Ineffektivität dieses obersten Gerichts ausgemacht.[128]
Reichstürkenhilfe
Die altgläubige Ständemehrheit bewilligte dem Kaiser eine „beharrliche“ Türkenhilfe (drei Jahre lang 4000 Reisige und 20.000 Fußknechte), die aber erst geleistet werden sollte, wenn von anderen christlichen Mächten Hilfszusagen eintrafen. Bis dahin stellte man dem Kaiser eine „eilende“ Türkenhilfe zu Verfügung, nämlich 8000 Reisige und 40.000 Fußknechte für sechs, nötigenfalls acht Monate zur Abwehr eines türkischen Angriffs auf Ungarn, Mähren, Schlesien, Österreich oder andere Länder des Reichs. Während die Kurfürsten diese Truppen auch offensiv außerhalb des Reichs einsetzen wollten, waren die Fürsten dafür, die Truppen nur zur Verteidigung des Reichsterritoriums zu nutzen. Die Kurfürsten setzten sich in diesem Punkt durch.[129]
Reichsabschied (19. November 1530)
Die Confutatio wurde angenommen und die Confessio Augustana verworfen. Allerdings wurde keines der beiden Dokumente Bestandteil des Reichsrechts, etwa durch Übernahme des Textes in den Reichsabschied. Deshalb ist die reichsrechtliche Trennung der Alt- und Neugläubigen in zwei Konfessionen noch nicht in Augsburg 1530 vollzogen, sondern erst mit dem Nürnberger Anstand 1532.[130]
Der Kaiser als oberster Vogt der Christenheit kündigte den protestantischen Reichsständen die Vollstreckung des Wormser Edikts an. Der Druck und Verkauf evangelischer Schriften wurde verboten. Die entfremdeten Kirchen und Klöster sollten von den evangelischen Ständen bei Androhung der Reichsacht restituiert werden. Der altgläubige Gottesdienst war auch in ihren Territorien sicherzustellen. Die protestantischen Reichsstände erhielten eine Frist bis zum 15. April 1531, um den Reichsabschied anzunehmen und die befohlenen Maßnahmen umzusetzen. Im Fall der Weigerung kündigte ihnen der Kaiser an, die Maßnahmen gewaltsam zu vollstrecken und gegen sie wegen Landfriedensbruchs vorzugehen. (Das widersprach der Rechtsauffassung der Evangelischen, die an das Konzil appelliert hatten und daraus einen „fragilen interimistischen Rechtsschutz“ ableiteten: die Ächtung und Verdammung Luthers und seiner Parteigänger war demnach bis zum Entscheid des Konzils „rechtshängig“ und noch nicht vollstreckbar.)[123]
Den vier Reichsstädten Straßburg, Konstanz, Memmingen und Lindau, die ein eigenes Glaubensbekenntnis (die Confessio Tetrapolitana) überreicht hatten, wurde vorgeworfen, sie hätten sich vom Glauben der ganzen Christenheit abgesondert. Bei ihnen werde völlig falsch über das Altarsakrament gelehrt, es käme zu Bilderstürmerei, man gebe andern Sekten Unterschlupf und verbreite Irrlehren.
Der Reichsabschied machte verbindlich, dass die „eilende“ Reichstürkenhilfe durch Truppenstellung, nicht durch Geldzahlungen zu leisten war. Die Stände sollten ihre Truppenkontingente in den zehn Reichskreisen zum jeweiligen Kreismusterplatz entsenden. Der vom jeweiligen Reichskreis gewählte Kreishauptmann sollte sodann die Musterung leiten und sein Kontingent in den Krieg führen.[131]
Der Reichstag verabschiedete die Reichspolizeiordnung und die Reichskammergerichtsordnung.
Auswirkungen des Reichsabschieds
Die protestantische Reaktion auf den Reichsabschied war der zügige Aufbau eines Militärbündnisses unter gemeinsamer Leitung von Kursachsen und Hessen (Schmalkaldischer Bund). Luther und Melanchthon forderten aus religiösen Gründen den Gehorsam gegenüber dem Kaiser, gegebenenfalls Bereitschaft zum Martyrium.[132] Hessische und kursächsische Hofjuristen argumentierten mit der Reichsverfassung: Der Kaiser sei von den Fürsten gewählt; wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, könnten die Fürsten ihm den Gehorsam wieder aufkündigen. Melanchthon und schließlich auch Luther akzeptierten diese Argumentation.[133] Christen seien zur Befolgung des positiven Rechts verpflichtet. Falls dies eine Widerstandsklausel enthielte für den Fall, dass der Kaiser fortlaufend gegen das Recht verstieße, so hatten sie als Theologen dagegen keine Einwände. Damit waren die Juristen für die Frage des legitimen Widerstands gegen den Kaiser zuständig, „und die Theologen zogen sich zurück.“[134]
Die Notwendigkeit, sich für oder gegen die Annahme des Reichsabschieds zu entscheiden, beschleunigte reformatorische Prozesse. Ein Beispiel ist Ulm: Die Reichsstadt hatte sich 1529 der Protestation von Speyer angeschlossen, verfolgte auf dem Augsburger Reichstag aber eine schwierige Neutralitätspolitik. Ihre Abgesandten hatten kein Mandat, um die Confessio Augustana (oder die Confessio Tetrapolitana) zu unterzeichnen. Die Ratsverordneten beschlossen, die Bürger über die Annahme des Reichsabschieds selbst entscheiden zu lassen, auf Basis des Ulmer Schwörbriefs. Anfang November 1530 fanden in den Zünften und anderen sozialen Gruppen der Stadt namentliche Abstimmungen statt. Etwa 87 Prozent der Stimmberechtigten entschieden sich, den Reichsabschied abzulehnen; im Februar 1531 trat Ulm dem Schmalkaldischen Bund bei.[135]
Die bevorstehende Krönung Ferdinands zum römisch-deutschen König und seine anschließende Belehnung mit Württemberg boten „neues Mobilisierungspotential gegen die Habsburger.“[136]
Literatur
Quellen
- Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zur Geschichte des Reichstags in Augsburg im Jahre 1530: nach den Originalen und nach gleichzeitigen Handschriften herausgegeben. 2 Bände. Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1833–1835 (Reprografischer Nachdruck: Olms, Hildesheim 1966).
- Band 1: Von dem Ausgange des kaiserlichen Ausschreibens bis zu der Uebergabe der Augsburgischen Confession. (Digitalisat)
- Band 2: Von der Uebergabe der Augsburgischen Confession bis zu dem Schlusse des Reichstages.(Digitalisat)
- Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, herausgegeben von Herbert Grundmann (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Band 4). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1958.
- Ruth Kastner (Hrsg.): Quellen zur Reformation 1517–1555 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Band 16). WBG, Darmstadt 1994. ISBN 3-534-04832-6. (Hier besonders S. 501–520: Reichstagsabschied 1530.)
Artikel und Monographien
- Rolf Decot (Hrsg.): Vermittlungsversuche auf dem Augsburger Reichstag 1530: Melanchthon – Brenz – Vehus (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz Beiheft Abteilung Religionsgeschichte. Band 26). Franz Steiner, Wiesbaden 1989. ISBN 3-515-05263-1. (Digitalisat)
- Andreas Gößner: Weltliche Kirchenhoheit und reichsstädtische Reformation. Die Augsburger Ratspolitik des „milten und mitleren weges“ 1520–1534 (= Colloquia Augustana. Band 11). Akademie Verlag, Berlin 1999. ISBN 3-05-003413-0.
- Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Band 176). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1959.
- Thomas Felix Hartmann: Die Reichstage unter Karl V.: Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521–1555 (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Band 100). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. ISBN 978-3-647-36088-1.
- Herbert Immenkötter: Albrecht von Brandenburg auf dem Augsburger Reichstag 1530. In: Friedhelm Jürgensmeier (Hrsg.): Erzbischof Albrecht von Brandenburg (1490-1545). Ein Kirchen- und Reichsfürst der frühen Neuzeit (= Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte. Band 3). Knecht, Frankfurt am Main 1991, S. 132–139. ISBN 3-7820-0638-0.
- Herbert Immenkötter (Hrsg.): Im Schatten der Confessio Augustana: Die Religionsverhandlungen des Augsburger Reichstages 1530 im historischen Kontext. Aschendorff, Münster 1997. ISBN 3-402-03798-X.
- Bent Jörgensen: Konfessionelle Selbst- und Fremdbezeichnungen. Zur Terminologie der Religionsparteien im 16. Jahrhundert (= Colloquia Augustana. Band 32). Akademie Verlag, Berlin 2014. ISBN 978-3-05006488-8.
- Maximilian Lanzinner: Der deutsche Reichstag und Karl V. In: Christoph Strosetzki (Hrsg.): Aspectos históricos y culturales bajo Carlos V / Aspekte der Geschichte und Kultur unter Karl V. (= Studia Hispanica. Band 9). Vervuert, Frankfurt am Main 2000, S. 1–20. ISBN 3-89354-459-3.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Band 231). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. ISBN 978-3-525-10116-2.
- Heinrich Lutz: Kaiser, Reich und Christenheit. Zur weltgeschichtlichen Würdigung des Augsburger Reichstages 1530. In: Historische Zeitschrift 230 (1980), S. 57–88.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530. In: Nederlands archief voor kerkgeschiedenis 53 (1972), S. 133–152.
- Gerhard Müller: Duldung des deutschen Luthertums? Erwägungen Kardinal Lorenzo Campeggios vom September 1530. In: Archiv für Reformationsgeschichte 68 (1977), S. 158–172.
- Gerhard Müller: Johann Eck und die Confessio Augustana: Zwei unbekannte Aktenstücke vom Augsburger Reichstag 1530 (Digitalisat)
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht. In: Zeitschrift für Historische Forschung 9 (1982), S. 167–211.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschussbildung. In: Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs 25 (1972), S. 217–243. (Digitalisat)
- Wolfgang Steglich: Die Stellung der evangelischen Reichsstände und Reichsstädte zu Karl V. zwischen Protestation und Konfession 1529/30. In: Archiv für Reformationsgeschichte 62 (1971), S. 161–192.
- Wolfgang Steglich: Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V. In: Militärgeschichtliche Zeitschrift 11 (1972), S. 7–56.
Anmerkungen
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 137.
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 165 f.
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 215 f. Vgl. zur Rede Karls: Alfred Kohler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte Karls V., WBG, Darmstadt 1990, S. 137 f.
- Maximilian Lanzinner: Der deutsche Reichstag und Karl V., Frankfurt am Main 2000, S. 6 und 12 f.
- Nicole Grochowina: Die Reformation. De Gruyter, Berlin/Boston 2020, S. 125. Der Text des Ausschreibens bei Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530. Band 1, Halle 1833, hier besonders S. 7 f.: „… Furter wie der irrung und zwispalt halbē in dem hailigen glauben und der Christlichen religion gehandelt und beschlossen werden mug solle: und damit solchs desterbesser und hailsālicher gescheen muge di zwitrachten hinzulegen: widerwillen zulassen: vergangne Irsal unserm seligmacher zuergeben: und vleis anzukeren: alle ains yeglichen gutbeduncken: opinion und mainung zwischen uns selbs in lieb und gutligkait zuhoren: zuverstehen: und zuerwegen: die zu ainer ainigen Christlichen warhait zubrengen und zuvergleichen. alles so zu baidē tailen nit recht ist aufgelegt oder gehandelt abzuthun: durch uns alle ain ainige und ware Religion anzunemen und zuhalten: und wie wir alle unter ainem Christo sein und streiten: also alle in ainer gemainschaft kirchen und ainigkait zuleben.“
- Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. Beck, München 2016, S. 189.
- Wolfgang Reinhard: Die kirchenpolitischen Vorstellungen Kaiser Karls V., ihre Grundlagen und ihr Wandel, hier referiert nach: Neuhaus, 180.
- Maximilian Lanzinner: Der deutsche Reichstag und Karl V., Frankfurt am Main 2000, S. 8.
- Maximilian Lanzinner: Der deutsche Reichstag und Karl V., Frankfurt am Main 2000, S. 9.
- Thomas Felix Hartmann: Die Reichstage unter Karl V.: Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521–1555, Göttingen 2017, S. 61.
- Hans von Schubert: Bündnis und Bekenntnis 1529/1530: Vorträge gehalten auf der XXV. Generalversammlung des Vereins für Reformationsgeschichte zu Bretten am 22. und 23. April 1908 (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Band 98). Leipzig 1980, S. 23 f. Hier zitiert nach: Wolfgang Steglich: Die Stellung der evangelischen Reichsstände und Reichsstädte zu Karl V. zwischen Protestation und Konfession 1529/30. Ein Beitrag zur Vorgeschichte des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses. In: Archiv für Reformationsgeschichte 62/2 (1971), S. 161–192, hier S. 161.
- Carl C. Christensen: John of Saxony’s Diplomacy, 1529-1530: Reformation or Realpolitik? In: The Sixteenth Century Journal 15/4 (1984), S. 419–430. Vgl. auch Wilhelm Maurer: Historischer Kommentar zur Confessio Augustana, Band 1. Gütersloher Verlagshaus Mohn, 2. Auflage Gütersloh 1979, S. 19: Maurer sieht bei Melanchthon nach der Speyerer Protestation eine „verzweiflungsvolle Unruhe“, da der hessische Landgraf zusammen mit den oberdeutschen Städten, „deren revolutionäre Ideen im Reiche … weithin gefürchtet waren,“ einen blutigen Umschwung der Verhältnisse herbeiführen wolle, an dem er, Melanchthon, sich die Schuld gegeben habe.
- Volker Leppin: Martin Luther. 3. Auflage. Von Zabern (WBG), Darmstadt 2017, S. 299.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 180.
- Notker Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 167–170.
- Notker Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 524 f.
- Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. Beck, München 2016, S. 183.
- Heinz Scheible: Melanchthon, Vermittler der Reformation. Beck, München 2016, S. 129. Vgl. auch Maurer, Melanchthons Anteil, S. 161: „Diese Sonderaktion hatte eine deutliche Spitze gegen Landgraf Philipp von Hessen. Dessen Gegner im Katzenelnbogenschen Erbfolgestreit, die Grafen von Nassau, übernahmen es, das sächsische Vorgehen durch Vermittlung beim Kaiser zu unterstützen.“
- Hans von Schubert: Bekenntnisbildung und Religionspolitik 1529/30 (1524-1534).Untersuchungen und Texte. Perthes, Gotha 1910, S. 256.
- Hans von Schubert: Bekenntnisbildung und Religionspolitik 1529/30 (1524-1534). Untersuchungen und Texte. Perthes, Gotha 1910, S. 257.
- Wilhelm Maurer: Historischer Kommentar zur Confessio Augustana, Band 1. Gütersloher Verlagshaus Mohn, 2. Auflage Gütersloh 1979, S. 24; Hans von Schubert: Bekenntnisbildung und Religionspolitik 1529/30 (1524-1534). Untersuchungen und Texte. Perthes, Gotha 1910, S. 265. Vgl. Carl C. Christensen: John of Saxony’s Diplomacy, 1529-1530: Reformation or Realpolitik? In: The Sixteenth Century Journal 15/4 (1984), S. 419–430, hier S. 427: Am 16. Juli wurde Johann von Sachsen mitgeteilt, dass der Kaiser die Belehnung mit der Kurwürde von der Rückkehr zum alten Glauben abhängig machte. Der Text bei Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530. Band 2, Halle 1835, S. 80 ff.
- Carl C. Christensen: John of Saxony’s Diplomacy, 1529-1530: Reformation or Realpolitik? In: The Sixteenth Century Journal 15/4 (1984), S. 419–430, hier S. 427 f.
- G. Bossert: Drei Briefe Melanchthons. In: Archiv für Reformationsgeschichte 17 (1920), S. 67–70. Bossert fand diesen Brief im Ratsarchiv von Schwäbisch Hall; es handelt sich wohl um eine Abschrift der Kopie, die Brenz als Mitarbeiter Melanchthons aus Augsburg mitbrachte.
- Heinz Scheible: Melanchthon, Vermittler der Reformation. Beck, München 2016, S. 132 f.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 49 f.
- Maximilian Liebmann: Urbanus Rhegius und die Anfänge der Reformation: Beiträge zu seinem Leben, seiner Lehre und seinem Wirken bis zum Augsburger Reichstag von 1530 (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte. Band 117). Aschendorff, Münster 1980, S. 202.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 38 Anm. 18.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 43.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 46.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 544 (Zusammenfassung). In der älteren Forschung wurde Philipp daher kontrovers beurteilt. Eine positive Beurteilung (vgl. der Beiname „der Großmütige“) hielt sich im protestantischen Raum lange, während katholische Historiker in ihm einen reinen Machtpolitiker und Machiavellisten sahen. Zur Forschungsgeschichte siehe Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 23–30.
- Christine Reinle: Reformation als Zäsur? Landesherr, Kirche und religiöse Praxis (ca 1450–1550), 2. Die Landgrafschaft Hessen. In: Werner Freitag, Michael Kißener, Christine Reinle, Sabine Ullmann (Hrsg.): Handbuch Landesgeschichte. De Gruyter, Berlin/Boston 2018, S. 505–525, hier S. 525.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 60–62.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 67–84.
- Volker Leppin: Martin Luther. 3. Auflage. Von Zabern (WBG), Darmstadt 2017, S. 292.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 96 f. Vgl. eine Notiz Zwinglis über die Vorteile eines Bündnisses mit Hessen, vor oder am 5. März 1530: Corpus Reformatorum 93.2 (Online)
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 99.
- Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag, Göttingen 1959, S. 357–360. Zur Supplik und ihren Unterstützern vgl. Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 73.
- Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag, Göttingen 1959, S. 380 und 384.
- Wilhelm Maurer: Historischer Kommentar zur Confessio Augustana, Band 1. Gütersloher Verlagshaus Mohn, 2. Auflage Gütersloh 1979, S. 20.
- Wolfgang Steglich: Die Stellung der evangelischen Reichsstände und Reichsstädte zu Karl V. zwischen Protestation und Konfession 1529/30. Ein Beitrag zur Vorgeschichte des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses. In: Archiv für Reformationsgeschichte 62/2 (1971), S. 161–192, hier S. 185.
- Wolfgang Steglich: Die Stellung der evangelischen Reichsstände und Reichsstädte zu Karl V. zwischen Protestation und Konfession 1529/30. Ein Beitrag zur Vorgeschichte des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses. In: Archiv für Reformationsgeschichte 62/2 (1971), S. 161–192, hier S. 188–190.
- Thomas A. Brady: Jacob Sturm of Strasbourg and the Lutherans at the Diet of Augsburg, 1530. In: Church History 42/2 (1973), S. 183–202, hier S. 184 f.
- Thomas A. Brady: Jacob Sturm of Strasbourg and the Lutherans at the Diet of Augsburg, 1530. In: Church History 42/2 (1973), S. 183–202, hier S. 189.
- Andreas Gößner: Weltliche Kirchenhoheit und reichsstädtische Reformation. Die Augsburger Ratspolitik des „milten und mitleren weges“ 1520–1534, Berlin 1999, S. 54 f.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 196.
- Volker Leppin: Martin Luther. 3. Auflage. Von Zabern (WBG), Darmstadt 2017, S. 297.
- Wilhelm Kühlmann: Der Kaiser und die Poeten. Augsburger Reichstage als literarisches Forum. In: Gernot Michael Müller (Hrsg.): Humanismus und Renaissance in Augsburg. De Gruyter, Berlin/Boston 2010, S. 119–141, hier S. 119.
- Maximilian Liebmann: Urbanus Rhegius und die Anfänge der Reformation: Beiträge zu seinem Leben, seiner Lehre und seinem Wirken bis zum Augsburger Reichstag von 1530 (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte. Band 117). Aschendorff, Münster 1980, S. 204–207; Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530. Band 1, Halle 1833, S. 257–261.
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 223 f.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 197.
- Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. Beck, München 2016, S. 190. Vgl. Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 62.
- Heinz Scheible: Melanchthon, Vermittler der Reformation. Beck, München 2016, S. 131.
- Notker Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 177.
- Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag, Göttingen 1959, S. 364–366.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 178 und Anm. 53.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 198 f.
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 222 f.
- Mark Häberlein: Die Fugger. Geschichte einer Augsburger Familie. Kohlhammer, Stuttgart 2006, S. 82.
- Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 172–175.
- Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 176–180.
- Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 180 f.
- Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 185–190.
- Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 191–201.
- Hier referiert nach: Gerhard Müller: Campeggio, Lorenzo. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 7, de Gruyter, Berlin/New York 1981, ISBN 3-11-008192-X, S. 604–606.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530, 1972, S. 138.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530, 1972, S. 136.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530, 1972, S. 139.
- Heinz Scheible: Melanchthon, Vermittler der Reformation. Beck, München 2016, S. 133–135.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530, 1972, S. 140 f.
- Gerhard Müller: Kardinal Lorenzo Campeggio, die römische Kurie und der Augsburger Reichstag von 1530, 1972, S. 147–149.
- Wilhelm Maurer: Historischer Kommentar zur Confessio Augustana, Band 1. Gütersloher Verlagshaus Mohn, 2. Auflage Gütersloh 1979, S. 26.
- Bernd Moeller: Augustana-Studien. In: Archiv für Reformationsgeschichte 57 (1966), S. 76–95, hier S. 81 f.
- Die übliche scharfe Verurteilung (damnant/reiiciunt) ist damit vermieden. Vgl. Leif Grane: Die Confessio Augustana. Einführung in die Hauptgedanken der lutherischen Reformation. Vandenhoeck & Ruprecht, 6. Auflage Göttingen 2006, S. 90: „Improbant ist der einzige in der CA sichtbare Ausdruck einer Rücksichtnahme auf die Politik Philipps, doch ist dadurch eine Tür für weitere Verhandlungen offengehalten worden.“
- Corpus Reformatorum 97, Nr. 1046.
- James M. Kittelson: Confessio Tetrapolitana. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 8, de Gruyter, Berlin/New York 1981, ISBN 3-11-008563-1, S. 173–177.
- Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag, Göttingen 1959, S. 367. Vgl. auch Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 68: Lantgravus Hassie … non interfuit misse, sed sub oratione latina sub missa habita intravit ecclesiam, qua finita iterum exivit; et tandem completa missa rediit ad chorum et associavit Cesaream Maiestatem euntem ad pretorium equestres omnes.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 97.
- Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530. Band 1, Halle 1833, S. 295–309.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 80.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 222.
- Wolfgang Steglich: Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Kaiser Karls V. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972), S. 7–55, hier S. 44.
- Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 71.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 222 f.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 223–227.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 228 f.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 230 f.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 236.
- Beim Augsburger Reichstag 1530 wurden demnach folgende Ausschüsse gebildet: „Großer Ausschuß, Glaubensfrage: Fürstenausschuß, Vierzehner-Ausschuß, Sechser-Ausschuß, Gravamina-Ausschuß, Halsgerichtsordnung, Monopole, Münze, Polizeiordnung, Predigtfrage, Supplikationen, Türkenhilfe, Verringerung der Anlage.“ Vgl. Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 233 Anm. 40.
- Gerhard Oestreich: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556), 1972, S. 235 f.
- Klaus Schlaich: Die Mehrheitsabstimmung im Reichstag zwischen 1495 und 1613. In: Zeitschrift für Historische Forschung 10/3 (1983), S. 299–340, hier S. 307 f.
- Bernd Mertens: Gesetzgeber und Verfasser der Carolina. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 138 (2021), S. 120–154, hier S. 145.
- Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 97.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 86 f.; Bernd Mertens: Gesetzgeber und Verfasser der Carolina. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 138 (2021), S. 120–154, hier S. 147.
- Bernd Mertens vermutet, dass in dem Ausschuss für Münzwesen und Monopole die gleichen 15 Personen saßen wie im Ausschuss für die Halsgerichtsordnung (siehe oben). Vgl. Bernd Mertens: Gesetzgeber und Verfasser der Carolina. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 138 (2021), S. 120–154, hier S. 145 Anm. 95.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 89–92.
- Bernd Mertens: Im Kampf gegen die Monopole. Reichstagsverhandlungen und Monopolprozesse im frühen 16. Jahrhundert (= Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Band 81). Mohr Siebeck, Tübingen 1996, S. 107.
- Horst Rabe: Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500–1600. Beck, München 1989, S. 222.
- Bernd Mertens: Im Kampf gegen die Monopole. Reichstagsverhandlungen und Monopolprozesse im frühen 16. Jahrhundert (= Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Band 81). Mohr Siebeck, Tübingen 1996, S. 102.
- Bernd Mertens: Im Kampf gegen die Monopole. Reichstagsverhandlungen und Monopolprozesse im frühen 16. Jahrhundert (= Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Band 81). Mohr Siebeck, Tübingen 1996, S. 103–105.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 92–94.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 94 f.
- Horst Rabe: Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500–1600. Beck, München 1989, S. 221 f. Avraham Siluk: Die Juden im politischen System des Alten Reichs. Jüdische Politik und Organisation im Zeitalter der Reichsreform (= bibliothek altes Reich. Band 36). De Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 191.
- Volker Leppin: Die Confessio Augustana, Einleitung. In: Irene Dingel (Hrsg.): Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche: Vollständige Neuedition. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, S. 65–83, hier S. 69.
- Vgl. Vinzenz Pfnür: Einig in der Rechtfertigungslehre? Die Rechtfertigungslehre der Confessio Augustana und die Stellungnahme der katholischen Kontroverstheologie zwischen 1530 und 1535. Steiner, Wiesbaden 1970, S. 223 f., dort auch weitere, in den Quellen genannte Namen altgläubiger Theologen, die auf dem Reichstag von Augsburg anwesend waren.
- Vinzenz Pfnür: Einig in der Rechtfertigungslehre? Die Rechtfertigungslehre der Confessio Augustana und die Stellungnahme der katholischen Kontroverstheologie zwischen 1530 und 1535. Steiner, Wiesbaden 1970, S. 226.
- Herbert Immenkötter: Augsburger Bekenntnis II. Confutatio. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 1. Herder, Freiburg im Breisgau 1993, Sp. 1229.
- Hier zitiert nach: Vinzenz Pfnür: Einig in der Rechtfertigungslehre? Die Rechtfertigungslehre der Confessio Augustana und die Stellungnahme der katholischen Kontroverstheologie zwischen 1530 und 1535. Steiner, Wiesbaden 1970, S. 228.
- Herbert Immenkötter: Augsburger Bekenntnis II. Confutatio. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 4, de Gruyter, Berlin/New York 1979, ISBN 3-11-007714-0, S. 628–632.
- Christian Peters: Die Apologia Confessionis Augustanae, Einleitung. In: Irene Dingel (Hrsg.): Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche: Vollständige Neuedition. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, S. 229–235.
- Valentin von Tetleben: Protokoll des Augsburger Reichstages 1530, hrsg. von Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 104 f.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 98 f. Herbert Grundmann: Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichstag, Göttingen 1959, S. 389 f.
- Eugène Honée: Die theologische Diskussion über den Laienkelch auf dem Augsburger Reichstag: Versuch einer historischen Rekonstruktion. In: Nederlands archief voor kerkgeschiedenis 53/1 (1972), S. 1–96, hier S. 54.
- Eugène Honée: Hieronymus Vehus. Seine Vermittlerrolle während der Augsburger Einigungsverhandlungen. In: Rolf Decot (Hrsg.): Vermittlungsversuche auf dem Augsburger Reichstag 1530: Melanchthon - Brenz - Vehus, Wiesbaden 1989, S. 29–49, hier S. 31 f.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 175 f.
- Eugène Honée: Die theologische Diskussion über den Laienkelch auf dem Augsburger Reichstag: Versuch einer historischen Rekonstruktion. In: Nederlands archief voor kerkgeschiedenis 53/1 (1972), S. 1–96, hier S. 65.
- In den Quellen wird der Name des kurkölnischen Kanzlers im Sechserausschuss nicht genannt, dieses Amt hatte auf dem Reichstag 1530 jedoch eindeutig Bernhard Hagen. Im Briefwechsel Martin Bucers ist irrtümlich von einem kurkölnischen Kanzler „Johann Maier von Eck“ im Sechserausschuss die Rede, der ansonsten nicht bezeugt ist, bzw. dies war der vollständige Name des Theologen Johann Eck. Vgl. zu dieser Personalie: Beate Kobler: Die Entstehung des negativen Melanchthonbildes: protestantische Melanchthonkritik bis 1560 (= Beiträge zur historischen Theologie. Band 171). Mohr Siebeck, Tübingen 2014, S. 174.
- Eugène Honée: Hieronymus Vehus. Seine Vermittlerrolle während der Augsburger Einigungsverhandlungen. In: Rolf Decot (Hrsg.): Vermittlungsversuche auf dem Augsburger Reichstag 1530: Melanchthon - Brenz - Vehus, Wiesbaden 1989, S. 29–49, hier S. 35.
- Rolf Decot: Confessio Augustana und Reichsverfassung. In: Ders., Luthers Reformation zwischen Theologie und Reichspolitik. Lembeck, Frankfurt am Main 2007, S. 43.
- Eugène Honée: Die theologische Diskussion über den Laienkelch auf dem Augsburger Reichstag: Versuch einer historischen Rekonstruktion. In: Nederlands archief voor kerkgeschiedenis 53/1 (1972), S. 1–96, hier S. 57.
- Rolf Decot: Confessio Augustana und Reichsverfassung. In: Ders., Luthers Reformation zwischen Theologie und Reichspolitik. Lembeck, Frankfurt am Main 2007, S. 40.
- Eugène Honée: Hieronymus Vehus. Seine Vermittlerrolle während der Augsburger Einigungsverhandlungen. In: Rolf Decot (Hrsg.): Vermittlungsversuche auf dem Augsburger Reichstag 1530: Melanchthon - Brenz - Vehus, Wiesbaden 1989, S. 29–49, hier S. 37–39.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 182.
- Martin Heckel: Martin Luthers Reformation und das Recht (= Jus Ecclesiasticum. Band 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2016, S. 742.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 182.
- Thomas Felix Hartmann: Die Reichstage unter Karl V.: Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521–1555, Göttingen 2017, S. 63.
- Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 231.
- Gottfried G. Krodel: Law, Order, and the Almighty Taler: The Empire in Action at the 1530 Diet of Augsburg. In: The Sixteenth Century Journal 13/2 (1982), S. 75–106, hier S. 98 f.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 202.
- Wolfgang Steglich: Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Kaiser Karls V. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972), S. 7–55, hier S. 45.
- Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht, 1982, S. 174 f.
- Wolfgang Steglich: Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Kaiser Karls V. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972), S. 7–55, hier S. 46.
- Heinz Scheible: Melanchthon, Vermittler der Reformation. Beck, München 2016, S. 128 f.
- Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. Beck, München 2016, S. 193.
- Eike Wolgast: Melanchthon als politischer Berater. In: Ders., Aufsätze zur Reformations- und Reichsgeschichte. Mohr Siebeck, Tübingen 2016, S. 319–324, hier S. 326.
- Marc Mudrak: Reformation und alter Glaube. Zugehörigkeiten der Altgläubigen im Alten Reich und in Frankreich (1517-1540) (= Ancien Régime, Aufklärung und Revolution. Band 43). De Gruyter, Berlin/Boston 2017, S. 47.
- Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden. Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg (1534–1541), Göttingen 2013, S. 100.