Gregor Brück
Gregor von Brück (eigentlich Gregorius Henisch, Heinse, Heintz, Heinis und anders geschrieben, latinisiert: Pontanus; * 1485 in Brück; † 15. Februar 1557 in Jena) war ein Politiker und sächsischer Kanzler der Reformationszeit.
Leben
Gregor von Brück wurde als Sohn des Schultheißen, nachmaligen Bürgermeisters und Ackerbürgers Georgius Heinse († 1527),[1] in dem Landstädtchen Brück bei Belzig geboren. Seine Mutter ist unbekannt, Stiefmutter (Heirat 1525) war die Ursula Hemsendorf († 1529).[2] Der katholische Theologe Simon Heins war sein älterer Bruder. Er wurde im Wintersemester 1502/1503 in der neu errichteten Universität in Wittenberg, als „Gregorius Henisch de Bruck“ immatrikuliert, wo er am 22. Dezember 1505 Baccalaureus der freien Künste wurde.[3]
Er studierte 1506 dann in Frankfurt/Oder und kehrte 1508 nach Wittenberg zurück, wo er sein Baccalaureat in den beiden Rechten am 14. März 1509 anmeldete. Nach sehr gut bestandenen Examen, wurde er am 29. März 1509 durch Hieronymus Schurff promoviert. Unter dem berühmten Juristen Henning Göde wurde Gregor Brück in die juristische Praxis eingeführt, so dass er selbst zum gefragten Advokaten wurde.
1519 wird er in den Wittenberger Rat gewählt, der Kurfürst Friedrich der Weise verpflichtet ihn an seinem Hof als Hofrat und er erscheint 1520 erstmals als Kanzler des mitregierenden Bruders Johann des Beständigen und bleibt dies bis Januar 1529. Mit diesem zog er beispielsweise zum Reichstag zu Worms, wo er verschiedene Verhandlungen führte. 1521 erhielt er in Wittenberg den Grad eines Doktors beider Rechte.
Als die Augustiner mit dem Beginn der Wittenberger Bewegung im Oktober 1521 die Abschaffung der Messe anstrebten, verhandelte er mit der Universität und dem Kapitel der Stadtkirche. So war er an vielen Angelegenheiten der Reformation beteiligt. Er begleitete und beriet seinen Kurfürsten auf den Reichstagen zu Speyer 1526 und 1529. Allerdings letzteres nicht mehr als Kanzler, denn dieses Amt gab er im Januar 1529 an seinen damaligen Mitstreiter Christian Beyer ab.
Dann finden wir ihn auf dem Reichstag zu Augsburg am 25. Juni 1530, als das erste amtliche und bis heute verbindlich gebliebene Bekenntnis der lutherischen Kirchen, die Confessio Augustana, vor Kaiser Karl V. vorgetragen und überreicht wurde. Von Gregor Brück stammt auch die Idee, dass die Glaubensartikel schriftlich aufzusetzen und vorzutragen seien. Die von Christian Beyer vorgetragene deutsche Fassung der „Augsburger Konfession“ rührt von ihm und schlussendlich übergab er an demselben Tage Kaiser Karl V. das lateinische Exemplar.
Am 22. September 1530 wurde von ihm im Namen der evangelischen Stände auf die Verlesung des Reichstagsabschiedsentwurfs zum Glauben geantwortet. Er war zugegen bei der Gründung des protestantischen Bündnisses von Schmalkalden 1530. Weiterhin finden wir ihn 1531 bei Unterhandlungen zwischen Katholiken und Protestanten, im Frühjahr 1532 beim Konvent in Schweinfurt und Nürnberg und er trug zum Zustandekommen des Religionsfriedens am 2. August 1532 bei.
Als der Kurfürst Friedrich der Weise verstarb, blieb er auch unter den neuen Landesherren Kurfürst Johann dem Beständigen und seit 1532 Kurfürst Johann Friedrich dem Großmütigen weiterhin am Hofe. So war er ab 1529 Assessor des Hofgerichts in Wittenberg, ein Posten, den er aber auf eigenen Wunsch auf Verlangen am 26. Januar 1533 wieder aufgab. Durch diese Arbeiten wurde er zu einem unentbehrlichen Berater Martin Luthers und Philipp Melanchthons.
Nach dem Verlust der Kurwürde für die Wittenberger Linie 1547 (Johann Friedrich der Großmütige war ab 1547 nur noch Herzog des ernestinischen Landesteils), übte Gregor Brück sein Amt als sächsischer Hofrat nicht mehr aus. Er ging zunächst nach Weimar und wandte sich dann Jena zu, wo er sich als Professor der Rechte für die Gründung des Gymnasiums einsetzte, das nach seinem Tode am 15. Februar 1557 im gleichen Jahr zur Universität erhoben wurde.
Genealogie
Über seine familiären Verhältnisse liegen nur stark abweichende Angaben vor, die von 11 bis 12 Kindern sprechen. Demnach war er in erster Ehe ab 1515 verheiratet mit Anna Bule († 17. November 1527), Tochter eines Wittenberger Ratsherren Kilian Bule und dessen Frau Ursula Zülsdorf. Die zweite Ehe schloss er Anfang 1535 mit Barbara († 4. April 1567 in Jena), Tochter des Jenaer Amtsschössers Sebastian Wöllner d. Ä. und seiner Frau Catharina (Leubel?). Bekannt sind die Kinder:
- Johannes Brück († 11. August 1534 in Wittenberg) ältester Sohn
- Christian Brück, sächsischer Kanzler. Verheiratet mit Barbara, einer Tochter Lucas Cranachs d. Ä., Ahne Johann Wolfgang von Goethes.
- Gregor Brück II. († 12/19. Dezember 1557), Ratsmitglied in Wittenberg. verh. mit Dorothea (Nachname unbekannt begr. 20. Januar 1548) und in 2. Ehe Catharina Heintz, die Tochter des Weimarer Bürgers Hans Heintz. Die Nachkommen dieser Linie tragen bis heute den Namen von Brück.[4]
- Barbara Brück († 11. Februar 1550), verheiratet mit Lucas Cranach d. J.
- Euphrosina Brück († vor 1551), verheiratet 1538 mit Wolfgang Lauenstein
- Euphrosina Brück II. verh. 1559 mit Veit Winsheim der Jüngere
- Gregor Brück III. († 2. Juli 1589 in Porstendorf)
- Caspar († 5. Januar 1541)
- Philipp († August 1616 in Obhausen)
Literatur
- Ekkehart Fabian: Dr. Gregor Brück (1557–1957): Lebensbild und Schriftwechselverzeichnis. Tübingen, 1957
- Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1524/29-1531/35. Brück, Philipp von Hessen und Jakob Sturm. Tübingen 1962.
- Ulrich von Brück: Im Dienste der Reformation. Ein Lebensbild des kursächsischen Kanzlers Gregor Brück. Berlin, 1985
- Fritz Wegener: Neue Erkenntnisse zu Goethes Wittenberger Vorfahren. In: Der Herold. 27. Jg., NF Band 11, 1984, S. 85–87 (Berichtigung auf S. 113)
- Peter P. Rohrlach: Der Reformationskanzler Gregor Brück. In: Jahrbuch für Regionalgeschichte. Hermann Böhlaus Verlag, Weimar, 1983, Band 10, S. 70 f
- Ekkehart Fabian: Brück, Gregor. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 7, de Gruyter, Berlin/New York 1981, ISBN 3-11-008192-X, S. 212–216.
- Theodor Kolde: Brück, Gregorius. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 3, Hinrichs, Leipzig 1897, S. 441–443.
- Ekkehart Fabian: Brück, Gregor. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, ISBN 3-428-00183-4, S. 653 f. (Digitalisat).
- Theodor Muther: Brück, Gregor. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 388–392.
- Friedrich Wilhelm Bautz: BRÜCK (eigentlich: Heinse; latinisiert: Portanus), Gregor. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 1, Bautz, Hamm 1975. 2., unveränderte Auflage Hamm 1990, ISBN 3-88309-013-1, Sp. 762–763.
- Pontanus, Gregorius. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 28, Leipzig 1741, Sp. 1458.
- Gregor von Brück (1484–1557). Der vergessene Jurist der Reformation, Protokollband anlässlich des wissenschaftlichen Kolloquiums über das Leben und Wirken des kursächsischen Kanzlers und Hofrats in der St.-Lambertus-Kirche in Brück/ Brandenburg vom 30. September bis 1. Oktober 2011 (= Beiträge zur Landesgeschichte Sachsen-Anhalts, Band II), hrsg. v. d. Evangelischen Kirchengemeinde St. Lambertus, Brück; Stadt Brück u. Studium Hallense e. V. - Interdisziplinäre Forschungsgruppe zur Landesgeschichte Sachsen-Anhalts, Halle 2012.
Weblinks
Einzelnachweise und Anmerkungen
- Genealogie des Vaters Georgius Heinse, abgerufen 11. Februar 2018 familia.willamowski.org
- Genealogie der Mutter, abgerufen 11. Februar 2018 familia.willamowski.org
- Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon der Wissenschafften und Künste. 1731–1754, Bayerische Staatsbibliothek, online, abgerufen 11. Februar 2018 zedler-lexikon.de
- aus dieser Ehe ist der Sohn Gregor Brück IV. bekannt, dieser war am 23. November 1573 mit Ottilie (* um 1550; † 23. August 1599 in Seegrehna), der Tochter des brandenburgischen Hofmeisters Albrecht von Schlieben verheiratet. Zudem sind sein Sohn Heinrich und seine Tochter Barbara (verh. am 25. November 1578 mit Martin Gabler) bekannt.