Philipp I. (Hessen)
Philipp I., genannt der Großmütige aus dem Haus Hessen (* 13. November 1504 in Marburg; † 31. März 1567 in Kassel), war von 1509/1518 bis 1567 Landgraf der Landgrafschaft Hessen und einer der bedeutendsten Landesfürsten und politischen Führer im Zeitalter von Reformation und Renaissance im Heiligen Römischen Reich. Am 1. Juli 1527 gründete Landgraf Philipp die heute nach ihm benannte Philipps-Universität Marburg.
Leben
Philipp von Hessen wurde 1504 in Marburg geboren. Sein Vater war Landgraf Wilhelm II. (1469–1509), seine Mutter war Anna von Mecklenburg (1485–1525). Da er beim Tod des syphilitisch erkrankten Vaters 1509 noch minderjährig war, brach um die vormundschaftliche Regentschaft ein erbitterter Kampf zwischen der Landgräfin und den hessischen Ständen und insbesondere der hessischen Ritterschaft aus. Von 1509 bis 1514 lebte Philipp im Haushalt des von den Ständen gewählten Landhofmeisters und Vormundschaftsregenten Ludwig I. von Boyneburg in Kassel, während seine Mutter auf ihrem Wittum in Felsberg lebte. Anna erlangte 1514 selbst die Regentschaft und erwirkte, dass Philipp im Jahr 1518 mit 13½ Jahren von Kaiser Maximilian I. für mündig erklärt wurde. Philipp behielt zunächst noch seine Mutter und ihre Räte bei sich, entzweite sich jedoch ab der Wiederverheiratung Annas 1519 von der Mutter. Spätestens bei seinem Auftritt mit mehr als 400 Gewappneten auf dem Wormser Reichstag von 1521 präsentierte sich Philipp als selbstbewusster Repräsentant der Landgrafschaft. Im Winter 1522/23 unterwarf Philipp gemeinsam mit Kurtrier und der Kurpfalz den Ritter Franz von Sickingen, der 1518 Darmstadt überfallen hatte und der von den Grafen von Nassau zum Vollstrecker ihrer Ansprüche auf das Erbe der Grafen von Katzenelnbogen bestellt worden war. Gleichzeitig ließ Philipp die Festungen in Marburg, Kassel, Rheinfels, Ziegenhain und Rüsselsheim verstärken.
Noch 1523 ließ Philipp lutherische Prediger der Landgrafschaft verweisen. Mit der hessischen Polizeiordnung von 1524 förderte Philipp dann jedoch schon die protestantische Lehre und wurde zum Vorkämpfer der Reformation. Sozialreformerisch war auch seine Haltung im Deutschen Bauernkrieg: Zwar ließ er die Bauern in den Territorien der Reichsabteien Hersfeld und Fulda niederschlagen und das Bauernheer Thomas Müntzers bei Frankenhausen auseinandertreiben, doch ordnete er auch Befragungen nach den Missständen in den am Aufstand beteiligten Orten innerhalb seines Herrschaftsgebietes an und ließ die genannten Missstände auch weitgehend abstellen. Die Hinrichtung von Täufern lehnte Philipp ab.[1]
1526 erfolgte das Bündnis mit Johann von Sachsen und anderen protestantischen Fürsten im Torgauer Bund. Diese Stärkung der Fürsten führte noch im selben Jahr zur Einführung der Reformation in Philipps Herrschaftsgebiet durch die Homberger Synode, die nicht nur die Neugestaltung des Gottesdienstes, sondern auch die Aufhebung der Klöster zur Folge hatte. Das eingezogene Klostervermögen floss nicht nur in die Armen- und Krankenfürsorge, sondern 1527 auch in die Gründung der Universität Marburg und in das gleichzeitig gegründete Gymnasium Philippinum. Die Universität in Marburg war die erste des Hessenlandes und die zweitälteste protestantische Universität überhaupt (die älteste protestantische Universität bestand von 1526 bis 1530 im schlesischen Liegnitz).[2]
Im Juni 1528 schloss er mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg den Vertrag von Hitzkirchen, in dem Kurmainz endgültig auf die geistliche Gerichtsbarkeit über Hessen verzichtete. 1529 gründete er die Hessische Stipendiatenanstalt. Im selben Jahr fand das Marburger Religionsgespräch zwischen den Reformatoren Martin Luther und Ulrich Zwingli statt, von dem sich Philipp die Einigung des Protestantismus erhoffte. Er gehörte zu den fürstlichen Vertretern der protestantischen Minderheit (Protestation) am Reichstage zu Speyer.
Philipp wurde 1531 zum Mitgründer des Schmalkaldischen Bundes. 1534 gelang ihm durch militärisches Vorgehen im von Habsburg verwalteten Württemberg, das mit seinem Sieg in der Schlacht bei Lauffen eine entscheidende Wende nahm, den vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg in dessen Land zurückzuführen und als Folge den Protestantismus auch in Württemberg einzuführen. 1535 stiftete er ein Hospital bei Crumstadt.
Anfang 1524 heiratete Philipp Christine von Sachsen (1505–1549). Noch zu Lebzeiten Christines schloss Philipp 1540 eine zweite, morganatische, Ehe mit dem sächsischen Hoffräulein Margarethe von der Saale (1522–1566).[3] Die Reformatoren Martin Luther, Philipp Melanchthon und Martin Bucer billigten sein Vorgehen nach einigem Zögern. Zur Begründung diente dabei die Sage des Grafen von Gleichen.[4][5] Melanchthon war bei der Hochzeit auf Schloss Rotenburg anwesend. Das Bekanntwerden dieser Doppelehe führte zu einer schweren Krise der Reformation und brachte Philipp politisch weitreichende Schwierigkeiten ein, denn Bigamie widersprach nicht nur Kirchenrecht, sondern war auch nach weltlichem Recht mit der Todesstrafe bewehrt.
Auf das Wohlwollen des Kaisers angewiesen, bot er Karl V. an, ihn gegen Frankreich, die Osmanen und England zu unterstützen und die Bündnisverhandlungen seines sächsischen Schwagers mit Frankreich (Juli 1540) zu hintertreiben. Der Kaiser ging auf die Angebote ein, was schließlich im Regensburger Vertrag von Juni 1541 resultierte: Philipp versprach einerseits, kein Bündnis mit dem französischen König Franz I. oder anderen ausländischen Mächten einzugehen und den Kaiser im Falle eines Krieges mit Frankreich militärisch zu unterstützen, andererseits versprach er, ein Eingreifen des Schmalkaldischen Bunds in den Krieg um das Herzogtum Geldern zu unterbinden und eine Aufnahme des Herzogs von Kleve in dieses protestantische Militärbündnis zu verhindern. Dafür versicherte der Kaiser „ihme alles und jedes, was sey, so er wider uns, unseren Bruder oder wider kaiserlich Gesetz und Recht und des Reichs Ordnung gehandelt […], genzlich nachgelassen und verzigen“. Eine wichtige Ausnahme machte Karl jedoch: „es wäre denn, daß von wegen der Religion wider alle Protestantes in gemein Krieg bewegt wurde“.[6]
Zu einer solchen Auseinandersetzung kam es jedoch 1546–1547 mit dem Schmalkaldischen Krieg. Nach dem Sieg des Kaisers unterwarf sich Philipp und wurde von diesem in den Spanischen Niederlanden für fünf Jahre gefangen gesetzt. Während dieser Zeit wurde die Landgrafschaft Hessen von seinem ältesten Sohn Wilhelm regiert, dem Philipp dazu einen Regentschaftsrat beigeordnet hatte, bestehend aus seiner Gemahlin Christine, dem Kanzler Heinrich Lersner und den Räten Rudolf Schenk zu Schweinsberg, Wilhelm von Schachten und Simon Bing.[7]
Der Spruch auf der Rückseite des Philippstalers, der im Jahr 1552, dem Jahr seiner Entlassung aus der kaiserlichen Haft geprägt wurde, bezieht sich auf seine Freilassung, ohne dem Protestantismus abgeschworen zu haben. Es wird allerdings vielfach bestritten, dass Philipp diesen Taler in Auftrag gegeben hat. Man schreibt ihn in der Regel seinen Anhängern zu.
In seinen letzten fünfzehn Lebensjahren kümmerte sich Philipp um die Verwaltung Hessens und förderte die Einigung der protestantischen Parteien. Darüber hinaus bemühte er sich um die Konsolidierung des nach dem Schmalkaldischen Krieg hoch verschuldeten Landes, unter anderem durch die Einführung einer Tranksteuer. Durch den Ausbau des Steuerwesens wandelte er die Landgrafschaft Hessen vom mittelalterlichen Domänenstaat zum frühmodernen Finanzstaat: Neben den Einkünften aus den Domänen wurden Steuern als neues Standbein der Staatsfinanzierung etabliert. Philipp forcierte vor allem die Einführung einer Vermögensteuer, die sich an der Leistungsfähigkeit der Besteuerten orientierte. Einige seiner Initiativen und Gründungen wie Konfirmationsunterricht, der Landeswohlfahrtsverband oder die Althessische Ritterschaft bestehen bis heute fort. Die Marburger Philipps-Universität wurde allerdings erst im Jahr 1934 nach ihrem Gründer benannt.
Der Historiker und Bibliothekar Arthur Heidenhain, der über Philipp I. promovierte, schrieb in seiner Dissertation zusammenfassend über ihn:
„Von vornherein abweisen möchte ich die Auffassung, als sei die Forderung der Duldsamkeit bei dem Landgrafen nur ein Princip politischer Zweckmässigkeit gewesen: durch sein ganzes Leben, auch wo sie ihm politisch nicht dienlich sein, ja, sogar den Ruf seiner Rechtgläubigkeit gefährden konnte, hat der Landgraf eine vorurteillose Humanität bewiesen, die dem Zeitalter weit vorauseilt: man denke an seine Milde gegenüber den Bauern, den Wiedertäufern, den Juden, dem überall verfolgten Schwenkfeld und seinen Genossen; an den Grundsatz den er testamentarisch seinen Söhnen hinterliess: Niemanden um des Glaubens willen am Leben strafen.“[8]
Philipp starb am 31. März 1567 in Kassel. Die Landgräfliche Grablege in der Elisabethkirche, die bis 1570 zum katholischen Deutschen Orden gehörte, stand für die Beisetzung nicht zur Verfügung, und so wurde Philipp neben seiner Frau Christine von Sachsen in der Martinskirche in Kassel beigesetzt. Das Grabmal gilt als eines der bedeutendsten Fürstengräber Mitteleuropas.[9]
Nach Philipps Tod wurde Hessen gemäß seinem Testament unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt und büßte infolgedessen spürbar an reichspolitischem Gewicht ein: Hessen-Kassel mit etwa der Hälfte des Territoriums erhielt der älteste Sohn Wilhelm IV., Hessen-Marburg mit etwa einem Viertel des Gebiets ging an Ludwig IV., Hessen-Rheinfels kam an Philipp II., und Hessen-Darmstadt an Georg I.[10]
Nachkommen
Aus seiner am 11. Dezember 1523 in Dresden geschlossenen Ehe mit Christine von Sachsen (* 25. Dezember 1505; † 15. April 1549), Tochter von Herzog Georg von Sachsen, hatte er folgende Nachkommen:
- Agnes (1527–1555); verheiratet in erster Ehe 1541 mit Kurfürst Moritz von Sachsen (1521–1553), in zweiter Ehe 1555 mit Johann Friedrich II., Herzog von Sachsen-Gotha (1529–1595)
- Anna (1529–1591), verheiratet mit Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken (1526–1569)
- Wilhelm IV. von Hessen-Kassel (1532–1592), verheiratet mit Sabine von Württemberg (1549–1581)
- Philipp Ludwig (1534–1535)
- Barbara (1536–1597), verheiratet in erster Ehe 1555 mit Herzog Georg von Württemberg-Mömpelgard (1498–1558), in zweiter Ehe 1568 mit Graf Daniel von Waldeck (1530–1577)
- Ludwig IV. von Hessen-Marburg (1537–1604), verheiratet in erster Ehe 1563 mit Hedwig von Württemberg, in zweiter Ehe 1591 mit Marie von Mansfeld
- Elisabeth (1539–1582), verheiratet mit Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz (1539–1583)
- Philipp II. von Hessen-Rheinfels (1541–1583), verheiratet mit Anna Elisabeth von der Pfalz (1549–1609)
- Christine (1543–1604), verheiratet mit Herzog Adolf von Holstein-Gottorf (1526–1586)
- Georg I. von Hessen-Darmstadt (1547–1596), verheiratet in erster Ehe mit Magdalena zur Lippe (1552–1587), in zweiter Ehe mit Eleonore von Württemberg (1552–1618)
Aus der am 4. März 1540 in Rotenburg an der Fulda zur linken Hand geschlossenen Ehe mit Margarethe von der Saale (* 1522; † 6. Juli 1566) hatte Philipp folgende Nachkommen:
- Philipp (1541–1569)
- Hermann (1542–1568)
- Christoph Ernst (1543–1603)
- Margarethe (1544–1608)
- Albrecht (1546–1569)
- Philipp Konrad (1547–1569)
- Moritz (1553–1575)
- Ernst (1554–1570)
- Anna (1557–1558)
Die Söhne erhielten den Titel Grafen von Diez, hatten aber selbst keine Nachkommen.
Gedenktag
31. März (nicht im offiziellen Evangelischen Namenkalender enthalten)[11]
Literatur
- Erna Brückner: Philipp von Hessen und der Augsburger Religionsfriede. Limburg a. d. Lahn 1935.
- Karl Dienst: Philipp der Großmütige. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 7, Bautz, Herzberg 1994, ISBN 3-88309-048-4, Sp. 476–479.
- Gottlob Egelhaaf: Landgraf Philipp von Hessen. (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte.) Halle a. S. 1904.
- Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1529–1531/33. Heidelberg 1953.
- Eckhart G. Franz: Landgraf Philipp der Großmütige: Fürst, Staat und Kirche im Umbruch vom Mittelalter zur Neuzeit. In: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Band 109, 2004, S. 1–12.
- Arthur Heidenhain: Die Unionspolitik Landgraf Philipps von Hessen 1557–1562. Verlag von Max Niemeyer, Halle a. S. 1890.
- Arthur Heidenhain: Beiträge zur Politik Philipp des Großmüthigen von Hessen, 1556–1560. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Band 24, 1889, S. 8–195.
- Albert Huyskens: Philipp der Großmütige und die Deutschordensballei Hessen. In: Zeitschrift für hessische Geschichte und Landeskunde. Band 38, 1904, S. 99–184.
- Friedrich Krapf: Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und die Religionskämpfe im Bistum Münster 1532–1536. Marburg 1951 (Neuauflage 1997).
- Kersten Krüger: Finanzstaat Hessen. 1500–1567. Staatsbildung im Übergang vom Domänenstaat zum Steuerstaat. Marburg 1980.
- Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500–1700 (= Geschichte und Geschlechter. 43). Campus, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-593-37480-3.
- Walter Friedensburg: Philipp I., Landgraf von Hessen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 25, Duncker & Humblot, Leipzig 1887, S. 765–783.
- Rajah Scheepers: Regentin per Staatsstreich? Landgräfin Anna von Hessen (1485–1525). Ulrike Helmer, Königstein 2007, ISBN 3-89741-227-6.
- Gury Schneider-Ludorff: Der fürstliche Reformator. Theologische Aspekte im Wirken Philipps von Hessen von der Homberger Synode bis zum Interim. EVA, Leipzig 2006, ISBN 978-3-374-02395-0.
- Fritz Wolff: Philipp der Großmütige. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 20, Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-00201-6, S. 376–379 (Digitalisat).
- Hans-Joachim Böttcher: Anna Prinzessin von Sachsen 1544–1577 – Eine Lebenstragödie, Dresdner Buchverlag, Dresden 2013, ISBN 978-3-941757-39-4.
Weblinks
- Literatur von und über Philipp I. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werke von und über Philipp I. in der Deutschen Digitalen Bibliothek
- Literatur über Philipp I. nach Stichwort nach GND In: Hessische Bibliographie
- Landgraf Philipp (Universität Marburg)
- Literaturdatenbank mit Spezialbibliographie zu Philipp d. Großmütigen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Hessen, Philipp Landgraf von. Hessische Biografie. (Stand: 1. Februar 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Leichenpredigten zu Ph. d. Gr.
Einzelnachweise
- Heinrich Bornkamm: Toleranz. In der Geschichte des Christentums. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Aufl., Band VI, Spalte 939.
- https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/profil/geschichte/landgraf-philipp Der Universitätsgründer. Landgraf Philipp von Hessen – Philipp der Großmütige (Universität Marburg)
- Wolfgang Breul-Kunkel: „Mit gutem Gewissen“. Zum religiösen Hintergrund der Doppelehe Landgraf Philipps von Hessen. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte, Jg. 119 (2008), S. 149–177.
- Die Sage vom Grafen von Gleichen. Abgerufen am 19. November 2015.
- Ehe zu dritt – Die Frauen des Grafen von Gleichen. Abgerufen am 19. November 2015.
- Alfred Kohler: Karl V. 1500–1558. Eine Biographie. S. 270.
- Schätze des Staatsarchivs Marburg: Sechs Schiefertäfelchen des geheimen Briefwechsels Landgraf Philipps des Großmütigen aus der kaiserlichen Haft nach der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg, 1547/48.
- Arthur Heidenhain: Die Unionspolitik Landgraf Philipps von Hessen 1557–1562. Verlag von Max Niemeyer, Halle a. S. 1890, S. 80.
- Christian Presche: Das Grabmal für Landgraf Philipp den Großmütigen und Christina von Sachsen in der Kasseler Martinskirche und seine Restaurierung im Jahre 2004
- Schätze des Staatsarchivs Marburg: Vertrag der Erbeinigung zwischen Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg, den vier Söhnen des Landgrafen Philipp von Hessen, 28. Mai 1568, Landkarte der Erbteilung
- Philipp I. im ökumenischen Heiligenlexikon
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Wilhelm II. | Landgraf von Hessen 1509–1567 | Wilhelm IV. in Hessen-Kassel Georg I. in Hessen-Darmstadt Ludwig IV. in Hessen-Marburg Philipp II. in Hessen-Rheinfels |