Kreidach
Kreidach ist ein Ortsteil der Gemeinde Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße. Das Ortsbild wird vom Viadukt der ehemaligen Bahnlinie, die von Mörlenbach bis nach Wahlen führte, maßgeblich geprägt.
Kreidach Gemeinde Wald-Michelbach | |
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Höhe: | 317 m ü. NHN |
Fläche: | 3,02 km²[1] |
Einwohner: | 433 (31. Dez. 2019)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 143 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
Postleitzahl: | 69483 |
Vorwahl: | 06207 |
Geographische Lage
Kreidach liegt mitten im Odenwald westlich der Kerngemeinde Wald-Michelbach, geteilt in Oberdorf und Unterdorf, im Quellgebiet des Mörlenbachs, einem linken östlichen Zufluss der Weschnitz. Zwischen Kreidach und Wald-Michelbach erhebt sich die 423 Meter hohe Kreidacher Höhe, die als Passhöhe den einzigen Übergang vom Vorderen Odenwald in den südlichen Überwald bietet.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Wald-Michelbach im Osten, Siedelsbrunn im Süden, Mackenheim im Westen und Stallenkandel im Norden.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Kreidach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Kreidach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile, darunter auch Kreidach, wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.
Die erste Erwähnung des Ortes findet der sich unter dem Namen Crutehe 1287, als die Herren von Strahlenberg die Hälfte des Ortes besaßen.[3] Über die Jahrhunderte folgt eine bewegte Geschichte der Grund- und Hoheitsrechte. Im 14. Jahrhundert hatte das Haus Ertligheim den Ort von der Kurpfalz zum Lehen. Bis 1509 hatte auch die Schenken von Erbach Rechte an dem Dorf, die aber im Tausch mit dem Dorf Hetzbach bei Beerfelden an die Kurpfalz gingen.
Nach deren Aussterben des Hauses Ertligheim kam das Lehen an die Landschaden von Steinach und im Dreißigjährigen Krieg an den General von der Horst. 1684 an den Grafen Kastell, der es bald als Pfandschaft erhielt, in die nachher der Graf Hamilton eintrat, der sein Recht 1698 an den Oberkriegskommissar Lothar Friedrich von Hundheim verlieh, welcher es 1700 von Neuem als Lehen erhielt.[4]
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre.
Die älteste Bauurkunde der Brauerei Gärtner ist mit 1576 datiert.
Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt, während die Katholiken 1739 eine eigene dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche bauten. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein.[5] Die Orte der Zent wurden Filialen der Pfarreien in Wald-Michelbach.
1613 wurden 13 Huben und 12 Hausgesäße gezählt, von denen 6½ Hans Ulrich, Landschaden von Steinach mit Zins und Gülten von der Kurpfalz zum Lehen hatte und der den Schultheißen des Ortes einsetzte. Den großen und kleinen Zehnten bezog die Kurmainzische Hofkammer Names des Klosters Lorsch.
Der Doppeltorbogen der Brauerei Öhlschläger geht auf das Jahr 1632 zurück.
Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie das benachbarte Siedelsbrunn fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Bis 1737 unterstand das die „Amtsvogtei Lindenfels“ dem Oberamt Heidelberg, danach wurde es ein selbständiges Oberamt. Die Gerichtsbarkeit und die hoheitliche Verwaltung über Kreidach lag bei der Zent Waldmichelbach des Oberamts Lindenfels der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).
1784 wurden 14 Häuser gezählt und die Gemarkung enthielt 453 Morgen Äcker, 154 Morgen Wiesen, 22 Morgen Gärten, 100 Morgen Weide und 170 Morgen Wald. Von dem Wald gehören 118 Morgen der Gemeinde, der Rest zu den Hubengütern. Daneben gab es 800 Morgen Wald der gemeinschaftlich durch die Zent Wald-Michelbach genutzt wurde. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte.[4][6]
Kreidach wird hessisch
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Lindenfels und mit ihm Kereidach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.
1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Kreidach wurde dem neu gegründeten „Amt Waldmichelbach“ zugewiesen, das ja bereits vorher als Zent fungiert hatte. Die Übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[7]
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Kreidach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Siedelsbrunn auch für Kreidach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Kreidach gehörte.
1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[9] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Kreidach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[10]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[11] ergaben für Kreidach:[12] Reformatorisches Filialdorf mit 261 Einwohnern und drei Mühlen. Die Gemarkung besteht aus 1208 Morgen, davon 637 Morgen Ackerland, 234 Morgen Wiesen und 317 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Kreidach bestehend aus ober- und Unterkreidach mit der Bürgermeisterei Siedelsbrunn, 42 Häuser, 285 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische reformierte Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben.[13]
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[14] Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit.
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Kreidach in den Kreis Heppenheim.[15]
In der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg mit der beginnenden Industrialisierung werden für Kreidach folgende Ereignisse berichtet:
- 1890 der Bau der Staatsstraße, die vom Neckar in Neckarsteinach über Abtsteinach und Siedelsbrunn bis zur Kreidacher Höhe führt.
- In den Jahren 1896 bis 1900 wird das Bahnviadukt der 1901 in Betrieb genommenen Überwaldbahn errichtet.
- Der älteste Verein des Ortes wird 1905 mit dem „Männergesangverein Liederkranz“ gegründet.
Zeit der Weltkriege
Am 1. August 1914 brach dann der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Kreidach viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.
1920 erhält der Ort Anschluss an die elektrische Versorgung.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[1][16]
Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Nachkriegszeit
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 302 ha angegeben, davon waren 99 ha Wald.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Kreidach am 1. Oktober 1971 auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Wald-Michelbach eingemeindet.[17][18] Für Kreidach wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[19]
1971 erhält der Ort einen Kindergartens und 1975 wird das Mehrzweckhaus eingeweiht, in dem auch der kommunale Kindergarten und die Feuerwehr untergebracht sind.
Gerichtszugehörigkeit in Hessen
Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Fürth über.
Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde daraus ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem auch Kreidach gehörte.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.[20]
1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt[21], was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst[22], womit Kreidach endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.
Historische Beschreibungen
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Kreidach:
»Ist auch ein geringes Dorf von 14 Häusern, und liegt vier Stunden von Lindenfels südwärts; hat zu Nachbaren gegen Ost Wald-Michelbach, gegen Süd Siedelsbrunn; gegen West das folgende Dörflein Vöckelsbach, und gegen Norden den Hof Mengelmoß. […] Durch das Dorf laufet die zu Siegelsbrunn entspringende Kirbisbach, nimmt ein anders kleines Bächlein auf, treibet drei Mahlmühlen, flieset nach dem Kurmainzischen Dorfe Weiher, und fällt daselbst in die Mörlenbach.«[23]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Kreidach:
»Kreidach (L. Bez. Lindenfels) reform. Filialdorf, liegt 2 1⁄2 St. von Lindenfels und hat 27 Häuser und 231 Enw. die bis auf 12 Luth. und 3 Kath. reformirt sind. Darunter sind 22 Bauern und Taglöhner und 13 Handwerker. Man findet 3 Mahl- und 1 Oelmühle. In einer Strahlenbergischen Urkunde von 1287 wird der Ort Crutehe und in dem alten Zinsbuch 1369 Crudech genannt. Die Herrn von Strahlenberg besaßen Anfangs die Hälfte dieses Orts. Im 14 Jahr hundert waren die Erlikheim genannt Hornbach von Churpfalz damit belehnt und nach vielem Wechsel kam Kreidach endlich an die Freiherrn von Hundheim. Das Haus Erbach hatte hier auch Gefälle zu beziehen, welche aber schon 1509 an Churpfalz gekommen waren. Im Jahr 1802 kam der Ort von Churpfalz an Hessen.«[24]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
»Kreidach bei Lindenfels. – Dorf, zur evangel., resp. kathol. Pfarrei Waldmichelbach gehörig. – 27 H. 231 (meistens reform.) E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landger. Fürth. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Kreidach hat 1 Oel- und 3 Mahlmühlen und ist im J. 1802 von Churpfalz an Hessen übergegangen.«[25]
Philipp Alexander Ferdinand Walther gibt in Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit für Ende 1852 folgendes an:
»Kreidach, ref. Fld. mit 261 Einw. und 3 Mühlen, kommt in Urkunden des 13. und 14. Jahrh. unter den Namen Crutehe und Crudech vor und wurde von Kurpfalz zu Lehen gegeben. Die Gefälle, welche Erbach bezog, waren 1509 auch schon an Kurpfalz gekommen. 1802 wurde es Hessisch. Gem. 1208 M. (637 A., 234 Wi., 317 Wa.)«[26]
Einwohnerstruktur (Ortsteil)
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Kreidach 444 Einwohner. Darunter waren 12 (2,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 75 Einwohner unter 18 Jahren, 159 waren zwischen 18 und 49, 114 zwischen 50 und 64 und 93 Einwohner waren älter.[27] Die Einwohner lebten in 201 Haushalten. Davon waren 87 Singlehaushalte, 69 Paare ohne Kinder und 63 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In nnn Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in nnn Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[27]
Im Jahr 1961 wurden 365 evangelische (74,12 %) und 92 katholische (25,77 %) Christen gezählt.[1]
Einwohnerzahlen
• 1613: | 12 Hausgesesse[1] |
Kreidach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2019 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1829 | 231 | |||
1834 | 268 | |||
1840 | 306 | |||
1846 | 305 | |||
1852 | 251 | |||
1858 | 244 | |||
1864 | 255 | |||
1871 | 284 | |||
1875 | 303 | |||
1885 | 281 | |||
1895 | 263 | |||
1905 | 279 | |||
1910 | 313 | |||
1925 | 303 | |||
1939 | 270 | |||
1946 | 383 | |||
1950 | 408 | |||
1956 | 366 | |||
1961 | 357 | |||
1967 | 381 | |||
1970 | 400 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2005 | 490 | |||
2011 | 444 | |||
2015 | 449 | |||
2019 | 433 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; nach 1970: Gemeinde Wald-Michelbach[28][2]; Zensus 2011[27] |
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Ein historisches Fachwerkhaus aus dem Jahre 1640, ehemals zur Hofreite Germannshof gehörig, wurde in Laudenau sachkundig abgebaut und 2008 auf das Grundstück Mörlenbacher Straße 15 a in Kreidach unter fachgerechter Wiederherstellung des alten Gefüges transloziert. Dabei behielt das Gebäude seine Eigenschaft als Baudenkmal.[29]
Verkehr und Infrastruktur
Durch den Ort verläuft die Landesstraße L 3120, die von Mörlenbach im Nordwesten über Weiher talaufwärts bis Kreidach führt und dann kurvenreich in östlicher Richtung die Kreidacher Höhe gewinnt, um dann in die Kerngemeinde Wald-Michelbach hinunter zu führen. Auf der Kreidacher Höhe münden in diese Straße von Siedelsbrunn im Süden die L 535 ein und von Stallenkandel im Nordwesten die L 3409.
Kreidach wird auf drei Seiten, von Nordwesten über Süden bis Südosten, von der seit 1994 endgültig stillgelegten, aber denkmalgeschützten Überwaldbahn umkurvt, die hier eine Station hatte. Auch zwei der spektakulärsten Bauwerke der Bahnstrecke, das 80 Meter lange Kreidacher Viadukt und der 679 Meter lange Waldmichelbacher Tunnel unter der Kreidacher Höhe liegen hier.
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Oktober 1829.
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (Online bei google books).
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854. (Online bei google books)
- Literatur über Kreidach In: Hessische Bibliographie[30]
Weblinks
- Internetauftritt der Gemeinde Wald-Michelbach
- Kreidach auf der Homepage von Wald-Michelbach aus dem Jahr 2006 (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)
- Kreidach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Kreidach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Haushaltsplan 2021. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2019. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch – Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 406f
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 50 (Online bei google books).
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 49 (Online bei google books).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 513 (Online bei googe books).
- Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (Online bei google books).
- M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
- Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 344 (online bei google books)
- Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 82 (online bei google books)
- Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
- Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
- Eingliederung von Gemeinden in die Gemeinde Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße vom 7. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 142, Punkt 179 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 348.
- Gremien der Gemeinde Wald-Michelbach. In: Bürgerinformationssystem. Gemeinde Wald-Michelbach, abgerufen im September 2020.
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 517 f., 4) Kreidach (Online bei googe books).
- Georg W. Wagner: Band 1, S. 130 (Online bei Google Books)
- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 1, S. 800 (online bei Hathi Trust, digital library)
- Philipp A.F. Walther, S. 344
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 12 und 66 .
- 2005: Informationen über die Gesamtgemeinde (Memento vom 19. Februar 2012 im Internet Archive);
2015: Haushaltsplan 2017. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2017. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021. - Den Besitzer und den Standort gewechselt (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Odenwälder Zeitung, 21. Oktober 2011.
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!