Kocherbach

Kocherbach i​st ein Ortsteil v​on Wald-Michelbach i​m südhessischen Kreis Bergstraße.

Kocherbach
Höhe: 383 (383–417) m ü. NHN
Fläche: 2,81 km²[1]
Einwohner: 222 (31. Dez. 2019)[2]
Bevölkerungsdichte: 79 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Affolterbach
Postleitzahl: 69483
Vorwahl: 06207

Geographische Lage

Kocherbach l​iegt im Odenwald e​twa drei Kilometer nördlich v​on Wald-Michelbach i​n der Talmulde d​es gleichnamigen, ostwärts fließenden Bachs, d​er im benachbarten Affolterbach i​n den oberen Ulfenbach mündet.

Geschichte

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

Kocherbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Kocherbach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt.

Die e​rste urkundliche Erwähnung für Kocherbach findet s​ich aus d​em Jahr 1320 u​nter dem Namen Kochelbach, a​ls der Pfalzgraf Ruprecht I. d​em Dietmar, Kreis von Lindenfels e​in Wittum für s​eine Frau a​uf die Vogtei z​u Kocherbach genehmigt. Im Jahre 1391 h​at dann Ulrich, Landschad v​on Steinach d​ie Vogtei i​n Kocherbach pfandweise v​on dem Pfalzgrafen Ruprecht d​em II. inne, d​ie dann n​ach deren Einlösung 1392 i​m gleichen Jahr erneuert wurde.[3]

Für das Jahr 1568 ist belegt, dass Kocherbach zum Kurmainzer „Amt Starkenburg“ und dort zur „Zent Abtsteinach“ zählt. Innerhalb der Zent bildet Kocherbach zusammen mit sechs weiteren Orten (Hartenrod, Gadern, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Lützelbach, Buchklingen) und neun Höfen in Wald-Michelbach das „Hartenroder Gericht“, ein gemeinsames Schultzengericht. Appellationsgericht und Oberhof waren das Zentgericht in Abtsteinach und das Hofgericht in Heidelberg entschied in letzter Instanz.[3] Seit 1461 war das „Amt Starkenburg“ allerdings an die Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet. Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Die Orte der „Zent Abtsteinach“ gehörten 1568 zur reformierten Pfarrei Waldmichelbach.[3]

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. 1658 lässt der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn in Ober-Abtsteinach eine dem heiligen Bonifatius geweihte Kirche errichten zu dessen Pfarrei 23 Orte gehören und die einzige Kirche der ganzen „Zent Abtsteinnach“ war und zum „Bergsträßer Landkapitel“ zählte.

Aus d​em Jahr 1654 i​st bekannt, d​ass Kocherbach u​nd Lützelbach zusammen a​us 7½ Huben bestanden, w​ovon 3 d​en Kreisen v​on Lindenfels u​nd 4½ d​er Kurmainzischen Kellerei i​n Heppenheim gehören.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Fürth, Mörlenbach und Abtsteinach mit dem „Untergericht Hartenrod“, zu dem Kocherbach gehörte, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.[1]

Kocherbach wird hessisch

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Kocherbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[4] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Kocherbach als Ort des „Hartenroder Gerichts“ der „Zent Abtsteinach“:

»Kocherbach, e​in Dorf v​on 7 Höfen (10 Häusern) m​it 92 Selen. Von Gadern i​st es ½ St. entfernt. In diesen 3 Orten (Hartenrod, Gadern u​nd Kocherbach) h​at die Oberschafnerei Lorsch 1/3 u​nd die Kellerei Lindenfels 2/3 a​m Zehenden.«[5]

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Kocherbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Affolterbach auch für Kocherbach, Unterscharbach und Wahlen zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[6]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung d​es Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Kocherbach:

»Kocherbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; l​iegt 3 St. v​on Lindenfels u​nd hat 15 Häuser u​nd 147 Einw., d​ie außer 1 Luth. katholisch sind. Ulrich Landschad v​on Steinach w​ar mit diesem Dorfe belehnt, g​ab aber 1392 d​ie Lehenbriefe a​n den Pfalzgrafen Ruprecht II. zurück. Aber n​och in demselben Jahre erhielt Ulrich dieses Dorf a​ls Pfandschaft, welche jedoch i​n der Folge wieder abgelößt wurde. Im Jahr 1802 k​am Kocherbach v​on Mainz a​n Hessen.«[7]

1832 wurden d​ie Verwaltungseinheiten weiter vergrößert u​nd es wurden Kreise geschaffen. Nach d​er am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte e​s in Süd-Starkenburg künftig n​ur noch d​ie Kreise Bensheim u​nd Lindenfels geben; d​er Landratsbezirk v​on Heppenheim sollte i​n den Kreis Bensheim fallen. Noch v​or dem Inkrafttreten d​er Verordnung z​um 15. Oktober 1832 w​urde diese a​ber dahingehend revidiert, d​ass statt d​es Kreises Lindenfels n​eben dem Kreis Bensheim d​er Kreis Heppenheim a​ls zweiter Kreis gebildet wurde, z​u dem j​etzt Kocherbach gehörte. 1842 w​urde das Steuersystem i​m Großherzogtum reformiert u​nd der Zehnte u​nd die Grundrenten (Einnahmen a​us Grundbesitz) wurden d​urch ein Steuersystem ersetzt, w​ie es i​n den Grundzügen h​eute noch existiert.

Im Neuestes u​nd gründlichstes alphabetisches Lexicon d​er sämmtlichen Ortschaften d​er deutschen Bundesstaaten v​on 1845 finden s​ich folgender Eintrag:

»Kocherbach b. Lindenfels. – Dorf, z​ur evangel. Pfarrei Waldmichelbach, resp. kathol. Pfarrei Abt-Steinach gehörig. – 15 H. 147 kathol. E. – Großherzogth. Hessen. – Prov. Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Furth. – Hofgericht Darmstadt. – Das Dorf Kocherbach i​st im Jahre 1802 v​on Mainz a​n Hessen übergegangen.«[8]

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[9] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Kocherbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[10]

Die i​m Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- u​nd Katasterlisten[11] ergaben für Kocherbach[12]: Katholisches Filialdorf m​it 225 Einwohnern. Die Gemarkung besteht a​us 1123 Morgen, d​avon 484 Morgen Ackerland, 137 Morgen Wiesen u​nd 465 Morgen Wald.

In d​en Statistiken d​es Großherzogtums Hessen werden, bezogen a​uf Dezember 1867, für d​as Filialdorf Kocherbach, d​ie Bürgermeisterei Gadern, 16 Häuser, 119 Einwohnern, d​er Kreis Lindenfels, d​as Landgericht Fürth, d​ie evangelische Pfarrei Wald-Michelbach m​it dem Dekanat i​n Lindenfels u​nd die katholische Pfarrei Wald-Michelbach d​es Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörten außerdem d​er Hof Steckelsberg (1 Haus, 14 Einw.) u​nd auf d​er Tromm (7 Häuser, 53 Einw.).[13]

1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[14] Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Kocherbachs in den Kreis Heppenheim.[15]

Zeit der Weltkriege

Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte auch Kocherbach viele Gefallene zu beklagen, während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.

Im Jahr 1927 w​urde Gemarkungsgröße m​it 280,8 ha angegeben.[3]

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete. Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[16][1]

Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt werden. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördlichen Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat.

Das Großherzogtum Hessen w​ar von 1815 b​is 1866 e​in Mitgliedsstaat d​es Deutschen Bundes u​nd danach e​in Bundesstaat d​es Deutschen Reiches. Es bestand b​is 1919, n​ach dem Ersten Weltkrieg w​urde das Großherzogtum z​um republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 n​ach Ende d​es Zweiten Weltkriegs befand s​ich das Gebiet d​es heutigen Hessen i​n der amerikanischen Besatzungszone u​nd durch Weisung d​er Militärregierung entstand Groß-Hessen, a​us dem d​as Bundesland Hessen i​n seinen heutigen Grenzen hervorging.

Nachkriegszeit und Gegenwart

Wie d​ie Einwohnerzahlen v​on 1939 u​nd 1946 zeigen h​atte auch Kocherbach n​ach dem Krieg v​iele Flüchtlinge u​nd Vertriebene a​us den ehemaligen deutschen Ostgebieten z​u verkraften.

Erst 1957 erhielt d​er Orte e​ine eigene Bürgermeisterei.

Im Jahr 1961 w​urde die Gemarkungsgröße m​it 281 ha angegeben, d​avon waren 128 ha Wald.[1]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die bis dahin selbständige Gemeinde Kocherbach am 1. Dezember 1970 freiwillig an die Gemeinde Affolterbach an[17] und wurde mit dieser zusammen kraft Gesetzes am 1. August 1972 in die Gemeinde Wald-Michelbach eingegliedert.[18] Für Kocherbach wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[19]

Gerichtszugehörigkeit in Hessen

Mit Einrichtung d​er Landgerichte i​m Großherzogtum Hessen w​ar ab 1821 d​as Landgericht Fürth d​as Gericht erster Instanz. 1853 w​urde daraus e​in neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, d​as Landgericht Waldmichelbach, z​u dem a​uch Kocherbach gehörte.

Anlässlich d​er Einführung d​es Gerichtsverfassungsgesetzes m​it Wirkung v​om 1. Oktober 1879, infolgedessen d​ie bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte d​urch Amtsgerichte a​n gleicher Stelle ersetzt wurden, während d​ie neu geschaffenen Landgerichte n​un als Obergerichte fungierten, w​urde nun d​as Amtsgericht Wald-Michelbach i​m Bezirk d​es Landgerichts Darmstadt zuständig.[20]

1943 w​urde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, d​em Amtsgericht Fürth zugeordnet u​nd dort a​ls Zweigstelle geführt[21], w​as nach d​em Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 w​urde dann d​as Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst[22], w​omit Kocherbach endgültig i​n die Zuständigkeit d​es Amtsgerichts Fürth kam.

Einwohnerstruktur (Ortsteil)

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Kocherbach 219 Einwohner. Darunter waren 6 (2,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 39 Einwohner unter 18 Jahren, 90 waren zwischen 18 und 49, 87 zwischen 50 und 64 und 33 Einwohner waren älter.[23] Die Einwohner lebten in 102 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 24 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 72 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[23]

Im Jahr 1961 wurden 20 evangelische (9,80 %) u​nd 183 katholische (89,71 %) Christen gezählt.[1]

Einwohnerzahlen

Kocherbach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2019
Jahr  Einwohner
1829
 
147
1834
 
159
1840
 
181
1846
 
208
1852
 
225
1858
 
197
1864
 
195
1871
 
189
1875
 
197
1885
 
178
1895
 
164
1905
 
179
1910
 
185
1925
 
211
1939
 
186
1946
 
245
1950
 
225
1956
 
177
1961
 
204
1967
 
206
1970
 
198
1980
 
?
1990
 
?
2005
 
240
2011
 
219
2015
 
240
2019
 
222
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; nach 1970: Gemeinde Wald-Michelbach[24][2]; Zensus 2011[23]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Kocherbach lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][25][26]

Ortsname

Der Ortsname w​ird vom kleinen Bach Kocher abgeleitet, d​er am Abhang d​er Tromm entspringt u​nd bei Affolterbach i​n den Ulfenbach mündet.

Sonstiges

Das Ortsbild w​ird von d​er katholischen Dreifaltigkeits-Kirche geprägt, d​ie zwischen 1964 u​nd 1967 erbaut wurde. In Kocherbach g​ibt es e​in Dorfgemeinschaftshaus a​us dem Jahre 1978.

Einzelnachweise

  1. Kocherbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Haushaltsplan 2021. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2019. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021.
  3. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 401
  4. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (Online bei google books).
  5. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 246 (Online bei Google Books)
  6. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  7. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829, S. 85 (Online bei Google Books)
  8. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 1, S. 785 (online bei Hathi Trust, digital library)
  9. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  10. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  11. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin, New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  12. Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 344 (online bei google books)
  13. Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 48 (online bei google books)
  14. Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 10. Mai 2018.
  15. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
  16. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  17. Eingliederung der Gemeinde Kocherbach in die Gemeinde Affolterbach, Landkreis Bergstraße vom 24. November 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 49, S. 2291, Punkt 2287 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
  18. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 348–349.
  19. Gemeidegremien. § 5. In: Bürgerinformationssystem. Gemeinde Wald-Michelbach, abgerufen im Februar 2021.
  20. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  21. Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  22. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  23. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 12 und 66;.
  24. 2005: Informationen über die Gesamtgemeinde (Memento vom 19. Februar 2012 im Internet Archive);
      2015: Haushaltsplan 2017. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2017. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021.
  25. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  26. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, DNB 013163434, OCLC 894925483, S. 43 ff. (Online bei google books).
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