Siedelsbrunn
Siedelsbrunn ist ein Ortsteil von Wald-Michelbach im südhessischen Kreis Bergstraße.
Siedelsbrunn Gemeinde Wald-Michelbach | |
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Höhe: | 496 (460–505) m ü. NHN |
Fläche: | 2,96 km²[1] |
Einwohner: | 1113 (31. Dez. 2019)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 376 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 69483 |
Vorwahl: | 06207 |
Siedelsbrunn aus der Luft betrachtet |
Geographische Lage
Siedelsbrunn liegt südlich von Wald-Michelbach in 505 Meter Höhe am Nordosthang des Hardbergs, des mit 593 Meter dritthöchsten Berges im Odenwald. Die kleine das Dorf umgebende Gemarkung ist als Rodungsfläche weitgehend landwirtschaftlich genutzt. Umgeben ist die Gemarkung allseits von Wald, der sich im Süden über mehrere Kilometer erstreckt.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Ober-Abtsteinach im Westen und Kreidach und Wald-Michelbach im Norden.
Geschichte
Überblick
Die erste Erwähnung des Ortes findet sich unter dem Namen Sidilines Brunnon 1012. Der Ort gehörte anfangs zum Gebiet des Klosters Lorsch und kam dann zur Kurpfalz. Zeitweise hatten ihn die Schenken von Erbach als Lehen, er wurde aber 1509 gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden zurückgetauscht und gehörte dann bis 1803 zum kurpfälzischen Oberamt Lindenfels.
Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) war der Ort fast menschenleer. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
1803 wurde Siedelsbrunn hessisch und kam 1821 zum Landratsbezirk Lindenfels. Siedelsbrunn hatte eine Bürgermeisterei, die auch für Kreidach zuständig war.
Im Jahr 1824 wütete ein Großfeuer im Ort, bei dem mehr als die Hälfte der Häuser niederbrannten. 1830 lebten im Ort ca. 270 Menschen und die erste Dorfschule entstand. Eine Staatsstraße, die vom Neckar in Neckarsteinach über Abtsteinach und Siedelsbrunn bis zur Kreidacher Höhe führt, wurde 1890 gebaut.
Über mehrere Verwaltungsreformen in Hessen gelangte der Ort schließlich 1938 zum heutigen Kreis Bergstraße.
Mit dem Bau der evangelischen Bergkirche wurde 1961 begonnen und 1963 erfolgte ihre Einweihung. 1970 wurde die dorfeigene Schule aufgelöst. Seither besuchen die Kinder die Grundschule in Unter-Schönmattenwag bzw. eine weiterführende Schule in Wald-Michelbach.
Im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde Siedelsbrunn am 31. Dezember 1971 der Gemeinde Wald-Michelbach an.[3] Für Siedelsbrunn wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Territorialgeschichte und Verwaltung
Siedelsbrunn entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Die erste Erwähnung des Ortes findet der sich unter dem Namen Sidilines Brunnon 1012, in der Texten der Monumenta Germaniae Historica.[4] Demnach entstand 1012 ein Grenzstreit zwischen dem Bischof von Worms und dem Abt des Klosters Lorsch. Dies führte zur schriftlichen Festlegung der genauen Grenze der Mark Heppenheim in dem umstrittenen Bereich. Laut dieser Urkunde lief die Grenze wie folgt: von Sidilines Brunnon bis Spumosum Stagnum (Schönmattenwag) und so bis Ulvenam (Ulfenbach).[5] Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Siedelsbrunn lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt und 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit gingen die Besitzungen des Klosters Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob.
Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet. Siedelsbrunn war dann pfälzisches Lehen an die Schenken von Erbach. (Siehe dazu auch "C.F.M.L. Marchand" im Abschnitt Historische Beschreibungen). Dieses Lehen wurde 1509 gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden zurückgetauscht, wodurch Siedelsbrunn unter die Verwaltung der Amtsvogtei Lindenfels der Kurpfalz kam. Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Siedelsbrunn war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der Zent-Waldmichelbach. Während das Oberamt Teil der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777) war.[1]
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt, während die Katholiken 1739 eine eigene dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche bauten. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein.[6] Die Orte der Zent wurden Filialen der Pfarreien in Wald-Michelbach.,
Im Jahr 1784 bewohnten den Ort 30 Familien mit 158 Seelen in 16 Wohnstätten. Die Gemarkung bestand aus 450 Morgen Äckern, 142 Morgen Wiesen, sieben Morgen Gärten, 230 Morgen Weide und 400 Morgen Wald, von dem 202 Morgen Gemeinde gehörten, während der Rest zu den Huben gehören. Daneben gab es 800 Morgen Wald der gemeinschaftlich durch die Zent Wald-Michelbach genutzt wurde. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte. Am großen Zehnten erhielt die kurpfälzische Hofkammer zwei, und die Kurmainzische wegen des Klosters Lorsch ein Drittel.[7]
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung der Kurpfalz kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Siedelsbrunn zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildete Großherzogtum Hessen aufging. Als das Oberamt Lindenfels 1803 zu Hessen kam, wurde es vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Ab 1812 erhielt Wald-Michelbach eine eigene Amtsvogtei, in deren Amtsbereich auch Siedelsbrunn lag.[8] Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Siedelsbrunn zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Siedelsbrunn außer für Wald-Michelbach auch für Kreidach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[9]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Siedelsbrunn gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[10] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Siedelsbrunn wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[11]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Siedelsbrunn[12]: Reformatorisches Filialdorf mit 316 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1202 Morgen, davon 575 Morgen Ackerland, 179 Morgen Wiesen und 435 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Siedelsbrunn mit eigener Bürgermeisterei, 51 Häuser, 403 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische reformierte Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem die Gemeinde Kreidach (34 Häuser, 285 Einw.) verwaltet.[13]
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reichs war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung von Siedelsbrunn in den Kreis Heppenheim.[14]
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[15][1]
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 296 ha angegeben, davon waren 111 ha Wald.[1]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Siedelsbrunn am 1. Oktober 1971 auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Wald-Michelbach eingemeindet.[16] Für Siedelsbrunn wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[17]
Gerichtszugehörigkeit in Hessen
Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung nahmen die Ämter beide Funktionen, meist in Personalunion, wahr. Sie hatten in der Regel aber nur die Niedere Gerichtsbarkeit inne. Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Fürth über.
Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz für Siedelsbrunn zuständig. 1853 wurde aus dessen Gerichtsbezirk ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem nun auch Siedelsbrunn gehörte.[18]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.[19]
1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt,[20] was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst[21], womit Siedelsbrunn wieder und endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.
Historische Beschreibungen
Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Siedelsbrunn:
„Ein geringes Dorf auch vier Stunden von Lindenfels südwärts entlegen, dessen Nachbaren gegen Ost das vorhergehende Schönmattenwag; gegen Süd das Kurmainzische Unter-Abtsteinach; gegen West das folgende Dorf Kreidach, und gegen Norden Wald-Michelbach sind. Es wird zuweilen auch Seydenheim, Sigelbrunn und Sigelsheim genennet. Es gehörte sonst zu denjenigen Dörflein, welche die Schenken von Erbach als Kurpfälzische Lehen besessen, und deren Inwohner schuldig waren, der Pfalz zu ihrem Kelterhause nach Hemsbach die Frohn zu leisten, auch Az, Beeth und Schatzung zu geben; [...] In des Ortes Gemarkung entspringen zwei Bächlein: das eine fallt in die Euterbach, das andere aber vereiniget sich bei nachstehendem Dorfe Kreidach mit der Kirbisbach. Durch das Dorf ziehet die von Weinheim in das Erbachische führende Landstraße. […] An der Siedelsbrunner Gemarkung und der Gränzen der Kellerei Waldeck ist der von der Kurfürstlichen Hofkammer in Erbbestand verliehene Hof Lichtenklingen, bei welchem sich ein Bächlein sammelt, so in die Euterbach fällt. Vor Alters war daselbst eine Kapelle, zu welcher viele Wallfahrten geschehen seyn sollen. Es findet sich aber nicht, zu welcher Pfarrei solche gehöret habe. Vermuthlich war es ein Filial von Wald-Michelbach. In dem geistlichen Lehenbuche des Kurf. Philipps heiset es: „Die Caplony zu Lichtenklingen besizet einer genant Herr Jorg, und hat davon uff drisig Gulden oder me fallen. Solche Pfrönd stet minem gnädigsten Herrn zu verlyhen“ In der Kirchentheilung fiel solche den Reforirten zu, welche sie aber haben gänzlich eingehen lassen. Zum Hofe selbst gehöret ein Wald, der Hartberg genannt, welcher 125 M. Landes enthält.“[7]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Siedelsbrunn:
„Siedelsbrunn (L. Bez. Lindenfels) reform. Filialdorf; liegt 3 St. von Lindenfels hat 33 Häuser und 293 Einw., die außer 2 Luth. und 15 Kath., reformirt sind. Siedelbrunn kommt 1012 unter dem Namen Sidilines Brunnon vor. Die Schenken von Erbach besassen den Ort als ein pfälzisches Lehen, aber durch Vergleich von 1509 wurde derselbe an Pfalz abgetreten. Die Kirche fiel 1705 bei der Kirchentheilung den Reformirten zu, welche sie aber haben eingehen lassen. Im Jahr 1802 kam Siedelsbrunn von Pfalz an Hessen. Den 31. Mai 1824 wurde ein Theil des Orts in Asche gelegt. Die Brandentschädigungssumme betrug 16.263 fl.“[22]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:
„Siedelsbrunn bei LindenfelS. — Dorf, zur reformirten, resp. katholischen Pfarrei Waldmichelbach gehörig. — 33 H. 293 (meistens reformirte) E. — Großherzogth. Hessen. — Prov. Starkenburg. — Kreis Heppenheim. — Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Siedelsbrunn ist im Jahre 1802 von Pfalz an Hessen übergegangen.“[23]
Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand schreibt 1858, in seiner Ortsgeschichte von Lindenfels über Siedelsbrunn:
„Die Schenken von Erbach besaßen den Ort als pfälzisches Leben (Siehe darüber Thalcent Nr. 7 „Erlenbach“. Auch wurde noch am 14. März 1443 Philipp III. von Erbach von Kurf. Ludwig belehnt). De Einwohner mußten der Kurpfalz Frohnden leisten und Bede geben (Kelterfrohnd nach Hemsbach) 1442 wurde zwischen Herr und Mann ein Instrument errichtet. Fortdauernde Streitigkeiten wurden zwischen Ludwig V. und Schenk Eberhard 1509 am 5. Juli verglichen und Siedelsbrunn ewig an die Pfalz abgetreten, gegen das zu Lindenfels gehörige Dorf Hetzspach und die Pfälzer Leibeigenen im Erbachischen.“[24]
„Am 29 Septbr. 1414 auf St. Michels des heiligen Erzengelstag verlieh Pfalzgraf Ludwig dem Schenk Eberhard VII von der Fürstenauer Linie den Zehnten zu Erlenbach, und die Dörfer Siegelsbrunn, Ludewisches und sein Theil an Scharbach (Siedelsbrunn und Lautenweschnitz) mit Gericht Vogtei und anderem Zugehör, welche vorher Gerhard Petzer inne gehabt zu Mannlehen. Dieses Lehen wurde 1509 an Kurpfalz gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden vertauscht. Die Urkunde ist gedruckt bei Simon, Gesch. der Dynasten und Grafen zu Erbach, Urkundenbuch S. 177.“[25]
Einwohnerstruktur (Ortsteil)
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Siedelsbrunn 1071 Einwohner. Darunter waren 39 (3,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 153 Einwohner unter 18 Jahren, 390 waren zwischen 18 und 49, 252 zwischen 50 und 64 und 276 Einwohner waren älter.[26] Die Einwohner lebten in 453 Haushalten. Davon waren 150 Singlehaushalte, 126 Paare ohne Kinder und 132 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In nnn Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in nnn Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[26]
Im Jahr 1961 wurden 511 evangelische (81,11 %) und 111 katholische (17,62 %) Christen gezählt.[1]
Einwohnerzahlen
Siedelsbrunn: Einwohnerzahlen von 1784 bis 2019 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1784 | 158 | |||
1800 | ? | |||
1829 | 293 | |||
1834 | 328 | |||
1840 | 376 | |||
1846 | 403 | |||
1852 | 316 | |||
1858 | 296 | |||
1864 | 396 | |||
1871 | 419 | |||
1875 | 475 | |||
1885 | 407 | |||
1895 | 447 | |||
1905 | 433 | |||
1910 | 440 | |||
1925 | 470 | |||
1939 | 415 | |||
1946 | 597 | |||
1950 | 646 | |||
1956 | 587 | |||
1961 | 630 | |||
1967 | 787 | |||
1970 | 767 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2005 | 1.055 | |||
2011 | 1.071 | |||
2015 | 1.113 | |||
2019 | 1.056 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; nach 1970: Gemeinde Wald-Michelbach[27][2]; Zensus 2011[26] |
Wappen
Am 16. Juli 1970 wurde der Gemeinde Siedelsbrunn ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: Goldener Schild mit schwarzer linker Flanke, rechts über silbernem Wellenschildfuß roter Brunnen, aus dem sich ein silberner Wasserstrahl ergießt; links Hufeisen und Kuhglocke in Silber.[28]
Verkehr und Infrastruktur
Durch den Ort verläuft die Landesstraße 535, die von den westlich liegenden Nachbarorten Unter-Abtsteinach und Ober-Abtsteinach kommend, nach Norden zur Kreidacher Höhe führt, wo sie in die L 3120 mündet, die zur Kerngemeinde Wald-Michelbach weiterführt.
Bekannt war Siedelsbrunn auch als Standort der Fachklinik am Hardberg, die im Oktober 2008 nach Breuberg umzog. Der alte Standort wird seit Januar 2010 als buddhistisches Kloster genutzt.[29] Bereits im Jahr 2007 wurde die psychosomatische sysTelios-Klinik eröffnet und im Jahr 2011 mit einer Investition von 15 Mio. € um einen Neubau erweitert.[30]
In der ehemaligen Schule ist heute der Kindergarten untergebracht, der am 27. April 1972 eingeweiht wurde. In Siedelsbrunn gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus.
Persönlichkeiten
- Georg Schwebel (1885–1964), hessischer Landtagsabgeordneter (SPD) und von 1945 bis 1964 Bürgermeister von Siedelsbrunn
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Wager: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (Online bei google books).
- Literatur über Siedelsbrunn In: Hessische Bibliographie[31]
Weblinks
- Webauftritt der Gemeinde Wald-Michelbach
- Siedelsbrunn auf der Homepage von Wald-Michelbach aus dem Jahr 2006 (Memento vom 21. August 2015 im Internet Archive)
- Siedelsbrunn, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Siedelsbrunn, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Haushaltsplan 2021. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2019. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349.
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, Seite 540
- Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461). Nr. 8 bis 10 (Digitale Ansicht [PDF; 2,0 MB] Im Auftrag des Stadtarchivs Heppenheim zusammengestellt und kommentiert von Torsten Wondrejz).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 514 (Online bei googe books).
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt und Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 515 ff., 3) Siedelsbrunn (Online bei googe books).
- Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. Seite 248 (Online bei Google Books)
- M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
- Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, Seite 350 (online bei google books)
- Alphabetisches Verzeichnis der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, Seite 82 (online bei google books)
- Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
- Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. (Nicht mehr online verfügbar.) 2007, S. 109, archiviert vom Original am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
- Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 14. November 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 46, S. 1828, Punkt 1506; Abs. 4. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,1 MB]).
- Gremien der Gemeinde Wald-Michelbach. In: Bürgerinformationssystem. Gemeinde Wald-Michelbach, abgerufen im September 2020.
- Bekanntmachung, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (224f). - Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Georg W. Wagner: Band 1, S. 253 (Online bei Google Books)
- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 2, Seite 730 (Online bei Hathi Trust, digital library)
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 50 f. (Online bei google books).
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 38 (Online bei google books).
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 12 und 66 .
- 2005: Informationen über die Gesamtgemeinde (Memento vom 19. Februar 2012 im Internet Archive);
2015: Haushaltsplan 2017. (PDF; 13,7 MB) Vorbericht, 1.2) Einwohnerzahl Ortsteile, 31. Dez. 2017. Gemeinde Waldmichelbach, S. 24, abgerufen im Februar 2021. - Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Siedelsbrunn, Landkreis Bergstraße, Regierungsbezirk Darmstadt vom 16. Juni 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 31, S. 1520, Punkt 1468 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
- Echo-Online vom 13. Januar 2010: Siedelsbrunn hat nun ein buddhistisches Kloster in einstiger Hardtberg-Klinik (Memento vom 2. Juni 2011 im Internet Archive)
- Odenwälder Zeitung vom 2. November 2012: "Silber, das sich wie Gold anfühlt"
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!