Hauptstrasse 15
Die Hauptstrasse 15 ist eine wichtige Hauptstrasse der Schweiz und verläuft von der Grenze bei Bietingen (Deutschland) über Thayngen, Schaffhausen, Kleinandelfingen, Henggart, Winterthur und Bauma nach Rapperswil SG.
Hauptstrasse 15 in der Schweiz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Karte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | Kantone | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassenbeginn: | Thayngen (47° 44′ 26″ N, 8° 43′ 9″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassenende: | Rapperswil SG (47° 14′ 6″ N, 8° 49′ 5″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | ca. 90 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: | zweispurige, nicht-getrennte Fahrbahn | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Thayngen an der Hauptstrasse 15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassenverlauf
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Geschichte
Zwischen 1832 und 1850 investierte der Kanton Zürich mehrere Millionen Franken in den Strassenbau. In diesen Jahren entstand sowohl die Hauptstrasse (Strasse erster Klasse) Winterthur – Feuerthalen, die 386.442 Franken kostete, als auch die Landstrasse (Strasse zweiter Klasse) von Winterthur über Wald nach Rüti, die 551.556 Franken kostete. Allein im Jahr 1846 wurden 70.000 Franken für den Strassenbau zwischen Wald und Rüti ausgegeben.[1]
Seit 1858 gilt auch der angrenzende Streckenabschnitt im Kanton Sankt Gallen als Staatsstrasse Nr. 21.[2]
Verlauf
Die Hauptstrasse 15 beginnt an der Grenze zwischen Bietingen (Deutschland) und Thayngen (Schweiz) im Kanton Schaffhausen. Sie besteht aus drei Abschnitten:
Zwischen der Grenze und Thayngen verläuft sie parallel zu der südlicher verlaufenden A4, wobei sie zwischen Thayngen und Schaffhausen-Herblingen nur eine geringfügige Verkehrsfunktion hat, da die parallel verlaufende A4 in diesem Abschnitt keine Vignettenpflicht hat und für Radfahrer auf dem Radweg freigegeben ist.
Zwischen Schaffhausen und Winterthur verläuft sie auch parallel zur A4, wobei sie zwischen Oerlingen und Aesch auf etwa 8–9 km meistens in nur etwa 10 m Abstand zu dieser verläuft. Bei Andelfingen überquert die Strasse auf der zweiten Weinlandbrücke die Thur. Zwischen Hengart und Hettlingen ist die direkte Verbindung nach Fertigstellung der A4 in diesem Abschnitt abgerissen worden und die H15 folgt hier seither einem längeren Verlauf.
Ab Winterthur verläuft sie wieder eigenständig im Tösstal über Turbenthal, Bauma, Wald und Rüti nach Rapperswil SG.
Aufklassierung der Hauptstrasse 15 zur Nationalstrasse 4
Auf Bundesebene wird unter dem Titel «Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes» (WEN) eine Neufassung des «Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» vom 21. Juni 1960 erarbeitet. Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Kantone Mitte 2008 zu einer Stellungnahme eingeladen.
Der sogenannte «Neue Netzbeschluss» sieht die Anpassung des Strassennetzes im Kanton Schaffhausen an die realen Transitverkehrsströme vor. Die am Grenzübergang Oberbargen endende Nationalstrasse 4 wird auf deutscher Seite von keiner leistungsstarken Strasse abgenommen, der Transitverkehr in Richtung Stuttgart wird über die kantonale Hauptstrasse 15 (J15 genannt), über den Grenzübergang Thayngen abgewickelt, und dort von der deutschen Bundesstraße 34 abgenommen, die zur Bundesautobahn 81 führt.
Volk und Stände haben in einer eidgenössischen Volksabstimmung am 12. Februar 2017 den Bundesbeschluss zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) angenommen. Im Rahmen des NAF werden zudem 400 km kantonaler Strassen neu in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Im Kanton Schaffhausen wird die bisherige Hauptstraße 15 (J15) von der Verzweigung Mutzentäli bis zum Grenzübergang Thayngen/Bietingen zur Nationalstrasse 4 aufklassiert und die bisherige N4 im Gegenzug vom Anschluss Schaffhausen Schweizersbild bis zum Grenzübergang Oberbargen/Neuhaus am Randen zur kantonalen Hauptstrasse H4 abklassiert.
Der Kanton Schaffhausen zeigte sich in seiner Stellungnahme mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden, der Schaffhauser Kantonsrat hat die Stellungnahme am 15. September 2008 einstimmig (69 : 0 Stimmen) verabschiedet. Da die Schaffhauser Kantonsverfassung im Falle der geplanten Neuaufnahme einer Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz zudem eine Volksabstimmung zur Stellungnahme verlangt, wurde diese am 30. November 2008 abgehalten und mit 88,9 % Ja-Stimmen (23'974 : 2'988 Stimmen) ebenfalls bestätigt.
Danach erfolgte der Abtausch A4 / J15 zum 1. Januar 2020[3].
Vignettenpflicht
Nach der Aufklassierung kann nur noch zwischen dem Grenzübergang Thayngen/Bietingen und der Anschlussstelle Thayngen ohne Autobahnvignette gefahren werden[4].
Einzelnachweise
- Friedrich Vogel: Memorabila Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich, S. 332
- http://scope.staatsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=11382
- Am Mittwoch werden Strassen getauscht. Abgerufen am 29. Januar 2022.
- Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): Interaktive Karte der abgabepflichtigen Nationalstrassen. Abgerufen am 29. Januar 2022.