Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei (Abkürzung WSP bzw. WaPo) ist eine Organisationseinheit der Landespolizeien in Deutschland, welche für die Einhaltung von See- und Binnenschifffahrtsvorschriften, Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt, Umweltschutz und, je nach Land, grenzpolizeiliche Maßnahmen zuständig ist.
Sie ist nicht zu verwechseln mit der Küstenwache und Schifffahrtspolizei.
Geschichte
Die vierköpfige Niederhafen Patrouille, die nach Beschluss des Hamburg Rats vom 26. Oktober 1787 auf jahrzehntelangen Druck von Kaufleuten gegründet wurde, ist die erste verbriefte Einheit auf deutschem Boden, die als Wasserschutzpolizei bezeichnet werden kann. Die Wachmannschaft war mit einem kleinen Segelboot, Bajonetten, mit Stadtwappen versehenen Stöcken und Signalpfeifen ausgerüstet, um insbesondere Diebstähle beim Warenumschlag zu verhindern. Erfolgreiche Einsätze bedingten 1799 eine weitere Gruppe im Bereich des Oberhafens, beide Patrouillen wurden 1822 unter dem Namen Hafenrunde zusammengefasst. Schon 1835 gehörten 40 Mann zur Hafen- und Zolljachtpatrouille, die ab 1875 in Hafenpolizei umbenannt wurde.[1][2]
In vielen Teilen Deutschlands gab es vergleichbar definierte Einheiten nicht, zuweilen wurden entsprechende Angelegenheiten an Flüssen und Seen von den städtischen und regionalen Polizeidienststellen abgewickelt. Für das Rheinland wurde 1919 der Reichswasserschutz begründet, dessen Zuständigkeit sich nur auf Preußen und Sachsen beschränkte. Nach Auflösung der Reichswasserschutzpolizei 1931 wurden die Aufgaben an die Länder übertragen. Die preußische Polizeibehörde wurde zunächst als Hafen- und Schifffahrtsschutzpolizei, später als Wasserschutzpolizei bezeichnet. 1937 wurde diese preußische Wasserschutzpolizei und die Rheinpolizeien von Baden, Bayern und Hessen wieder unmittelbar dem Reich unterstellt. Am 4. September 1945 erfolgte auf Beschluss der US-Behörden die Einrichtung einer Flusspolizei für das Gebiet der amerikanischen Besatzungszone, die dem United States Army Transportation Corps unterstellt wurde. Die Zuständigkeit dieser Flusspolizei wurde am 1. April 1947 den Ländern übertragen. Im September 1948 beschlossen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für die Flüsse Main, Neckar und Rhein die Gründung einer Wasserschutzpolizei (WSP).[3]
Sachliche Zuständigkeit/Aufgaben
Neben den allgemein polizeilichen Aufgaben[4] hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.
Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören:
- Erkennen von Gefahren für den Schiffsverkehr und Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen zu ihrer Abwehr.
- Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, z. B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und schwimmenden Anlagen.
- Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise der Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den Wasserfahrzeugen.
- Bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen fungiert die Wasserschutzpolizei auch als Vertreterin der Ausländerbehörde. So werden z. B. für fremdländische Seeleute, die der Visumspflicht unterliegen, örtlich und zeitlich begrenzte Visa ausgestellt, die sogenannten Landgangsausweise.
- Von zunehmender Bedeutung ist auch die Funktion der Wasserschutzpolizei als Exekutivorgan der Umweltbehörden. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der internationalen maritimen Umweltübereinkommen (MARPOL). Dazu unterhalten die einzelnen Wasserschutzpolizeien meist eigene speziell ausgebildete Abteilungen (Gruppen), die insbesondere technisch geschult werden und oft aus technischen Seeberufen (z. B. Maschinisten) rekrutiert werden.
Örtliche Zuständigkeiten
Alle Landespolizeien mit Ausnahme Thüringens unterhalten eine Wasserschutzpolizei, deren örtliche Zuständigkeit sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen sowie auf die angrenzenden Ufer-, Schleusen und Hafenanlagen begrenzt. Der Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei der deutschen Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das deutsche Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Grenze. Außerhalb dieses Bereichs ist die Küstenwache des Bundes, bestehend aus Bundespolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Zoll für wasserschutzpolizeiliche Maßnahmen örtlich zuständig. Für die Koordinierung größerer wasserschutzpolizeilicher Lagen im deutschen Küstenmeer wurde 2002 die WSP-Leitstelle Cuxhaven eingerichtet.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Polizeipräsidium Einsatz als oberste Behörde mit der Wasserschutzpolizeidirektion in Bruchsal für alle Dienstbezirke der Wasserschutzpolizeistationen zuständig. Diese 14 Stationen in Friedrichshafen, Gambsheim (Frankreich), Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl, Langenargen, Konstanz, Mannheim, Mannheim-Rheinauhafen, Reichenau (Insel), Stuttgart, Überlingen und Vogelgrun (Frankreich) beobachten den Neckar sowie Abschnitte des Bodensees und des Rheins.
Bayern
In Bayern übt die „Wasserschutzpolizei-Zentralstelle“ die fachliche Aufsicht im Rahmen der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben aus. Sie ist direkt dem Polizeipräsidium Mittelfranken unterstellt und hat ihren Sitz in Schwabach. Diese Behörde erlässt Richtlinien für die Durchführung des wasserschutzpolizeilichen Vollzugsdienstes und koordiniert die Dienst- und Streifenplanung auf den Binnenwasserstraßen.[5] Die Wahrnehmung der einzelnen wasserschutzpolizeilichen Aufgaben obliegt den Wasserschutzpolizeistationen bzw. ‑gruppen an den Bundeswasserstraßen und den Polizeiinspektionen mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben an den größeren Seen und dem bayerischen Teil des Bodensees.[6]
„Echte“ Wasserschutzpolizeigruppen gibt es bei den Dienststellen entlang den Binnenwasserstraßen
- Main (Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt, Bamberg),
- Main-Donau-Kanal (Bamberg, Nürnberg, Beilngries),
- Donau (Regensburg, Deggendorf, Passau)
- Bodensee (Lindau (Bodensee)).
Außerdem werden Beamte weiterer Polizeiinspektionen für die Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf den größeren bayerischen Seen eingesetzt. Die Zuständigkeiten liegen hier wie folgt:[6]
- PI Gunzenhausen für Großer und Kleiner Brombachsee, Altmühlsee und Igelsbachvorsperre
- PI Bad Wiessee für Tegernsee
- PI Berchtesgaden für Königssee
- PI Dießen am Ammersee für Ammersee
- PI Herrsching am Ammersee für Wörthsee und Pilsensee
- PSt Kochel für Kochelsee und Walchensee
- PI Laufen für Waginger See und Tachinger See
- PI Miesbach für Schliersee
- PI Murnau für Staffelsee und Riegsee
- PI Prien für Chiemsee und Simssee
- PI Starnberg für Starnberger See
- PI Füssen für Forggensee, Hopfensee, Weißensee und Bannwaldsee
- PI Kempten (Allgäu) für Großer Alpsee, Niedersonthofener See, Grüntensee und Rottachsee
Bremen
Die Wasserschutzpolizei Bremen ist zuständig für die wasserpolizeilichen Aufgaben und den schifffahrtpolizeilichen Vollzug auf der Weser. Die Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei, D WV, hat drei Dienststellen, in der Vahr, im Doventor (Bremen) und am Containerterminal in Bremerhaven. Zu den Aufgaben der WSP gehören Einsatz- und Streifendienst, Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrguttransportüberwachung, Umweltschutz, Maritime Sicherheit, Präventions- und Kontaktdienst in der Sportschifffahrt.
Bis 2011 war die WSP Bremen auch mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven betraut. Zum 1. Januar 2012 wurde die Aufgabe auf Betreiben der Polizeiführung an die Bundespolizei übergeben. Für den Streckenabschnitt von Bremen nach Bremerhaven ist seit 2003 die Wasserschutzpolizei Niedersachsen zuständig. Das letzte Bremer Küstenstreifenboot, die Bremen 3 ist im April 2012 an einen niederländischen Schiffshändler verkauft worden. Auf See ist die Wasserschutzpolizei Bremen seitdem in Kooperation mit der WSP Niedersachsen mit dem niedersächsischen Küstenstreifenboot WSP 3 und auf dem Fluss mit den beiden Streckenbooten Visura und Lesmona unterwegs.
Für den Bereich der Stadt Bremen unterhält die WSP Bremen – zurzeit noch – zudem das kombinierte Einsatzboot "Bremen 1" für die Polizei und die Feuerwehr Bremen, die Übergabe des Bootes an die Feuerwehr Bremen ist für Januar 2019 vorgesehen.
Im Jahr 2005 wurde die Wasserschutzpolizei mit der Verkehrspolizei zusammengelegt. In dieser Direktion versahen über 270 Beamte ihren Dienst.
Anfang 2016 wurde die Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei in eine Wasserschutzpolizeidirektion – jetzt mit Sitz der Leitung in Bremerhaven – und ein Verkehrspolizeidirektion – mit Sitz in Bremen – aufgeteilt.
Im August 2017 – im Rahmen der „Reform 2600“ – ist aus der Direktion Wasserschutzpolizei die Abteilung E2 – Wasserschutzpolizei – der neuen Direktion Einsatz der Polizei Bremen geworden, in der die ehemaligen Direktionen Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei, Verkehrspolizei und Wasserschutzpolizei vereinigt worden sind.
Die Bremer Wasserschutzpolizei nahm 2011 wiederholt an einem Schlauchboot-Sicherheitstraining von Greenpeace teil, während die Wasserschutzpolizeien von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg die Zusammenarbeit ablehnen.
Hamburg
Eine Besonderheit gibt es auch auf der Elbe: Auf den Elbabschnitten, die zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterhalb der Schleuse und der Staustufe Geesthacht bis zur Mündung bei Cuxhaven gehören, werden die Aufgaben der Wasserschutzpolizei einheitlich von der Hamburger Wasserschutzpolizei wahrgenommen.[7] Hierfür unterhält die WSP Hamburg ein Wasserschutzpolizeirevier (das WSPR 4) in Cuxhaven (Niedersachsen).
Die Wasserschutzpolizei Hamburg ist auch an Land zuständig (Verkehr, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc.). Sie unterhält u. a. drei Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK), WSPK 1 in Hamburg-Waltershof, WSPK 2 in Hamburg-Steinwerder und WSPK 3 in Hamburg-Harburg. In ganz Hamburg kontrolliert die WSP u. a. Gefahrgut- und Abfalltransporte. Auch der Einsatzzug der WSP wird bei Demonstrationen, Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen in ganz Hamburg eingesetzt. Für weitere Spezialgebiete ist die WSP in ganz Hamburg zuständig, u. a. in bestimmten Bereichen des Tierschutz-, Gefahrgut- und Lebensmittelrechts.
Außerdem übernimmt die Wasserschutzpolizei Hamburg die grenzpolizeiliche Abfertigung von Seeschiffen im Hamburger Hafen anstelle der Bundespolizei.[8]
Hessen
Die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei Hessen erstreckt sich auf die hessischen Teile von Rhein, Main, Lahn, Fulda, Werra, Weser, Diemelsee sowie den Edersee einschließlich der Wasserbauwerke, Werften, Kai- und Umschlaganlagen sowie Häfen und Inseln im Bereich der zugewiesenen Wasserflächen.
Der Wasserschutzpolizeiabteilung mit Sitz in Mainz-Kastel mit einer Zentralen Ermittlungsgruppe sind nachgeordnet:
- am Main die Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main,
- am Rhein die Wasserschutzpolizeistationen Gernsheim, Wiesbaden und Rüdesheim,
- an der Lahn der Wasserschutzpolizeiposten Weilburg,
- am Edersee der Wasserschutzpolizeiposten Waldeck sowie
- der Wasserschutzpolizeiposten Kassel auf den Flüssen Fulda, Werra und Weser.
Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiliche Aufgaben werden in Mecklenburg-Vorpommern vom Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (LWSPA M-V) mit Sitz in Waldeck wahrgenommen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Bereich der Küstengewässer und Häfen sowie auf die schiffbaren Wasserstraßen, sonstigen Binnengewässer und die jeweils dazugehörigen Anlagen und Straßen.[9]
Dem Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern nachgeordnet sind die Wasserschutzpolizeiinspektionen in
Jede Wasserschutzpolizeiinspektion verfügt über eine oder mehrere Wasserschutzpolizeistationen. Auch die Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt) in
ist dem Landeswasserschutzpolizeiamt unterstellt.[10]
Die näheren Zuständigkeiten sind in einer Verwaltungsvorschrift (VV Mecklenburg-Vorpommern Gl. Nr. 2012 - 9 vom 13. April 2011) in Verbindung mit einem Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Niedersachsen
Zum Zuständigkeitsgebiet der Wasserschutzpolizei Niedersachsen gehört unter anderem das deutsche Hoheitsgebiet der Nordsee.
Nordrhein-Westfalen
Die Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Erforschung und Verfolgung von Straftaten auf den Wasserstraßen und in den Häfen im Land Nordrhein-Westfalen. Insbesondere gehört hierzu der Rhein als größte Binnenwasserstraße Deutschlands und große Teile des Kanalnetzes in Nordwestdeutschland. Die Wasserschutzpolizei in Nordrhein-Westfalen hat 2007 ihre Eigenständigkeit als Wasserschutzpolizeipräsidium verloren und ist seitdem als Wasserschutzpolizeidirektion innerhalb des Polizeipräsidiums Duisburg organisiert.
Rheinland-Pfalz
Neben der Regelung des Schiffsverkehrs ist die Wasserschutzpolizei in Rheinland-Pfalz auch für die Ermittlungen und Aufklärungen aller Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf den schiffbaren Wasserstraße ihren Nebenarmen, Ufern, Anlagen und Häfen in Rheinland-Pfalz zuständig.
Eine Besonderheit ist der Bereich des Kondominiums Deutschland-Luxemburg, in dem auf der Mosel (Moselkilometer 205,870 bis 232,290) und deren Uferanlagen sowohl die rheinland-pfälzische Wasserschutzpolizei, als auch ihr Luxemburger Pendant örtlich zuständig sind. Gemeinsame Herrschaftsausübung durch die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg über die gesamte Wasserfläche der Mosel mit Ausnahme der Schleusenbauwerke.
Weitere Doppelzuständigkeiten von Bundesländern gibt es auf dem Rhein im Bereich der Ländergrenzen zu Baden-Württemberg und Hessen.
Aktuell prüft das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur inwieweit im Rahmen einer Kooperation mit Baden-Württemberg und Hessen eine länderübergreifende Rheinpolizei geschaffen werden kann[11], um diese Doppelzuständigkeiten abzubauen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Wasserschutzpolizei in einer Wasserschutzpolizeidirektion als untere Landesbehörde organisiert. Die Wasserschutzpolizei-Reviere der Abt. 4 im Landespolizeiamt sind für den wasserschutzpolizeilichen Aufgabenvollzug, Bootswesen/Nautisch-Technische IT und Maritime Sicherheit zuständig.
Ostsee: WSP-Revier Kiel mit Außenstelle Ostuferhafen, WSP-Revier Flensburg mit WSP-Station Maasholm, WSP-Revier Heiligenhafen mit WSP-Station Puttgarden, WSP-Revier Lübeck-Travemünde mit WSP-Stationen Lübeck und Ratzeburg.
Nordsee: WSP-Revier Brunsbüttel mit WSP-Stationen Glückstadt und Rendsburg, WSP-Revier Husum mit WSP-Stationen Büsum, Helgoland, Wyk auf Föhr und List auf Sylt. Eine Besonderheit stellt die Insel Helgoland dar, denn dort werden alle polizeilichen Aufgaben von der Wasserschutzpolizei wahrgenommen.
Ausrüstung
Die Wasserschutzpolizeien verfügen über See- und Binnenschiffe sowie -Boote. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Hubschrauberstaffel der Polizei Teil der WSP.
Boote
- Küstenboot Bremen 2 der Wasserschutzpolizei während der Sail 2005 (außer Dienst und als Aufbauhilfe der libanesischen Küstenwache zur Verfügung gestellt (2007))
- Hafenboot Bremen 6 der Wasserschutzpolizei während der Sail 2005
- Boot WS 42 der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen
- Streifenboot Hessen 7 der Wasserschutzpolizei Hessen auf dem Main bei Frankfurt
- Boot Hessen 401 der Wasserschutzpolizei während der WM 2006 auf dem Main bei Frankfurt
- Boot Werder der Wasserschutzpolizei
- Boot WSP 11 der Wasserschutzpolizei auf dem Mittellandkanal bei Hannover
- Boot WSP 1 der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein bei Düsseldorf
- Boot WSP 16 der Wasserschutzpolizei mit Sonderrechten auf dem Dortmund-Ems-Kanal bei Münster
- Boot WSP 11 Mollymauk der Wasserschutzpolizei Berlin im Nordhafen Spandau
- Boot WSP 24 Kormoran der Wasserschutzpolizei auf der Spree nahe dem Humboldthafen
- Streifenboot Vossbrook der WSP Schleswig-Holstein auf dem Nord-Ostsee-Kanal
- Einsatzboot Bremen 1 für die Wasserschutzpolizei und die Feuerwehr Bremen im Stadtgebiet Bremen gebaut, seit 1. Januar 2018 nur noch als Löschboot im Einsatz
- Küstenstreifenboot SYLT der WSP Schleswig-Holstein auf der Weser vor Bremerhaven
- Küstenstreifenboot HOBEN der WSP Mecklenburg-Vorpommern auf der Weser vor Bremerhaven
- „kleines Küstenstreifenboot“ WSP4 der WSP Niedersachsen in Brake (Unterweser)
- Küstenstreifenboot WSP3 der WSP Niedersachsen
- WSP 4 der WSP Rheinland-Pfalz auf dem Rhein bei Mainz
Berlin
- Einsatzwagen der Wasserschutzpolizei Berlin
- Boot WSP 22
- Boot WSP Berlin 13
- WSP Berlin 22 Spree
- WSP 21 Havel, beim Einbau der Freybrücke
Ausbildung
Im Hamburger Freihafen wurde 1945 die Wasserschutzpolizeischule gegründet, um in einer gemeinsamen Einrichtung Beamte der Wasserschutzpolizeien aller Bundesländer auszubilden.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Ulrich Neumann: Geschichte der Hafenpolizei. In: Planet Wissen. ARD, 13. Mai 2020, abgerufen am 9. November 2020.
- Katharina Gelhaus: 225 Jahre im Einsatz: Die Wasserschutzpolizei. In: Chronologie. NDR, 18. August 2012, abgerufen am 9. November 2020.
- Michael Wenzel: Geschichte der Hessischen Wasserschutzpolizei. Polizei-Gesang und Musik Verlagsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen-Buer 1. November 2017, S. 18.
- Aufgabenbeschreibung Wasserschutzpolizei Niedersachsen (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- § 1 Abs. 6 Bayerische Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes (DVPOG) vom 10. März 1998 (GVBl. S. 136), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2011 (GVBl. S. 398).
- Zu den Zuständigkeiten im Einzelnen vgl. Homepage der Bayerischen Polizei.
- Siehe Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe (Unterelbeabkommen) vom 21. Dezember 2012, veröffentlicht unter anderem im Hamburger GVBl. 2013, S. 184, PDF-Dok. 143 MB, abgerufen am 23. Juni 2013. Das Abkommen ersetzt ein früheres Abkommen aus dem Jahre 1974 und ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
- Grenzpolizei. Abgerufen am 7. November 2019.
- § 6 Meckl.-Vorp. POG
- Homepage der Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern (Memento vom 21. Februar 2013 im Internet Archive), abgerufen am 23. Februar 2012.
- Mitteilung des ISIM vom 3. November 2011 Innere Sicherheit/ Optimierung der Polizeistruktur
Literatur
- Christian Ostersehlte: Die Wasserschutzpolizei in Preußen: Von den Anfängen bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. In: Jürgen W. Schmidt (Hrsg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert. Ludwigsfelder Verlagshaus, Ludwigsfelde 2011, ISBN 978-3-933022-66-0, S. 72–115.
- Gustav Roscher: Großstadtpolizei. Ein praktisches Handbuch der deutschen Polizei, Hamburg (Otto Meißners Verlag) 1912.
Weblinks
- Offizielle Seite der Wasserschutzpolizeien der Länder in Deutschland
- Links und Infos zur Wasserschutzpolizei in Deutschland
- Wasserschutzpolizei in Bayern
- Wasserschutzpolizei Hessen
- Wasserschutzpolizei Niedersachsen
- Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen
- Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz (PDF-Datei; 26 kB)