Streifendienst
Der Streifendienst („Streife“) ist das einsatzunabhängige, beruflich oder ehrenamtlich veranlasste Begehen, Befahren und das Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte, um einen (General-)Auftrag zu erfüllen.
Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Er soll Gefahren abwehren und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verhindern. Die Hauptaufgabe ist die Bewältigung von Einzeldienstlagen, z. B. durch Polizeieinsätze.
Streifendienste werden außerdem durch Soldaten, Sicherheitswachten, die U-Bahn-Wache, das Ordnungsamt, Sicherheitsdienste, den Werkschutz, Bademeister und Rettungsschwimmer verrichtet. In Waldgebieten sind Förster und Jäger des öffentlichen Dienstes tätig, in Gebirgsregionen die deutsche Naturschutzwacht oder die österreichischen Berg- und Naturwachten. Bei Großveranstaltungen übernehmen Rettungsorganisationen Streifendienst, um in Notfällen schnelle medizinische Vor-Ort-Versorgung zu gewährleisten.
Als „gemischte Streife“ wird in weiten Teilen Deutschlands eine Streife bezeichnet, die aus männlichen und weiblichen Beamten besteht.[1]
Aufgaben
Zweck der Bestreifung sind
- die Wahrnehmung
- anormaler Zustände von Sachen (zum Beispiel Feuer, Hindernisse, herrenlose Gegenstände) oder Personen (zum Beispiel verdächtige Wahrnehmungen oder hilflose Personen),
- anormaler Handlungen (zum Beispiel Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung);
- die Präsenz in der Öffentlichkeit, zum Beispiel bei der Polizei mit dem Ziel,
- potentielle Straftäter von der Begehung von Taten abzuhalten,
- das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen sowie
- für Auskünfte und Hilfeleistungen der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
- die unmittelbare Reaktion, z. B.
Polizei
Der polizeiliche Streifendienst wird mit uniformierten und zivilen Kräften vollzogen. Dies kann im Streifenwagen (zivil/uniformiert), zu Fuß, zu Pferde, per Fahrrad, im Streifenboot, Polizeihubschrauber usw. erfolgen. Bei der Polizei ist die motorisierte Streife („Motstreife“) am gängigsten.
Eine Streife kann allein oder zu mehreren (bis zur Zug- oder Gruppenstärke) erfolgen, wobei die häufigste Form der Streifengang zu zweit ist. Teilweise werden Streifengänger von Hunden begleitet. Bei mehrköpfigen Stärken kann ein Streifenführer bestimmt werden. Die meisten Streifen sind mit einem Kommunikationsmittel (Funkgeräte bzw. Mobiltelefone) ausgestattet. Fußstreifen an Straßen sollen entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, damit entgegenkommende Fahrzeuge angehalten werden können bzw. die Fahrzeugführer frontal zu sehen sind.
Manche Sicherheitskräfte müssen spezielle Streifenaufträge erfüllen (z. B. Betreuung kleinerer Veranstaltungen) und sind ggfs. dem Vorgesetzten berichtspflichtig.
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts kann man auch virtuell durch die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum „auf Streife gehen“.
Polizeivollzugsbeamte auf Fußstreife gehen in wenigen Ländern im Gleichschritt, nicht jedoch in Europa.
Siehe auch
- Kontaktbereichsbeamter (Landespolizei)
- Konzeptstreife
Weblinks
Einzelnachweise
- Kirsten Bialdiga und Christian Schwertfeger: NRW will Polizistinnen besser schützen In: rp-online.de, 9. Februar 2017, abgerufen am 11. September 2021
- Fahrradstreife. Deutsches Rotes Kreuz, abgerufen am 18. Dezember 2021.
- Weniger Verkehrstote: Polizei-Fahrradstaffel darf in Berlin weitermachen. In: Berliner Zeitung. 11. August 2017, abgerufen am 18. Dezember 2021.
- Die Fahrradstaffel der Städtischen Verkehrspolizei. Stadt Frankfurt, abgerufen am 18. Dezember 2021.