Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD

Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes oder Befehlshaber der SiPo und des SD oder kurz BdS waren während des Zweiten Weltkrieges in den vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Gebieten durch das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) eingesetzte Leiter einer Art RSHA-Außenstelle. Mehrere „Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD“ (KdS) waren einem BdS untergeordnet. Sie hatten im Wesentlichen dieselben Aufgaben wie die Einsatzkommandos.

Entstehung

Die mit Beginn des Überfalls auf Polen im September 1939 zunächst im Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete, dann auch in den übrigen Rückwärtigen Armeegebieten zur „Durchführung besonderer sicherheitspolizeilicher Aufgaben außerhalb der Truppe“ eingesetzten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (bestehend aus Einsatzkommandos beziehungsweise Sonderkommandos) entsprachen in ihrer Gliederung dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA), sodass diese auch als „mobiles RSHA“ oder als „RSHA im Kleinen“ bezeichnet wurden.

In den rückwärtigen Bereichen der besetzten Gebiete, in denen keine Kampfhandlungen mehr stattfanden und sich die Besatzungsverwaltung bereits gefestigt hatte, wurden die Einheiten der Einsatzgruppen in stationäre Institutionen umgewandelt, in denen sie, ähnlich wie die Sicherheitspolizei im Reich und wie zuvor die Einsatzgruppen, in festgelegten Gebieten neben nachrichtendienstlichen Tätigkeiten mit „Sonderbehandlungen“ (also der Ermordung) der Juden befasst waren.

Einsatzgebiete und Aufbau

Für jedes besetzte Land wurde ein Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) eingesetzt. Ausnahmen bildeten nur Elsass, Lothringen, der Warthegau, das Generalgouvernement und die Reichskommissariate „Ostland“ und Ukraine, für die jeweils ein eigener BdS bestellt wurde. Auf unterer regionaler Ebene waren mehrere „Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD“ dem BdS unterstellt.

Im Osten wurden zwei „Reichskommissariate“ gebildet, nachdem die Front im Winter 1941/42 erstarrt war:

In diesen war für die polizeilichen Angelegenheiten jeweils ein BdS und ein BdO („Befehlshaber der Ordnungspolizei“) eingesetzt. Ein für die Belange der gesamten Polizei zuständiger HSSPF (Höherer SS- und Polizeiführer) war dem BdS und BdO übergeordnet. Die Reichskommissariate waren wiederum in „Generalkommissariate“ oder auch „Generalbezirke“ eingeteilt, in denen es analog den KdS und den KdO („Kommandeur der Ordnungspolizei“) sowie den SSPF (SS- und Polizeiführer) gab. Jedem KdS unterstanden wiederum mehrere Außendienststellen.

Analog zum Verhältnis von BdS zu KdS hatte der BdO die Aufsicht über alle „Kommandeure der Ordnungspolizei“ (KdO) in einem Reichskommissariat. Der BdO befehligte die Schutzpolizei in den Städten, die Gendarmerie auf dem Land sowie die für den Kriegsfall aufgestellten Polizeitruppen in Form von Polizeibataillonen.

Der Befehlsweg lief somit vom RSHA an die BdS und von diesen an die KdS beziehungsweise vom Hauptamt Orpo an die BdO und an die KdO. Für Sonderaufgaben des Reichsführers SS konnten sich allerdings auch die Heinrich Himmler direkt unterstellten Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) aller Einheiten der SS und der Polizei bedienen und waren daher gegenüber den BdS bzw. BdO weisungs- und befehlsbefugt (z. B. für die „Partisanenbekämpfung“ durch den HSSPF Russland-Mitte und „Chef der Bandenkampfverbände“, SS-Obergruppenführer und General der Polizei Erich von dem Bach-Zelewski). Von zweitrangiger Bedeutung blieb in der Praxis die fallweise zu entscheidende Unterstellung unter die Zivilverwaltung der besetzten Gebiete.

Aufbau einer Dienststelle gemäß dem RSHA

  • Abteilung I – Personal
  • Abteilung II – Verwaltung
  • Abteilung III – SD
  • Abteilung IV – Gestapo
  • Abteilung V – Kriminalpolizei

Personelle Besetzungen

(Liste beispielhaft und unvollständig!)

siehe auch SS-Hauptämter (Organisationsschema)

Literatur

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