Erich Naumann
Erich Naumann (* 29. April 1905 in Meißen; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei, SD-Oberabschnittsführer, vom November 1941 bis März 1943 Chef der Einsatzgruppe B, die für den Massenmord im Bereich der Heeresgruppe Mitte zuständig war. Er wurde im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess 1948 verurteilt und als Kriegsverbrecher 1951 hingerichtet.
Leben
Nach dem Schulbesuch an der mittleren Bürgerschule in Meißen begann Naumann 1921 eine kaufmännische Lehre. Er war danach als kaufmännischer Angestellter tätig und verließ im Oktober 1933 die Firma als Prokurist.
Seit Anfang November 1929 war er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 170.257). Anfang Februar 1930 trat er der SA bei und wurde für diese ab Mitte November 1933 in Dresden hauptamtlich tätig: Zunächst als Führer des SA-Hochschulamts und ab August 1934 als Hochschulverbindungsführer beim Leiter des SA-Ausbildungswesens. Bei der SA stieg er bis zum SA-Obersturmbannführer auf.
Ein Jahr nach dem sogenannten „Röhm-Putsch“ wechselte er Anfang Juli 1935 von der SA zur SS (SS-Nr. 107.496) und wurde umgehend hauptamtlicher SS-Führer. Zeitgleich begann die Mitarbeit im SD. Naumann wurde Abteilungsleiter im Amt III des SD-Hauptamtes unter Heinz Jost und bekleidete diese Funktion bis Sommer 1936. Danach führte er bis Ende September 1937 den SD-Unterabschnitt Franken mit Dienstsitz Nürnberg, dann bis Ende September 1938 den SD-Oberabschnitt Nord in Stettin sowie in Personalunion nach dem Anschluss Österreichs ab März 1938 den SD-Oberabschnitt Österreich in Wien und schließlich den SD-Ober- bzw. ab September 1939 SD-Leitabschnitt Ost in Berlin.
Zweiter Weltkrieg
Beim Überfall auf Polen übernahm Naumann im Rahmen des als „Unternehmen Tannenberg“ bezeichneten Einsatzes der „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei“ die Führung der Einsatzgruppe VI, zur „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente rückwärts der fechtenden Truppe“ und gleichzeitig zur möglichst umfassenden Vernichtung der polnischen Intelligenz. Die Einsatzgruppe VI. bestand aus den zwei Einsatzkommandos:
- Einsatzkommando 1/VI: SS-Sturmbannführer Franz Sommer
- Einsatzkommando 2/VI: SS-Sturmbannführer Gerhard Flesch
Von November 1939 bis Anfang September 1943 war Naumann Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD (IdS) in Berlin und wurde in dieser Funktion während seiner kriegsbedingten Abwesenheit von Januar 1941 bis April 1943 vertreten. Zunächst nahm er mit der SS-Division Totenkopf am Westfeldzug teil.
Nach dem Überfall auf die Sowjetunion gehörte Naumann ab Sommer 1941 als SS-Führer dem Stab der Einsatzgruppe B an und wurde im November 1941 Kommandeur der „Einsatzgruppe B“ als Nachfolger von Arthur Nebe. Die Einsatzgruppe B mordete im mittleren Frontabschnitt (Weißrussland). Den Massenexekutionen von Juden und Zigeunern fielen allein im März 1942 über 3.500 Menschen zum Opfer. Im Dezember 1942 meldete Naumann eine Gesamtbilanz von 134.298 Mordopfern nach Berlin, einen Monat zuvor war er zum SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei befördert worden.
Von März 1943 bis Anfang September 1943 war er Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD im Wehrkreis II (Stettin). Von September 1943 und Mai 1944 war Naumann Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in den besetzten Niederlanden und politischer Referent beim dortigen Reichskommissar. Anschließend war er bis Kriegsende Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD im Wehrkreis XIII (Nürnberg).
Nachkriegszeit und Prozess
Nach Kriegsende kam er unter Angabe eines Falschnamens kurzzeitig in alliierte Kriegsgefangenschaft. Nach seiner Entlassung war er als Arbeiter in der Landwirtschaft tätig und wurde im April 1947 festgenommen und verhört. Danach wurde er im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess angeklagt und am 10. April 1948 zum Tode durch den Strang verurteilt. Für ihn und seine Mittäter bat am 9. Januar 1951 eine Abordnung des Deutschen Bundestages, darunter dessen Präsident Hermann Ehlers (CDU) und der Völkerrechtler Carlo Schmid (SPD), den amerikanischen Hochkommissar John McCloy um Gnade. „Es möge auch der Rest der Landsberger freigelassen werden, da deren Bestrafung eine schwere Belastung des Wiederbewaffnungsproblems darstellte.“
Am 7. Juni 1951 wurde Naumann zusammen mit den Mittätern im Massenmord Oswald Pohl, Otto Ohlendorf, Paul Blobel und Werner Braune in Landsberg hingerichtet.
50 Jahre nach der Hinrichtung, kurz vor dem 7. Juni 2001, hat die Anstaltsleitung von Landsberg die Grabkreuze auf dem Spöttinger Friedhof überholen lassen, mit einem Kupferdach versehen und für einen einheitlichen Blumenschmuck gesorgt.
2003 wurde der Friedhof nach Protesten aus der Bevölkerung entwidmet und die Namensschilder wurden von den Grabkreuzen entfernt.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
Weblinks
- Joachim Lilla: Naumann, Erich, in: ders.: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945
- Eidesstattliche Erklärung von Naumann mit biografischen Angaben, Dokument NO-4150, Nürnberger Prozess
- Biographie und Bilder von Naumann (italienisch)
- Artikel der Europäischen Holocaustgedenkstätte Stiftung in Landsberg
- Kriegsverbrechergefängnis Nr. 1 in Landsberg: Die letzten sieben Hingerichteten im War Criminal Prison