Kommunalverband besonderer Art

Ein Kommunalverband besonderer Art ist ein Zusammenschluss aus einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt. Dieses Konzept wird auch als Regionalkreis oder Regionalverband bezeichnet.

Kommunalverbände besonderer Art in Deutschland sind:

Im Gegensatz zu einem Landkreis behielten die jeweils mit den ehemaligen Landkreisen zusammengeschlossenen Städte Hannover und Aachen trotzdem weiter den Status einer kreisfreien Stadt.[1][2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. § 15 NKomVG, Landeshauptstadt Hannover - Gesetze des Bundes und der Länder. Abgerufen am 18. Juli 2019.
  2. Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW. Abgerufen am 18. Juli 2019.
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