Verwaltungssitz
Der Verwaltungssitz beschreibt im Verwaltungsrecht den Ort, von dem aus das zu verwaltende Gebiet (der sog. Verwaltungsbezirk) administriert wird. Dies betrifft Landkreise, Kommunen, Höhere Kommunalverbände und Gemeindeverbände.
Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis oder Gemeinde zu verstehen. Je nach Formung des Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der größte Ort in diesem Gebiet oder aber ein möglichst zentraler Ort mit geeigneter Infrastruktur gewählt (z. B. zusammenhängende Büroflächen, Internetverbindung).
Beispiele:
- Karlstadt ist Verwaltungssitz des Landkreises Main-Spessart
- München ist Verwaltungssitz des Bezirkes Oberbayern
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