Polizei Hessen
Die Polizei Hessen ist die Landespolizei des deutschen Landes Hessen. Sie besteht aus knapp 18.000 Angehörigen. Die Zahl unterteilt sich für das Jahr 2007 in etwa 15.500 Beamte und 2500 Bedienstete.[1]
Polizei Hessen | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Polizei |
Aufsichtsbehörde | Hessisches Ministerium des Innern und für Sport |
Hauptsitz | Wiesbaden, Hessen |
Behördenleitung | Roland Ullmann, Landespolizeipräsident |
Bedienstete | 18.000 |
Netzauftritt | www.polizei.hessen.de |
Die hessische Polizei war bundesweit die erste Polizei, die ausschließlich die zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Es gibt lediglich den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.
Auftrag
Aufgaben
Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Hessen, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation
Das Landespolizeipräsidium, das zugleich eine Abteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ist, ist die oberste Behörde der hessischen Polizei. Dieser sind sowohl die sieben bereichszuständigen Polizeipräsidien (Nordhessen, Osthessen, Frankfurt, Südhessen, Mittelhessen, Westhessen und Südosthessen), als auch die vier zentral zuständigen Behörden (hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Präsidium für Technik, Hessisches Landeskriminalamt sowie die Polizeiakademie Hessen) direkt unterstellt.[2]
Organisationsreform
Im Jahr 2001 wurde die Organisation der hessischen Polizei grundlegend reformiert. Vor der Organisationsreform bestand ein dreistufiger Aufbau aus:
- Oberste Polizeibehörde: Die Abteilung III des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
- Mittlere Polizeibehörden: Den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
- Untere Polizeibehörden: 14 Polizeidirektionen und 6 Polizeipräsidien.
Durch die Umorganisation wurden die Zuständigkeiten aus den Regierungspräsidien ausgegliedert und entsprechend den Zuständigkeitsbereichen auf die sieben neuen Flächenpräsidien aufgeteilt. Seitdem sind alle Polizeipräsidien in Hessen direkt dem Landespolizeipräsidium (ehemalige Abteilung III) des Innenministeriums unterstellt.[3]
Durch die Straffung von ehemals 27 und nunmehr 11 Behörden wurde in vielerlei Hinsicht eine Optimierung erreicht. Unnötige Doppelarbeit konnte so verringert, Entscheidungswege konnten verkürzt und Polizisten entsprechend dem Arbeitsaufkommen gerechter verteilt werden. Ein weiterer Effekt war, dass viele Polizeibeamte durch das geringere Verwaltungsaufkommen nun wieder originärer Polizeiarbeit nachgehen konnten.
Wachpolizei
Die hessische Wachpolizei wurde im Oktober 2000 eingeführt. Angehörige der Wachpolizei sind Angestellte des Landes Hessen. Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten erfolgte 2002 eine Aufstockung um 250 Wachpolizisten. Derzeit (Stand 2010) befinden sich 534 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen. 2015 wurde eine Aufstockung um 100 Wachpolizisten für ganz Hessen beschlossen, im Januar 2016 begannen die Bewerbungs- und Eignungsauswahlverfahren. Die Wachpolizei ist unter anderem für Objektschutz, Fußstreife und erkennungsdienstliche Behandlungen zuständig, welche aber auch durch die Schutzpolizei durchgeführt werden.[4]
Freiwilliger Polizeidienst
Hessen hat seit 2000 einen freiwilligen Polizeidienst. Dieser auch in einigen anderen Bundesländern eingerichtete Dienst wird durch ehrenamtlich tätige Bürger wahrgenommen. Die Aufgaben des freiwilligen Polizeidienstes in Hessen bestehen hauptsächlich in der Hilfeleistung und Unterstützung. So übernehmen die Mitglieder Tätigkeiten wie die Überwachung des Verkehrs, sind bei Volksfesten und Umzügen präsent und dienen sonst der Prävention vor der Verübung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.[5]
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote in Hessen betrug für das Jahr 2019 65,2 % und stellt damit erneut einen Höchststand dar mit einer leichten Steigerung zum Vorjahr.[6]
Aufklärungsquote und Fallzahlen aus Hessen seit dem Jahr 1997:
Jahr | Fallzahlen | Änderung zum Vorjahr | aufgeklärt |
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1997 | 457.408 | −3.971 (−0,9 %) | 203.053 (44,4 %) |
1998 | 446.877 | −10.531 (−2,3 %) | 211.794 (47,4 %) |
1999 | 427.805 | −19.072 (−4,3 %) | 203.089 (47,5 %) |
2000 | 419.766 | −8.039 (−1,9 %) | 204.101 (48,6 %) |
2001 | 409.326 | −10.440 (−2,5 %) | 198.983 (48,6 %) |
2002 | 431.460 | +22.134 (+5,4 %) | 207.996 (48,2 %) |
2003 | 454.550 | +23.090 (+5,4 %) | 224.576 (49,4 %) |
2004 | 462.208 | +7.658 (+1,7 %) | 242.765 (52,5 %) |
2005 | 441.830 | −20.378 (−4,4 %) | 240.892 (54,5 %) |
2006 | 427.238 | −14.592 (−3,3 %) | 235.371 (55,1 %) |
2007 | 420.725 | −6.513 (−1,5 %) | 235.374 (55,9 %) |
2008 | 407.357 | −13.368 (−3,2 %) | 232.507 (57,1 %) |
2009 | 407.022 | −335 (−0,1 %) | 235.133 (57,8 %) |
2010 | 401.864 | −5.158 (−1,3 %) | 234.464 (58,3 %) |
2011 | 396.834 | −6.513 (−1,3 %) | 232.045 (58,5 %) |
2012 | 395.625 | −1.209 (−0,3 %) | 232.440 (58,8 %) |
2013 | 386.778 | −8.800 (−2,2 %) | 230.041 (59,5 %) |
2014 | 396.931 | +10.153 (+2,6 %) | 235.370 (59,3 %) |
2015 | 403.188 | +6.257 (+1,6 %) | 241.649 (59,9 %) |
2016 | 412.104 | +8.916 (+2,2 %) | 258.483 (62,7 %) |
2017 | 375.632 | −36.472 (−8,9 %) | 235.815 (62,8 %) |
2018 | 372.798 | −2.834 (−0,8 %) | 239.336 (64,2 %) |
2019 | 364.833 | −7.965 (−2,1 %) | 237.736 (65,2 %) |
Ausbildung
Auf Grund der zweigeteilten Laufbahn innerhalb der hessischen Polizei kann man sich nach Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben.
Gehobener Dienst
Die Ausbildung zum Polizei- oder Kriminalkommissar in Hessen ist ein duales Studium und dauert drei Jahre. Man studiert in dieser Zeit an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Abteilungen gibt es in Wiesbaden, Mühlheim, Gießen und Kassel. Seit September 2010 werden alle Neueinsteiger im Bachelor-System ausgebildet und schließen das Studium als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Schutzpolizei“) bzw. als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Kriminalpolizei“) ab.[7]
Von Beginn bis zum Abschluss des Studiums besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Man erhält für diesen Zeitraum die Dienstbezeichnung einer Polizeikommissaranwärterin bzw. eines Polizeikommissaranwärters respektive einer Kriminalkommissaranwärterin bzw. eines Kriminalkommissaranwärters.
Die Bezüge während des ersten Studienjahres betragen etwa 1.200 € (netto).[8] Dieses steigt kontinuierlich bis zum Abschluss des Studiums. Danach wird man zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar respektive zur Kriminalkommissarin bzw. zum Kriminalkommissar in die Besoldungsgruppe A9 befördert. Das Gehalt beträgt dann etwa 2.400 € (brutto).[9] Dieses Gehalt wird je nach Aufgabengebiet durch Zuschläge nach Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) erweitert (Bsp. Schichtzulage).[10]
Direkteinstieg in die Kriminalpolizei
Seit September 2006 gibt es bei der hessischen Polizei die Möglichkeit, direkt bei der Kriminalpolizei anzufangen. Die Einstellungsvoraussetzungen bleiben gleich. Bei den Testergebnissen aus dem Einstellungstest wird jedoch besonders auf die Erfordernisse der Kriminalpolizei Wert gelegt. Es gibt daher eine gesonderte Rangliste für die Kriminalpolizei. Das Studium selbst findet in eigenen Studiengruppen statt.[11]
Voraussetzungen
Um sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:[12]
- jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
- gerichtlich nicht bestraft
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder einen entsprechenden Bildungsabschluss
- nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich
- Mindestgröße von 155 cm
- Höchstalter 36 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für Soldat auf Zeit 12)
- Fahrerlaubnisklasse B am Tag der Einstellung (Schaltgetriebe)
- deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, für EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche
- Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gültige Niederlassungserlaubnis für Deutschland
- fünf Jahre in Deutschland gelebt
- Beherrschung der Muttersprache in Wort
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus vier Teilen, die sich auf zwei Tage verteilen.[13]
Zuerst durchläuft man ein computergestütztes Testverfahren. In diesem ersten Abschnitt absolviert man einen Intelligenztest, einen Wahrnehmungs- und Konzentrationstest,[14] einen Fragebogen, der auffällige Persönlichkeitsmerkmale herausfiltern soll, sowie einen Rechtschreibtest.
Im Anschluss daran werden die sportlichen Fähigkeiten getestet. Zum Sporttest gehören in Hessen folgende Disziplinen: Achterlauf, Bankdrücken, 5er-Sprunglauf und der 500-Meter-Wendelauf.
Den Abschluss des ersten Tages bilden das Gruppengespräch und das Einzelinterview. Im Gruppengespräch wird der Gruppe eine Aufgabe erteilt, die gemeinsam besprochen und gelöst werden muss. Im Einzelinterview werden unter anderem Fragen zur Persönlichkeit des Bewerbers sowie zum Beruf des Polizeibeamten gestellt.
Am zweiten Tag wird durch den Polizeiarzt festgestellt, ob man polizeidiensttauglich ist. Dazu gehören u. a. Seh- und Hörtests, eine allgemeinmedizinische Untersuchung, ein Drogentest, eine Blutuntersuchung sowie ein Belastungs-EKG.
Studienablauf
Das Studium unterteilt sich in theoretische und praktische Studienabschnitte. Nach dem ersten theoretischen Semester folgt im 2. Semester das Grundlagentraining in der Bereitschaftspolizei, welches durch ein anschließendes achtwöchiges Grundlagenpraktikum auf einer Polizeidienststelle begleitet wird. Dort werden grundlegende Arbeitsabläufe, Techniken und Methoden vermittelt, die im späteren Dienst eine wichtige Grundlage darstellen.
Darauf folgt dann das 3. Semester, welches mit einem vierwöchigen Praktikum endet, das dazu dient verkehrspolizeiliche Maßnahmen intensiver zu vermitteln. Das 4. Semester hat einen reinen theoretischen Inhalt. Das darauf folgende 5. Semester besteht aus zwei praktischen Abschnitten, einem Ermittlungstraining und dem großen Praktikum. In diesem Praktikum versieht man seinen Dienst auf einem Polizeirevier bzw. einer Polizeistation sowie einem Kriminalkommissariat. Abgeschlossen wird das Studium mit dem erfolgreichen Bestehen des 6. Semesters, welches erneut theoretische Grundlagen vermittelt. In Fächern wie Einsatzlehre, Verwaltungsrecht, Kriminalistik, Verkehrsrecht und Strafrecht/Strafprozessrecht müssen während jedem theoretischen Semester Klausuren geschrieben und bestanden werden. Zudem gehört zum erfolgreichen Abschluss das Anfertigen einer Bachelor-Arbeit (Thesis) im 5. Semester, welche später vor einem Prüfungsausschuss verteidigt werden muss.
Wurden alle diese Prüfungen bestanden, erhält man den Abschluss Bachelor of Arts und wird zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar bzw. zur Kriminalkommissarin/zum Kriminalkommissar ernannt.
Höherer Dienst
Für leistungsstarke Beamte des gehobenen Dienstes besteht die Möglichkeit, bei überdurchschnittlichen Leistungen, welche im täglichen Dienst erbracht wurden, in den höheren Polizeivollzugsdienst aufzusteigen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, die Abschlussnote der Laufbahnprüfung mit mindestens 10,5 Punkten zu bestehen.[15] Nachdem das Eignungsauswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst erfolgreich absolviert wurde, können die Beamten zum Polizeiratanwärter ernannt werden.
Die Ausbildung findet in Form eines zweijährigen Masterstudiengangs statt, dessen erstes Jahr bei der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung und das zweite Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster absolviert wird. Die Gesamtverantwortung für das Studium liegt bei der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol).
Das erste Studienjahr führt die HfPV in Kooperation mit den zuständigen Bildungseinrichtungen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland durch.[16] Die Module des Studiums werden in Blockform angeboten und enden jeweils mit einer schriftlichen oder mündlichen Modulprüfung. Dieses Studienjahr beinhaltet unter anderem ein mehrwöchiges Praktikum in Behörden und Wirtschaftsunternehmen.
Die Inhalte des zweiten Studienjahrs reichen von Einsatzlehre und Psychologie über Kriminalistik und Rechtswissenschaften bis zur Führungslehre. Durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Master of Arts (M.A.) Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ erworben, der zum Einstieg in den höheren Dienst als Polizeirat (PR) berechtigt[17]
Ausrüstung
Uniform
Ende 2007/Anfang 2008 wurde in Hessen die neue blaue Polizeiuniform eingeführt. Die Umstellung wurde Ende 2008 abgeschlossen, so dass nun alle Beamte mit der neuen Uniform eingekleidet sind.
Die Polizeien der Länder Thüringen und Saarland übernehmen die neue blaue Uniform der hessischen Polizei. Des Weiteren übernehmen auch die Stadtpolizei Frankfurt am Main und die Kommunalpolizei Darmstadt (beide Einrichtungen sind Hilfspolizeien im Sinne des § 99 HSOG) die neue blaue Polizeiuniform der hessischen Polizei. Siehe dazu auch Ordnungspolizei (Hessen).
Die hessische Polizei verwendet als Dienstwaffe die P30.
Fahrzeuge
Dienstfahrzeuge sind überwiegend Fahrzeuge der Marken Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und Opel. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Ford zum Einsatz. Streifenwagen sind VW T5, VW Tiguan, BMW 5er, Mercedes-Benz Vito, MAN TGE, Opel Zafira Sports Tourer sowie Opel Insignia. Streifenmotorräder sind BMW R 1200 RT und BMW R 900 RT. Die Yamaha FJR 1300 A wurde 2014 ausgemustert.
Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Fahrzeuge von grün-silber zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.
Neue Fahrzeuge werden mit Kennzeichen in der Form „WI-HP XXXX“ zugelassen, wobei „HP“ für „hessische Polizei“ steht. Der Hintergrund für diese Änderung war die Abschaffung der Behördenkennzeichen zum 1. März 2007.
Am 30. März 2012 wurde ein taktisches Aufklärungsflugzeug Vulcanair P68 Observer (Kennz. D-GHEA) als neues und erstes Flugzeug der hessischen Polizei vorgestellt. Es wird mit seiner Hochleistungskamera für Überwachungs- und Kontrollflüge in Hessen und Rheinland-Pfalz eingesetzt. Es ist das erste Kleinflugzeug im Dienste einer deutschen Polizei.[18][19] Im April 2016 erfolgte auch ein Einsatz im Raum Hannover anlässlich des Besuchs von US-Präsident Barack Obama sowie zu seinem Besuch im November 2016 in Berlin. Am 6. August 2021 kam eine Beechcraft King Air 250 hinzu.[20]
- Streifenwagen BMW 5er in neuer blau-silberner Farbgebung
- Streifenwagen Mercedes-Benz Vito in alter grün-silberner und alter blau-silberner Farbgebung
- Gefangenenkraftwagen Mercedes-Benz Sprinter in neuer blau-weißer Farbgebung
- Streifenwagen Mercedes-Benz Vito in blau-silberner Farbgebung
- dto.
- Opel Zafira Polizei Hessen
- Streifenboot Hessen 6 der Wasserschutzpolizei Hessen
Autokennzeichen-Lesegeräte
Die hessische Polizei hat seit Januar 2011 wieder Autokennzeichen-Lesegeräte im Einsatz. Die flächendeckende Verwendung der Geräte war 2008 vom Bundesverfassungsgericht kritisiert und verboten worden. Dementsprechend wurde das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) überarbeitet und die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der Geräte geschaffen.[21]
Dienstausweise
Im Februar 2011 wurden neu gestaltete Dienstausweise für die hessische Polizei eingeführt. Die Art des Ausweises wurde wegen etlicher Mängel als „unprofessionell“ kritisiert.[22]
Besonderheiten
- Das Ärmelabzeichen der Wasserschutzpolizei unterscheidet sich leicht vom Abzeichen der sonstigen Polizei.
- Wie viele Polizeien in Deutschland unterhält die hessische Polizei eine Internetwache.
Geschichte, Affären und Kritik
Hessische Polizei-Affäre und Polizeigewalt
Zum Jahreswechsel 2010/2011 kam es wegen der Entlassung des damaligen Landespolizeipräsidenten Norbert Nedela und der umstrittenen Berufung eines neuen Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei zu Medienreaktionen und zu Kontroversen im Hessischen Landtag. Nachfolger von Nedela wurde Udo Münch.[23][24]
Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz von Gewalt wurde bei Beamten der Polizei Hessen immer wieder in Frage gestellt.[25][26]
Mobbing und „schwarze Akten“
Das HR-Magazin hessenschau berichtete im Herbst 2011 über schwarze Akten bei der hessischen Polizei, die über einzelne „aufmüpfige“ Beamte intern angelegt worden seien. Die Staatsanwaltschaft versuchte anschließend mit Hausdurchsuchungen Informanten des HR aufzuspüren, die in der TV-Sendung über Akten bei der Polizei berichtet oder diese besorgt haben sollen. Das Amtsgericht Offenbach und das Landgericht Darmstadt wiesen das Ansinnen der Ermittler jedoch ab. Der Beschluss über die Ablehnung der Hausdurchsuchungen wurde im Juni 2011 erlassen, die Beschwerden der Staatsanwaltschaft dagegen lehnte das Landgericht Darmstadt im Juli 2011 ab. Einer der betroffenen Polizisten, dessen Wohnung durchsucht werden sollte, war ein Polizeioberkommissar, der sich als Mobbing-Opfer betrachtet. Im Verfahren gegen seinen Arbeitgeber stieß er darauf, dass die Polizei schwarze Akten über ihn geführt habe. Er beklagte sich darüber öffentlich. Im April 2011 setzte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt durch, dass er Einsicht in die Dokumente nehmen darf.[27]
Drohbriefe „NSU 2.0“ und rechtsextreme Vorfälle
Seit dem 2. August 2018 erhielt zuerst die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız eine Reihe von Drohungen per Fax oder E-Mail, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet und auf Daten aus behördlichen Melderegistern und Abrufe in Polizeicomputern des ersten Frankfurter Polizeireviers gestützt waren. Nach der Suspendierung einer Gruppe tatverdächtiger hessischer Polizisten gingen die Drohungen weiter. Seit Februar 2020 erhielt auch die hessische Politikerin Janine Wissler (Die Linke) solche Drohmails. Auch bei ihr waren zuvor persönliche Meldedaten aus einem hessischen Polizeicomputer abgefragt worden, diesmal aus Wiesbaden. Im Juli 2020 erhielten neben Wissler auch zwei in Berlin tätige Politikerinnen der Linkspartei, die Bundestagsabgeordnete Martina Renner und die Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus von Berlin Anne Helm, Morddrohungen von „NSU 2.0“.
In dem von Sabine Thurau geleiteten Landeskriminalamt Hessen (LKA) besteht seit 2018 eine Kommission für die internen Ermittlungen, die einen Tatverdächtigen vorübergehend festnahm und zahlreiche nicht tatbezogene rechtsextreme Vorfälle in Hessens Polizei entdeckte. Bis Juli 2020 schloss Hessens Innenminister Peter Beuth die Existenz eines rechtsextremen Netzwerks in der hessischen Polizei aus. Am 9. Juli 2020 erhielten auch er selbst und Ministerpräsident Volker Bouffier Drohmails, die auf die LKA-Ermittlungen gegen die NSU 2.0-Täter Bezug nahmen. Weil Beuth nach seiner Darstellung vom LKA nicht über den Datenabruf aus einem weiteren Polizeicomputer informiert worden war, setzte er den Direktor der Kriminaldirektion im Polizeipräsidium Frankfurt am Main Hanspeter Mener als Sonderermittler ein, der die Ermittlungen von außerhalb des LKA führen und unmittelbar an den Landespolizeipräsidenten Udo Münch berichten soll.[28]
Anfang Mai 2021 wurde ein 53-jähriger arbeitsloser Deutscher festgenommen, der mehr als hundert rechtsextreme Drohschreiben verschickt haben soll. Unklar bleibt bislang, wie er an die Adressdaten kam. Der Chef des Bundeskriminalamts Holger Münch äußerte, es gebe mehrere plausible Erklärungen. Darunter zählen neben einer technischen Sicherheitslücke oder Kontakt zu Polizeibeamten auch eine manipulative Art und Weise der Beschaffung.[29]
Der Kriminologe Rafael Behr sollte Hessens erster Bürger- und Polizeibeauftragter werden. Die schwarz-grüne Regierungskoalition hatte Behr im September 2021 für das Ende 2020 neu geschaffene Amt eines "Bürger- und Polizeibeauftragten" ausgewählt. Behr sei ein ausgewiesener Experte und verfüge sowohl über einen wissenschaftlichen als auch einen praktischen Hintergrund. Der Personalvorschlag ging auf eine Initiative der Grünen zurück.[30][31] Aus gesundheitlichen Gründen zog er seine Bewerbung Anfang Oktober 2021 zurück.[32]
Umfrage zu politischen Einstellungen
Nach Bekanntwerden der Drohmails aus Polizeicomputern urteilte der Kriminologe Rafael Behr: Polizisten seien wegen beruflicher Belastungen anfälliger für autoritäre und rechtsextreme Einstellungen als andere Berufe. Nicht nur Einzelne, sondern auch kleine Milieus wie Dienstgruppen und Arbeitsteams neigten oft zu Rassismus. Hinzu komme ein in der Polizei verbreiteter „Code of Silence“, Kollegen nicht anzuzeigen, um nicht als Verräter zu gelten. Dieses Solidaritätsmuster verhindere oft Zivilcourage. Deshalb würden rechtsradikale Polizisten nur sehr selten entlassen. Er erwarte, dass auch die Frankfurter Polizei die bekannt gewordenen Fälle als absolute Ausnahmen darstelle, dann darüber schweige, Anwälte das Strafmaß für die Täter herunterhandelten und diese im Polizeidienst bleiben würden.[33]
Im Januar 2020 ließ die Landesregierung eine repräsentative Umfrage zu politischen Einstellungen unter den rund 17.000 hessischen Polizisten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten durchführen, an der sich 4277 Personen beteiligten. Davon ordneten sich 64,4 Prozent der befragten Polizisten als zur politischen Mitte gehörig, knapp 19 Prozent als „mäßig rechts“, 13 Prozent als „mäßig links“, zwei Prozent als „links“, 1,6 Prozent als „rechts“ ein. 97 Prozent hielten die parlamentarische Demokratie „eher“ oder „voll und ganz“ für die beste Staatsform. 27,6 Prozent stimmten der Aussage zu, es bestehe die „Gefahr, dass Deutschland islamisches Land wird“. 44 Prozent belastete der Vorwurf von Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus. 66,1 Prozent bejahten die Aussage, Einwanderer machten das Land bunter oder vielfältiger. Laut Innenminister Peter Beuth bestätigte die Studie, dass die rechtsextremen Verdachtsfälle in der hessischen Polizei Einzelfälle seien.[34]
Dagegen urteilte die Politikwissenschaftlerin Ursula Birsl vom wissenschaftlichen Beirat der Studie: Diese habe ihr Ziel verfehlt, weil mehrere Fragen zu extremen Positionen gestrichen oder entschärft wurden. Sie sei daher nicht aussagekräftig genug, um daraus auf bloße rechtsextreme Einzelfälle zu schließen. Die starke Zustimmung zur Islamisierungsthese spreche dagegen.[35]
Weblinks
- Offizielle Webseite
- hessenschau: Nicht nur SEK-Kräfte. 49 aktive Polizisten an rechten Chats beteiligt. hessenschau.de, 15. Juni 2021 (abgerufen am 16. Juni 2021)
Einzelnachweise
- Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 81 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) (PDF)
- Polizei Hessen – Organisation. In: www.polizei.hessen.de.
- Polizei Hessen – Die Geschichte der hessischen Polizei und mehr …. In: www.polizei.hessen.de.
- Polizei Hessen – Wachpolizei. IKT WEB, PTLV, abgerufen am 2. November 2018.
- Polizei Hessen – Freiwilliger Polizeidienst. In: www.polizei.hessen.de.
- Polizei Hessen – 2019: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019. In: www.polizei.hessen.de.
- www.vfh.hessen.de – Webseite der HfPV Hessen.
- beamtenbesoldung.org.
- beamtenbesoldung.org (PDF; 173 kB)
- HBesG,HE – Hessisches Besoldungsgesetz – Gesetze des Bundes und der Länder. Abgerufen am 2. November 2018.
- www.polizei.hessen.de – Berufsinformationen Polizei Hessen
- www.polizei.hessen.de – Voraussetzungen für den Polizeiberuf
- www.polizei.hessen.de – Eignungsauswahlverfahren
- Der Konzentrationstest beim Einstellungstest der Polizei. 15. September 2017, abgerufen am 2. April 2018.
- Gutes Gehalt und Urlaub im Polizeidienst – Polizei Hessen. In: karriere.polizei.hessen.de.
- admin: Masterstudiengang Polizeimanagement (MPM). In: www.hfpv.de.
- www.dhpol.de (Memento vom 3. November 2017 im Internet Archive)
- www.polizei.hessen.de Chronik der Polizeifliegerstaffel Hessen, Teil I: Geschichte der gesamten Staffel (Absatz 30.03.2012). Aufgerufen am 6. Dezember 2013
- aerokurier – Piloten-Magazin. In: aerokurier.
- Neues Flächenflugzeug in Dienst gestellt. Polizei Hessen. Abgerufen am 29. Oktober 2021
- Deutsche Presse-Agentur: Mainzer-Rhein-Zeitung, Artikel vom 10. Januar 2011 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) (eingesehen am 12. Juni 2011)
- Jürgen Umbach: Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung, HNA-Artikel vom 12. Februar 2011 (eingesehen am 12. Juni 2011)
- Matthias Bartsch: Der Spiegel, Artikel vom 3. November 2010 (eingesehen am 12. Juni 2011)
- Ralf Euler: Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ-Artikel vom 16. Februar 2011 (eingesehen am 12. Juni 2011)
- https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/staatsanwaltschaft-ermittelt-polizisten-pruegeln-hausmeister-krankenhausreif-11057010.html
- Frankfurter Rundschau, Artikel „„Brachialgewalt“ wegen Nichtigkeiten“ vom 27. Oktober 2010 (eingesehen am 12. Juni 2011)
- (Az.: 1120 Js 76674/11)
- Janine Wissler: Sonderermittler untersucht Fall von Drohmails gegen Linke-Politikerin. Zeit Online, 10. Juli 2020
- Festnahme in Berlin: Das Rätsel um den «NSU 2.0» scheint gelöst zu sein Neue Zürcher Zeitung online auf MSN, 4. Mai 2021, abgerufen am 4. Mai 2021
- Wolfgang Türk: Rafael Behr wird Hessens erster Bürger- und Polizeibeauftragter. Polizist, Polizeiforscher, Polizeikritiker. hessenschau.de, 22. September 2021
- Franco Foraci. "Wir tun zu wenig, damit Polizisten nicht abgleiten". Interview mit dem designierte Bürger- und Polizeibeauftragten Hessens. hessenschau.de, 23. September 2021
- Rückzug wegen gesundheitlicher Gründe. Behr wird doch nicht Hessens erster Polizeibeauftragter. hessenschau.de, 11. Oktober 2021 (abgerufen am 14. Oktober 2021)
- Pia Rolfs: Wissenschaftler Rafael Behr: Polizeibeamte anfälliger für rechtes Gedankengut als andere. Frankfurter Neue Presse, 18. Dezember 2018
- Umfrage unter 17.000 Beamten: Mehr als jeder vierte Polizist in Hessen fürchtet Islamisierung Deutschlands. Tagesspiegel, 3. Februar 2020.
- Matthias Bartsch, Jean-Pierre Ziegler: Rechtsextreme Beamte in Hessen: Experten kritisieren Deutung von Polizei-Studie. Spiegel online, 6. März 2020