Deutsche Hochschule der Polizei
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol, früher: Polizei-Führungsakademie) mit Sitz in Münster-Hiltrup ist eine Hochschule mit Promotionsrecht, die aus der Polizei-Führungsakademie hervorgegangen ist.
Deutsche Hochschule der Polizei | |
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Gründung | 1. März 2006 |
Trägerschaft | staatlich |
Ort | Münster |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Land | Deutschland |
Präsident | Hans-Jürgen Lange (Stand: Juli 2014) |
Studierende | 393 WS 2017/18 |
Website | www.dhpol.de |
Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Münster-Hiltrup die Zentral-Polizeischule für die britische Zone gegründet. Am 5. September 1945 fand im Beisein von Vertretern der alliierten Militärregierung die offizielle Eröffnung der Polizeischule im ehemaligen Kriegsgefangenenlager Haus Spital statt.[1] Ab 1949 hieß sie Polizei-Institut Hiltrup, von 1973 bis 2005 Polizei-Führungsakademie.[2][3]
Am 27. Januar 2005 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG), das am 15. Februar 2005 in Kraft trat. Die Gründungsphase begann am 1. März 2006 und endete am 23. Oktober 2008. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und -senate der Länder und des Bundes auf der Grundlage des Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei von 1973 (mit späteren Änderungen, zuletzt 2006). Im Jahr 2013 erfolgte die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Am 15. Dezember 2016 wurde die DHPol durch den einstimmigen Beschluss des Landtags ins nordrhein-westfälische Hochschulgesetz aufgenommen. Seit dem 10. Juli 2017 ist die DHPol Vollmitglied der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW[4].
Struktur
Die Deutsche Hochschule der Polizei gliedert sich in drei Departments, denen die 15 Fachgebiete zugeordnet sind. Neun der Fachgebiete werden von Professoren geleitet. Die übrigen sechs Fachgebiete leiten Polizeibeamte, die für die Dauer ihrer Tätigkeit an der DHPol von den Länderpolizeien, der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt an die Hochschule abgeordnet werden. Neben den Fachgebieten, die die Lehre im Masterstudiengang, die Forschung und Fortbildung verantworten, umfasst die DHPol die Hochschulleitung, Stabsstellen und die Hochschulverwaltung.
Zulassung zum Studium
Die Deutsche Hochschule der Polizei bietet einen akkreditierten Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an.[5] Der zweijährige Studiengang ist interdisziplinär angelegt und bereitet die Studierenden auf Tätigkeiten im höheren Polizeidienst vor. An der Hochschule studieren Angehörige der Polizeien des Bundes und der Länder, die in den höheren Polizeidienst aufsteigen möchten. Zulassungsvoraussetzung für ein Studium ist eine Einstellung bei einer der Polizeibehörden der Länder oder des Bundes, ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern Dauer (Bachelor-Grad oder Diplom-Verwaltungswirt (FHöV)) oder der Aufstieg aus dem gehobenen Polizeidienst.
Universitätsabsolventen mit zweitem Staatsexamen (z. B. Rechtswissenschaften) können als Seiteneinsteiger direkt in das Eingangsamt eingeführt werden, wobei dann mehrere berufsspezifische Praktika folgen, bevor eine Leitungsfunktion übertragen wird. Die Entscheidung, ob und mit welchen Abschlüssen der Direkteinstieg oder das Studium möglich ist, trifft der jeweilige Dienstherr nach eigenen Vorschriften.
Das Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei dauert zwei Jahre (4 Semester). Das erste Studienjahr wird nach einer einmonatigen Studieneingangsphase an der DHPol bei den Fachhochschulen bzw. Akademien der Länder bzw. an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Bundesbeamten durchgeführt. Das zweite Jahr verbringen alle Studierenden an der Hochschule der Polizei in Münster.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Deutsche Hochschule der Polizei den akademischen Hochschulgrad Master of Arts (MA).
Promotion
Die DHPol hat das Promotionsrecht und verleiht auf der Grundlage der Promotionsordnung[6] folgende akademische Grade
- Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.),
- Doktor der Sozialwissenschaften (Dr. phil.),
- Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) und
- Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)
Der Wissenschaftsrat betrachtete in einem Gutachten aus dem Jahr 2013 das Promotionsrecht der DHPol kritisch und kam zur Überzeugung, „dass die strukturellen Voraussetzungen für die Vergabe von vier unterschiedlichen Doktorgraden an der DHPol derzeit nicht vorliegen.“[7]
Weblinks
- Homepage der Deutschen Hochschule der Polizei
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG), Landesrecht Nordrhein-Westfalen
- Eva Bendix: Polizei-Master aus Münster. Die Deutsche Hochschule der Polizei startet den ersten Masterstudiengang, Deutschlandfunk, 20. Juli 2007
- Christian Lauenstein: Master of Crime, Zeit online, 5. Juni 2008
Einzelnachweise
- Peter Nitschke: Die deutsche Polizei und ihre Geschichte: Beiträge zu einem distanzierten Verhältnis. Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 1996, ISBN 978-3-8011-0336-1, S. 194 (google.de [abgerufen am 13. Mai 2021]).
- Landes-Polizeischule „Carl Severing“ Münster (Hrsg.): Die Geschichte der Polizeischule Münster (Westf.) 1920–1960. E. Sommer-Verlag, Ahlen 1961, S. 92.
- Hans-Jürgen Lange, Jean-Claude Schenck: Polizei im kooperativen Staat: Verwaltungsreform und Neue Steuerung in der Sicherheitsverwaltung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-95681-1 (google.de [abgerufen am 10. Mai 2021]).
- Homepage der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
- Das Studium auf dhpol.de
- Promotionsordnung der Deutschen Hochschule der Polizei. (PDF; 333 kB) Deutsche Hochschule der Polizei, 25. Januar 2017, abgerufen am 21. Februar 2020.
- Stellungnahme zur Akkreditierung der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster auf wissenschaftsrat.de, vom 25. Januar 2013, Seite 38, (PDF-Dokument; 255 kB)