Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT)[1][2](vormals Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, PTLV) ist die zentrale hessische Polizeibehörde für die Informations- und Kommunikationstechnik sowie die sonstige Einsatztechnik und für die Ausstattung, Beschaffung und Verwaltung im polizeilichen Bereich.[3] Das Präsidium hat seinen Sitz im Europaviertel in Wiesbaden und ist im Rahmen der Polizeiorganisationsreform im Jahr 2001 hervorgegangen aus dem aufgelösten Hessischen Polizeiverwaltungsamt (vormals Wirtschaftsverwaltungsamt der hessischen Polizei), aus der IT-Abteilung des Hessischen Landeskriminalamtes und aus Teilen des ebenfalls aufgelösten Hessischen Polizeiverkehrsamtes (HPVkA).[4]
Aufgaben
Das Präsidium ist verantwortlich für
- die Erarbeitung und Umsetzung von Standards im technischen Bereich und als zentrale Beschaffungsstelle für die technische Ausstattung, insbesondere
- der Mobilität und des Flottenmanagements der hessischen Polizei auf der Straße, auf dem Wasser und in der Luft
- der Dienstbekleidung (auch für die Justizbehörden)
- der Ausrüstung (Waffen, Munition, Gerät)
- die Funktion des Abfall- und Gefahrgutbeauftragten der hessischen Polizei, auch für Kosten und Forderungen als Koordinierungs-, Kompetenz- bzw. Beratungsstelle in Angelegenheiten der Abfallentsorgung und des Gefahrguttransportes und Koordinierungsstelle für Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes der hessischen Polizei
- das kaufmännische Rechnungswesen
- die Koordination, Überwachung und die operative Umsetzung der Vorgaben der Informations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit, damit für den Betrieb und die technische/taktische Betreuung des polizeilichen und nichtpolizeilichen hessischen BOS-Digitalfunks und autorisierte Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD) für den landesweiten Betrieb
- die Planung und Bedarfsermittlung, sowie die Durchführung von Projekten, die die Betreuung und Weiterentwicklung der fachlichen Anwendungen für die Bauplanungskoordination bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umfassen, auch für die Koordination zwischen dem Hessischen Immobilienmanagement und den hessischen Polizeibehörden
- die Produktberatung für polizeiliche Anwendungen
- die technische Koordination der hessischen Callcenter und den Betrieb des eigenen Callcenters
- die Verwertung von Asservatwaffen, auch für die Waffenbehörden (Landrats- und Ordnungsämter) sowie Justizbehörden.
Organisation
Mit diesen Aufgaben übt das HPT über die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Polizeipräsidien die Fachaufsicht bezüglich der Informations- und Kommunikationssysteme sowie der technischen Ausstattung aus und kann in diesem Rahmen die erforderlichen Weisungen auch für den Einzelfall erteilen.[5] Beim HPT mit Hauptsitz in 65197 Wiesbaden, Willy-Brandt-Allee 20, sind ca. 460 Personen beschäftigt. Es handelt sich dabei um eine aufgabenbezogene personelle Mischung aus Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Tarifbeschäftigten. Die 158 Polizeibeamtinnen und -beamten kommen sowohl aus der Schutz- als auch aus der Kriminalpolizei.[6] Karl-Heinz Reinstädt ist seit September 2016 Präsident des Präsidiums, Michael Stork seit September 2018 der Vizepräsident.[7]
Das HPT ist strukturiert in
- Präsident und Vizepräsident mit Präsidialbüro
- Abteilung 1: Verwaltung
- Abteilung 2: Ausstattung/Sonderzuständigkeiten
- Abteilung 3: Polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik
- Abteilung 4: BOS-Funk Hessen
Abteilung 1 – Verwaltung
Die Abteilung 1 gliedert sich in Hauptsachgebiete mit nachgeordneten Sachgebieten
- 11 – Justiziariat
- 12 – Beschaffung
- 121 – Vergabemanagement
- 122 – Vertragsmanagement
- 123 – Kompetenzstelle Beschaffung
- 13 – Rechnungswesen
- 131 – Zentralstelle Rechnungswesen
- 132 – Internes Rechnungswesen
- 14 – Forderungen
- 141 – Zivilrechtliche Forderungen
- 142 – Öffentlich-rechtliche Forderungen
- 15 – Personal/Innere Verwaltung
- 151 – Personalangelegenheiten
- 152 – Innere Verwaltung
- 153 – Personalgewinnung/Personalentwicklung
Beschaffung
Das HPT ist als Zentrale Beschaffungsstelle (ZBSt) zuständig für polizeiliche Beschaffungen, also den Bedarf, der unmittelbar zur Aufgabenerfüllung der Polizei dient, und für die Beschaffung der Dienstkleidung für Justiz und (soweit vertraglich vereinbart) für Ordnungsbehörden der Kommunen. Es unterstützt als so genannter Professioneller Einkäufer bei der Festlegung der Anforderungen und des mengenmäßigen Bedarfs, wenn andere Zentrale Beschaffungsstellen (HZD, OFD) Beschaffungen zuständigkeitshalber durchführen. Das Beschaffungsvolumen betrug im Jahr 2016 rund 67 Mio. Euro bei rund 1.100 Beschaffungsvorgängen.
Öffentlich-rechtliche und Zivilrechtliche Forderungen
Nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist die Abteilung 1 für die Erhebung der Kosten von Maßnahmen der Polizeibehörden und der Vorschriften des Verwaltungskostenrechts (Abschleppmaßnahmen, Gewahrsamsnahmen, Transportbegleitungen oder nach Einsätzen aufgrund von Falschalarmen) zuständig. In den Verantwortungsbereich fallen auch Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen des Landes Hessen in Zusammenhang mit Dienstunfällen und außerdienstlichen Unfällen sowie Sachbeschädigungen. Zu Gunsten des hessischen Polizeihaushalts wurden im Jahr 2016 durch 21.121 Kostenbescheide Geldforderungen von 4 Mio. und mit 636 zivilrechtlichen Forderungen 603.000 Euro erhoben.
Abteilung 2 – Ausstattung/Sonderzuständigkeiten
Die Abteilung 2 übt als Zentralstelle Rechnungswesen der hessischen Polizei die Fachaufsicht über die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Polizeibehörden aus und gliedert sich wie folgt:
- 21 – Bekleidung
- 211 – Bekleidungskonzeption
- 212 – Sonderbekleidung
- 213 – Bekleidungskonten
- 22 – Fahrzeugwesen
- 221 – Fahrzeugkonzeption
- 222 – Fahrzeugmanagement
- 223 – Fahrzeugausbau
- 224 – Sonderwerkstatt
- 23 – Sonderzuständigkeiten
- 231 – Schießstandsachverständigenstelle
- 232 – Bauplanungskoordination
- 233 – Grundsatz, Abfall, Gefahrstoffe
- 24 – Waffen und Gerät
- 241 – Ausrüstung, Schießtraining
- 242 – Waffenmanagement
Fuhrpark
In der Landesverwaltung ist die hessische Polizei der größte Fahrzeughalter, im Jahre 2016 wurden für Neubeschaffung von 509 Fahrzeugen ca. 21 Mio. Euro investiert. Die hessische Polizei unterhält einen Gesamtbestand von fast 4.000 Fahrzeugen, darunter 126 Leasingfahrzeuge und 230 Fahrzeuge des Bundes. Darüber hinaus verfügt die Polizei über drei Polizeihubschrauber, ein Flugzeug, acht größere und 14 kleinere Boote. Dem HPT obliegt die verkehrsrechtliche Zuständigkeit als Zulassungsbehörde für Fahrzeuge der hessischen Polizei und für landeseigene Fahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die Zuständigkeit als Fahrerlaubnisbehörde und Fahrlehrer-Erlaubnisbehörde der hessischen Polizei und die Zuständigkeit als technische Prüfstelle.
Schutzausstattung
Wegen der sich ändernden Sicherheitslage, zum Beispiel terroristische Anschläge und Amokläufe, wurde im Jahr 2016 Schutzausstattung (Einsatzhelme und ballistischen Schutzwesten der Schutzklasse 1) im Wert von ca. 15 Mio. Euro beschafft.
Schießstandsachverständigenstelle
Die Schießstandsachverständigenstelle übt die Fachaufsicht gegenüber den Behörden bei technischen und baulichen Angelegenheiten der Einsatztrainingsstätten und die Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe Einsatztraining aus.
Abteilung 3 – Polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik
Die Funktion als Servicedienststelle für die IT-Technik der Polizei nimmt die Abteilung 3 wahr und stellt für 20.727 polizeiliche IT-Anwender an 230 Standorten die speziellen polizeilichen Bedarfe wie Kommunikation, Vorgangsbearbeitungs-, Auskunfts- und Recherchesysteme (25 Großanwendungen, beispielsweise INPOL, Polas, ZEVIS, Bund-Datenverbund) die notwendige IT-Infrastruktur her. Zur Sicherung des Datenschutzes und eines einheitlichen Bundesstandards arbeitet das HPT in 100 Bund-Länder-Arbeits-/Expertengruppen mit.
Die Abteilung gliedert sich in Hauptsachgebiete mit nachgeordneten Sachgebieten:
- 31 – Grundsatz, Gremien, IuK-Strategie
- 311 – Grundsatz, IuK-Strategie
- 312 – Landesinformationsmodell-Koordinationsstelle (LIK), Gremien
- 313 – Projektleitung, Projektkoordination
- 32 – Betriebssteuerung Polizei
- 321 – Betriebsleitung IKT
- 322 – Servicemanagement
- 33 – Betriebliche Serviceleistungen
- 331 – Testzentrum
- 332 – Reg. Benutzerservice
- 333 – Technische Koordination und Protokollauswertung
- 334 – Mobile Device Management
- 34 – Auskunfts- und Fallbearbeitungssysteme
- 341 – Auskunftsdienste
- 342 – Fallbearbeitung
- 35 – Vorgangsbearbeitungssysteme
- 351 – Vorgangsbearbeitung
- 352 – Auswertung
- 36 – Führungs- und Lagesysteme /Infrastruktur
- 361 – Client
- 362 – Führungs- und Lagesysteme
- 363 – Server und Dienste
- 364 – Kommunikationsdienste
- 37 – Spezielle Anwendungen
- 371 – IZEMA
- 372 – eGovernment und spezielle Anwendungen
Abteilung 4 – BOS-Funk Hessen
Die Abteilung 4 des HPT ist die maßgebliche technische und taktisch-operative Entscheidungsinstanz in allen Fragen rund um das Thema Digitalfunk mit insgesamt 75.665 Teilnehmer (BOS-Hessen) an 72.767 Endgeräte im Netz. Bund und Länder betreiben ein bundesweit einheitliches digitales Sprechfunknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Neben der Polizei zählen zu den BOS insbesondere die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die Rettungsdienste und die Katastrophenschutzbehörden.
- 41 – Grundsatz, Finanzen, Projekte Beschaffung
- 42 – Betrieb
- 421 – Nutzereigenes Management (NeM)/Einsatzkoordination
- 422 – Betriebskoordination
- 43 – Technik
- 431 – FStM, BOS-Funk Außenstellen
- 432 – Vorhaltende Stelle
- 433 – Systeme, Endgeräte
- 434 – Objektfunkversorgung
- 44 – Infrastruktur
- 441 – Funk- und Festnetzplanung
- 442 – Standortmanagement
Digitalfunk in Hessen
Die Landesstelle BOS-Funk Hessen gilt bundesweit als einzigartig. Neben den Aufgaben einer Koordinierenden Stelle und einer Autorisierten Stelle werden die Alarmierung der nicht-polizeilichen Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über den Digitalfunk in Hessen sichergestellt. Als erstes Bundesland berücksichtigt Hessen somit bei der Einführung des Digitalfunks die aktive Alarmierung im TETRA-Netz und reagiert dabei insbesondere auf die Anforderungen und Besonderheiten der rund 75.700 ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren, der Hilfs- und Rettungsdienste sowie des Katastrophenschutzes. Für das gut ausgebaute Netz mit einer hohen Netzgüte und -abdeckung mit 99 Prozent der hessischen Landesfläche für den Fahrzeugfunk und 97 Prozent für Handfunksprechgeräte in den Siedlungsflächen setzte das HPT von Beginn an auf einen höheren Standard (GAN 2/4 zu GAN 0/2) im Vergleich zu anderen Bundesländern.[8]
Einzelnachweise
- Drucksache 19/6053 Hessischer Landtag. Hessischer Landtag, abgerufen am 16. September 2018.
- IKT WEB, PTLV: Polizei Hessen - Neue Zuständigkeiten, neue Befugnisse, neuer Name. Abgerufen am 16. September 2018.
- Land Hessen: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), vom 26. Juni 1990 i.d.F.v. 23.12.2009, § 95 Abs. 1. Wiesbaden 23. Dezember 2009.
- Die Geschichte der hessischen Polizei und mehr .... Stand: 22. März 2013 (Memento vom 23. November 2017 im Internet Archive)
- Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Erlass zur Organisation und Zuständigkeit des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) vom 26. März 2014. In: Staatsanzeiger Hessen. Nr. 16/2014. Wiesbaden 23. Dezember 2009, S. 352.
- PTLV-Das Präsidium für die Funktionssicherung der hessischen Polizei. Abgerufen am 11. November 2017.
- Technikpräsidium hat wieder einen Kapitän. Abgerufen am 11. November 2017.
- Grußwort des Präsidenten Karl-Heinz Reinstädt. Abgerufen am 11. November 2017.