Ordnungspolizei (Hessen)
Eine Ordnungspolizei gibt es in Hessen seit dem 15. Dezember 2004, nachdem das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) dahingehend geändert wurde, dass kommunale Hilfspolizeibeamte des Ordnungsamtes die Bezeichnung Ordnungspolizeibeamter führen und ihre Behörden somit den Namen Ordnungspolizei tragen dürfen.
Hintergrund dieser Regelung sind Veränderungen im Aufgabengebiet vieler hessischer Ordnungsämter oder Kommunalverwaltungen, die mehr und mehr auch klassische vollzugspolizeiliche Aufgaben übernehmen. Auch sah man die Bezeichnung Hilfspolizeibeamter als unzureichend an, da sie die Beamten in ein wenig professionelles Licht rückt.
In Hessen können zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben Hilfspolizeibeamte bestellt werden. Diese haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten der Hessischen Polizei. Sie dürfen sich Ordnungspolizeibeamter anstelle von Hilfspolizeibeamter nennen.[1]
Umstrittenheit der Bezeichnung
Die Umbenennung wurde bisweilen als unpassend empfunden, weil die Bezeichnung Ordnungspolizei historisch durch ihre Verwendung in der NS-Zeit belastet sei. Nach entsprechenden Beschwerden wurden am 2. November 2005 in einigen Städten und Gemeinden (insbesondere in Frankfurt am Main und Darmstadt) die Aufschriften von den bereits mit Ordnungspolizei beschrifteten Fahrzeugen wieder entfernt. Andere Gemeinden wollten eine gesetzliche Änderung abwarten.
SPD und Grüne brachten am 11. November 2005 einen Antrag zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein.[2] Einziger Punkt war die Abschaffung des Begriffs Ordnungspolizeibeamter, der zugleich für die Organisationseinheit, der der Beamte angehört, namensgebend ist. In einer zwischenzeitlich erfolgten Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Hessen schienen sich als aussichtsreichste Alternativkandidaten die Namensvorschläge Stadtpolizei oder Kommunalpolizei herauszukristallisieren. Auch Ordnungsbeamte oder Ordnungsbehörde waren im Gespräch.
Im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung wurde eingewandt, dass der Begriff Ordnungspolizei keine Wortschöpfung der nationalsozialistischen Machthaber gewesen sei. Vielmehr existiere das Begriffspaar Polizei und Ordnung, seitdem im deutschsprachigen Raum überhaupt von Polizei gesprochen werden könne. Als Bezeichnung spezieller Polizeieinheiten tauche der Begriff nachweislich ab 1919 auf. Insoweit stehe der Begriff in einer Reihe mit Begriffen wie Kriminalpolizei oder Hilfspolizei, die ebenfalls im Dritten Reich gebräuchlich gewesen seien.[3] In der Sachverständigenanhörung sei vielfach geäußert worden, im Polizeibereich gäbe es eigentlich kein unbelastetes Wort aus der Zeit zwischen 1933 und 1945. Denn das Hitler-Regime, die NS-Diktatur, habe die Polizei als eine ihrer Säulen des totalitären, faschistischen Staates genutzt. Auch das gängige Wort Vollzugspolizei sei im Dritten Reich genutzt und missbraucht worden. Keiner der Anzuhörenden habe einen ernsthaften Vorschlag unterbreitet, wie man für das Wort Ordnungspolizei einen anderen Begriff einbringen könne.[4]
Der Entwurf wurde schließlich am 14. September 2006 mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Die Stadt Gießen und andere Gemeinden verwenden weiterhin den Begriff Ordnungspolizei. Andere Kommunen haben zwischenzeitlich als angemessener empfundene Bezeichnungen gewählt, überwiegend Stadtpolizei oder Kommunalpolizei, z. B. in Darmstadt.
Uniformen und Ausrüstung
Derzeit gibt es keine einheitliche Uniform für Bedienstete der Ordnungspolizei oder auch Stadtpolizei. Auf Grund der kommunalen Selbstverwaltung kann jede Kommune frei entscheiden, wie ihr Außendienst in der Öffentlichkeit auftreten soll. In den meisten Gemeinden sind die Uniformen denen der Landespolizei ähnlich und teilweise nur durch die Aufschrift Ordnungspolizei oder Stadtpolizei zu unterscheiden. In der Mehrzahl der Kommunen sind die Ordnungspolizeibeamten mit Pfefferspray, Handschellen und Schlagstock ausgerüstet. Die Behörden haben auch die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit Schusswaffen auszurüsten. Hierfür ist jedoch der Bedürfnisnachweis sowie die Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich. Bisher hat nur die Stadtpolizei Frankfurt am Main von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Seit der Abschaffung des mittleren Polizeidienstes in Hessen bzw. seit der Änderung des HSOG und der Einführung des Begriffes Ordnungspolizei haben die meisten Ordnungspolizeibeamten die Schulterklappen des ehemaligen mittleren Dienstes der Landespolizei übernommen. Bei der Anzahl der Sterne auf der jeweiligen Schulterklappe gibt es ebenso keine Vorschrift; es hat sich jedoch folgende Regelung herausgebildet:
Entgelt nach TVöD | Dienstbezeichnung | Schulterklappe |
---|---|---|
E5 | Ordnungspolizeibeamter | |
E6 | Ordnungspolizeimeister | |
E8 | Ordnungspolizeiobermeister | |
E9a | Ordnungspolizeihauptmeister |
Weblinks
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
- Ein Foto auf www.polizeiautos.de zeigt eines der beiden in Frankfurt am Main beanstandeten Fahrzeuge: ein blau-weißer Smart der Frankfurter Ordnungshüter mit dem Schriftzug Ordnungspolizei.
Einzelnachweise
- § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- LT-Drs. 16/4641, (PDF; 56 kB) vom 11. November 2005.
- Daniell Bastian, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, zitiert von MdL Zeimetz-Lorz, LT-Prot. 111/2006 vom 14. September 2006, (PDF; 662 kB), S. 7713.
- MdL Hahn in LT-Prot. 111/2006 v. 14. September 2006, (PDF; 662 kB), S. 7715.