Unter-Abtsteinach
Unter-Abtsteinach ist ein Ortsteil der Gemeinde Abtsteinach im südhessischen Kreis Bergstraße.
Unter-Abtsteinach Gemeinde Abtsteinach | |
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Höhe: | 402 m |
Fläche: | 5,84 km²[1] |
Einwohner: | 951 (9. Mai 2011)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 163 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 69518 |
Vorwahl: | 06207 |
Geographische Lage
Unter-Abtsteinach liegt im Odenwald in einer hochgelegenen Talaue am Oberlauf der Steinach, die von hier nach Süden in Richtung Neckarsteinach dem Neckar zufließt. Die Gemarkung reicht im Süden bis an die Landesgrenze von Baden-Württemberg. Die bewaldeten Höhen des Hohberges im Westen mit 531 Meter und des Hardberges im Osten der Gemarkung mit 593 Meter rahmen die Ortslage ein.
Geschichte
Übersicht
Auf die Besiedlung der Gegend um Abtsteinach durch Kelten schon in vorrömischer Zeit weisen entsprechende Funde hin. Gesichert ist eine mehr als tausendjährige Geschichte, da der früheste erhalten gebliebene urkundliche Nachweis im Lorscher Codex das Bestehen des Ortes possesa Steinah, der heutige Ortsteil Ober-Abtsteinach, erstmals für das Jahr 1012 belegt ist. Der Ortsteil Unter-Abtsteinach, der am oberen Bachlauf der Steinach entstand wurde erstmals 1590 als Teil der Zent Abtsteinach erwähnt.[3]
Absteinach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Abtsteinach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde das Kloster dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet Kurmainz infolge der Mainzer Stiftsfehde diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Die 1480 erwähnten Mühlen „oberste, mittlere und unterste Mühle“ lagen wahrscheinlich in der Gemarkung des heutigen Unter-Abtsteinach.[1]
Im Mittelalter war Abtsteinach als Zent grundherrschaftliche Verwaltungsstelle sowie Gerichtsort. Mit der Verpfändung des Amts Starkenburg 1461, begann für die Kurmainzer Besitzungen an der Bergstraße und im Odenwald die Zeit der kurpfälzischen Herrschaft. Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der Katholischen Liga die Region eroberten wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophale Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. Aus dem Jahr 1654 wird berichtet, dass jeder Centmann Leibeigener von Kurmainz ist. Für das gleiche Jahr ist belegt dass der Ort aus 11 Huben bestand und zusammen mit Ober-Abtsteinach jährlich 26½ fl. Bede an die Kellerei in Heppenheim zu zahlen hatte.[3]
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, mit der in Fürth eine Amtsvogtei eingerichtet wurde, in dessen Verwaltungsbezirk auch Unter-Abtsteinach lag. Die Amtsvogtei wiederum was dem Oberamt Starkenburg des „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz unterstellt. Damit wurden die Rechte und Entscheidungsfreiheiten der Zent weitgehend eingeschränkt.
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung von Kurmainz kam das Oberamt Starkenburg und mit ihm Unter-Abtsteinach zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen aufging.
Nach der 1821 im Großherzogtum Hessen durchgeführten Verwaltungsreform wurde Unter-Abtsteinach durch die Bürgermeisterei in Ober-Abtsteinach mitverwaltet.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Unterabtsteinach[4]: Ein katholisches Filialdorf mit 445 Einwohnern. Die Gemarkung bestand aus 2335 Morgen, davon waren 841 Morgen Ackerland, 261 Morgen Wiesen und 1205 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Unter-Abtsteinach mit eigener Bürgermeisterei, 55 Häuser, 341 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelisch Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben.[5]
In Hessen gehörte Unter-Abtsteinach durch eine Reihe von Verwaltungsreformen zum Landratsbezirk Lindenfels, sowie den Kreisen Lindenfels und Heppenheim, bis es 1938 zum heutigen Kreis Bergstraße kam.
In den beiden Weltkriegen hatte Unter-Abtsteinach viele Opfer zu beklagen. Das Ehrenmal in der Hauptstraße am Schulhaus nennt für den Ersten Weltkrieg 27 und für den Zweiten Weltkrieg 40 Gefallene und Vermisste.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 584 ha angegeben, davon waren 321 ha Wald.[1]
Am 31. Dezember 1971 entstand im Zuge der Gebietsreform in Hessen die Gemeinde Abtsteinach durch den freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Ober-Abtsteinach, Unter-Abtsteinach und Mackenheim.[6] Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Ober-Abtsteinach. Ortsbezirke nach der Hessischen Gemeindeordnung wurden nicht eingerichtet.
Historische Beschreibungen
Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichte 1812 über die Unter-Abtsteinach:
»Unterabsteinach, ein ziemlich beträchtliches (unterhalb Oberabsteinach gelegenes) Dorf von 25 Bauernhöfen mit 33 Häusern und einer Kirche nebst 285 Bewohnern. Es sind auch 2 Mühlen daselbst«[7]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Unter-Abtsteinach:
»Unterabtsteinach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 3 1⁄4 St. von Lindenfels an der Steinach und hat 43 Häuser und 336 kath. Einw. Man findet 3 Mahl- und 1 Oelmühle. Der Ort kam 1802 von Mainz an Hessen.«[8]
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag:
»Unter-Abtsteinach bei Lindenfels. — Katholisches Filialdorf von Absteinach. — 43 H. 336 kathol. E. — Großherzogth. Hessen, – Provinz Starkenbürg. — Kreis Heppenheim. — Landgericht Fürth. — Hofger. Darmstadt. — Das Dorf Unter-Abtsteinach, an der Steinach gelegen, hat 1 Oel und 3 Mahlmühlen und ist im Jahre 1802 von Mainz an Hessen übergegangen.«[9]
Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Unter-Abtsteinach lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][10][11]
- vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Abtsteinach
- ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amtsvogtei Fürth
- ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (durch Reichsdeputationshauptschluss), Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth[12]
- ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Waldmichelbach
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Waldmichelbach
- ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk Lindenfels (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung)
- ab 1832: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels
- ab 1874: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1867: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Bergstraße (Im Zuge der Gebietsreform 1938 werden die drei hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen aufgelöst.)
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Bergstraße
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Bergstraße
- am 31. Dezember 1971 zur neuen Gemeinde Abtsteinach
Justiz
Unter der alten Ämter-Struktur gehörte Unter-Abtsteinach zuletzt zum Amt Waldmichelbach, das für Verwaltung und Rechtsprechung zuständig war. Mit der Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und der damit verbundenen Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz für Unter-Abtsteinach zuständig. 1853 wurde aus dessen Gerichtsbezirk ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem nun auch Unter-Abtsteinach gehörte.[13]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.[14]
1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt,[15] was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst[16], womit Unter-Abtsteinach wieder und endgültig in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.
Einwohnerstruktur
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Unter-Abtsteinach 951 Einwohner. Darunter waren 24 (2,5 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 147 Einwohner unter 18 Jahren, 378 waren zwischen 18 und 49, 246 zwischen 50 und 64 und 177 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 426 Haushalten. Davon waren 117 Singlehaushalte, 135 Paare ohne Kinder und 144 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 93 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 291 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[2]
Einwohnerzahlen
• 1654: | Huben[3] | 11
• 1806: | 271 Einwohner, 32 Häuser[12] |
• 1812: | 285 Einwohner, 33 Häuser[7] |
• 1829: | 336 Einwohner, 43 Häuser[8] |
• 1867: | 391 Einwohner, 55 Häuser[5] |
Unter-Abtsteinach: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1806 | 271 | |||
1829 | 336 | |||
1834 | 372 | |||
1840 | 406 | |||
1846 | 443 | |||
1852 | 445 | |||
1858 | 461 | |||
1864 | 427 | |||
1871 | 377 | |||
1875 | 426 | |||
1885 | 436 | |||
1895 | 436 | |||
1905 | 511 | |||
1910 | 516 | |||
1925 | 480 | |||
1939 | 478 | |||
1946 | 587 | |||
1950 | 584 | |||
1956 | 585 | |||
1961 | 629 | |||
1967 | 786 | |||
1970 | 808 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 951 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; 2011:[2] |
Religionszugehörigkeit
• 1829: | 336 katholische (= 100 %) Einwohner[8] |
• 1961: | 35 evangelische (= 5,56 %), 586 römisch-katholische (= 93,16 %) Einwohner[1] |
Verkehr
Dem überörtlichen Straßenverkehr dienen zwei Verkehrsadern. Aus westlicher Richtung kommt die Landesstraße L 3257 von Weinheim über Gorxheimertal und nimmt zwischen Trösel und Unter-Abtsteinach einen langen und kurvenreichen Anstieg, bevor sie in der Ortsmitte in die L 535 einmündet. Diese wiederum erschließt in Nord-Süd-Richtung das Steinachtal und verbindet so Unter- und Ober-Abtsteinach. Im Norden führt sie weiter nach Wald-Michelbach und im Süden nach Neckarsteinach.
Ortscharakter
Sehenswert sind die kleine Sandsteinkapelle in der Ortsmitte und "Marien-Gotteshäusel" in kleinen Nischen an den Außenwänden vieler Gebäude. Die Marienfigur in der Kapelle stammt nach einer Legende der Kirchenruine „Lichtenklingen“, um die sich viele alte Geschichten ranken.
In dem ehemals rein landwirtschaftlichen Ort gab es entlang der Steinach fünf Mühlen die heute alle verschwunden sind. Aktuell sind noch fünf Bauernhöfe aktiv die entweder Fleisch- und Milchwirtschaft oder Eierproduktion betreiben.
Literatur
- Peter W Sattler: 1000 Jahre Abtsteinach Wesen und Werden, Gestaltung und Wandel. Weinheim Druckhaus Diesbach GmbH 2012.
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1, Oktober 1829
Weblinks
- Unter-Abtsteinach. In: Webauftritt der Gemeinde Abtsteinach.
- Unter-Abtsteinach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Unter-Abtsteinach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 60 .
- Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, DNB 366995820, OCLC 614375103, S. 711.
- Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, DNB 730150224, OCLC 866461332, S. 350 (Online bei google books).
- Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 88 (Online bei google books).
- Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 14. November 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 46, S. 1828, Punkt 1506; Abs. 7. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,1 MB]).
- Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 245 ff. (Online bei google books).
- Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 249 (Online bei google books).
- Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 686 (Online bei google books).
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006 .
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, DNB 013163434, OCLC 894925483, S. 43 ff. (Online bei google books).
- Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
- Bekanntmachung, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (224f). - Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Wald-Michelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).