Schutzmacht

Der Begriff der Schutzmacht wird in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht.

Als Protektoratsmacht

Schutzmächte übernehmen hoheitliche Rechte und Garantien für Schutzstaaten oder Protektorate.

Im diplomatischen Sinne

Im diplomatischen Sinne vertritt eine Schutzmacht durch ihre diplomatischen Vertretungen Angehörige eines anderen Staates (oder auch diesen selbst) im Gastland, insbesondere während kriegerischer Konflikte zwischen diesen (Schutzmachtvertretung). Diese Mandate sind in Art. 45 lit. c WÜD geregelt.

So vertritt beispielsweise die Schweiz die Interessen der USA im Iran seit 1980.[1]

Bevor 2001 reguläre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Nordkorea aufgenommen wurden, agierte das Königreich Schweden als Schutzmacht für Deutschland (in Nordkorea). Die Volksrepublik China hingegen agierte als Schutzmacht für Nordkorea (in Deutschland).[2]

Bereits vor dem Inkrafttreten der WÜD wurden die Schutzmachtmandate im Art. 86 des Genfer Kriegsgefangenen-Abkommens vom 27. Juli 1929 geregelt, später in den Genfer Konventionen von 1949 (Art. 8 der Genfer Abkommen I, II und III bzw. Art. 9 des Abkommens IV). Das zweibändige Werk von Niklas Wagner, Holger Raasch und Thomas Pröpstl Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen weist für die Schweiz eine Übernahme von 260 diplomatischen Schutzmachtvertretungen von insgesamt 43 Staaten während des Zweiten Weltkriegs aus.[3] Der Rechenschaftsbericht der Abteilung für fremde Interessen des Eidgenössischen Politischen Departementes der Schweiz aus dem Jahre 1946 listet hingegen nur 35 Staaten auf.[4][5]

Als Garantiemacht von Verträgen

Als „Schutzmacht“ bezeichnet man ebenfalls eine „Garantiemacht“ für völkerrechtliche Verträge. So ist zum Beispiel Österreich Garantiemacht für das Gruber-De-Gasperi-Abkommen über Südtirol; Großbritannien, Griechenland und die Türkei garantierten das Zürcher und Londoner Abkommen über Zypern.

Als Kolonialmacht

Der Begriff „Schutzmacht“ wird auch im Zusammenhang mit dem Kolonialismus/Imperialismus verwendet. So bezeichnete das Deutsche Kaiserreich seine Kolonien als „Schutzgebiete“ und verstand sich daher eher als Schutzmacht denn als Kolonialmacht. Der Völkerbund und später die UNO übertrug einigen Ländern wie den USA, Italien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Südafrika, Australien sowie Neuseeland Mandate über ehemals deutsche und osmanische Gebiete und Besitzungen. Diese Staaten übten dann die Schutzmachtfunktion aus. In der Praxis allerdings wurden die meisten übertragenen Gebiete wie Kolonien verwaltet und in das bestehende Kolonialreich oder Staatsgebiet eingegliedert.

Im geopolitischen Sinne

Frankreich trat vor dem Deutsch-Französischen Krieg als Schutzmacht des Papstes auf; die sich zu dieser Zeit zu einer Nation zusammenschließenden Italiener beanspruchten aber den Kirchenstaat in Rom.

Seit dem Ersten Weltkrieg wird auch Russland als Schutzmacht Serbiens gesehen, was sich vor allem auch auf die slawische Volkszugehörigkeit (Panslawismus) zurückführen lässt. Zum Beispiel plädierte Russland dagegen, im Kosovokrieg 1998/99 ohne UNO-Mandat auf Seiten der Kosovo-Albaner beziehungsweise der UCK einzugreifen.

Die USA gelten als Schutzmacht Israels.

Wiktionary: Schutzmacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bilaterale Beziehungen Schweiz–Iran, abgerufen am 21. November 2018.
  2. Informationen des Auswärtigen Amtes über die politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Nordkorea, abgerufen am 8. Januar 2013.
  3. Niklas Wagner, Holger Raasch, Thomas Pröpstl: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963: Kommentar für die Praxis. Berlin 2007, S. 398.
  4. Rechenschaftsbericht der Abteilung für fremde Interessen, Anhang VI. in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz
  5. Paul Widmer: Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin. Geschichte eines schwierigen diplomatischen Postens. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1997, ISBN 3-85823-683-7, S. 264.
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