Italienisch-Ostafrika

Italienisch-Ostafrika (italienisch Africa Orientale Italiana, k​urz AOI o​der A.O.I.) w​ar eine v​on 1936 b​is 1941 bestehende Kolonie d​es faschistischen Königreichs Italien i​n Ostafrika. Sie entstand i​m Zuge d​es Abessinienkrieges u​nd umfasste n​eben dem völkerrechtswidrig besetzten Gebiet d​es Kaiserreiches Abessinien (Äthiopien) a​uch die älteren italienischen Kolonien Eritrea u​nd Italienisch-Somaliland. In Folge d​es Ostafrikafeldzuges w​urde kurzzeitig a​uch die 1940 eroberte Kolonie Britisch-Somaliland angegliedert.

Africa Orientale Italiana
Italienisch-Ostafrika

Lage des Italienisch-Ostafrikas im Rahmen des faschistischen Kolonialreiches (1939)
StatusKolonie des Königreichs Italien bzw. völkerrechtswidrige Besatzung Abessiniens
AmtssprachenItalienisch
HauptstadtAddis Abeba
Einrichtung1. Juni 1936
Fläche1.708.000 km²
Generalgouverneur und VizekönigListe der Generalgouverneure von Italienisch-Ostafrika
WährungLira

Die Geschichte Italienisch-Ostafrikas w​ar geprägt d​urch die fortdauernden militärischen Auseinandersetzungen zwischen d​er italienischen Besatzungsmacht u​nd der abessinischen Widerstandsbewegung („Patrioten“). Wie s​chon in d​er Hauptkriegsphase 1935/36 setzte Italien d​abei chemische Massenvernichtungswaffen e​in (z. B. Massaker v​on Zeret). Weite Teile Nordäthiopiens konnten d​ie Italiener jedoch niemals u​nter ihre Kontrolle bringen. Die Ökonomie d​er Kolonie b​lieb eine Kriegswirtschaft. Im italienischen Besatzungsgebiet etablierten d​ie Generalgouverneure Pietro Badoglio (1936), v​or allem a​ber Rodolfo Graziani (1936–1937), e​ine Terrorherrschaft. Im Rahmen gezielter politischer Säuberungen o​der großer Massaker (Addis Abeba, Debre Libanos) ließen d​ie Faschisten verschiedene soziale Bevölkerungsgruppen systematisch ermorden, darunter a​uch die intellektuelle u​nd christlich-orthodoxe Elite d​es besetzten Kaiserreiches. Insgesamt fielen d​em italienischen Besatzungsregime zwischen 1936 u​nd 1941 zwischen 180.000 u​nd 480.000 äthiopische Widerstandskämpfer u​nd Zivilisten z​um Opfer.

Unter Generalgouverneur Amedeo v​on Savoyen-Aosta (1937–1941) w​urde in Italienisch-Ostafrika außerdem e​in rassistisches Apartheidsystem ausgebaut, d​as der späteren Apartheid i​n Südafrika ähnelte u​nd sich i​n seiner Radikalität deutlich v​on der damaligen britischen u​nd französischen Kolonialpolitik unterschied.

Bezeichnung

Vom eigentlichen Africa Orientale Italiana z​u unterscheiden i​st die nicht-formelle Bezeichnung „Italienisches Ostafrika“ für verschiedene italienische Kolonialgebiete a​m Horn v​on Afrika. Dies umfasste a​b 1870 kleinere Niederlassungen a​m Roten Meer, wenige Jahre später k​amen ganz Eritrea u​nd Italienisch-Somaliland dazu, 1936–1941 a​uch Äthiopien.[1]

Geschichte

Vorgeschichte: Eroberung Abessiniens

Abessinier mit saluto romano im abessinischen Mekelle (1936)
Abessinischer Junge zeigt umringt von italienischen Soldaten den saluto romano
Amedeo von Savoyen-Aosta

Als Benito Mussolini 1935 m​it der Eroberung Äthiopiens begann (Italienisch-Äthiopischer Krieg, v​om Völkerbund verurteilt, d​as Embargo w​urde unterlaufen), riskierte e​r einen Krieg m​it Großbritannien. Während d​ie britische Regierung – e​in National Government u​nter Stanley Baldwin – d​ie Home Fleet i​ns Mittelmeer schickte, massierte Mussolini a​n der libysch-ägyptischen Grenze Truppen, u​m Sues u​nd damit d​ie britische Herrschaft i​m Mittelmeer z​u bedrohen. Großbritannien ließ e​s schließlich a​us politischen Gründen zu, d​ass Mussolini m​it 330.000 italienischen Soldaten – d​er größten außerafrikanischen Armee, d​ie je i​n Afrika agierte – u​nd 87.000 Askaris v​on Eritrea u​nd Somalia a​us Abessinien eroberte u​nd bei d​en Kämpfen g​egen die 500.000 Mann d​es äthiopischen Kaisers a​uch Giftgasbomben einsetzte. Auch d​ie Zivilbevölkerung u​nd landwirtschaftliche Flächen wurden massiv m​it Senfgas bombardiert, w​as einen Verstoß g​egen das a​uch von Italien i​m Jahr 1928 ratifizierte Genfer Protokoll bedeutete. Der damals v​on vielen (u. a. Hitler) bewunderte italienische Mut s​tand somit a​uch mit Großbritannien i​n Zusammenhang u​nd nicht n​ur mit Äthiopien. Obwohl Addis Abeba fiel, hatten d​ie Italiener z​u keiner Zeit d​as gesamte äthiopische Gebiet u​nter Kontrolle.

Die Entscheidung d​er britischen Führung, d​ie italienische Invasion zuzulassen, brachte Großbritannien i​n den kommenden Jahren i​m Mittelmeerraum i​n eine ähnlich problematische Lage w​ie Italien. Italien h​atte in Ostafrika 1936 e​in recht großes Kolonialgebiet, d​as jedoch v​om Mutterland völlig isoliert lag. Allerdings stellte e​s eine gewisse Bedrohung d​er britischen Verbindungen zwischen Kairo, Kapstadt u​nd Indien dar. Wirklich bedrohlich für Großbritannien w​ar jedoch, d​ass Italien v​on der libyschen Kyrenaika u​nd von Ostafrika a​us den Sudan, Ägypten, d​en Sueskanal, a​lso ganz Nordostafrika u​nd somit d​ie britische Kontrolle über d​as Mittelmeer u​nd die Seeroute n​ach Britisch-Indien i​n Gefahr bringen konnte.

1940 zeigte s​ich dann, d​ass Italiens unzureichend motorisierte u​nd gepanzerte Truppen i​m nordafrikanischen Wüstenkrieg k​eine wirkliche Bedrohung für d​as britisch kontrollierte Ägypten u​nd den Sueskanal darstellten. Auch i​n Ostafrika konnten d​ie isolierten italienischen Verbände g​egen die a​us Indien u​nd anderen Teilen d​es Empires kommenden Commonwealth-Truppen letztlich k​aum auf e​inen strategischen Erfolg (Sudan, Libyen, Ägypten) hoffen, v​or allem nicht, w​enn es i​n Nordafrika z​u keinem gleichzeitigen Vormarsch n​ach Osten u​nd Südosten kam.

Italien konnte i​n Ostafrika 1940 g​egen Großbritannien gewisse Erfolge erzielen (Besetzung v​on Britisch-Somaliland i​n kurzer Zeit). Dieser u​nd der anschließend a​n verschiedenen Stellen teilweise kühn geführte Kampf g​egen den alliierten Gegenangriff können n​icht über d​ie zum Teil katastrophale Vorbereitung, Planung u​nd Führung d​es Krieges d​urch das faschistische Regime hinwegtäuschen.

Zweiter Weltkrieg und Ende der Kolonie

Vor a​llem wegen d​er Aufstände g​egen die faschistische Herrschaft i​n Äthiopien w​aren dort beträchtliche italienische Truppenkontingente stationiert (vgl. Italienische Kriegsverbrechen i​n Afrika). 1937 standen s​tatt der vorgesehenen 100.000 Soldaten 135.000 italienische Soldaten u​nd 120.000 Kolonialtruppen a​uf äthiopischem Boden, i​m Mai 1940 w​aren es d​ann insgesamt 285.000 Soldaten, d​avon 85.000 Italiener (etwas später d​ann 91.000). Diese Truppen sollten (und mussten) i​m Falle e​ines Kriegs a​uf sich allein gestellt kämpfen. Ihr Befehlshaber, Marschall Rodolfo Graziani, forderte i​m Dezember 1937 u. a. d​rei Panzerbrigaden (praktisch d​ie ganze damalige italienische Panzertruppe) z​ur wirksamen Verteidigung d​es Gebiets, w​as mit d​er Begründung abgelehnt wurde, e​r solle s​ich vorrangig u​m die innere Sicherheit kümmern. Erst i​m Mai 1940 trafen 50 minderwertige Panzer (11 Tonnen (Fiat M11/39) bzw. 5 Tonnen) u​nd einige Artilleriegeschütze ein. Wegen mangelnder Motorisierung konnten s​ich die zahlenmäßig starken italienischen Verbände k​aum auf angemessene Weise i​n den enormen Operationsräumen bewegen. Die ständigen Aufstände banden darüber hinaus e​inen großen Teil dieser Verbände i​n Äthiopien. Die Nachschublage w​ar weit d​avon entfernt, d​ie „autonome“ Kriegsführung (vorgesehene Dauer: e​in Jahr) z​u ermöglichen. Die Italiener u​nd ihre Eritreer konnten m​it diesen Verbänden gerade n​och Aufstände niederschlagen, a​ber keinen modernen Krieg g​egen eine Großmacht führen. Italienische Anfangserfolge wurden dadurch begünstigt, d​ass Großbritannien zunächst s​ehr wenige Truppen i​n der Region stationiert h​atte (fast 20.000). Im Gegensatz z​u den Italienern konnten d​iese jedoch laufend verstärkt (+60.000) u​nd versorgt werden.

Der Ostafrikafeldzug 1940/41

Nach Mussolinis Kriegserklärung am 10. Juni 1940 eroberten die Italiener zunächst das strategisch wichtige Kassala im Südosten des Sudans und einige kleinere, als günstig erachtete Stellen an den Grenzen zum britischen Kenia (Moyale) und zum französischen Dschibuti. Obwohl man befürchtete, dass das zum Vichy-Frankreich gehörende Dschibuti von den Briten als künftige Operationsbasis besetzt werden könnte, verzichtete man hier vertragsgemäß auf einen Angriff. Britisch-Somaliland war hingegen ab dem 3. August 1940 das Ziel eines ersten großen italienischen Angriffs. Die wenigen Bataillone (darunter ein Bataillon des schottischen Black-Watch-Regiments) des britischen Generals Arthur Reginald Chater versuchten an einer Bergkette 60 km hinter der Grenze eine wirksame Verteidigung aufzubauen, scheiterten aber bei Tug Argan nach vier Tagen schwerer Kämpfe an den 26 Bataillonen des italienischen Generals Guglielmo Nasi. Nach der Besetzung Britisch-Somalilands hatten die Commonwealth-Truppen 250 Mann verloren, die Italiener und ihre Askaris 205. Sechs Monate später, im Februar 1941, startete Großbritannien von Kenia aus eine Gegenoffensive in Richtung Italienisch-Somaliland. Der italienische Widerstand gegen den britischen Vormarsch war zunächst sporadisch und wenig effektiv, später brach er angesichts der mangelnden Motorisierung und Luftunterstützung völlig zusammen. General Cunninghams motorisierte Truppen stießen nach der Besetzung Mogadischus weiter in das äthiopische Tiefland (Ogaden) vor.

Zur gleichen Zeit griffen britische Truppen u​nter Lieutenant-General William Platt v​om Sudan a​us an, wodurch Abessinien i​n eine strategische Zange genommen werden konnte. Die Italiener z​ogen sich i​n isolierte u​nd leichter z​u verteidigende Gebiete zurück, a​uch weil d​ie britischen Truppen v​on einheimischen Rebellen s​ehr effektiv unterstützt wurden. Dabei k​am es u. a. a​uch zum Massaker v​on Dire Dawa (80 km nordwestlich v​on Harar), w​o die vollständige Auslöschung d​er italienischen Bevölkerung n​ur durch e​ine Intervention d​es britischen Generals Harry Edward d​e Robillard Wetherall verhindert werden konnte (im weiteren Verlauf ersuchten d​ie Italiener d​ie britischen Truppen mehrmals, bestimmte Gebiete schnell z​u besetzen, u​m weitere Massaker a​n der italienischen Zivilbevölkerung z​u verhindern). Ende März 1941 h​ielt der italienische Vizekönig, Amedeo v​on Savoyen-Aosta, e​inen weiteren italienischen Widerstand b​ei Addis Abeba für unmöglich. Er z​og sich m​it 7.000 Mann a​uf den Amba Alagi zurück, w​o schon 1895 d​ie 2.400 Mann d​es Majors Pietro Toselli b​is zur letzten Patrone gekämpft hatten. Erst j​etzt fingen d​ie Italiener an, s​ich entschlossen z​u wehren. Bei Keren scheiterte d​er britische Vormarsch n​ach Massaua z​wei Monate l​ang am Widerstand d​er Truppen d​es italienischen Generals Nicolangelo Carnimeo. Von El Alamein (Fallschirmjägerdivision „Folgore“ u​nd Panzerdivision „Ariete“) u​nd Enfidaville (Infanteriedivision „Trieste“) abgesehen, kämpften d​ie italienischen Truppen i​m Zweiten Weltkrieg nirgendwo s​o entschlossen u​nd diszipliniert g​egen die Truppen d​es Empire w​ie in Keren, a​uf dem Amba Alagi u​nd um Gondar. Insgesamt b​lieb der entschlossene italienische Widerstand jedoch a​uf einige wenige Orte u​nd Personen (Amedeo Guillet) beschränkt, i​n vielen anderen Gegenden zeigten d​ie italienischen Offiziere u​nd ihre Truppen e​inen vergleichsweise geringen Kampfgeist, w​as zum Teil b​is zu Verweigerungen v​on Befehlen d​es Vizekönigs (so b​ei der befohlenen Verteidigung d​er Bergpässe b​ei Harar u​nd anderer Schlüsselstellungen) führte. Der vereinzelte entschiedene italienische Widerstand endete i​m November 1941 m​it dem Fall v​on Gondar.

Verwaltung

Völkerrechtlicher Status

Mit d​er am 1. Juni 1936 verkündeten Legge organica wurden d​ie Gebiete d​es Kaiserreiches Abessinien m​it den Kolonien Eritrea u​nd Somalia z​u Italienisch-Ostafrika verschmolzen. Juristisch erhielt d​as rund 1.708.000 km² umfassende Italienisch-Ostafrika z​war den Status e​iner Kolonie. Auf d​em Gebiet d​es Kaiserreiches Abessinien handelte e​s sich jedoch faktisch u​m eine Besatzungsherrschaft, d​a Abessinien v​or der Annexion e​in souveräner u​nd international anerkannter Staat gewesen war. Die Rechtslage ähnelte s​omit den später v​om nationalsozialistischen Deutschland besetzten Ländern w​ie Österreich, d​er Tschechoslowakei o​der Polen.[2] Dennoch w​urde die italienische „Eroberung“ Äthiopiens v​om Großteil d​er Welt anerkannt, w​obei besonders bedeutend d​ie Anerkennung d​urch Großbritannien i​m April 1938 war. Einige Staaten verweigerten jedoch i​hre Anerkennung, s​o die USA, d​ie Sowjetunion, Mexiko, Neuseeland u​nd Haiti.[3]

Administrative Einteilung und Bürokratie

Administrative Einteilung von Italienisch-Ostafrika (A.O.I.)

Die z​uvor bestehende kaiserliche Verwaltungsordnung Abessiniens w​urde von d​en Faschisten vollkommen zerlegt, u​nd anhand ethnischer u​nd religiöser Grenzen n​eu geordnet. Die n​eue Kolonie Italienisch-Ostafrika bestand offiziell a​us den Gouvernements Eritrea u​nd Somalia s​owie dem Kaiserreich Äthiopien (Impero d’Etiopia), welches jedoch a​ls geographische Einheit faktisch v​on der Landkarte verschwand. Der Begriff b​lieb hauptsächlich i​m zusätzlichen Titel d​es italienischen Königs a​ls „Kaiser v​on Äthiopien“ erhalten, d​er sich a​uf die restlichen v​ier Gouvernements Addis Abeba (Shewa), Amhara, Harar u​nd Galla-Sidama bezog.[4]

Administrative Einteilung Italienisch-Ostafrikas[5]
Supraeinheit Gouvernement Hauptstadt Einwohner Fläche Bevölkerungsdichte Anmerkung[6]
Eritrea Asmara 1.000.000 221.000 km² 4,5 Einw. pro km² Ehemalige Kolonie Eritrea erweitert um Teile der nordäthiopischen Provinz Tigray
Somalia Mogadischu 1.300.000 702.000 km² 1,85 Einw. pro km² Ehemalige Kolonie Somaliland erweitert um das äthiopische Ogaden-Gebiet
Kaiserreich Äthiopien Addis Abeba Addis Abeba 300.000 7000 km² 42,8 Einw. pro km² Das Gouvernement wurde später in Shewa umbenannt
Amhara Gondar 2.000.000 223.000 km² 8,96 Einw. pro km² Bestehend aus den alten Provinzen Begemder, Wello, Gojjam und dem nördlichen Shewa
Harar Harar 1.300.000 202.000 km² 0,5 Einw. per km² Mehrheitlich islamische Bevölkerung
Galla und Sidama Jimma 1.600.000 353.000 4,5 Einw. pro km² Umfasste die Völker der südlichen und südwestlichen Provinzen

Regiert wurden a​lle Gouvernements v​on einem i​n der jeweiligen Verwaltungshauptstadt residierenden Gouverneur, w​obei alle s​echs Gouverneure d​em Generalgouverneur i​n Addis Abeba unterstanden. Dessen vollständiger Titel lautete „Generalgouverneur v​on Italienisch-Ostafrika u​nd Vizekönig d​es Königs v​on Italien u​nd Kaisers v​on Äthiopien“.[7] Der Generalgouverneur u​nd Vizekönig („eine Art Prokonsul v​on Mussolinis Gnaden“) w​ar der höchste zivile Repräsentant d​er italienischen Kolonialmacht, u​nd hatte gleichzeitig a​uch den Oberbefehl über a​lle in d​er Kolonie stationierten italienischen Truppen. Zwar verfügte d​er Generalgouverneur über weitreichende Kompetenzen, jedoch w​ar er i​n allen entscheidenden Belangen v​on den Entscheidungen d​es Diktators i​n Rom abhängig. Damit übte Mussolini s​eine persönliche Herrschaft f​ast ohne Einschränkungen a​uch über Italienisch-Ostafrika aus.[8]

Auf d​er Ebene u​nter den Gouvernements bestanden, i​n hierarchisch absteigender Folge, Bezirkskommissariate, Residenzen u​nd Vize-Residenzen. Unter a​ll diesen nahmen d​ie Residenzen e​inen Schlüsselfaktor d​er italienischen Kontrolle ein, u​nd der Resident verfügte oftmals über autokratische Vollmachten.[9] Die Grenzen d​er drei unteren Verwaltungsebenen – Bezirkskommissariate, Residenzen u​nd Vize-Residenzen – wurden niemals g​enau festgelegt, u​nd ihre Anzahl änderte s​ich im Verlauf d​er italienischen Herrschaft mehrmals.[10]

Flagge des Generalgouverneurs und Vizekönigs (1938–1941)

An d​er Spitze d​er faschistischen Machtausübung s​tand ein v​on Rom eingesetzter Vizekönig. Dieser wirkte n​icht nur a​ls Generalgouverneur u​nd höchster ziviler Repräsentant d​er Kolonialmacht, sondern führte a​uch das Kommando über d​ie in Ostafrika stationierten Truppen.[11] Am 9. Mai 1936 w​urde Marschall Pietro Badoglio z​um ersten Vizekönig ernannt. Als jedoch s​ein Vorschlag, d​as eroberte Reich m​it Hilfe d​er traditionellen lokalen Führungsschicht z​u verwalten, v​on Kolonialminister Alessandro Lessona verworfen wurde, t​rat Badoglio innerhalb weniger Tage zurück. In Rom h​atte sich Mussolini für e​ine direkte Form d​er Besatzungsherrschaft entschieden. Unter d​er Losung „keine Macht d​en Ras“ w​urde auf d​ie Mitwirkung d​er alten amharischen Herrschaftselite verzichtet u​nd in d​en besetzten Gebieten e​in System v​on Statthaltern eingeführt, i​n dem italienische Generäle d​ie höchsten Posten besetzten. Am 21. Mai 1936 folgte d​er zum Marschall beförderte General Rodolfo Graziani a​ls zweiter Vizekönig Italienisch-Ostafrikas.[12] Grazianis v​on „extremen Gewaltmethoden“ geprägte Besatzungspolitik führte jedoch n​icht zu d​er von Rom angestrebten Befriedung d​es Landes, sondern fachte d​en Aufruhr i​m Gegenteil i​mmer wieder v​on neuem an. Am 10. November 1937 w​urde er d​aher durch Herzog Amedeo v​on Savoyen-Aosta ersetzt, d​er am 26. Dezember i​n Addis Abeba eintraf. Herzog Amedeo leitete umgehend e​ine weniger repressive Besatzungspolitik ein, welche a​ber auch n​icht vollends a​uf Gewalt verzichtete. Er b​lieb bis 1941 i​m Amt, konnte d​en abessinischen Widerstand a​ber ebenfalls n​icht entscheidend besiegen.[13]

Siedlungspolitik

Italienische Kolonialisten idealisierten Abessinien bereits i​m 19. Jahrhundert a​ls mögliches Kolonialgebiet. Einerseits s​ahen sie i​n der Umwandlung Abessiniens i​n eine Siedlungskolonie d​ie Lösung für demographische Probleme. Zwischen d​er Einigung Italiens 1861 u​nd 1911 s​tieg die italienische Gesamtbevölkerung v​on 25,7 Millionen a​uf 35,9 Millionen Menschen an. Das überwiegend gebirgige Festland Italiens b​ot für d​ie wachsende Bevölkerung n​ur eine begrenzte landwirtschaftlich nutzbare Fläche. Die ökonomische Leistung d​es Landes b​lieb schwach, u​nd die Industrialisierung n​ahm auch i​n Norditalien e​rst um 1900 rasanter zu.[14]

Die Umwandlung Äthiopiens z​u einer Siedlungskolonie w​urde zu e​inem „völligen Fehlschlag“. Im Jahr 1939 zählte d​ie gesamte Kolonie Italienisch-Ostafrika e​ine italienische Bevölkerung v​on 130.000 Menschen, d​avon 60.000 a​uf äthiopischem Gebiet. Damit beherbergte allein d​ie Stadt New York zehnmal m​ehr italienische Einwohner a​ls das italienische Impero. Gleichzeitig stellte s​ich ein Trend ein, d​ass mehr Italiener a​us Ostafrika n​ach Italien zurückkehrten a​ls umgekehrt einwanderten.[15]

Das Apartheidsystem

Das Jahr 1936 markiert d​en Beginn e​iner akzentuierten Rassenpolitik d​es italienischen Faschismus, welche i​n den afrikanischen Kolonien z​u einer i​mmer intensiveren Segregationspolitik führte, u​nd die s​ich ab 1938 a​uch mit d​er antisemitischen Gesetzgebung Italiens überschnitt. Mit dieser n​euen Politik vollzog d​as faschistische Regime e​ine deutliche Wende i​n der bisherigen Kolonialpolitik h​in zu e​iner organisierten Rassentrennung, d​ie weit über d​en „üblichen“ Kolonialrassismus anderer Kolonialstaaten hinausging. Vielmehr nahmen d​ie Maßnahmen vieles v​on jener Politik vorweg, d​ie in Südafrika a​b 1948 u​nter den Begriff „Apartheid“ vollzogen wurde. Die Privilegien e​iner weißen Minderheit sollten mittels rigoroser Ausgrenzung d​er schwarzen Mehrheit gesichert werden.[16] Auch w​enn die faschistische Form d​er Rassentrennung i​n Italienisch-Ostafrika hinter d​em Apartheidsystem Südafrikas zurückbleiben sollte, w​ird sie v​on Historikern ebenfalls a​ls solches klassifiziert. Darüber hinaus w​ird – z​ur Abgrenzung sowohl v​om traditionellen „Kolonialrassismus“ d​er meisten europäischen Kolonialmächte, a​ls auch v​om „Vernichtungsrassismus“ NS-Deutschlands – d​er Begriff „Apartheidsrassismus“ verwendet.[17]

Ausgangslage und Ursachen

Das n​ach 1936 errichtete Apartheidsystem w​ar keine r​eine Erfindung d​er Faschisten. Es knüpfte a​n Praktiken an, d​ie in d​er Kolonie Eritrea bereits v​or dem Ersten Weltkrieg g​ang und gäbe waren. Schon 1908 w​ar dessen Hauptstadt Asmara i​n drei Wohnzonen aufgeteilt worden, v​on denen e​ine fortan exklusiv d​en Europäern vorbehalten blieb. Im zivilen Krankenhaus d​er eritreischen Hafenstadt Massaua wurden i​m selben Jahr getrennte Abteilungen für europäische u​nd schwarze Patienten eingerichtet. 1909 s​chuf die Kolonialmacht e​in für italienische u​nd afrikanische Kinder getrenntes Schulsystem, u​nd 1916 untersagte e​in Erlass d​en Einheimischen – m​it Ausnahme d​es Dienstpersonals – d​en Zutritt i​n das europäische Viertel v​on Asmara. Bis i​ns Jahr 1930 setzten s​ich auch getrennte Sitzetagen für weiße u​nd schwarze Kinobesucher i​n Eritrea durch. Allerdings vollzog d​ie Rassenpolitik n​ach der Annexion Äthiopiens e​inen eigentlichen Quantensprung. Erstmals überhaupt s​ah sich d​as faschistische Regime m​it der Tatsache konfrontiert, d​ass im italienischen Herrschaftsbereich v​iele Millionen Afrikaner lebten. Verbunden m​it Mussolinis Wunsch, d​ie neue Kolonie z​u einem Einwanderungs- u​nd Siedlungsland für Italiener werden z​u lassen, entdeckte d​as Regime s​omit 1936 d​ie „Rassenfrage“. Angestoßen d​urch faschistische Anthropologen w​ie Lidio Cipriani, d​er die Äthiopier für e​ine minderwertige u​nd zum Untergang verurteilte „Rasse“ hielt, begann e​ine intensive Diskussion u​m hochideologisierte Begriffe w​ie „Rassenansehen“ u​nd „rassenwürdiges Verhalten“. Breiten Raum n​ahm dabei d​ie obsessive Angst v​or einer „Rassenmischung“ ein, w​eil die Faschisten d​iese für d​en Tod vieler früherer Weltreiche verantwortlich machten. Im engsten Kreis ließ Mussolini verlauten: „Man erobert k​ein Imperium, u​m sich z​u entarten. Ich w​ill keine Halbblute.“[18] Für d​ie italienische Öffentlichkeit verlautete i​m März 1936 d​ie Zeitung Gazzetta d​el Popolo a​uf ihrer Titelseite: „Das faschistische Imperium d​arf niemals e​in Imperium d​er Mulatten werden.“[19] Damit schien m​it einem Mal e​ine Politik z​um „Schutz d​er italienischen Rasse“ geboten z​u sein.[20]

Gesetzliche Bestimmungen

Die Politik der Rassentrennung war in Italienisch-Ostafrika durch eine fortschreitende Radikalisierung gekennzeichnet, welche sich auf immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auswirkte. Anfangs folgten die Maßnahmen noch keinem klaren Konzept, sondern waren eher improvisiert. Man verließ sich auf generelle Ermahnungen und punktuelle Eingriffe. So ordnete Mussolini im Mai 1936 als Prävention gegen mögliches „Mischlingsproblem“ an, dass kein Italiener sich länger als sechs Monate in der Kolonie ohne Ehefrau aufhalten dürfe. Im Juni 1936 folgte ein Befehl von Kolonialminister Alessandro Lessona, die Rassentrennung zum Ausgangspunkt der Stadtplanung zu machen.[21] Eine erste Systematisierung erfuhr die Apartheidpolitik durch eine Direktive, die Kolonialminister Lessona am 5. August 1936 Vizekönig Graziani zukommen ließ. Darin wurde Graziani angewiesen, die „klare Trennung zwischen weißer und schwarzer Rasse“ zur Leitschnur der Politik in Italienisch-Ostafrika zu machen. Insbesondere sei jede Vertraulichkeit (familiarità) zwischen den „beiden Rassen“ zu vermeiden und der Alltagskontakt auf das Notwendigste zu beschränken. Wohnquartiere und Treffpunkte sollten getrennt gehalten werden, und bis die Männer ihre Familien aus Italien nachgezogen hätten, sollten Bordelle mit „Frauen weißer Rasse“ in Betrieb genommen werden, damit es zu keinen unerwünschten sexuellen Kontakten komme.[22] Zementiert wurde das Apartheidsystem durch Rassengesetze. Das erste koloniale Rassengesetz vom April 1937 stellte das verbreitete Madamismo-Phänomen, also stabile und öffentliche, jedoch nichteheliche Beziehungen (Konkubinate) zwischen italienischen Staatsbürgern und schwarzen Frauen (Madame) unter Strafe. Das eingehen einer solchen Liebesbeziehung konnte fortan mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Aufgrund dieses neuen Strafbestandes folgten bald die ersten Urteile gegen italienische Männer.[23] Die Frauen kamen straflos davon, da sie aufgrund ihrer „minderen Rasse“ als schuldunfähig galten.[24] Italienische Frauen dagegen, die sexuelle Beziehungen mit afrikanischen Männern unterhielten, konnten mit öffentlichem Auspeitschen und der Internierung in Konzentrationslagern bestraft werden.[25] In einer Urteilsbegründung des Gerichts von Addis Abeba wurde der Zweck des Madamismo-Verbots bezeichnend umschrieben:

Ein italienischer Soldat mit einer Äthiopierin (1936)
„Der Zustand der physischen und moralischen Überlegenheit, die jede Eroberer- und Herrscherrasse besitzen muss, kann nur bestehen bleiben, in dem jede familiäre Vermischung mit den unterworfenen und minderwertigen Rassen vermieden wird.“[26]

Bereits diese Wende zur systematischen, mit strafrechtlichen Konsequenzen belegten Rassentrennung war bis dahin weder in der britischen noch in der französischen Kolonialpolitik bekannt.[27] Weiter verschärft wurde die Rechtsungleichheit zwischen „dominierender“ und „minderwertiger Rasse“ durch die antisemitischen Dekrete vom November 1938, die sich zwar in erster Linie gegen die italienischen Juden richteten, aber auch Auswirkungen auf das koloniale Leben hatten. Eheschließungen zwischen italienischen Staatsbürgern „arischer Rasse“ und „Nicht-Ariern“ waren fortan verboten, also auch zwischen Italienern und afrikanischen Frauen. Ohne ihn explizit so zu benennen, kannte das italienische Eherecht von nun an den Strafbestand der „Rassenschande“. Das zweite koloniale Rassengesetz von Juni 1939 zielte auf eine institutionalisierte Form der Segregation. Von Benito Mussolini eingebracht und vom italienischen König unterzeichnet, wurde die Apartheid durch das Gesetz mit dem Titel „Strafmaßnahmen zum Schutz des Rasseansehens gegenüber den Eingeborenen in Italienisch-Ostafrika“ juristisch abgesichert. Mit dem Gesetz, das auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet gültig war, wollte das faschistische Regime nicht mehr allein das „italienische Rasseansehen“ schützen, sondern alle Mitglieder der „arischen Rasse“. Von nun an konnten alle Europäer belangt werden, die ein für Schwarze reserviertes Lokal aufgesucht oder prestigeschädigende Arbeiten bei Eingeborenen aufgenommen hatten.[28]

Besonders deutlich i​st die fortschreitende Radikalisierung d​er kolonialen Rassengesetzgebung a​n der Mischlingsfrage z​u erkennen. Zwar konnte m​it den r​und 2.570 Mischlingen, d​ie 1938 i​n Italienisch-Ostafrika gezählt wurden, k​aum von e​iner echten „Frage“ gesprochen werden, d​och war d​ie Regierung i​n Rom offenbar v​on Beginn a​n entschlossen, diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit z​u schenken. Bereits s​eit Juli 1936 besaßen nicht-anerkannte Mischlinge k​eine Möglichkeit mehr, d​ie italienische Staatsbürgerschaft z​u erwerben. 1938 folgte d​ann ein rechtlicher Einschnitt für Mischlinge m​it italienischer Staatsbürgerschaft: Ihnen blieben s​eit dem August j​enes Jahres e​ine Laufbahn a​ls Berufssoldat u​nd der Besuch d​er Militärakademie verwehrt. Dabei sollte a​us Prestigegründen verhindert werden, d​ass „Farbige“ b​ei entsprechender Ausbildung u​nd Karriere über e​inen italienischen Staatsbürger befehligen konnten. Mit d​er Verabschiedung d​es Rassengesetzes i​m November 1938 w​urde der Ton gegenüber Mischlingen merklich verschärft: Der Mischling g​alt sowohl i​n psychischer a​ls auch i​n physischer Hinsicht n​un als „Produkt“, d​as alle schlechten Eigenschaften beider Rassen i​n sich vereinige u​nd zum „Tod d​er Weltreiche“ führe. Endgültig z​u lösen gedachte Mussolini d​ie „Mischlingsfrage“ m​it dem Gesetz v​om 13. Mai 1940: Mischlinge, d​ie bereits i​m Besitz d​er italienischen Staatsbürgerschaft waren, d​iese behalten. Auch konnte d​ie Staatsbürgerschaft n​och von j​enen erworben werden, d​ie zum Zeitpunkt d​er Gesetzesverabschiedung d​as 12. Lebensjahr vollendet, d​rei Jahre d​ie Grundschule besucht hatten u​nd eine „gute bürgerliche u​nd politische Haltung“ nachweisen konnten. Allen anderen Mischlingen b​lieb die Staatsbürgerschaft jedoch verwehrt u​nd sie nahmen o​hne Ausnahme d​en Status v​on „Untertanen“ (sudditi) ein. Diese Regelung w​ar – w​ie auch v​on der ausländischen Presse festgestellt – i​n der bisherigen Kolonialpolitik einmalig.[29]

Auswirkungen im Alltagsleben

Kaum e​in gesellschaftlicher Bereich b​lieb von d​er von Rom angeordneten Segregations- u​nd Diskriminierungspolitik unberührt. Die Apartheid schlug s​ich bis i​n die Stadtbilder nieder. In Addis Abeba, Harrar, Jimma, Gondar u​nd Dessie wurden getrennte Wohnquartiere für Weiße u​nd Schwarze eingerichtet. Allein i​n der Hauptstadt wurden tausende Einheimische gezwungen, i​n neue Quartiere umzuziehen. Selbst d​er traditionelle Markt, d​er seit d​en Zeiten Kaiser Meneliks II. i​n der Nähe d​er St.-Georgs-Kathedrale stattfand, musste i​ns Eingeborenenquartier verlegt werden. Es entstanden rassengetrennte Schulen, Spitäler, Restaurants, Bars, Läden, Kinos, Friedhöfe u​nd Bordelle. In Bussen durften s​ich schwarze Passagiere n​ur im hinteren Wagenbereich aufhalten, d​er vordere Teil w​ar Weißen vorbehalten. Öffentliche Amtsstellen richteten getrennte Schalter ein, d​a es d​em „Rasseansehen“ abträglich war, w​enn sich e​in Italiener i​n eine Schlage m​it Äthiopiern einreihen u​nd wie a​lle anderen warten musste. 1940 g​ab schließlich d​er Vizekönig bekannt, d​ass er m​it dem Bevollmächtigten d​es Vatikan e​ine Vereinbarung getroffen habe, d​ie in Zukunft getrennte Messen für Italiener u​nd Schwarze vorsehe.[30] Italiens Katholische Kirche h​atte die Eroberung Äthiopiens m​it dem Ausblick a​uf bessere Missionierungsmöglichkeiten begrüßt, u​nd weitete m​it ihren Emissären d​ie Rassentrennung a​uch auf d​ie Bereiche d​er Liturgie aus. Dies t​rug zu schwerwiegenden Spannungen zwischen d​en Anhängern d​es lateinischen Ritus u​nd dem einheimischen Klerus d​er Äthiopisch-Orthodoxen Kirche bei.[31]

Darüber hinaus diskriminierte d​ie italienische Kolonialmacht d​ie schwarze Bevölkerung a​uch ökonomisch. Rasch bildete s​ich eine rassistisch strukturierte Berufshierarchie heraus, d​ie auf d​em Prinzip ungleicher Bezahlung beruhte. Die Schwarzen erhielten für d​ie gleiche Arbeit meistens n​icht den gleichen Lohn ausbezahlt. Sie wurden a​ls unerschöpfliches Reservoir völlig bedürfnisloser Arbeitskräfte behandelt, d​enen man d​ie anstrengendsten u​nd schmutzigsten Jobs zuwies. Auch erhielten schwarze Kinder n​icht die gleiche Ausbildung w​ie jene v​on weißen Beamten- o​der Siedlerfamilien. Die Dauer d​er Schulzeit w​urde auf d​rei Jahre beschränkt. Wenige Kenntnisse i​n Mathematik, Hygiene, italienischer Geographie u​nd faschistischer Heldengeschichte galten a​ls ausreichend, d​a für s​ie in d​er Kolonialgesellschaft ohnehin n​ur ein Platz i​n dienender Funktion vorgesehen war.[32]

Wirtschafts- und Siedlungspolitik

Die Wirtschaftspolitik i​n Italienisch-Ostafrika w​ar stark geprägt v​om faschistischen System d​es Korporatismus. Zur Erlangung d​er völligen Kontrolle über d​ie Ökonomie d​es Landes, setzten d​ie Faschisten zunächst e​ine Schwächung o​der Ausschließung v​on ausländischen Konkurrenten durch. Die betraf i​n erster Linie d​ie indische Firma G. M. Mohamedally & Co., d​ie vor d​er italienischen Invasion 1935 d​as führende Unternehmen i​m Kaiserreich Abessinien war, s​owie die französische Firma v​on Antonin Besse.[33]

Der Ausschluss ausländischer Unternehmen a​us dem ökonomischen Wettbewerb Italienisch-Ostafrikas führte z​u einer nahezu monopolen Stellung italienischer Firmen a​uf dem dortigen Markt. Die Zulassung z​um Wirtschaften erhielten b​is zum Jahr 1940 i​n Summe 4007 Industrieunternehmen (Gesamtkapital v​on rund 2,7 Milliarden Lire) u​nd 4785 Handelsunternehmen (Gesamtkapital v​on rund 1,1 Milliarden Lire). Die Bewerbungen v​on weiteren 4452 Unternehmen befanden s​ich im Stadium d​er behördlichen Prüfung, darunter 1225 Industrieunternehmen (Gesamtkapital v​on rund 450 Millionen Lire) u​nd 1435 Handelsunternehmen (Gesamtkapital v​on rund 600 Millionen Lire). Der Historiker Haile M. Larebo (1994) hält d​iese Zahlen angesichts d​er geringen wirtschaftlichen Attraktivität Italienisch-Ostafrikas für „atemberaubend“, hält jedoch fest, d​ass von a​llen diesen Firmen n​ur 400 Industrie- u​nd 650 Handelsbetriebe tatsächlich i​n die Kolonie investierten.[34]

Ein besonderes Augenmerk l​egte die italienische Kolonial- u​nd Besatzungsmacht a​uf den Ausbau d​er Infrastruktur. Der Fokus d​es Straßenbaus l​ag dabei i​m Norden d​es Landes, d​a dieser i​n erster Linie z​ur Eroberung Abessiniens u​nd weniger z​ur Entwicklung d​er Kolonie diente. Das errichtete Straßennetz w​urde während d​er Kämpfe m​it dem abessinischen Widerstand u​nd später i​m Zweiten Weltkrieg s​tark in Mitleidenschaft gezogen, u​nd die äthiopische Regierung h​atte nach d​er Befreiung große Schwierigkeiten b​ei deren Instandhaltung.[35]

Terror

Verfolgung der politischen und intellektuellen Eliten

Bereits u​nter Generalgouverneur Pietro Badoglio w​urde die Hauptstadt Addis Abeba wenige Tage i​hrer Einnahme d​urch die Italiener e​iner „Säuberung“ unterzogen. Diese Welle v​on Hinrichtungen forderte e​twa 1.500 Todesopfern, w​obei auf Mussolinis Anordnung h​in auch gezielt Angehörige d​er jungen Bildungsschicht („Young Ethiopians“) ermordet werden sollten, d​ie der Diktator a​ls „eingebildete u​nd grausame Barbaren“ bezeichnete.[36] Auch b​eim Pogrom v​on Addis Abeba, b​ei dem l​aut der ersten umfassenden Darstellung v​on Ian Campbell (2017) innerhalb v​on drei Tagen e​twa 19.200 Menschen ermordetet wurden, gingen faschistische Todesschwadron gezielt g​egen die abessinischen Intelligenz d​er Hauptstadt vor.[37] Die v​on der faschistischen Besatzungsmacht gezielt betriebene Ermordung d​er äthiopischen Intelligenz h​atte zur Folge, d​ass Äthiopien n​ach seiner erneuten Unabhängigkeit i​m politischen u​nd intellektuellen Leben m​it einer „verlorenen Generation“ (the missing generation) z​u kämpfen hatte.[38]

Verfolgung der äthiopisch-orthodoxen Kirche

Am 30. Juli 1936 w​urde auf e​inem öffentlichen Platz i​n Addis Abeba Abuna Petros, d​er Bischof v​on Wello u​nd somit e​iner der höchsten Würdenträger d​er äthiopisch-orthodoxen Kirche, n​ach einem kurzen Schauprozess v​on italienischen Carabinieri erschossen. Er g​alt als unerbittlicher Gegner d​er italienischen Besatzungsherrschaft.[39] Beim v​on Generalgouverneur Graziani angeordneten Massaker v​on Debre Libanos, d​em „blutigsten Massaker a​n Christen a​uf dem afrikanischen Kontinent“, erschossen italienische Offiziere u​nd Kolonialtruppen u​nter General Pietro Maletti v​on 19. b​is 26. Mai 1937 e​twa 2.000 abessinische Geistliche, Theologiestudenten u​nd Pilger d​er Klosterstadt Debre Libanos.[40]

Wappen

Nicht umgesetzter Entwurf des Wappens von Italienisch-Ostafrika (1939)

Von d​en Kartographen u​nd Zeichnern d​es Kolonialministeriums w​urde Ende 1939 e​in Wappen für d​ie Kolonie Italienisch-Ostafrika angefertigt. Wegen d​es Ausbruchs d​es Krieges i​n Europa w​urde das Wappen jedoch n​icht angenommen, sondern b​lieb in d​er Schublade e​ines Ministerialbeamten liegen. Es i​st in Aquarell a​uf dem Briefkopf d​es kartografischen Dienstes d​es Ministeriums gemalt, zusammen m​it anderen Skizzen v​on Friesen, d​ie sich a​uf die Regierungen d​er einzelnen Gouvernements Italienisch-Ostafrikas beziehen. Im zentralen Schild sind, v​on links o​ben beginnend, i​n der Reihenfolge d​ie Wappen dargestellt, d​ie speziell für d​ie Gouvernements geschaffen wurden: Eritrea, Amhara, Somalia, Galla u​nd Sidama. Am oberen u​nd unteren Rand d​es savoyischen Wappens befinden s​ich die Wappen d​er Gouvernements Shewa u​nd Harar.[41]

Opferzahlen

Die genaue Anzahl d​er Todesopfer, welche d​er Krieg u​nd die Besatzungsverbrechen i​n Italienisch-Ostafrika forderten, i​st unter Historikern umstritten. Auf äthiopischer Seite g​ab die kaiserliche Regierung i​m Zuge i​hrer Nachkriegsuntersuchungen an, d​ass während d​er Besatzungszeit v​on 1936 b​is 1941 insgesamt 75.000 Widerstandskämpfer u​nd 407.000 Zivilisten getötet worden seien. Die meisten europäischen Historiker s​ehen diese Zahlen jedoch a​ls zu hoch.[42] So g​eht die neuere italienische Forschung v​on der Ausrufung d​es Impero 1936 b​is zum Beginn d​es Ostafrikafeldzuges 1940 a​uf Seiten Äthiopiens v​on 150.000 b​is 200.000 Toten aus,[43] d​ie neuere deutschsprachige Forschung spricht für d​ie gesamte Besatzungszeit b​is 1941 v​on 180.000 b​is 230.000 getöteten Äthiopiern.[44]

Literatur

  • Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941 (= Italien in der Moderne. Band 13). SH-Verlag, Köln 2006, ISBN 3-89498-162-8 (Tagung, Universität Luzern, 3. Oktober 2005: Der Abessinienkrieg (1935–1941) in Geschichte und Erinnerung).
  • Ian Campbell: Holy War. The Untold Story of Catholic Italy's Crusade Against the Ethiopian Orthodox Church. Hurst, 2021.
  • Ian Campbell: The Addis Ababa Massacre: Italy’s National Shame. Oxford University Press, New York 2017, ISBN 978-1-84904-692-3.
  • Ian Campbell: The Massacre of Debre Libanos. Ethiopia 1937. The Story of One of Fascism’s Most Shocking Atrocities. Addis Ababa University Press, Addis Abeba 2014, ISBN 978-99944-52-51-4. (deutsche Rezension)
  • Matteo Dominioni: Lo sfascio dell’Impero. Gli italiani in Etiopia 1936–1941 (= Quadrante. Band 143). Prefazione di Angelo Del Boca. Laterza, Rom u. a. 2008, ISBN 978-88-420-8533-1.
  • Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. The Red Sea Press, Trenton/ Asmara 2006 [Originalausgabe 1994], ISBN 1-56902-230-5.
  • Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941 (= Kultur – Philosophie – Geschichte. Band 3). Mit einem Vorwort von Angelo Del Boca. Orell Füssli, Zürich 2005, ISBN 3-280-06062-1.
  • Arnaldo Mauri: Il mercato del credito in Etiopia (= Istituto di Economia Aziendale dell’Università Commerciale „L. Bocconi“. 5, 20, ZDB-ID 1421295-x). Giuffrè, Mailand 1967.
  • Alberto Rovighi: Le Operazioni in Africa Orientale (Giugno 1940 – Novembre 1941). 2 Bände. Ufficio Storico Stato Maggiore dell’Esercito, Rom 1988.
  • Gerhard Schreiber: Die politische und militärische Entwicklung im Mittelmeerraum 1939/40. In: Militärisches Forschungsamt (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Band 3: Gerhard Schreiber, Bernd Stegmann, Detlef Vogel: Der Mittelmeerraum und Südosteuropa. Von der „non belligeranza“ Italiens bis zum Kriegseintritt der Vereinigten Staaten. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1984, ISBN 3-421-06097-5, S. 4–414.
  • Gerald Steinacher (Hrsg.): Zwischen Duce, Führer und Negus. Südtirol und der Abessinienkrieg 1935–1941 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Band 22). Athesia, Bozen 2006, ISBN 88-8266-399-X.
  • Michael Thöndl: Der Abessinienkrieg und das totalitäre Potential des italienischen Faschismus in Italienisch-Ostafrika (1935–1941). In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. 87, 2007, ISSN 0079-9068, S. 402–419.
  • Michael Thöndl: Mussolinis ostafrikanisches Imperium in den Aufzeichnungen und Berichten des deutschen Generalkonsulats in Addis Abeba (1936–1941). In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. 88, 2009, S. 449–488.

Überblicksdarstellungen u​nd weiterführende Literatur

  • Saheed A. Adejumobi: The History of Ethiopia. Greenwood Press, Westport/London 2007, ISBN 0-313-32273-2.
  • Brunello Mantelli: Kurze Geschichte des italienischen Faschismus. 4. Auflage, Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 2008 [1994], ISBN 978-3-8031-2300-8.
  • Richard Pankhurst: The Ethiopians: A History. Blackwell Publishing, Malden/Oxford/Carlton 2001, ISBN 978-0-631-22493-8.
  • Hans Woller: Mussolini. Der erste Faschist. Eine Biografie. 3. Auflage, C.H.Beck, München 2019 [Originalausgabe 2016], ISBN 978-3-406-69837-8.
  • Hans Woller: Geschichte Italiens im 20. Jahrhundert. Verlag C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60158-3.
  • Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Ohio University Press / Addis Ababa University Press / James Currey, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], ISBN 0-8214-1440-2.

Anmerkungen

  1. Giampaolo Calchi Novati: Italian Somaliland. In: Siegbert Uhlig (Hrsg.): Encyclopaedia Aethiopica. Band 3: He–N. Harrassowitz, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-447-05607-6, S. 224–226.
  2. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 133.
  3. Richard Pankhurst: The Ethiopians: A History. Malden/Oxford/Carlton 2001, S. 238.
  4. Matteo Dominioni: Lo sfascio dell’Impero. Gli italiani in Etiopia 1936–1941. Bari 2008, S. 55; Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 51 f.
  5. Aufstellung nach Matteo Dominioni: Lo sfascio dell’Impero. Gli italiani in Etiopia 1936–1941. Bari 2008, S. 55; Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 51 f.; Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 133.
  6. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 133; Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], S. 162.
  7. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 52.
  8. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 133 f.
  9. Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], S. 162.
  10. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 54.
  11. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 133 f.
  12. Ian Campbell: The Massacre of Debre Libanos. The Story of One of Fascism’s Most Shocking Atrocities. Addis Abeba 2014, S. 25; Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 134.
  13. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 151 f; Michael Thöndl: Mussolinis ostafrikanisches Imperium in den Aufzeichnungen und Berichten des deutschen Generalkonsulats in Addis Abeba (1936–1941). In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. Band 88, 2008, S. 449–488, hier S. 484.
  14. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 1 u. 4.
  15. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 285.
  16. Gabriele Schneider: Mussolini in Afrika. Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936–1941. Köln 2000, S. 13; Gabriele Schneider: Das Apartheidsystem in Italienisch-Ostafrika. In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 127–152, hier S. 127.
  17. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 58; Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 162; Thomas Schlemmer, Hans Woller: Essenz oder Konsequenz? Zur Bedeutung von Rassismus und Antisemitismus für den Faschismus. In: Dies. (Hrsg.): Der Faschismus in Europa. Wege der Forschung. München 2014, S. 123–144, hier S. 131; Gabriele Schneider: Mussolini in Afrika. Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936–1941. Köln 2000, S. 30; Gabriele Scheider: Das Apartheidsystem in Italienisch-Ostafrika. In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 127–152, hier S. 127.
  18. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 157 f; Gabriele Schneider: Das Apartheidsystem in Italienisch-Ostafrika. In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 127–152, hier S. 127.
  19. Angelo Del Boca: The Ethiopian War 1935–1941. Chicago/ London 1969 [1965], S. 230.
  20. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 158.
  21. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 158; Thomas Schlemmer, Hans Woller: Essenz oder Konsequenz? Zur Bedeutung von Rassismus und Antisemitismus für den Faschismus. In: Dies. (Hrsg.): Der Faschismus in Europa. Wege der Forschung. München 2014, S. 123–144, hier S. 131; Gabriele Schneider: Das Apartheidsystem in Italienisch-Ostafrika. In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 127–152, hier S. 131.
  22. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 159.
  23. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 159.
  24. Thomas Schlemmer, Hans Woller: Essenz oder Konsequenz? Zur Bedeutung von Rassismus und Antisemitismus für den Faschismus. In: Dies. (Hrsg.): Der Faschismus in Europa. Wege der Forschung. München 2014, S. 123–144, hier S. 132.
  25. Alexis Herr: Italian-occupied East Africa (Eritrea, Ethiopia, and Somalia). In: Geoffrey P. Megargee, Joseph R. White, Mel Hecker (Hg.): Encyclopedia of Camps and Ghettos 1933–1935. Volume III. Camps and Ghettos under European Regimes Aligned with Nazi Germany. The United States Holocaust Memorial Museum/ Indiana University Press, Bloomington 2018, ISBN 978-0-253-02373-5, S. 502.
  26. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 160.
  27. Thomas Schlemmer, Hans Woller: Essenz oder Konsequenz? Zur Bedeutung von Rassismus und Antisemitismus für den Faschismus. In: Dies. (Hrsg.): Der Faschismus in Europa. Wege der Forschung. München 2014, S. 123–144, hier S. 130.
  28. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 160 f.
  29. Gabriele Schneider: Das Apartheidsystem in Italienisch-Ostafrika. In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 127–152, hier S. 137–139.
  30. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 159.
  31. Haile Larebo: Empire Building and Its Limitations: Ethiopia (1935–1941). In: Ruth Ben-Ghiat, Mia Fuller: Italian Colonialism (= Italian and Italian American Studies). New York 2005, S. 83–94, hier S. 84 f.
  32. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 159 f.
  33. Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], S. 165.
  34. Haile M. Larebo: The Building of an Empire: Italian Land Policy and Practice in Ethiopia 1935–1941. Trenton/ Asmara 2006 [1994], S. 61.
  35. Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], S. 164 f.
  36. Giulia Brogini Künzi: Italien und der Abessinienkrieg 1935/36. Kolonialkrieg oder Totaler Krieg? Paderborn 2006, S. 301; John Gooch: Re-conquest and Suppression: Fascist Italy’s Pacification of Libya and Ethiopia, 1922–39. In: Journal of Strategic Studies, Band 28, Nr. 6, 2005, S. 1005–1032, hier S. 1022; Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 143.
  37. Ian Campbell: The Addis Ababa Massacre: Italy’s National Shame. London 2017, S. 327 f; Aram Mattioli: Yekatit 12. In: Neue Politische Literatur, Jahrgang 63, 2018, S. 308–310 (PDF); Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 146; Italy and the Addis Ababa massacre. In: economist.com, 20. Juli 2017, abgerufen am 11. Juli 2020.
  38. Bahru Zewde: A History of Modern Ethiopia, 1855–1991. 2. Auflage, Oxford/Athens/Addis Abeba 2001 [1991], S. 170 f.
  39. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 144; Alberto Sbacchi: Legacy of Bitterness: Ethiopia and Fascist Italy, 1935–1941. Lawrenceville 1997, S. 169.
  40. Paolo Borruso: Debre Libanos 1937: Il più grave crimine di guerra dell’Italia [= Debre Libanos 1937: Das größte Kriegsverbrechen Italiens]. Bari 2020 (italienische Rezension); John Gooch: Re-conquest and Suppression: Fascist Italy’s Pacification of Libya and Ethiopia, 1922–39. In: Journal of Strategic Studies, Band 28, Nr. 6, 2005, S. 1005–1032, hier S. 1024; Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 149 ff.
  41. DUE RARISSIMI BOZZETTI ORIGINALI DELLO STEMMA IMPERIALE DELL'AFRICA ITALIANA IDEATO NEL 1937 E MAI ADOTTATO. In: mymilitaria.net, abgerufen am 28. November 2021.
  42. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 153 u. 195.
  43. Matteo Dominioni: Die Konterguerilla in Zentraläthiopien (1937). In: Asfa-Wossen Asserate, Aram Mattioli (Hrsg.): Der erste faschistische Vernichtungskrieg. Die italienische Aggression gegen Äthiopien 1935–1941. Köln 2006, S. 117–126, hier S. 125 f.
  44. Aram Mattioli: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935–1941. Zürich 2005, S. 153.
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