Föderationssubjekt
Als Föderationssubjekte (Subjekte der Föderation, auch Subjekte der Russischen Föderation) werden die 85 (einschließlich der international nicht anerkannten Eingliederung der auf der Halbinsel Krim gelegenen Republik Krim und der Stadt föderalen Ranges Sewastopol) territorialen, mit gewisser politischer und administrativer Autonomie ausgestatteten und im Föderationsrat vertretenen Verwaltungseinheiten Russlands bezeichnet, unter denen man in Deutschland oder Österreich den Begriff des Bundeslandes einreihen würde. Der abstrakte Begriff entspricht der russischen Bezeichnung Субъект Федерации (Subjekt Federazii); er wurde erst nach der Auflösung der Sowjetunion eingeführt, um die verschiedenen Kategorien von territorialen Einheiten mit unterschiedlichen Autonomiegraden zu berücksichtigen.
Artikel 65 der Verfassung der Russischen Föderation definiert sechs Kategorien von Föderationssubjekten, wodurch die föderale Gliederung Russlands genau bestimmt wird.
Die einzelnen Föderationssubjekte unterscheiden sich in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen und geografische Ausdehnung, ihre Ressourcenvorkommen und den Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stark voneinander. Die regionalen Entwicklungsstrategien in Russland konzentrierten sich daher auf die Ausgleichspolitik. Dafür wurde ein Transfersystem zwischen der Zentralregierung und den Regionen geschaffen.
Der Verfassung zufolge sind alle Regionen gleichberechtigte Mitglieder der Russischen Föderation. In Wirklichkeit rangieren Republiken jedoch höher, da sie eine Verfassung besitzen, die übrigen Regionen haben lediglich eine Satzung.
Liste der Föderationssubjekte
Zu den Föderationssubjekten gehören (einschließlich der Republik Krim und der Stadt Sewastopol):
- 22 Republiken. Diese besitzen eine eigene Verfassung und Gesetzgebung und haben innerhalb der Russischen Föderation den höchsten Grad an innerer Autonomie. Republiken sind für die größeren nicht-russischen Völker und für einen Teil der Krim errichtet worden. Außer Tatarstan, Tschetschenien und der Krim haben alle Republiken den Föderationsvertrag vom 31. März 1992 mit Russland unterzeichnet.
- Eine Autonome Oblast (Awtonomnaja Oblast; nur Jüdische Autonome Oblast)
- 4 Autonome Kreise (Awtonomny Okrug)
- 9 Regionen (Krai)
- 46 Gebiete (Oblast)
- 3 Städte mit Subjektstatus (Moskau, Sankt Petersburg, Sewastopol)
Anmerkung: Die Nummern in der Tabelle entsprechen denen in der Karte.
Aufgaben und Kompetenzen auf Regionsebene
Die föderale Ebene hat etwa 700 Zuständigkeitsbereiche, während nach den Zentralisierungsreformen unter Präsident Putin von 2000 bis 2008 rund 50 Kompetenzbereiche bei den Regionen verblieben sind. Die Reformen bezogen sich auf die Durchsetzung föderalen Rechts durch die Annullierung regionaler Rechtsakte und die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den Gouverneuren und Regionalparlamenten.
Für Verteidigungs-, Zoll- und Außenpolitik ist ausschließlich die Zentralregierung zuständig. In anderen Bereichen wie z. B. Grundeigentum und Nutzung von Land, Rohstoffen, Wasser und anderen Ressourcen, im Gesundheitssystem und im Steuerwesen sind die Zentralregierung und die regionalen Behörden gemeinsam zuständig. Zu den gemeinsamen Befugnissen gibt die Verfassung wenig Information über die Machtverteilung zwischen der Zentralregierung und den Regionen. Praktisch bedeutet dies, dass diese Aufgaben durch den Zentralstaat wahrgenommen werden. Im Prinzip dürfen die Regionen im Rahmen der nationalen steuerrechtlichen Bestimmungen über ihre Einnahmen und Ausgaben selbst entscheiden. Die Einnahmen der Regionen decken aber häufig ihren Ausgabenbedarf nicht, so dass zahlreiche Regionen von Transferzahlungen der Zentralregierung abhängig sind. Die Regionen dürfen Schuldpapiere begeben. Die Regionen dürfen Befugnisse, die weder ausschließlich der Zentralregierung übertragen wurden noch gemeinsam von der Zentralregierung und den Regionen ausgeübt werden, allein ausüben.