Reliquie
Eine Reliquie (von lateinisch reliquiae, „Zurückgelassenes“, „Überbleibsel“) ist als Gegenstand kultischer religiöser Verehrung ein irdischer Überrest der Körper oder Körperteile von Heiligen oder ein Überbleibsel des jeweiligen persönlichen Besitzes. Eine Sonderform der Reliquien sind „Berührungsreliquien“, Gegenstände, mit denen Heilige zu Lebzeiten in Berührung kamen oder gekommen sein sollen.
Reliquien in den Weltreligionen
Reliquien finden sich in allen Weltreligionen, vor allem aber im Christentum, im Shintō (vgl. shintai) und im Buddhismus (vgl. Sarira): Als der erleuchtete Buddha hochbetagt starb, wurden nach der buddhistischen Überlieferung seine sterblichen Überreste eingeäschert. Seine Asche, Knochen und Zähne teilten sich mehrere Kleinkönige Nordindiens. Über den Reliquien wurden Hügelgräber (stupas) errichtet, die im Laufe der Zeit immer aufwendiger kultisch ausgestaltet wurden. Auch im schiitischen Islam gibt es Formen der Reliquienverehrung an den Gräbern von heiligen Männern (marabouts).
Geschichte der christlichen Reliquienverehrung
Bereits in der frühen Kirche entwickelte sich eine besondere Verehrung der Märtyrer. Der erste biblische Beleg für Vorläufer von Reliquien findet sich in der Apostelgeschichte, wo die Gläubigen dem heiligen Paulus Tücher wegnahmen und diese dann auf die Kranken legten, die geheilt wurden. (Apg 19,12 ). Mit der Annahme der Unvergänglichkeit des heiligen Leibes Christi entwickelte sich der Glaube an die besondere Kraft der Überreste auch der heiligen Märtyrer. Das Wort Martýrion bedeutet in den Schriften der Väter auch den Ort, wo die Reliquien eines Märtyrers aufbewahrt werden. Lange Zeit wurde der aus der Urkirche herrührende Brauch gepflegt, über den Gräbern von heiligen Märtyrern Kirchen zu errichten (etwa die Peterskirche in Rom). Im Mittelalter ging man in der lateinischen Kirche dazu über, unter oder in den Altar Reliquien einzubetten. Die Ostkirchen setzen, ihrer Tradition folgend, Reliquien in die Mauern ihrer Kirchen. Mit dieser Praxis soll der innere Zusammenhang zwischen der „Gemeinschaft der Heiligen“[1] und der irdischen Kirche versinnbildlicht werden.
Die Reliquienverehrung ist eine der ältesten Formen der Heiligenverehrung und seit der Mitte des 2. Jahrhunderts nachweisbar. Dies ist bemerkenswert, da in der heidnischen Antike die Reliquienverehrung nicht erwünscht war und Körperteile von noch so frommen Verstorbenen als unrein galten.[2] Ein früher Hinweis auf den Bedarf an Reliquien von Märtyrern stellt die Passion des Fructuosus, Augurius und Eulogius dar. Sie berichtet, dass in der Nacht nach der Hinrichtung des Bischofs Fructuosus von Tarragona am 21. Januar 259 Gläubige versuchten, so viel wie möglich von der Asche der Verbrannten zu erlangen. Der Bischof, der ihnen im Traum erschienen sei, habe sie allerdings aufgefordert, sie zurückzugeben.[3]
Im Frühmittelalter veränderte sich diese Haltung. Der Kirchenvater Johannes von Damaskus (650–754) weist darauf hin, dass die Heiligen „keine Toten“ seien, und führt eine Reihe von Wundern auf, die durch sie gewirkt worden seien.[4] Seit dem 8. Jahrhundert war die Kirche bestrebt, jeden ihrer Altäre mit einer Reliquie auszustatten.[5]
Veranlasst durch Wunderberichte wurden seit dem Frühmittelalter den Reliquien der Märtyrer heilsame Wirkung zugeschrieben.[6] Die großen Kathedralen des Mittelalters verdanken ihre Entstehung und ihren Ruhm vor allem hochverehrten Reliquien – etwa der Heiligen drei Könige im Kölner Dom oder der Reliquien der hl. Ursula und ihrer Gefährtinnen in St. Ursula in Köln.
Am Vorabend der Reformation war es in der Volksfrömmigkeit, in der Reliquienverehrung traditionell eine große Rolle spielte, zu immer stärkeren Auswüchsen gekommen.[7] Die Reformatoren kritisierten zunächst diese Auswüchse, bevor ihre Kritik grundsätzlicher wurde. So hielt Martin Luther am 26. Januar 1546 in der Frauenkirche zu Halle eine Predigt gegen den „Reliquienkram“ des Erzbischofs Albrecht. Aus vielen Kirchen wurden im Zuge des reformatorischen Bildersturms auch die Reliquien entfernt, unter den Reformierten Calvin und Zwingli sogar verbrannt. Der Verbleib vieler zuvor bedeutsamer Reliquien ist seitdem unbekannt. Entgegen dem Befehl der protestantisch gewordenen Landesherren bewahrte die Bevölkerung Marburgs und manch anderer Orte die Reliquien auf.
Evangelische Christen sehen die Heiligenreliquien als „unbiblisch“ an, in Religionsgemeinschaften wie den Adventisten und den Zeugen Jehovas gilt ihre Verehrung sogar als Götzendienst. Auch die Neuapostolische Kirche sowie die Christadelphians lehnen die Verehrung von Reliquien ab.
Auf dem Konzil von Trient, dem Konzil, das die Gegenreformation einleitete, wurde in der 25. Sitzungsperiode (1563) die Reliquienverehrung ausdrücklich empfohlen und Kritik seitens der Reformatoren zurückgewiesen.[8] In der Folge blühte die seltener gewordene Reliquienverehrung in katholischen Gebieten wieder auf. Wallfahrten zu Reliquienschreinen wurden zu einem wichtigen Mittel der Gegenreformation. Im 19. Jahrhundert kam es zu einer erneuten Blüte der Reliquienverehrung. Zur Trierer Wallfahrt von 1844 zum Heiligen Rock kamen binnen sieben Wochen eine Million Pilger. Liberale Publikationen wie der Kladderadatsch richteten ihren Spott gegen die Katholiken.
Das 20. Jahrhundert war im deutschen Sprachgebiet, mitbeeinflusst durch die liturgische Bewegung mit ihrer Wende zur Innerlichkeit und die Liturgiereform, durch einen stetigen Rückgang der Bedeutung der Reliquienverehrung geprägt. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist, unterstützt durch eine Vielzahl populärwissenschaftlicher Publikationen, das Interesse an den Reliquien und ihrer Verehrung wieder gewachsen.
Kategorisierung
- Reliquien erster Klasse sind alle Körperteile von Heiligen, insbesondere aus dem Skelett (ex ossibus, aus den Knochen), aber auch Haare, Fingernägel und, soweit erhalten, sonstige Überreste, in selteneren Fällen auch Blut. Bei Heiligen, deren Körper verbrannt wurden, gilt die Asche als Reliquie erster Klasse.
- Reliquien zweiter Klasse, auch echte Berührungsreliquien (bzw. Kontaktreliquien[9]) genannt, sind Gegenstände, die der Heilige zu seinen Lebzeiten berührt haben soll, insbesondere Objekte von besonderer biographischer Bedeutung. Dazu gehören bei heiliggesprochenen Priestern und Ordensleuten ihre Gewänder, bei Märtyrern auch die Foltergeräte und Waffen, mit denen sie ums Leben gebracht wurden.
- Reliquien dritter Klasse oder mittelbare Berührungsreliquien sind Gegenstände, die Reliquien erster Klasse berührt haben. Solche Objekte, in der Regel kleine Papier- oder Stoffquadrate, die kurz auf die Reliquien gelegt und hinterher auf Heiligenbildchen geklebt werden, werden in vielen katholischen Wallfahrtsorten, besonders in Südeuropa, an Pilger abgegeben.
Eine Stellung außerhalb dieses Schemas kommt den sogenannten biblischen Reliquien zu, also den Gegenständen, die mit dem neutestamentlichen Heilsgeschehen, insbesondere mit Jesus Christus und der Mutter Gottes, aber auch mit Johannes dem Täufer, in direkte Verbindung gebracht werden. Dazu zählen vor allem die Kreuzreliquien, kleine Holzsplitter vom Kreuz Christi, von denen viele tausende über die ganze Welt verteilt in katholischen und orthodoxen Kirchen verehrt werden. Zu den Gegenständen, die Bezüge zur Passion, also zur Leidensgeschichte Jesu aufweisen, gehören daneben auch die Lanze, die bei der Kreuzigung verwendet wurde (Joh 19,34 ), oder Partikel der Kreuznägel (etwa in der Eisernen Krone der Langobarden), Partikel der Dornenkrone (in Notre-Dame de Paris), ferner das Turiner Grabtuch, das Schweißtuch der Veronika (im Petersdom in Rom) wie auch die anderen Leidenswerkzeuge. In ähnlicher Weise werden Gewänder verehrt, die Maria und Jesus zu Lebzeiten getragen haben sollen, etwa der Heilige Rock in Trier, die Sandalen Jesu in Prüm sowie Windel und Lendenschurz Jesu in Aachen. Die Gewänder Mariens (Schleier, Gürtel, Heiliger Ring) zähl(t)en zu den Reliquien in Konstantinopel, Paris und anderswo. Viele der bedeutendsten biblischen Reliquien befanden sich lange Zeit in Konstantinopel und gelangten erst nach der Eroberung der Stadt durch den Vierten Kreuzzug im Jahr 1204 in den Westen.
Da Jesus nach Lk 24,50–53 , Apg 1,1–11 und, nach Lehre der römisch-katholischen Kirche, die Jungfrau Maria leiblich in den Himmel aufgenommen wurden, gibt es von ihnen folgerichtig keine Reliquien ex ossibus und nur wenige Reliquien erster Klasse. Solche Christusreliquien tauchten im Mittelalter auf, werden heute überwiegend als Fälschungen angesehen und in der katholischen Kirche aber noch lokal verehrt.
Wunderwirkungen
Vor allem im Mittelalter wurden den Reliquien viele Wunder (miracula) zugesprochen. In der Hagiographie sind Zeitpunkte solcher Wunder oft die Inventio (Auffindung) von Reliquien sowie die Translatio (Überführung) der heiligen Gebeine von einem Ort an einen anderen Ort, etwa bei der Auffindung des Heiligen Kreuzes oder bei der Überführung der Gebeine des hl. Nikolaus von Myra nach Bari. Die Lebensbeschreibungen der Heiligen wurden in Hagiographien gesammelt, wie der „goldenen Legende“ (Legenda aurea) oder den Werken des Cäsarius von Heisterbach. Ihre große Verehrung sowie Wundergeschichten lösten während des Mittelalters eine allgemeine Suche nach Reliquien von Heiligen, insbesondere solchen von Märtyrern, aus. Dabei schreckte man auch vor Entwendungen der heiligen Leichname (corpora sanctorum) nicht zurück, wie z. B. in dem von Einhard verfassten Translationsbericht über die Überführung der Heiligen Marcellinus und Petrus von Rom nach Michelstadt-Steinbach zu lesen ist.
Nachdem die Kreuzritter während des Vierten Kreuzzuges im Jahre 1204 Konstantinopel erobert hatten, wurden hunderte kleinste Teile des Kreuzes, das der Überlieferung zufolge die Kaiserinmutter Helena um 325 von Jerusalem nach Rom und Konstantinopel gebracht hatte, über die Länder Europas verstreut. Zahlreiche Kirchen behaupteten infolgedessen den Besitz eines Partikels des Kreuzes. Der französische Architekt Charles Rohault de Fleury unterzog sich der Mühe, die Gesamtmenge aller Kreuzreliquien zu ermitteln, und kam auf etwa ein Drittel eines Kreuzes.[10] Die früher immer wieder kolportierte Behauptung, Erasmus von Rotterdam habe gespottet, die angeblichen Splitter des Kreuzes Jesus reichten aus, um daraus ein ganzes Schiff zu bauen, ist falsch. Im Enchiridion militis Christiani erinnert er lediglich daran, dass der Besitz von Kreuzesreliquien ein Nichts ist – verglichen mit der Kreuzesnachfolge.[11]
Beim Grabtuch von Turin steht die kirchliche Anerkennung als Reliquie nach wie vor aus. Das Interesse an Reliquien lässt sich auch dadurch begründen, dass naturwissenschaftlich oftmals unerklärliche Phänomene im Zusammenhang mit Reliquien bekannt wurden. Hauptsächlich die „Unversehrtheit“ (keine Verwesung) der Heiliggesprochenen oder bestimmter Organe bzw. Teile ihres Körpers sind hier zu nennen. In der Pfarrkirche St. Hildegard und St. Johannes der Täufer in Eibingen im Rheingau wird der Schrein der Hildegard von Bingen mit Herz und Zunge in unverwestem Zustand aufbewahrt. Auch die Ganzkörperreliquien einiger Heiliger stehen in der Tradition im Ruf der Unverweslichkeit.
Bedeutung
Unter Christen verlangt die Pietät grundsätzlich die Achtung auch vor dem Leib des Gestorbenen. Umso mehr wird bei Christen aus Frömmigkeit heraus den sterblichen Überresten jener Menschen Ehrfurcht erwiesen, die zu Gott gegangen sind.
Die Verehrung von Reliquien in der katholischen und den orthodoxen Kirchen gilt als Ausdruck der Heiligenverehrung, die die Bildnisse der Heiligen und deren Reliquien, gemäß der Überlieferung, in Ehren hält. Mit Heiligenreliquien werden vor allem die Körper, aber auch Teile davon, „derjenigen, die nun im Himmel leben, einst aber auf dieser Erde waren, und zwar aufgrund der heroischen Heiligkeit ihres Lebens als hervorragende Glieder des mystischen Leibes Christi und lebendige Tempel des Heiligen Geistes“ bezeichnet. Zu den Reliquien gehören aber auch Gegenstände der Heiligen wie Geräte, Kleidungsstücke und Handschriften, außerdem Gegenstände, die mit ihren Körpern oder Gräbern in Berührung gebracht worden sind sowie auch solche, die mit verehrten Bildern in Berührung gekommen sind.[12]
Aufbewahrung (Reliquiar, Reliquienschrein)
Ursprünglich wurden die Reliquien von Personen, die im Rufe besonderer Heiligkeit und Gottesnähe standen, unter den Altären der ersten christlichen Kirchen beigesetzt. Daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit die bis heute gültige katholische Tradition, bei der Weihe einer neu errichteten Kirche eine Reliquie des jeweiligen Namenspatrons in die Mensa des Hauptaltars einzumauern und in größeren Kirchen verschiedenen Heiligen eigene, mit Reliquien ausgestattete Altäre zu errichten.
Um die dadurch gewachsene Bedeutung der Reliquien für die Kirche, in der sie sich befanden, zu unterstreichen, begann man mit der Anfertigung spezieller, meist künstlerisch und materiell sehr kostbar ausgeführter Behältnisse zur Aufbewahrung der Reliquien. Diese Behälter werden zusammenfassend als Reliquiare bezeichnet.
Die folgenden Abbildungen stammen aus dem Werk Lucas Cranach des Älteren Dye zeigung des hochlobwirdigen hailigthums der stifftkirche aller hailigen zu wittenberg aus dem Jahre 1509, in dem er alle Reliquien der Stiftskirche in Wittenberg abgebildet hat. Die kleine Auswahl gibt einen Überblick über die Bandbreite der Aufbewahrungsmöglichkeiten von Reliquien.
- Brustbild des Heiligen Paulus mit Reliquien des Paulus und anderer Heiliger
- Silberne Kreuzreliquie mit Stücken vom Tischtuch des letzten Abendmahls
- Goldenes Kleinod mit Abbildung Marias und Partikeln des Heiligen Kreuzes
- Brustbild des Heiligen Sigismunds mit einem merglich groß partickel von dem haupt
Reliquienschrein
Die älteste Form des Reliquiars ist der Reliquienschrein. Dabei handelt es sich um einen meist reich geschmückten, dem Sarkophag des Heiligen entsprechenden Kasten in Originalgröße oder miniaturisierter Ausführung. Berühmte Reliquienschreine des hohen Mittelalters sind der Dreikönigenschrein im Kölner Dom, der Karlsschrein und der Marienschrein im Aachener Dom, der Marburger Elisabethschrein und der Eibinger Hildegardisschrein sowie der St.-Maurus-Schrein, der sich seit 1888 auf der westböhmischen Burg Bečov (Petschau) befindet.
Staurothek
Erste vom Typus des Schreins abweichende Formen des Reliquiars entwickelten sich vor allem in der Ostkirche, darunter die Staurothek, eine flache goldene Lade zur Unterbringung großer Kreuzreliquien – ein bekanntes Exemplar aus Byzanz, die Limburger Staurothek, befindet sich heute im Limburger Domschatz – und das Enkolpion, eine meist kreuzförmige Reliquienkapsel, die vom Priester an einer Kette um den Hals getragen wurde.
Reliquienkreuz, Kreuzreliquiar
Im Westen übernahm man im Verlauf des Mittelalters zunächst die ostkirchlichen Reliquiartypen, von denen als diplomatische Geschenke sowie besonders infolge der Plünderung Konstantinopels durch venezianische Truppen im Jahr 1204 zahlreiche Exemplare nach Mitteleuropa gelangten. Daneben traten Behältnis-Variationen wie Reliquienkreuze auf.
Bedeutende Beispiele sind hier das "Adelheid-Kreuz", größtes erhaltenes deutsches Reliquienkreuz des Hochmittelalters,[13], das "Borghorster Stiftskreuz", das "Kaiser-Heinrich-Kreuz (Fritzlar)", das "Kreuz von Caravaca", das als Gemmenkreuz gearbeitete "Reichskreuz" in den römisch-deutschen Reichskleinodien oder das "Reliquienkreuz (London)".
Weitere Reliquiare für Kreuzreliquien sind etwa der Talisman Karls des Großen oder das "Essener Kreuznagel-Reliquiar".
„Sprechende Reliquiare“
Unter den Pilgern des beginnenden Spätmittelalters wuchs der Wunsch danach, die Reliquien auf ihren Wallfahrten unmittelbarer in Augenschein nehmen zu können. Vielfach stellte sich gegenüber den geschlossenen Reliquienkästen ein gewisses Misstrauen ein, zumal Reliquienfälschungen Überhand nahmen. Daher wurde zunächst der Typus des sprechenden Reliquiars entwickelt – dabei handelt es sich um Behältnisse, die in ihrer äußeren Form dem Körperteil nachempfunden sind, dessen Überreste sich darin befinden.[14]
Reliquiare für Armknochen wurden als goldene Arme gestaltet. Bekannte Armreliquiare sind:
- Armreliquiar Karls des Großen (eines aus dem 12., das andere 15. Jh.)
- Armreliquiar des hl. Nikolaus, um 1225/30, Domschatz Halberstadt
- Armreliquiar des hl. Stephanus, 1205–1208, Domschatz Halberstadt
- Armreliquiar des hl. Quintin
- Armreliquiar der hl. Elisabeth (Elisabeth von Thüringen), Sayn
- Martini-Armreliquiar (Emmerich)
- Basilius-Armreliquiar, Essen
- Armreliquiar der Beatrix von Holte
- Armreliquiar des hl. Simon Zelotes, Abtei Sayn
Handreliquiare haben die Form einer Hand, etwa in der Kirche Saint-Quentin.
Fußreliquiare gestaltete man als goldene Beine, Schädel- bzw. Kopfreliquiare teils als Reliquienbüsten. Wichtige Beispiele für letztere sind die Karlsbüste im Aachener Domschatz und die Schädelreliquiare der Apostel Petrus und Paulus in der Lateranbasilika in Rom sowie der Pauluskopf in Münster.
Die besondere Form des Sitzreliquiars findet sich im Reliquiar der Fides von Conques.
Darüber hinaus ahmen Reliquiare die Gestalt von Gegenständen nach. Derart geformte Reliquiare sind
- Stab: Petrusstab
- Stuhl: Cathedra Petri (Kunstwerk),
- Truhe: Heiligengrabtruhe für Grabchristus bzw. Kruzifix in der Osterliturgie
- Becherreliquiar: Hedwigsglas der heiligen Hedwig, in dem Wasser zu Wein geworden war (Mindener Domschatz).
- Kopfreliquiar der hl. Ludmilla von Böhmen im Prager Agneskloster
- Armreliquiar Karls des Großen
- Handreliquie des heiligen Quentin in St-Quentin
Ostensorien
Im Spätmittelalter ging man dazu über, aufwendig gefasste gläserne Behälter zu schaffen, in denen die Reliquien für den Betrachter sichtbar waren. Ein solches Schaugefäß wird je nach Ausführung als Reliquienmonstranz oder Ostensorium bezeichnet. Kleine Reliquiensplitter werden seit dem späten Mittelalter von kirchlichen Stellen in spezielle verglaste Kapseln von meist ovaler Form eingeschlossen und anschließend versiegelt oder verplombt, um die Echtheit der enthaltenen Reliquie zu dokumentieren und zu verhindern, dass kleine Reliquien verloren gehen können. Eine solche Kapsel wird als Theca bezeichnet; meist befindet sich in ihr neben der Reliquie ein Zettelchen mit erklärender Beschriftung, die sogenannte Cedula.
Osculatorium
Eine Sonderform des Reliquiars ist das Osculatorium, auch Paxtafel, Kusstafel oder Pacificale genannt. Dabei handelt es sich um eine flache Metallplatte mit eingesetzter Reliquienkapsel, die rückseitig mit einem Griff oder Henkel versehen ist. In der tridentinischen Messe wurde das Osculatorium vor der Kommunion als Friedenssymbol durch die Bankreihen gereicht und von jedem Gottesdienstbesucher symbolisch geküsst. Ein bekanntes erhaltenes Exemplar ist die Eberbacher Kusstafel.
Bursa
Als Bursa wird eine seit dem Frühmittelalter zur Aufnahme von Reliquien bestimmte Stofftasche (Reliquienhülle) bezeichnet, wie sie beispielsweise für die einzelnen, bis zum heutigen Tage bei der Aachener Heiligtumsfahrt gezeigten Tuchreliquien verwendet wird. Auch die sogenannten Pilgertaschen, die besonders im Mittelalter breite Verwendung fanden, werden als Bursen bezeichnet. Eine ganz besonders wertvolle Reliquientasche stellt die in der Wiener Schatzkammer aufbewahrte Stephansbursa dar.
Reliquienpyramide
Reliquien von mehreren Heiligen werden mitunter in sogenannten Reliquienpyramiden aufbewahrt.[15]
Liturgie und Brauchtum
Am Gedenktag eines Heiligen oder zum Patrozinium einer Kirche wird in der Liturgie des Heiligen oder des Festgeheimnisses besonders gedacht. Mancherorts werden dabei den Gläubigen Reliquiare mit Reliquien zur Verehrung zugänglich gemacht. Der Priester kann dabei auch einen besonderen Segen mit dem Reliquiar erteilen.
Eine besonders herausragende Form der Reliquienverehrung in der katholischen Kirche ist die Reliquienprozession. Hierbei werden die Reliquien von Heiligen über einen meist traditionell festgelegten Prozessionsweg getragen. Eine wichtige bis heute gepflegte Feier dieser Art ist die Reliquienprozession der hl. Hildegard von Bingen, die jährlich am 17. September in Eibingen stattfindet.
Wallfahrten
Vielerorts finden traditionell Wallfahrten statt, anlässlich derer sonst nicht sichtbare oder zugängliche Reliquien den Gläubigen gezeigt werden. Reisen ins Heilige Land, um dort Reliquien zu verehren, gibt es seit dem Frühmittelalter. Oft wurden auch Reliquien von Jerusalem nach Europa gebracht. Bekannte Beispiele sind etwa die alle sieben Jahre stattfindende Aachener Heiligtumsfahrt, zu der die Aachener Heiligtümer aus dem Marienschrein des Aachener Dom geholt werden, die in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Wallfahrten zum Heiligen Rock (der Tunika Christi) nach Trier und die Wallfahrt zu den „heiligen drei Hostien“ nach Andechs.
Reliquiensammlungen und Heiltumskammern
Hauptsächlich im Mittelalter war es verbreitet, bedeutenden Persönlichkeiten Reliquien zu schenken. Schon Karl der Große in Aachen und später Karl IV. in Prag häuften Reliquiensammlungen an. Am Vorabend der Reformation ließ Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen in seiner Residenz Wittenberg einen der größten Reliquienschätze seiner Zeit zeigen. Der von der heiligen Hildegard von Bingen bereits im 12. Jahrhundert zusammengetragene Reliquienschatz wird noch heute in der Pfarrkirche Eibingen aufbewahrt. Kostbare Umhüllungen oder Gefäße aus Gold und Silber gaben den unansehnlichen Überbleibseln auratischen Glanz. Die Dome von Aachen, Bamberg, Braunschweig, Essen, Freising, Halberstadt, Köln, Minden, Münster, Osnabrück, und Trier besaßen und besitzen häufig heute noch ihre in Schatz- oder Heiltumskammern gezeigten Bestände. Bedeutende kirchliche Schatzkammern befinden sich auch in Augsburg, Essen-Werden, Schwäbisch Gmünd, Xanten. Im Mittelalter (in katholischen Zentren auch später noch) wurden den wallfahrenden Gläubigen bei Prozessionen und sogenannten Heiltumsweisungen die Reliquienschätze von einer Galerie, einer Empore oder einem Heiltumstuhl (Wien) aus präsentiert oder wie in Trier der Heilige Rock anlässlich der Wallfahrten dorthin periodisch ausgestellt.
Reliquienhandel
Obwohl bereits eine vom 26. Februar 386 datierte Regelung im Codex Theodosianus den Verkauf von Märtyrergebeinen untersagte, wurden Reliquien in den folgenden Jahrhunderten gehandelt. Auch ein im Jahr 1215 vom vierten Laterankonzil ins kanonische Recht eingebrachter Passus, altehrwürdige Stücke weder aus ihren Behältnissen zu nehmen noch sie zum Verkauf zu stellen, konnte den Reliquienhandel nicht unterbinden.[16]
Das kanonische Recht verbietet Katholiken den Handel mit Reliquien. Katholiken dürfen solche Objekte zwar erwerben, sie besitzen und verehren, aber nicht weiterverkaufen.[17] Zulässig sind lediglich das Verschenken von Reliquien an andere Gläubige und die Rückgabe an die Kirche. Am 8. Dezember 2017 erließ die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eine detaillierte Instruktion Die Reliquien in der Kirche: Echtheit und Aufbewahrung.[18]
Literatur
- Urs Amacher: Heilige Körper: Die elf Katakombenheiligen des Kantons Solothurn. Knapp Verlag, Olten 2016, ISBN 978-3-906311-29-6.
- Arnold Angenendt: Heilige und Reliquien. Die Geschichte ihres Kultes vom frühen Christentum bis zur Gegenwart. C. H. Beck, München 1994/1997, ISBN 3-406-42867-3.
- Kristian Bosselmann-Cyran: Reliquie. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1231 f.
- Joseph Braun: Die Reliquiare des christlichen Kultes und ihre Entwicklung. Herder, Freiburg i. Br. 1940.
- Philippe Cordez: Die Reliquien, ein Forschungsfeld. Traditionslinien und neue Erkundungen. In: Kunstchronik. 2007/7, S. 271–282.
- Jean-Luc Deuffic (Hrsg.): Reliques et sainteté dans l’espace médiéval.
- Harrie Hamer (Hrsg.): Heilige Erinnerung. Reliquien und Reliquienbehälter aus der Sammlung Harrie Hamers. Völcker, Goch 2003.
- Horst Herrmann: Lexikon der kuriosesten Reliquien. Vom Atem Jesu bis zum Zahn Mohameds. Rütten & Loening, Berlin 2003, ISBN 3-352-00644-X.
- Michael Hesemann: Die stummen Zeugen von Golgatha. Die faszinierende Geschichte der Passionsreliquien Christi. Hugendubel, München 2000, ISBN 3-7205-2139-7.
- Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl. Herder, Freiburg i. Br. 1993.
- Karl-Heinz Kohl: Die Macht der Dinge. Geschichte und Theorie sakraler Objekte. C. H. Beck, München 2003, ISBN 3-406-50967-3.
- Anton Legner (Hrsg.): Reliquien. Verehrung und Verklärung, Skizzen und Noten zur Thematik und Katalog zur Ausstellung der Kölner Sammlung Louis Peters im Schnütgen-Museum. Schnütgen-Museum, Stadt Köln, Köln 1989, ohne ISBN.
- Markus Mayr: Geld, Macht und Reliquien. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Reliquienkultes im Mittelalter. Studienverlag, Innsbruck 2000.
- Ernst Alfred Stückelberg: Geschichte der Reliquien in der Schweiz. 2 Bde. Basel 1902/1908.
Weblinks
- www.stjosef.at – Lexikon der christlichen Moral
- www.padre.at (PDF; 177 kB) – Kurzgeschichte der Reliquienverehrung anhand konkreter Beispiele
- Herzschreinreliquien – Buddhismus (Memento vom 15. Januar 2012 im Internet Archive)
- Digitalisierte Heiltumsbücher aus den Beständen der Staatsbibliothek Bamberg
Einzelnachweise
- Glaubenssatz aus dem Nicäno-Konstantinopolitanum.
- Nachweisbar aus Angst vor Seuchen. Dies ist auch der Grund, weshalb sämtliche Friedhöfe per amtlicher Verordnung (siehe Kötting) vor einer Stadt lagen und fast alle frühchristlichen Kirchen vor den Stadtmauern erbaut wurden, weil sich drumherum ja meistens ein Friedhof befand.
- Wolfgang Kinzig: Christenverfolgung in der Antike, C. H. Beck, München 2019, S. 78.
- Johannes von Damaskus: Genaue Darlegung des orthodoxen Glaubens. Von der Verehrung der Heiligen und ihrer Reliquien.
- Johannes Gottfried Mayer: Unversehrtheit des Leibes. Zur Leib-Seelevorstellung in Spätantike und Mittelalter. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 18, 1999, S. 75–85; hier: S. 82.
- Nancy G. Siraisi: Medieval & Early Renaissance Medicine. An Introduction to Knowledge and Practice. Chicago 1990, S. 11.
- Vgl. hierzu bspw.: August Franzen: Kleine Kirchengeschichte, Freiburg 91980, S. 244.
- „Dass diejenigen, welche behaupten, den Reliquien der Heiligen gebühre keine Vererhrung und Ehre [...], des Gänzlichen zu verdammen seien.“Zitiert nach: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient. Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer, Luzern 1832, 2. Auflage, S. 274–332.
- Betty Sonnberger, Merkblätter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Kulturgüterschutz, Reliquiare, S. 2; Stand 2004
- Charles Rohault de Fleury: Mémoire sur les instruments de la Passion de N.-S. J.-C. Paris 1870, S. 79–89, Addition auf S. 89.
- Desiderius Erasmus: Enchiridion militis Christiani, Fünfte Regel, Kap. 13; in der englischen Übersetzung The Manual of the Christian Knight, erschienen im Verlag Methuen and Co., London 1905, S. 157.
- Verlautbarungen des Heiligen Stuhls Nr. 160, Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (Hrsg.), Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie, 2001
- Badische Zeitung: Das Augustinermuseum zeigt den Schatz des Klosters St. Blasien - Kultur - Badische Zeitung. Abgerufen am 15. März 2021.
- Arnold Angenendt: Geschichte der Religiosität im Mittelalter. Primus-Verlag, Darmstadt, 2., überarb. Aufl. 2000, ISBN 3-89678-172-3, S. 693.
- Vgl. etwa Christine Demel u. a.: Leinach. Geschichte – Sagen – Gegenwart. Selbstverlag Gemeinde Leinach, Leinach 1999, S. 320–322 (Die Reliquienpyramiden der Peterskapelle in Leinach).
- Herbers/Bauer: Der Jakobuskult in Süddeutschland, S. 307, ISBN 3-8233-4007-7online, abgefragt am 26. Februar 2009.
- Vgl. Codex Iuris Canonici can. 1190.
- Die Reliquien in der Kirche: Echtheit und Aufbewahrung (vatican.va)