Kernenergie in Deutschland
Derzeit (Stand Januar 2022) werden in Deutschland an 3 Standorten 3 Reaktorblöcke mit einer installierten Nettogesamtleistung von rund 4 GW betrieben;[1] 33 Reaktorblöcke wurden bereits dauerhaft stillgelegt.[2]
Im Jahr 2018 lag die Bruttostromerzeugung in Deutschland bei 647 TWh, dazu trug Kernenergie mit 11,8 % bei.
Liste der Kernreaktoren in Deutschland
Geschichte
Zwischen 1957 und 2004 wurden in Deutschland etwa 110 kerntechnische Anlagen in Betrieb genommen. Dabei war der erfolgreiche Kampf und auf einer breiten Basis in der Bevölkerung beruhende Widerstand gegen die Errichtung eines Kernkraftwerk Wyhl am Kaiserstuhl zwischen 1975 und 1982 ein grundlegender Impuls für die neuzeitliche Antiatomkraft-, Bürgerinitiativen- und Umweltbewegung in Deutschland, inklusive der Herausbildung und Gründung einer „grünen“ Partei.
Ein „Ausstieg aus der Kernenergie“ wurde hier erstmals im Jahr 2000 in einem „Atomkonsens“ genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den verschiedenen Betreibergesellschaften geregelt.[3] 2002 wurde das deutsche Atomgesetz auf Grundlage dieses Vertrags novelliert.[4]
Am 28. Oktober 2010 beschloss der Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit unter dem Kabinett Merkel II mit einer weiteren Novelle des Atomgesetzes nun eine Laufzeitverlängerung, demnach sollten:
- die Betriebszeiten der vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen um je acht Jahre verlängert und
- die der zehn übrigen Atomkraftwerke um je 14 Jahre verlängert werden.[5]
Diese Laufzeitverlängerung wurde 2011 – nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – revidiert.
Im Atomkonsens wurde ausgehend von einer Regellaufzeit von etwa 32 Jahren bestimmt, welche „Reststrommenge“ ein Atomkraftwerk vor seiner Stilllegung noch produzieren darf. Legte man die Stromproduktion der einzelnen Kraftwerke aus der Vergangenheit zu Grunde, ergäbe sich aus den damals zugeteilten Reststrommengen, dass etwa 2021 das letzte von 19 deutschen Kernkraftwerken stillgelegt werden würde.[6] Da im Rahmen des Atomkonsenses Reststrommengen zwischen Kraftwerken übertragen werden konnten, wurden die Kernkraftwerke Stade (am 14. November 2003) und Obrigheim (am 11. Mai 2005) stillgelegt.
Ab 1979 wurde bei Gorleben ein Salzstock auf seine Eignung als Endlagerstätte für Brennelemente und hochradioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken untersucht. Das Ziel war die Errichtung des Atommülllagers Gorleben. Seit 2000 ist die Erkundung des Salzstockes auf politischen Druck hin unterbrochen. Das auf drei bis zehn Jahre angelegte Moratorium wurde auf der Grundlage der von der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Vereinbarung in Kraft gesetzt (Stand 2010).
Manche Atomkraftgegner kritisierten den Atomkonsens. Sie sehen darin eine Bestandsgarantie für Kernkraftwerke, keinen Ausstieg. Ihre Kritikpunkte lauteten:
- Die vereinbarten Reststrommengen seien generell zu hoch und entsprächen nur durch Rechentricks 32 Betriebsjahren, tatsächlich seien es mehr.
- Der Atomkonsens berücksichtige nur Kernkraftwerke selbst, keine weiteren kerntechnischen Anlagen. Die Urananreicherungsanlage Gronau und die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz wurden nach dem Atomkonsens ausgebaut bzw. in Betrieb genommen.
- In vielen Fällen habe die Regierung die Nutzung der Kernenergie im Ausland, beispielsweise durch Hermes-Bürgschaften, unterstützt.
- Der so genannte „geregelte Ausstieg“ sei mit Zugeständnissen in Sicherheitsfragen erkauft worden. Mit Verschärfungen der Sicherheits- bzw. Steuervorschriften hätte ein schnelles Ende der Kernkraft erzwungen werden können.
Außerdem kritisierten sie, dass die Wiederaufarbeitung von Atommüll nicht schon 2002 verboten wurde, sondern dass das Anliefern von abgebrannten Brennelementen (v. a. zur Wiederaufarbeitungsanlage La Hague) bis Mitte 2005 noch zulässig war.
Vor allem Befürworter der Kernkraft kritisieren den Ausstieg. Teile der Politik fordern seit der Vertragsschließung 2002 den sogenannten „Ausstieg aus dem Ausstieg“. Kernenergie liefere Versorgungssicherheit, verringere den CO2-Ausstoß und nutze den preisgünstigen Primärenergieträger (Uran). Sie wiesen auf steigende Preise für fossile Energieträger (siehe Ölpreis, Kohle, Gaspreis) hin. Der Uranpreis hat sich von 2001 bis 2006 verfünffacht, was die Betriebskosten eines Kernkraftwerks allerdings nur geringfügig erhöht. Kraftwerke mit fossilen Energieträgern haben dagegen einen hohen Brennstoffkostenanteil. Kernkraftbefürworter argumentieren, die deutschen Kernkraftwerke seien „die sichersten der Welt“. Risiken durch den Betrieb der Kernkraftwerke seien kleiner als die Risiken, die bei einem Atomausstieg zunehmen würden. Die Kernkraftwerke der so genannten Konvoi-Baureihe seien zudem für eine Betriebsdauer von rund 65 Jahren ausgelegt. In der Debatte um längere Laufzeiten standen oft die nächsten abzuschaltenden Kernkraftwerke Biblis A und B, Brunsbüttel und Neckarwestheim 1 im Vordergrund.
Die (2005 bis 2009 regierende) große Koalition (CDU/CSU und SPD) konnte sich nicht auf eine einheitliche Position zur Kernenergie einigen. Im Koalitionsvertrag von 2005 wurde das Fortbestehen der 2002 von der rot-grünen Regierung getroffenen Regelung vereinbart.
Im Koalitionsvertrag beschlossen CDU und FDP die „Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke […] zu verlängern“.[7] Dazu fanden am 21. Januar 2010 erstmals nach dem Regierungswechsel 2009 Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern statt.
Eine Vereinbarung über eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke wurde am 6. September 2010 öffentlich vorgestellt. Die Laufzeit von Kernkraftwerken, die vor 1980 gebaut wurden, wurde um acht Jahre verlängert. Neuere Reaktoren durften vierzehn Jahre länger laufen. Im Gegenzug verpflichten sich die Energiekonzerne zu einer jährlichen Zahlung von je 300 Millionen Euro in den Jahren 2011 und 2012 und von je 200 Millionen Euro bis 2016. Geplant war, mit diesen Mittel den Energie- und Klimafonds zu finanzieren. Zudem führte die Bundesregierung (wie am 6. September avisiert) für sechs Jahre – vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 – eine Brennelementesteuer in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro ein.[8][9][10] Nach dem am 14. März 2011 bekanntgegebenen Laufzeit-Moratorium stellten die Betreiber ihre Zahlungen an den Energie- und Klimafonds ein.[11]
Atomausstieg
Nach dem Tōhoku-Erdbeben 2011 am 11. März 2011 in Japan und den dadurch verursachten Kernschmelzen beschloss die Bundesregierung zunächst ein Atom-Moratorium und bald darauf einen Atomausstieg. Nach derzeit geltendem Recht (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Atomgesetz) müssen die letzten Kernkraftwerke (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschaltet werden. Da in Deutschland keine neuen Kernkraftwerke geplant sind[12], wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt der Atomausstieg abgeschlossen.
Weblinks
Literatur
- Bernhard Ludewig: Der nukleare Traum. Die Geschichte der deutschen Atomkraft. Berlin 2020, ISBN 978-3-86922-088-8.
Einzelnachweise
- Nuclear Power in Germany. World Nuclear Association (WNA), abgerufen am 1. Januar 2022 (englisch).
- Germany. IAEA - Power Reactor Information System (PRIS), abgerufen am 1. Januar 2022 (englisch).
- Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000. (PDF) bmwi.de, archiviert vom Original am 15. September 2011; abgerufen am 28. Oktober 2016 (ca. 1,31 MB).
- Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (Memento vom 20. Oktober 2016 im Internet Archive) (PDF; 707 kB)
- bundestag.de Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt. Dort Links zu den beiden Änderungen des Atomgesetzes (17/3051, 17/3052), die Errichtung eines Energie- und Klimafonds (17/3053) sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054)
- Atomkraftwerke in Deutschland, erzeugte Strommenge, Reststrommengen, rechnerisches Endjahr. auf: agenda21-treffpunkt.de
- Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. – Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. (Memento vom 22. November 2009 im Internet Archive) (PDF; 643 kB)
- Atomausstieg nicht vor 2040. auf: orf.at
- AKW sollen zwölf Jahre länger laufen. auf: Zeit online. 6. September 2010.
- Förderfondsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Kernkraftwerksbetreibergesellschaften und deren Konzernobergesellschaften in Deutschland. 27. September 2010, abgerufen am 3. Januar 2020 (finaler Entwurf des Vertrags).
- Stromkonzerne stellen Zahlung an Ökofonds ein. 9. April 2011, abgerufen am 3. Januar 2020.
- Kernkraftwerke: Neue Reaktoren werden weltweit geplant – und gebaut. (handelsblatt.com [abgerufen am 29. Dezember 2017]).