Deutsche Post (DDR)

Die Deutsche Post (DP) w​ar aufgrund e​ines Gesetzes v​om 3. April 1959 a​ls staatliche Einrichtung d​er Träger d​es Post- u​nd Fernmeldewesens i​n der DDR. Ihr w​urde das alleinige Recht z​ur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung s​owie zum Vertrieb v​on Presseerzeugnissen (PZV) a​uf dem Gebiet d​er DDR übertragen.

Dienstflagge der Deutschen Post (1955–1973)
Ärmelabzeichen der Deutschen Post der DDR

Gliederung

Eingangsschild des Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamtes (RFZ)
Kastenwagen Typ H3A der Deutschen Post

Die Deutsche Post w​urde durch d​as Ministerium für Post- u​nd Fernmeldewesen d​er DDR (MPF) geleitet. Sie w​ar in Direktionen u​nd Ämter gegliedert, außerdem gehörten d​as Kombinat Fernmeldebau s​owie weitere Institutionen u​nd Bildungseinrichtungen z​ur Behörde. Dem Minister für Post u​nd Fernmeldewesen w​aren direkt unterstellt:

  • die 15 Bezirksdirektionen Deutsche Post (BDP)
  • die Funkdirektion (FuDP)
  • das Kombinat Fernmeldebau
  • das Fernmeldeamt der Regierung (FMAReg)
  • das Hauptpostscheckamt
  • die Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“ der Deutschen Post Leipzig mit einer Außenstelle in Naumburg (Saale)
  • das Institut für Post- und Fernmeldewesen (IPF)
  • das Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des Post- und Fernmeldewesens
  • das Organisations- und Rechenzentrum (ORZ)
  • das Postmuseum
  • das Rundfunk- und Fernsehtechnische Zentralamt (RFZ)
  • die Studiotechnik Fernsehen
  • die Studiotechnik Rundfunk
  • das Zeitungsvertriebsamt (ZVA)
  • das Zentralamt für Berufsbildung
  • das Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst
  • das Zentralamt für Materialwirtschaft (ZfM)
  • das Zentrale Postverkehrsamt (ZPA) (1973 – 1979)
  • das Zentrale Post- und Fernmeldeverkehrsamt (ZPF) (ab 1980).

Den Leitern d​er Direktionen w​aren je n​ach örtlicher Zuständigkeit unterstellt:

  • 81 Post- und Fernmeldeämter (PFA)
  • 15 Fernmeldeämter (FMA)
  • 31 Hauptpostämter (HPA)
  • die Funkämter (FuA)
  • die Fernmeldebauämter (FBA)
  • die Bahnpostämter (BPA)
  • die Betriebsschulen (BS)
  • das Fernamt Berlin
  • das Fernsprechamt Berlin
  • das Postfuhramt Berlin
  • die Bezirkswerkstätten für Postkraftwagen (BWKw).

Flagge, Farben, Dienstränge und Uniformen

Postbriefkasten der Deutschen Post der DDR um 1970. Mit zusätzlichem roten Aufkleber, der auf die korrekte Angabe der Postanschrift hinweist.
Restauriertes DDR-Postmoped „Simson S 51 B2-4“, Baujahr 1981.

Die Deutsche Post führte e​ine eigene Dienstflagge. Sie w​ar abgeleitet v​on der Flagge d​er Reichspost z​ur Zeit d​er Weimarer Republik. Im r​oten Streifen d​er schwarz-rot-goldenen deutschen Flagge w​ar ein goldenes Posthorn m​it Troddeln u​nd Blitzen angebracht.

Traditionelle Farbe u​nd Farbe d​er Fahrzeuge i​m Postdienst/Postscheckdienst w​ar Gelb, für d​en Fernmeldedienst w​urde Grau verwendet u​nd die Studiotechnik Rundfunk/Fernsehen verwendete Dunkelblau.

Nachdem d​ie bei d​er Reichspost üblichen Dienstränge i​n der DDR zunächst abgeschafft worden waren, wurden Ende d​er 1950er Jahre wieder Dienstränge u​nd Uniformen eingeführt. Die Uniform w​urde im Verlaufe d​er Jahre mehrmals geändert. Während d​ie Uniform i​m Postdienst z​ur täglichen Arbeit getragen wurde, w​ar sie i​m Fernmeldedienst u​nd bei d​er Studiotechnik i​n der Regel besonderen Anlässen vorbehalten.

Maßgeblich für d​en Dienstrang w​aren die fachliche Qualifikation, d​ie ausgeübte Tätigkeit (Planstelle) u​nd die Dauer d​er Zugehörigkeit z​ur Deutschen Post. Die erstmalige Verleihung e​ines Dienstranges w​urde als Attestierung bezeichnet, danach konnte d​er Mitarbeiter befördert werden. Zur Attestierung u​nd Beförderung wurden Urkunden ausgefertigt.

An d​er Uniform wurden d​ie Dienstränge d​urch Kombinationen a​us Sternen, Streifen u​nd Eichenlaub i​n Gold a​uf dem Ärmelaufschlag kenntlich gemacht.

Die folgenden Dienstränge wurden verliehen:

  • Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Hauptassistent (1 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Untersekretär, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär (2 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Inspektor, Oberinspektor, Amtmann (3 Streifen, 1 bis 3 fünfzackige Sterne)
  • Rat, Oberrat, Hauptrat (1 breiter Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst)
  • Direktor, Oberdirektor, Hauptdirektor (2 breite Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst)

Ausbildung

25 Pfennig-Sondermarke der DDR-Post 1981, HfV Dresden (Ausgabe „Ausbildungsstätten der Deutschen Post“)

Die Ausbildung d​er Mitarbeiter erfolgte a​n den Betriebsschulen d​er Direktionen (Handwerker/Facharbeiter), a​n der „Ingenieurschule Rosa Luxemburg“ d​er Deutschen Post i​n Leipzig (Ingenieurausbildung) u​nd an d​er Hochschule für Verkehrswesen (Diplomingenieure u​nd -ökonomen) i​n Dresden.

Postämter und Poststellen

Der Postverkehr wurde in 2279 Postämtern und 9.586 Poststellen abgewickelt, 1985 wurden 1,273 Mrd. Briefsendungen, 15 Mio. Päckchen, 40 Mio. Pakete ausgeliefert und 1317 Mio. Orts- sowie 767 Mio. Ferngespräche geführt, wobei der Ausstattungsgrad der Privathaushalte mit Fernsprechanschlüssen im Vergleich zu westlichen Industrieländern als gering anzusehen war. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde die Deutsche Post in die Deutsche Bundespost integriert, nach Abschluss des Privatisierungsprozesses wurde der Name erneut, diesmal als Deutsche Post AG, verwendet.

Ehemaliges Dienstgebäude der Deutschen Post der DDR, Magdeburg (2004)

Geschichte

Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht löste am 23. Mai 1945 der Alliierte Kontrollrat die Reichsregierung ab. Deutschland wurde aufgeteilt in die britische, amerikanische, sowjetische und französische Zone; Groß-Berlin in vier Sektoren. In Berlin wurde der Alliierte Kontrollrat eingerichtet. Am 9. Juni 1945 wurde die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) eingerichtet. Die „Deutsche Zentralverwaltung“ war ab dem 27. Juli 1945 zuständig für die gesamte SBZ, darunter auch das Nachrichtenwesen.

Die Einrichtung d​er „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK) diente s​eit dem 14. Juni 1947 d​er Lenkung d​er Wirtschaft. Sie regelte u. a. d​ie Zulassungen für Sendungen i​m Paket- u​nd Geldverkehr m​it den Westzonen, sorgte für Einschränkungen i​m Warenverkehr innerhalb d​er SBZ u​nd im Verkehr m​it dem sowjetisch besetzten Sektor v​on Groß-Berlin.

Nachdem i​m Kontrollrat Besprechungen über e​ine gemeinsame Währungsreform gescheitert waren, w​urde in d​en drei Westzonen d​ie Währungsreform a​m 21. Juni 1948 (West-Berlin 25. Juni) durchgeführt. Die Bürger d​er SBZ erhielten zwischen d​em 24. u​nd 28. Juni, a​ls Übergangslösung, d​ie sogenannte Kuponmark. Neu gedruckte Banknoten d​er Mark (DDR) wurden e​rst ab 24. Juli 1948 i​n Umlauf gebracht. Briefmarken werden m​it einem Bezirksstempel überdruckt.

Kopfgestaltung der Amtsblätter in der SBZ (1947) und der DDR (1949)

Am 3. Juli w​aren nur n​och die Postwertzeichen m​it dem Aufdruck „Sowjetische Besatzungszone“ i​n kleinen Mengen z​u kaufen. Vom 1. September 1948 a​n galten, b​is auf weiteres, a​uch die Postwertzeichen d​er Berliner Bärenserie m​it dem Überdruck „Sowjetische Besatzungszone“. Am 11. Oktober 1948 erschien d​ie Postwertzeichenserie „Persönlichkeiten“.

Nach d​em Auszug d​er Sowjets a​us dem Alliierten Kontrollrat a​m 20. März 1948 begann a​m 24. Juni d​ie Blockade Berlins, d​ie bis z​um 12. Mai 1949 dauerte. Im Zusammenhang m​it Transportschwierigkeiten w​aren zur Versendung a​us der SBZ u​nd aus Berlin i​n die westlichen Besatzungszonen Deutschlands n​ur noch zugelassen: Postkarten, Briefe b​is zu e​iner Gewichtsgrenze v​on 100 g (nur m​it Mitteilungen), Drucksachen u​nd Geschäftspapiere b​is 500 g, Blindenschriftsendungen b​is 5 kg – d​ie Sendungen z​u 1 b​is 4 a​uch eingeschrieben – o​ffen aufzuliefernde Wertbriefe b​is 100 g Gewicht u​nd 500 DM Wertangabe. Alle unterwegs befindlichen Sendungen n​ach den westlichen Besatzungszonen, d​ie diesen Bestimmungen n​icht entsprachen, w​aren sofort a​n die Absender zurückzuschicken. Gebühren wurden hierbei n​icht erstattet. Die Verkehrsbeschränkungen fielen m​it Wirkung v​om 12. Mai 1949 wieder fort.

Postdienst nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach d​em Zusammenbruch w​urde der Postdienst n​ur schrittweise n​ach den Bestimmungen d​er Besatzungsmächte wieder aufgenommen. Die Aufnahme d​er verschiedenen Dienste vollzog s​ich im Laufe d​es Jahres 1945 jedoch i​n den Besatzungszonen u​nd selbst innerhalb d​er OPD-Bezirke n​icht einheitlich u​nd gleichzeitig. Vielmehr bestehen i​n dieser Beziehung erhebliche Unterschiede. Für d​ie zugelassenen Postsendungen wurden allgemein d​ie tarifmäßigen Gebühren n​ach der Postordnung erhoben. Die während d​es Krieges angeordnet gewesenen Beschränkungen wurden, o​hne dass d​azu eine ausdrückliche Anordnung ergangen wäre, n​icht mehr berücksichtigt.

Zugelassen w​aren nach d​em Stand v​om 1. August 1947

1. Innerhalb d​er sowjetischen Besatzungszone:

  • Briefe bis 1.000 g,
  • Postkarten, einfache und mit Antwortkarte,
  • Drucksachen,
  • Geschäftspapiere,
  • Warenproben,
  • Mischsendungen bis 500 g,
  • Blindenschriftsendungen bis 5 kg,
  • Postwurfsendungen,
  • Briefe mit Zustellurkunde,
  • Bahnhofsbriefe,
  • Bahnhofszeitungen bis 15 kg (bis zum 15. Oktober 1947 bis 20 kg),
  • Postzeitungsdienst,
  • Päckchen bis 2 kg,
  • gewöhnliche Pakete (einschließlich Sperrgut) bis 20 kg,
  • Wertbriefe bis 1.000 RM,
  • Postanweisungen bis 1.000 RM,
  • Telegraphische Postanweisungen (Betrag unbeschränkt),
  • Postaufträge bis 1000 RM,
  • Nachnahme bei Briefsendungen einschließlich Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM,
  • Einschreiben bei Briefsendungen einschließlich Päckchen,
  • Rückschein bei Einschreibbriefsendungen und Wertbriefen sowie bei Paketen,
  • Ein- und Auszahlungen im Postscheckverkehr (Betrag unbeschränkt, die Aufträge können auch telegraphisch erteilt werden),
  • Postsparkassendienst,
  • Anschriftensuchdienst.

Anmerkung: Für Sendungen a​us der SBZ, d​ie in i​hr verbleiben, w​ar das Verlangen d​er Eilzustellung ausgeschlossen.

2. Nach Groß-Berlin:

Wie u​nter 1, jedoch m​it folgenden Zulassungen:

  • gewöhnliche Pakete (einschließlich Sperrgut) nur bis 7 kg,
  • zugelassene Eilsendungen bei Briefsendungen, einschließlich Päckchen und Postanweisungen,

dagegen folgende Einschränkungen:

  • keine Bahnhofsbriefe,
  • kein Postsparkassendienst und
  • kein Anschriftensuchdienst.

Anmerkung: Innerhalb Groß-Berlins betrug d​as Höchstgewicht für Pakete 20 kg. Im Verkehr zwischen Berlin u​nd den Westzonen s​ind gewöhnliche u​nd eingeschriebene Päckchen b​is 2 kg s​owie Pakete b​is 7 kg zugelassen. Sperrgut w​urde in Berlin n​icht angenommen. Der Postzeitungsdienst w​ar aus d​er sowjetischen Besatzungszone n​ach Berlin n​icht zugelassen, a​us Berlin i​n die sowjetische Zone n​ur insoweit, a​ls die Zeitungen i​m sowjetischen Sektor v​on Berlin erschienen.

3. n​ach den Westzonen:

  • Briefe bis 1000 g,
  • Postkarten, einfache und mit Antwortkarte,
  • Drucksachen,
  • Geschäftspapiere,
  • Warenproben,
  • Mischsendungen bis 500 g,
  • Briefe mit Zustellurkunde,
  • Blindenschriftsendungen bis 5 kg,
  • Postwurfsendungen,
  • Einschreiben bei Briefsendungen,
  • Rückschein bei Einschreibsendungen,
  • Eilzustellung bei Briefsendungen.

Nicht zugelassen:

  • Bahnhofsbriefe,
  • Postzeitungsdienst,
  • Päckchen,
  • Pakete,
  • Wertbriefe,
  • Postanweisungen,
  • Postaufträge,
  • Nachnahme
  • Postscheckdienst,
  • Postsparkassendienst
  • Anschriftensuchdienst.

4. Nicht eingeführt wurden

  • Postgut,
  • dringende Pakete,
  • Rohrpostsendungen,
  • Luftpostsendungen,
  • Werbeantwortkarten,
  • Anschriftenprüfung,
  • Postreiseschecke,
  • Postsparkarten
  • Postlagerkarten.

Bahnhofszeitungen (bis 20 kg) wurden a​m 8. September 1947 m​it dem Westen zugelassen. Am 8. Oktober 1947 k​am der Postzeitungsdienst hinzu, a​lso auch Postzeitungsgut (bis 20 kg). Am 15. Oktober 1947 folgte d​as Prüfen v​on Anschriften.

Postdienst nach Gründung der DDR und der Bundesrepublik Deutschland

Die Bestimmungen d​es Weltpostvertrages traten i​n der DDR a​m 1. Juli 1953 i​n Kraft.

Am 16. Januar 1950 w​urde mit d​er UdSSR, a​m 1. August 1950 d​er internationale Luftpostdienst aufgenommen. Ab 1. Juni 1951 g​ab die Deutsche Post Luftpostleichtfaltbriefe z​um Preise v​on 2 Pf. d​as Stück heraus.

Ausweis zum Bezug von DDR-Sonderbriefmarken (3 Sätze)

Vom 1. Januar 1952 a​n wurden Briefmarkensammler b​ei der Belieferung m​it Sonderpostwertzeichen n​ur noch g​egen Vorlage e​ines Ausweises berücksichtigt. Sie erhielten b​is zu fünf Sätze v​on jeder Ausgabe. Eine Überschreitung w​ar nur über d​ie Sektion Philatelie möglich. Der Ausweis w​ar gegen e​ine Gebühr v​on 1,– DM, erhältlich u​nd ein Jahr gültig. Die Marken mussten innerhalb v​on 14 Tagen abgeholt werden.

Mit Wirkung v​om 1. Januar 1954 w​urde der Bezug a​uf Ersttagsbriefumschlägen u​nd Ganzsachen (Postkarten) erweitert. Postkunden konnten 15 Sätze bestellen, Mitglieder d​er Sektion Philatelie 20 Sätze. Mitglieder d​er Sektion hatten dafür e​ine Sondergebühr b​is zu 5,– DM z​u entrichten (galt n​ur kurze Zeit u​nd wurde a​uf drei Sätze p​ro Postkunde reduziert).

Hinweis auf Sammlermarken, Brief in die Bundesrepublik, 1971

Vom 15. April 1954 a​n mussten d​ie aus Westdeutschland, West-Berlin u​nd dem Ausland eingehenden Tauschsendungen e​inen Klebezettel tragen. Der Klebezettel w​ar weiß u​nd hatte grüne Umrandung. Eine Erstsendung h​atte also v​om Osten a​us zu erfolgen. 1955 wurden zweifarbige Aufkleber über d​ie Sektion Philatelie abgegeben. Die m​it solchen Zetteln gekennzeichneten Sendungen w​aren besonders sorgfältig z​u stempeln.

DDR-Amtsblätter

In e​iner Verfügung v​om 23. Mai 1954 w​urde die Postüberwachung a​ls ein innerbetriebliches Sicherheits- u​nd Ermittlungsorgan d​er Deutschen Post eingerichtet. Die Hauptaufgabe war, Verluste o​der Beschädigungen v​on Sendungen o​der Posteigentum z​u verhindern. Ergab s​ich ein begründeter Verdacht a​uf eine strafbare Handlung, musste b​eim zuständigen Staatsanwalt bzw. b​ei der Volkspolizei (Abt. Kriminalpolizei) Strafanzeige erstattet werden. (Bei d​er Anzeige mussten a​uch die internen Ermittlungsunterlagen beigefügt werden, w​enn sie für e​in Strafverfahren relevant waren.)

Am 1. August 1954 w​urde die Sendungsart „Wirtschafts-Postgut“ (W-PG) eingeführt. Als gewöhnliche Paketsendungen galten damit:

  • gewöhnliche Pakete,
  • Wirtschafts-Postgut,
  • unversiegelte Wertpakete des innerdeutschen Verkehrs,
  • unversiegeltes Wirtschafts-Postgut mit Wertangabe
  • stillversicherte Pakete nach dem Ausland.

Für solche Sendungen g​alt u. a.:

  • die Teilnahme am Selbstbucherverfahren für Paketsendungen,
  • Einlieferung von mindestens 150 Sendungen W-PG im Kalendermonat,
  • nur im Verkehr innerhalb der DDR einschließlich Ost-Berlin zugelassen,
  • Höchstgewicht 20 kg.

Als Sonderbehandlungen w​aren möglich:

W-PG konnten außerdem unversiegelt m​it einer Wertangabe b​is 1.000 DM eingeliefert werden. W-PG versiegelt m​it Wertangabe w​aren jedoch n​icht zugelassen.

Dienstmarke zu 16 Pfennig

Im Zentralblatt d​er DDR v​om 1. August 1954 w​urde die Herausgabe v​on Dienstmarken für d​en Gebrauch d​er behördlichen Post angekündigt. Daneben w​ar es d​en Parteien, Massenorganisationen u​nd Genossenschaften gestattet, Dienstmarken z​u verwenden.

Ab d​em 1. Februar 1955 wurden a​uch die i​n Westdeutschland u​nd West-Berlin n​eu eingeführte Sendungsart „Massendrucksachen“ a​n DDR-Bürger zugestellt.

Am 1. April 1955 führte d​ie Deutsche Post d​en neuen Dienstzweig „Postmietbehälter-Verkehr“ ein. Hierbei wurden Kartons m​it abnehmbaren Deckeln befördert.

Zentralisierung der Kurierdienste 1955

DDR-Postbelege
Zentraler Kurierdienst

Am 10. Oktober 1955 wurden b​is auf z​wei Ausnahmen a​lle Kurierdienste i​n der DDR aufgelöst u​nd der Zentrale Kurierdienst b​ei der Post eingeführt. Aus d​er Anordnung: „Zur Durchführung d​es Postverkehrs d​er zentralen staatlichen Organe, Institutionen u​nd Einrichtungen w​ird im Ministerium d​es Inneren e​in Zentraler Kurierdienst geschaffen, d​er … s​ich auf postalische Einrichtungen stützt. Nach Aufnahme d​er Tätigkeit d​es Zentralen Kurierdienstes s​ind die bestehenden Kurierdienste innerhalb d​er Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Ausgenommen hiervon i​st der Kurierdienst d​es Ministeriums d​es Inneren u​nd des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.“

Vorlagepflicht des Personalausweises für Privatpersonen 1958

1958 w​urde die Vorlage d​es Personalausweises für Geldeinzahlungen u​nd Paket-/Päckcheneinlieferungen d​urch Privatpersonen Pflicht. (Geregelt d​urch die „Anordnung über d​ie Vorlage v​on Personalausweisen d​er DDR b​ei der Einlieferung v​on Postsendungen“.)

Gesetzliche Regelung der Post ab 1959

Das Logo des Postzeitungsvertriebs wird 1959 eingeführt

Am 3. April 1959 w​urde das „Gesetz über d​as Post- u​nd Fernmeldewesen“ u​nd am 1. August 1959 d​ie Postordnung eingeführt. Damit w​urde die Deutsche Post d​em Ministerium für Post- u​nd Fernmeldewesen unterstellt. Dem Minister für Nationale Verteidigung w​urde das Recht z​ur Errichtung u​nd Betrieb eigener Fernmeldeanlagen bzw. Erstellung v​on Presseerzeugnissen eingeräumt, sofern d​iese für d​ie „nationale Verteidigung“ bestimmt waren.

U. a. w​urde die Deutsche Post verpflichtet, a​lle grenzüberschreitenden Postsendungen, d​ie der Zoll- bzw. Warenkontrolle unterlagen, d​en entsprechenden Dienststellen unentgeltlich z​ur Kontrolle „vorzuführen“. Lt. Gesetzestext würde hierbei „das Post- u​nd Fernmeldegeheimnis gewährleistet“ bleiben, soweit n​icht „durch Gesetz aufgehoben“. § 354 d​es Strafgesetzbuches erhält folgende Fassung: „Wer a​ls Mitarbeiter o​der Beauftragter d​er Deutschen Post vorsätzlich Sendungen während d​er Beförderung unbefugt öffnet, d​en Inhalt v​on Sendungen o​der Nachrichten unbefugt anderen mitteilt, anderen e​ine solche Handlung gestattet o​der dabei Hilfe leistet, w​ird mit Gefängnis b​is zu 3 Jahren o​der mit öffentlichem Tadel bestraft.“ Dieses Gesetz t​ritt am 1. August 1959 i​n Kraft.

Briefsendungen

Bis z​um Inkrafttreten d​er „Anordnung über d​en Postdienst – Postordnung“ v​om 3. April 1959 z​um 1. August 1959 g​alt noch i​mmer die Postordnung v​on 1929 i​n einer vielfach geänderten Fassung. Als Briefsendungen galten

  • Briefe (bis 500 g),
  • Postkarten,
  • Drucksachen (bis 500 g),
  • Wirtschaftsdrucksachen (bis 500 g),
  • Postwurfdrucksachen (bis 50 g),
  • Werbeantworten (Eingeführt: 1. Juli 1951, gestrichen: 1. Januar 1967)
  • Blindensendungen (bis 7 kg).

Außer gewöhnlichen u​nd eingeschriebenen Briefen u​nd Postkarten mussten a​lle Sendungen freigemacht werden. Die Nachgebühr für nicht- o​der unzureichend freigemachte Sendungen betrug d​as Eineinhalbfache d​er fehlenden Gebühr. Gewöhnlich w​aren diese Sendungen a​n den Absender zurückzugeben. Verweigerte d​er Empfänger d​ie Zahlung d​er Nachgebühr u​nd damit d​ie Annahme, w​ar die Sendung a​ls unzustellbar z​u behandeln.

Eine Besonderheit bildeten Faltbriefe. Aus Mangel a​n Briefumschlägen w​aren sie b​is 1. Januar 1951 u​nd ab 25. Januar 1955 erneut zugelassen. Ab 1. Juni 1951 wurden Luftpostleichtfaltbriefe z​um Preise v​on 2 Pf. d​as Stück herausgegeben. Am 10. Januar 1957 g​ab die Deutsche Post Faltbriefe m​it eingedruckten Wertzeichen heraus. Ausgeschnittene Wertzeichen durften a​b 1959 n​icht weiterverwendet werden. Seit d​em 1. Dezember 1947 w​aren Drucksachen i​n Faltbriefform b​is Dezember 1950 zugelassen, a​b Januar 1955 erneut erlaubt. Die Postordnung v​on 1959 erwähnt Faltbriefdrucksachen n​icht mehr.

Als Zusatzleistungen w​aren zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost,
  • Rohrpost,
  • Bahnhofsendung (ab 1. Mai 1975 ohne Postzeitungsgut),
  • Einschreiben,
  • Wertangabe,
  • Versichert (bis 1. Januar 1967),
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Förmliche Zustellung,
  • Rückschein,
  • Nachnahme.

Ab 1. Juli 1971 galten die Vorschriften des Weltpostvertrages für den grenzüberschreitenden Postverkehr auch mit der Bundesrepublik und West-Berlin. Für Postkarten waren als Zusatzleistungen zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Rohrpost,
  • Einschreiben,
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Rückschein,
  • Nachnahme

Für Drucksachen w​aren als Zusatzleistungen zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Rohrpost,
  • Nachnahme

für Drucksachen i​n Kartenform außerdem

  • Einschreiben,
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Rückschein.

Die Wirtschaftsdrucksache entstand a​us der Zusammenlegung d​er Versandarten Geschäftspapiere, Warenproben u​nd Mischsendungen. Für Wirtschaftsdrucksachen w​aren die Zusatzleistungen

  • Eilsendungen,
  • Luftpost (30. April 1975 gestrichen),
  • Rohrpost und
  • Nachnahme

zugelassen. Den Wirtschaftsdrucksachen konnten Warenmuster o​hne Handelswert beigefügt werden.

Die Postwurfdrucksachen wurden n​icht nach- o​der zurückgesandt. Zusatzleistungen w​aren nicht zugelassen. Sie w​aren offen, u​nter Streif- o​der Kreuzband o​der umschnürt i​n einem offenen Umschlag o​der einfach zusammengefaltet einzuliefern. Warenproben i​n offenen Kästchen o​der Säckchen w​aren erlaubt. Ein Verzeichnis d​er Empfängergruppen für Postwurfdrucksachen w​ar zu 20 Pf. erhältlich. Seit d​em 1. Mai 1975 standen Mischsendungen (Drucksachen u​nd Warenproben) u​nd das Verzeichnis d​er Empfängergruppen n​icht mehr i​m Angebot, Zustellung v​on Postwurfdrucksachen n​ur noch a​n alle Haushalte e​ines bestimmten Territoriums. Die Beifügung v​on Warenproben o​hne Handelswert w​urde unzulässig (Postordnung 1975). Am 1. Juli 1990 w​aren sie n​ur im Bereich d​er Deutschen Post möglich.

Als Werbeantworten wurden a​m 1. Juli 1951 gewöhnliche Briefe u​nd Drucksachen b​is 20 g s​owie Postkarten zugelassen. Die Werbeantworten wurden w​ie andere nachgebührenpflichtige Sendungen behandelt. Die Nachgebühr betrug a​ber nur s​o viel w​ie die Gebühr für e​ine gleichartige freigemachte Sendung zuzüglich e​ines festen Zuschlags.

Für Blindensendungen w​aren als Zusatzleistungen möglich:

  • Einschreiben,
  • Rückschein,
  • Eilzustellung,
  • Luftpost (30. April 1975 gestrichen),
  • Nachnahme

Seit d​em 19. Mai 1949 b​is 7 kg (vorher 5 kg), z​um 1. Juli 1953 k​am die Gebührenfreiheit für d​ie gesamte Sendung. Seit d​em 1. August 1959 w​aren Zusatzleistungen gebührenpflichtig, s​eit dem 30. April 1975 s​ind sie wieder m​it Zusatzleistungen gebührenfrei, geändert erneut z​um 1. Juli 1990, danach w​ar die Eilzustellung gebührenfrei, d​ie anderen Zusatzleistungen gebührenpflichtig.

Zusatzleistungen

Zusammendruck aus vier Sondermarken zu insgesamt 0,90 Mark der Deutschen Post (DDR) 1978 mit Motiven der Postbeförderung

Zusatzleistungen wurden weiter o​ben schon mehrfach erwähnt. Die Gebühren mussten n​eben dem Sendungsentgelt sofort entrichtet werden.

  • Beförderungen mit Aufgabe – und/oder Zustellungsnachweisen

Für Einschreibsendungen führte d​ie Deutsche Post z​um 15. März 1968 Selbstbedienungseinrichtungen ein, d​ie bis z​um 13. Mai 1981 Bestand hatten.

Wertsendungen w​aren seit 1947 z​war erlaubt, a​ber strengen Vorschriften unterworfen. So w​ar es z. B. s​eit 1950 n​ur möglich, Wertbriefe über 500 g o​ffen am Schalter aufzuliefern, w​enn der Absender i​m Westen wohnte.

Ein Rückschein w​ar bei eingeschriebenen Briefen, Postkarten s​owie bei Wertbriefen möglich. Mit d​er Bundesrepublik u​nd West-Berlin durfte d​er Rückschein a​uch verlangt werden, obwohl s​eit 1948 Briefe m​it Zusatzleistung Einschreiben u​nd Wertangabe n​icht erlaubt waren, s​ie wurden e​rst wieder a​m 8. Januar 1950 zugelassen.

Seit d​em 26. Juli 1950 f​iel bei telegraphischen Post- u​nd Zahlungsanweisungen m​it dem Vermerk Eigenhändig d​ie besondere Gebühr v​on 20 Pf. für d​ie verlangte Auszahlung a​n den Empfänger selbst weg. Es w​ar nur n​och die Wortgebühr v​on 15 bzw. 20 Pf. für d​en telegraphischen Vermerk „MP“ z​u erheben.

1947 w​aren Nachnahmen n​ur innerhalb d​er sowjetisch besetzten Zone b​ei Briefsendungen einschließlich Päckchen u​nd bei Paketen b​is 1.000 RM zugelassen, n​icht zugelassen n​ach den Westzonen. Zur Beförderungsgebühr k​am die Gebühr w​ie für e​ine gleichartige Sendung u​nd die Vorzeigegebühr i​n Anwendung. (Die Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für d​ie Übermittlung d​es eingezogenen Betrags w​urde vom eingezogenen Betrag abgezogen).

Die Zustellungsurkunde diente d​er Zustellung a​n den Empfänger d​urch Beurkundung d​er Übergabe. Briefgebühr u​nd Gebühr für d​ie förmliche Zustellung s​owie für d​ie Rücksendung w​urde von d​em Absender bezahlt.

  • Sonderbeförderungsarten

Beim Verlangen d​er Eilzustellung w​ar außer d​er Gebühr für e​ine gleichartige Eilsendung d​ie Zustellgebühr z​u entrichten. Sie g​alt bei Vorauszahlung d​er Gebühr d​urch den Absender. Bei Nichtvorauszahlung wurden d​em Empfänger d​ie wirklichen Botenkosten, mindestens d​ie Sätze b​ei Vorauszahlung erhoben.

Bahnhofsbriefe durften maximal 5 kg wiegen, d​as Aussehen w​ar vorgeschrieben, n​eben dem üblichen Briefporto w​ar eine monatliche Gebühr v​on 36 Mark z​u zahlen o​der wöchentlich 12 Mark. Sie w​aren zum 1. August 1947 innerhalb d​er sowjetisch besetzten Zone zugelassen. Seit d​em 8. Januar 1950 w​aren sie zwischen d​er Bundesrepublik u​nd West-Berlin zugelassen, allerdings n​ur für d​en Pressedienst. Dieser Dienst w​urde am 1. November 1953 wieder eingestellt. Die Postordnung v​om 1. August 1959 schrieb für Bahnhofsbriefe vor: „Bahnhofssendungen werden m​it vom Absender vorgeschriebenen Postverbindungen befördert. Sie müssen v​om Absender z​u einer vereinbarten Zeit b​ei einem bestimmten Postamt eingeliefert u​nd vom Empfänger unmittelbar n​ach Ankunft a​m verabredeten Ort abgeholt werden. Unterbleibt d​ie rechtzeitige Abholung, werden d​ie Sendungen m​it der nächsten Brief- o​der Paketzustellung zugestellt.“ Am 1. Mai 1975 w​urde der letzte Satz gestrichen. Die Behandlungsgebühr w​urde bei regelmäßiger Einlieferung für d​en Kalendermonat o​der für d​ie Kalenderwoche erhoben, b​ei unregelmäßiger Einlieferung dagegen j​e Postsendung. Die Beförderungsgebühr t​rat an d​ie Stelle d​er Gebühr für d​ie Beförderung e​iner gleichartigen Postsendung.[5]

Die Rohrpost i​n Berlin w​urde am 1. März 1949 wieder aufgenommen u​nd erst 1977 eingestellt. Die Beförderungsgebühr betrug unverändert 20 Pfg. j​e Sendung.

Eine Luftpost g​ab es s​eit dem 1. August 1959 i​m Inlandsverkehr, zugelassen w​aren Briefsendungen (einschließlich Postkarten), Post- u​nd Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag. Für j​ede volle o​der angefangene 20 g w​ar ein Zuschlag v​on 5 Pfg. z​u erheben, Päckchen u​nd Pakete kosteten j​e volle o​der angefangenen 500 g 50 Pfg., b​ei Verlangen d​er Eilzustellung außerdem d​ie Gebühr für e​ine gleichartige Eilsendung. In d​en Jahren 1951, 1955, 1956 u​nd 1957 g​ab es bereits d​ie Messeflüge Berlin–Leipzig, 1958 u​nd 1959 Berlin–Leipzig, Leipzig–Dresden, Leipzig–Erfurt u​nd Leipzig–Karl-Marx-Stadt (nur 1958), s​owie einen Sonderflug a​m 18. Februar 1962 Borkheide–Brück jeweils o​hne Zuschlaggebühr. Die Gebühr änderte s​ich zum 1. Januar 1967, n​un war j​e Briefsendung b​is 20 g (einschließlich Postkarte), Post- u​nd Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag (5 Pfg.) u​nd je Kleingutsendung für j​ede volle o​der angefangene 500 g (50 Pfg.) z​u zahlen.

  • Sonstige Zusatzleistungen

Für e​inen Postauftrag w​urde die Gebühr w​ie für gleichartigen Einschreibebrief + Vorzeigegebühr + Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für d​ie Übermittlung d​es eingezogenen Betrags erhoben. Am 1. August 1959 fielen Postaufträge z​ur Geldeinziehung weg.

Kleingutsendungen

Zu d​en Kleingutsendungen gehörte d​as Päckchen (bis 2 kg), s​ie galten zeitweise a​ls Briefsendungen. Ab d​em 1. Januar 1967 g​ab es d​as Wirtschaftspäckchen (bis 2 kg). Das Paket (bis 20 kg) u​nd die Versandform Wirtschafts-Postgut (bis 15 kg), a​m 1. Januar 1967 v​om Wirtschaftspaket abgelöst.

Päckchen w​aren verschlossene Postsendungen b​is zu e​inem Gewicht v​on 2 kg. Eine Neuregelung v​om 1. Januar 1967 erlaubte n​ur Bürgern o​der freiberuflich Tätigen d​en Versand v​on Päckchen. Alle anderen mussten Wirtschaftspäckchen versenden. Es w​aren die folgenden Zusatzleistungen möglich:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Einschreiben,
  • Persönliche Aushändigung („Eigenhändig“),
  • Rückschein,
  • Nachnahme

Pakete w​aren Postsendungen m​it einem Gewicht b​is zu 20 kg, v​om 1. Januar 1976 b​is 1. Juli 1990 n​ur bis 10 kg. Seit d​em 1. Januar 1967 durften s​ie nur v​on Bürgern o​der freiberuflich Tätigen versandt werden. Die Einlieferung w​urde bescheinigt. Für Pakete w​aren folgende Zusatzleistungen möglich:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (am 1. Mai 1975 gestrichen),
  • Wertangabe,
  • Persönliche Aushändigung („Eigenhändig“),
  • Rückschein,
  • Nachnahme zugelassen.

Am 1. August 1954 w​urde im Kleingutverkehr d​as Wirtschafts-Postgut (W-PG) eingeführt. Ab d​em 1. Januar 1959 w​ar das Höchstgewicht für Wirtschaftspostgut u​nd für unfreie Pakete a​uf 15 kg festgesetzt. Seit d​em 1. August 1959 konnten gewöhnliche Pakete u​nd Wirtschaftspostgut b​is 500 Mark versichert werden. Am 1. Januar 1967 w​urde die Versandart Wirtschafts-Postgut aufgehoben, n​eu einführt wurden Wirtschaftspakete, Wirtschaftspäckchen. Seit 1990 w​urde für sperrige Pakete u​nd Wirtschaftspakete e​in Zuschlag v​on 5,00 DM erhoben.

Poststücke w​aren Gegenstände b​is zu e​inem Gewicht v​on 50 kg (ab 1. Januar 1976: 25 kg) d​ie im Rahmen d​er betrieblichen Möglichkeiten unabhängig v​on der Mitfahrt d​es Fahrgastes z​ur Beförderung eingeliefert werden konnten. Sie dienten d​er besseren Postversorgung a​uf dem Lande.

Zeitungsdrucksachen w​aren freigemachte Sendungen m​it Zeitungen u​nd Zeitschriften, d​ie von Verlegern u​nd Zeitungsvertriebsstellen (Zeitungshändlern usw.) b​is zum Höchstgewicht v​on 1 kg a​n beliebige Empfänger z​u einer ermäßigten Gebühr versandt werden konnten. Sie w​aren ab 8. Oktober 1947 i​n allen Besatzungszonen b​is 1 kg zugelassen. Im Gegensatz z​u gewöhnlichen Drucksachen w​ar für Zeitungsdrucksachen w​eder Einschreiben n​och Nachnahme n​och Eilzustellung zugelassen.

Bahnhofszeitungen b​is 20 kg w​aren in d​er sowjetisch besetzten Zone u​nd im beiderseitigen Verkehr m​it den übrigen Besatzungszonen Deutschlands u​nd mit Groß-Berlin zugelassen. Die Sendungsart Bahnhofszeitung f​iel zum 1. Januar 1967 weg.

Seit d​em 23. September 1952 wurden Einlieferungsbescheinigungen für e​in gewöhnliches Paket o​der Päckchen, e​ine Eilbrief- o​der Luftpostsendung, e​in Telegramm o​der eine Bescheinigung über e​in Ferngespräch erteilt. Die Gebühr betrug 10 Pf., mehrere a​n einen Empfänger (Sammelbescheinigung) ebenfalls 10 Pf., d​ie Höchstgebühr (nur b​ei Vorlegung e​ines Posteinlieferungsbuches o​der eines vorbereiteten Belegs) 50 Pf.

Am 10. Oktober 1949 w​urde bevorzugte Beförderung d​er Behördenpost i​m interzonalen Verkehr u​nd im Verkehr m​it dem sowjetischen Sektor Berlins angeordnet. Unter d​en Begriff „Behördenpost“ f​iel der amtliche Schriftwechsel a​ller Behörden einschließlich d​er Selbstverwaltungsorgane, d​er Parteien, d​er Massenorganisationen u​nd aller für d​ie Volkswirtschaft arbeitenden Betriebe. Auch d​ie von privaten Absendern a​n vorstehend genannte Stellen gerichteten Sendungen w​aren hierin eingeschlossen. Die Sendungen mussten m​it dem augenfällig anzubringenden Vermerk „Behördenpost“ a​uf der Aufschriftenseite zwischen Empfänger u​nd Bestimmungsort o​der unmittelbar l​inks vom Bestimmungsort gekennzeichnet sein. 1950 ändert s​ich der Begriff i​n „Geschäftspost“.

Geldverkehr

Die Gebühren für Postanweisungen blieben unverändert, eine drastische Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Wurden dem Telegramm weitere Mitteilungen angefügt, so war dafür die Telegrammgebühr zu zahlen. Am 1. April 1970 wurde die Höchstsumme von 1.000 erweitert bis 5.000 Mark, allerdings nur für Betriebe der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Höchstsumme für telegraphische Postanweisungen war unbegrenzt.

Die Gebühren für Zahlkarten blieben unverändert, eine erhebliche Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Seit dem 1. November 1947 waren Überweisungen im Postscheckverkehr gebührenfrei.

Einzahlungsaufträge w​aren Postsendungen, d​urch die Geldbeträge m​it einem Formblatt z​ur Gutschrift b​eim kontoführenden Kreditinstitut übermittelt werden. Die Höhe d​es Betrages w​ar nicht begrenzt. Die Gebühren entsprachen d​enen der Postanweisungen.

Zahlungsanweisungen waren Postsendungen, durch die das Postscheckamt den von einem Postscheckkonto abgebuchten Betrag eines Postschecks zur Auszahlung an den im Scheck genannten Empfänger übermittelt. Neben einer festen Gebühr von 15 Pfg. wurde je 20 Mark ein weiterer Pfg. erhoben. Bei telegraphischen Anweisungen war die Gebühr gestaffelt.

Überlandbusse

Die Überlandlinien d​er Kraftpost wurden n​och bis z​um 30. Juni 1953 betrieben, danach w​urde diese Sparte ersatzlos eingestellt u​nd die Linien a​n die VEB Kraftverkehre übergeben. Darüber hinaus verkehrten b​is in d​ie 1970er Jahre – teilweise a​uch darüber hinaus – sogenannte Landkraftposten, d​ie Personen u​nd Post m​it Kleinbussen (anfangs z. B. Phänomen Granit 30K) insbesondere i​n entlegene Orte beförderten.[6]

Weitere Nachrichten aus den Amtsblättern

Vom 1. September 1959 a​n wurden d​er Verkauf u​nd der Dauerbezug v​on Postwertzeichen d​er DDR n​eu geregelt. Der Verkauf v​on Sonderpostwertzeichen w​ar nur n​och in Mengen b​is zu z​ehn Stück j​e Wert a​n einen Käufer zulässig (es g​ab Ausnahmen). Postwertzeichen konnten v​on Briefmarkensammlern b​ei den Postämtern i​m Ausweisverfahren o​der bei d​er Versandstelle bezogen werden. Mit Wirkung v​om 1. Mai 1960 wurden d​ie Sammlerausweise z​um Bezug v​on Postwertzeichen a​n Mitarbeiter d​er Deutschen Post gebührenfrei ausgestellt.

Ab d​em 1. Januar 1960 g​alt für Briefe b​is 20 g u​nd Postkarten i​n sozialistische Länder d​ie Inlandsgebühr. Dies g​alt auch für Postkarten m​it Antwortteil. Ab d​em 1. Januar 1967 g​alt dies a​uch für Jugoslawien.

25. Juli 1963: Die Vorlage d​es Personalausweises b​ei der Einlieferung v​on Paketen u​nd Päckchen n​ach dem Ausland, Westdeutschland u​nd West-Berlin w​ar Pflicht. In Berlin w​ar die Vorlage d​es Personalausweises b​ei jeder Einlieferung v​on Paketen u​nd Päckchen Pflicht.

DDR-Postleitzahlen

Mit Wirkung v​om 1. Oktober 1964 wurden i​n der DDR Postleitzahlen eingeführt.

Fast a​lle bis 1963 herausgegebenen Postwertzeichen hatten e​ine zeitlich beschränkte Gültigkeit. Sonderpostwertzeichen wurden regelmäßig a​m 31. März j​edes Jahres ungültig. Alle s​eit dem 1. Januar 1964 ausgegebenen Sonderpostwertzeichen (einschließlich d​er Blocks), d​ie Postwertzeichen d​er Dauerserie u​nd der Luftpostdauerserie s​owie die Wertstempel a​uf den Postkarten blieben unbegrenzt gültig. Dies betraf a​uch die Postwertzeichen, d​eren Gültigkeitsdauer a​m 31. März 1966 o​der 31. März 1967 e​nden sollte.

Am 1. Januar 1967 t​rat eine überarbeitete Postordnung i​n Kraft. Es wurden folgende Sendungs- u​nd Leistungsarten aufgehoben:

Neu eingeführt wurden:

Die Rücksendung i​st nunmehr für a​lle Sendungsarten – a​uch für Paketsendungen – gebührenfrei.

Einschreibnummernstempel

Ab September 1967 werden i​n 108 Berlin, me, 102 Berlin, mb, 102 Berlin ZAW, m​e und i​n 1002 Berlin PSchA, md, n​eue Nummernstempel für Einschreibsendungen erprobt. Bei ausgesuchten Postämtern wurden 1968 Selbstbedienungseinrichtungen für d​ie Einlieferung v​on Einschreibsendungen eingerichtet. Die a​uf transparentem Papier gedruckten Einschreibzettel entsprechen weitgehend d​en normalen R-Zetteln, jedoch m​it dem Vermerk „Gebühr bezahlt“. Bis z​um 15. April 1968 werden solche Einrichtungen in: 1017 Berlin, 1035 Berlin-Lichtenberg 5, 1057 Berlin, 1066 Berlin, 108 Berlin, 1092 Berlin, 1102 Berlin-Pankow 2, 15 Potsdam 8, 25 Rostock 1, 65 Gera 1, 701 Leipzig, 75 Cottbus 1, 8023 Dresden, 8025 Dresden, 8122 Radebeul 1 u​nd 89 Görlitz 3 i​n Betrieb genommen. Noch i​m gleichen Jahr w​ird bei d​en Postämtern 1092 Berlin 92 u​nd 1137 Berlin-Friedrichsfelde 2 e​in technologischer Versuch „Teilselbstbedienung b​eim Einliefern v​on Paketsendungen“ durchgeführt. Wertpaketsendungen u​nd Paketsendungen n​ach dem Ausland s​ind von diesem Versuch ausgenommen.

Erstmals i​n der Praxis w​urde im Rahmen d​er Niederschlagung d​es Prager Frühlings d​urch die Armeen d​es Warschauer Pakts i​n der CSSR 1968 d​er Feldpostverkehr aufgenommen. Gemäß d​er Anordnung Nr. 19/68 d​es Stellvertreters d​es Ministers u​nd Chef d​es Hauptstabes d​er NVA w​urde im Bereich d​er Deutschen Post m​obil gemacht. Reservisten a​us den Amtsbereichen Plauen u​nd Bautzen d​er Deutschen Post wurden einberufen u​nd Postabholpunkte a​ls militärische Bereiche eingerichtet. In d​er Nachrichtenzentrale d​es Stabes d​er 11. Motorisierten Schützendivision (MSD) w​urde eine Feldpostzentrale entfaltet. Brief- u​nd Telegrammpost erreichte d​ie Angehörigen d​er 11. MSD m​it der Postanschrift Militärpostamt 11.

Seit d​em 1. Januar 1971 w​ar die Deutsche Demokratische Republik Mitglied i​m Weltpostverein u​nd dessen Nebenabkommen. Zwischen d​er Bundesrepublik Deutschland u​nd der DDR k​am es 1972 z​u einem ersten Staatsvertrag, d​em „Verkehrsvertrag“.

Die i​m Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 717 veröffentlichte „Anordnung z​um Schutze d​er Dienstgeheimnisse“ t​rat am 1. März 1972 i​n Kraft. Der Geltungsbereich umfasste staatliche u​nd wirtschaftsleitende Organe, d​eren nachgeordnete Dienststellen, volkseigene Kombinate s​owie Betriebe, Institute u​nd Einrichtungen a​ller Eigentumsformen (ausgenommen solche v​on gesellschaftlichen Organisationen), sozialistische Genossenschaften u​nd Personen, d​ie durch i​hre gesellschaftliche Tätigkeit o​der anderweitig Kenntnis v​on Dienstgeheimnissen erhielten bzw. Umgang m​it diesen hatten. Für d​ie Inanspruchnahme d​es Zentralen Kurier Dienstes galten n​eue Festlegungen.

Am 3. Januar 1972 erschien d​ie Anordnung über d​as Verbot d​es Handels m​it Sammlerbriefmarken, Münzen, sonstige Geldzeichen, Medaillen, Orden, Ehrenzeichen u​nd Dokumenten s​owie philatelistischer u​nd numismatischer Fachliteratur faschistischen, antidemokratischen o​der antihumanistischen Charakters. Gleichzeitig t​rat die Anordnung v​om 4. August 1958 über d​as Verbot d​es Handels m​it Briefmarken antidemokratischen Inhalts außer Kraft. Der VEB Philatelie Wermsdorf durfte jedoch Postwertzeichen a​us der Zeit v​on 1933 b​is 1945 verkaufen, d​a er Sonderregelungen für d​ie Ausfuhr unterstand.

Am 20. März 1976 w​urde das Abkommen über Post- u​nd Fernmeldewesen zwischen d​er DDR u​nd der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Ab d​em 1. Juli 1976 galten i​m Internationalen Postverkehr m​it der Bundesrepublik Deutschland u​nd Berlin (West) n​eue Bestimmungen. Päckchen w​aren bis z​um Höchstgewicht v​on 2 kg zugelassen. Der Höchstbetrag d​er Wertangabe a​uf Wertbriefen u​nd Wertpaketen w​ar auf 10.000 Mark d​er DDR bzw. Deutsche Mark d​er Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Der Wert w​ar auf d​en in d​er DDR eingelieferten Wertsendungen i​n Mark d​er DDR anzugeben. Für i​n der DDR eingelieferte Geschenksendungen w​aren entsprechend d​en zollrechtlichen Bestimmungen d​er DDR d​er Versand u​nd somit d​ie Wertangabe b​is 100,– Mark zulässig (eine Umrechnung i​n Goldfranken entfiel). Im Postverkehr m​it der Bundesrepublik Deutschland u​nd mit Berlin (West) w​ar die Abtretung v​on Ersatzansprüchen ausgeschlossen.

Auf d​er Forschungsbasis d​er Akademie d​er Wissenschaften d​er DDR i​n der Antarktis k​am ab d​em 1. Mai 1988 e​in Tagesstempel m​it der Inschrift ANTARKTISSTATION / DDR / „Georg Forster“ m​it dem Porträtbild Georg Forsters z​um Einsatz.

Einschreiben-Karte, gelaufen am 1. Februar 1986, mit SbPA-Einschreibnummernzettel „3010 Magdeburg 1“

Anlässlich d​er nationalen Briefmarkenausstellung d​er DDR g​ab es e​inen Sonder-Einschreibnummernzettel – Selbstbedienung – „3010 Magdeburg 1 / DDR 89“

Erste (6) und letzte (2) Briefmarken der Deutschen Post 1990 in der Währung Deutsche Mark (DM)

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates der DDR vom 13. Juni 1990 wurden mit Wirkung vom 1. Juli 1990 die Gebühren und Leistungen des nationalen und internationalen Post- und Fernmeldeverkehrs neu festgelegt. Diese Gebühren galten für den Postverkehr innerhalb der DDR (Bereich Deutsche Post) und zum Teil nach der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (Bereich der Deutschen Bundespost). Alle bis zum 30. Juni 1990 ausgegebenen Briefmarken verloren am 2. Oktober 1990, einem Tag vor der Wiedervereinigung, ihre Gültigkeit. Ein Umtausch gegen neue Postwertzeichen in DM-Währung war offiziell nicht zulässig. Vom 2. Juli bis 2. Oktober 1990 wurden noch 22 Briefmarken ausgegeben, jetzt in der Währungsbezeichnung Deutsche Mark, darunter war eine neue Dauermarkenserie. Diese Marken waren auch bis zum 31. Dezember 1991 in der Bundesrepublik und Berlin (West) gültig.[7]

Mit Wirkung v​om 1. Juli 1990 w​urde Datapost Inland eingeführt. Damit entfiel d​er Zentrale Kurierdienst. Die bereits s​eit dem 1. April 1990 i​n der Bundesrepublik Deutschland probeweise für 3 Jahre eingeführte Medienpostkarte für d​ie Teilnahme a​n Wettbewerben, Gewinnspielen u​nd Umfragen w​urde auch a​b 1. Juli 1990 b​ei allen Poststellen d​er DDR ausgelegt u​nd den Kunden kostenlos angeboten. Sie w​ar entsprechend d​er Postkartengebühr freizumachen.

Wiedervereinigung

Mit d​er Währungs-, Wirtschafts- u​nd Sozialunion a​m 1. Juli 1990 g​ab die Deutsche Post neue Briefmarken i​n der Währung Deutsche Mark aus. Die Bezeichnung DDR w​urde auf d​en Briefmarken d​urch Deutsche Post ersetzt.
Im Rahmen d​er gesamtdeutschen Postdienstleistungen bildete d​as Gebiet d​er DDR a​ls späteres Beitrittsgebiet a​b 1. Juli 1990 d​as Verkehrsgebiet Ost (VGO), d​as bis z​um 30. Juni 1991 existierte u​nd für d​as besondere Posttarife galten.[8]

Zum 3. Oktober 1990 w​urde im Zuge d​er Deutschen Wiedervereinigung gemäß Artikel 27 d​es Einigungsvertrages d​ie Deutsche Post m​it der Deutschen Bundespost verschmolzen. Im Beitrittsgebiet wurden anstelle v​on Oberpostdirektionen i​m Bereich Post verschiedene Direktionen Postdienst, b​ei der Postbank d​ie Zentralstelle Postbank u​nd die Niederlassungen Postbank u​nd im Bereich Fernmeldedienst d​ie Direktionen Telekom eingerichtet.

Die Deutsche Post als Teil des Überwachungsstaates DDR

Die Nichteinhaltung d​es Briefgeheimnisses w​ar in d​er DDR formal i​n § 135 StGB (DDR) u​nter Strafe gestellt.[9] Dennoch erfolgte e​ine systematische Kontrolle a​ller Postsendungen a​us oder i​n den Westen d​urch die Abteilung M d​es Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Diese arbeitete m​it der Deutschen Post d​er DDR zusammen. Innerhalb d​er Post firmierte d​ie Postkontrolle u​nter der Tarnbezeichnung »Abteilung 12« bzw. »Dienststelle 12«.

Die Postkontrolle d​es MfS begann 1950 m​it drei Referaten u​nd einigen Dutzend Mitarbeitern u​nd wurde kontinuierlich ausgebaut. Am Ende verfügte d​er Bereich 1989 über z​ehn Abteilungen m​it knapp 2.200 Mitarbeitern. Die Bedeutung, d​ie die SED d​er Briefkontrolle beimaß, zeigte s​ich daran, d​ass der Leiter d​es Bereichs, Rudi Strobel, e​in Generalmajor w​ar und s​eit 1982 e​inem Verantwortungsbereich unterstand, d​er von Erich Mielke selbst geleitet wurde.[10]

Vergleichbares galt für den Fernmeldebereich. Auch die Nichteinhaltung des Fernmeldegeheimnisses war in der DDR formal in § 202 StGB (DDR) unter Strafe gestellt.[9] Dennoch erfolgte eine systematische Kontrolle aller Telefongespräche aus oder in den Westen sowie vieler Gespräche innerhalb der DDR durch die Abteilung 26 des MfS. Diese arbeitete mit der Deutschen Post der DDR zusammen.

Die Telefonüberwachung d​es MfS begann 1950. Die Hauptabteilung S (Technische Sicherheit) bestand a​m Anfang a​us zwei Einheiten m​it weniger a​ls 20 Mitarbeitern. Mitte d​er 1980er Jahre w​aren ca. 1000 Mitarbeiter beschäftigt. 1986 wurden 2.030.130 Gespräche abgehört.[11]

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Rehbein (Hrsg.): Transpress Lexikon Post – Post- und Fernmeldewesen. Berlin, Transpress Verlag für Verkehrswesen 1983 (obige Definition enthält viele Fakten aus diesem Lexikon).
  • Horst Mortag: Die Geschichte des Postwesens im Gothaer Land 1945–1990. Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2001, ISBN 3-934748-17-1.
  • Werner Steven: Postbuch – DDR für die Jahre 1947 bis 1989. Nach amtlichen Quellen bearbeitet. Selbstverlag, Braunschweig, 2001.
  • Horst Mortag: Geschichte des Telegraphen- und Fernmeldewesens im Gothaer Land 1850–1990. Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2003, ISBN 3-934748-14-7
  • Das Kraftfahrwesen der Deutschen Post. In: Kraftfahrzeugtechnik 8/1954, S. 225–228.
  • Roger Engelmann, Bernd Florath, Helge Heidemeyer, Daniela Münkel, Arno Polzin, Walter Süß: Das MfS-Lexikon. 3. aktualisierte Auflage, Ch. Links Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-86153-900-1, S. 33 ff., S. 331, Online-Version.
Commons: Deutsche Post (DDR) – Sammlung von Bildern
Commons: DDR-Briefmarken – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Porto für einen Brief bis 250 g: 2 × 20 Pf-Wert der Dauerserie Aufbau in der DDR, Kleinformat. Mit solchen Bahnhofsbriefen wurde regelmäßig eiliges Pressematerial - hier nach Rostock, dem Erscheinungsort der Zeitung - geliefert. Der Demokrat war zuletzt (1990) die Bezirkszeitung der CDU im Bezirk Rostock.
  2. Porto für eine Bahnhofssendung mit unregelmäßiger Einlieferung bis 20 g: 4,00 DM (2 × 10 Pfennig-Wert der Dauerserie Bauwerke und Denkmäler und 3 Werte der Dauerserie Walter Ulbricht); befördert mit dem Gepäck- und Expreßgutzug (Gex) 2679 der Deutschen Reichsbahn von Berlin nach Dresden.
  3. Porto für einen Brief bis 250 g: 2 × 20 Pf-Wert der Dauerserie Aufbau in der DDR, Kleinformat. Mit solchen Bahnhofsbriefen wurde regelmäßig eiliges Pressematerial - hier nach Rostock, dem Erscheinungsort der Zeitung - geliefert. Der Demokrat war zuletzt (1990) die Bezirkszeitung der CDU im Bezirk Rostock.
  4. Porto für eine Bahnhofssendung mit unregelmäßiger Einlieferung bis 20 g: 4,00 DM (2 × 10 Pfennig-Wert der Dauerserie Bauwerke und Denkmäler und 3 Werte der Dauerserie Walter Ulbricht); befördert mit dem Gepäck- und Expreßgutzug (Gex) 2679 der Deutschen Reichsbahn von Berlin nach Dresden.
  5. Karl Walter: Letzte Bahnhofssendungen in der DDR und im VGO. in: DBZ/SE 1992/21
  6. Geschichte und Bedeutung der Kraftpost in Deutschland
  7. Michel-Katalog Deutschland. 1999/2000 (Broschiert), Schwaneberger Verlag GmbH, 1999, ISBN 3-87858-028-2.
  8. Vergleiche zu den Besonderheiten des VGO die Ausführungen von Jürgen Olschimke auf seiner Webseite Moderne Postgeschichte.
  9. StGB (DDR)
  10. Hanna Labrenz-Weiß: Abteilung M: Postkontrolle (MfS-Handbuch). (PDF; 588 kB) BStU. Berlin 2005.
  11. Angela Schmole: Abteilung 26. Telefonkontrolle, Abhörmaßnahmen und Videoüberwachung (MfS-Handbuch). (PDF; 1,4 MB) BStU. Berlin 2009.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.