Bargeld
Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.
Allgemeines
Bargeld ist in den meisten Staaten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht. Im Gegensatz zu Buchgeld kann der Fluss des Bargeldes nicht im Detail beobachtet und kontrolliert werden. Das ist der Grund, warum kriminelle Transaktionen wie Geldwäsche, Schwarzarbeit oder sonstige Schattenwirtschaft häufig mit Bargeld abgegolten werden, weil der jeweilige Inhaber von Bargeld nicht zurückverfolgt werden kann und Belege wie Rechnungen oder Quittungen üblicherweise nicht oder falsch ausgestellt werden. Andererseits bietet Bargeld dem Konsumenten eine Möglichkeit, die Vertraulichkeit seines Kaufverhaltens selbst durchzusetzen, ohne auf Datenschutzzusagen elektronischer Zahlungsdienstleister angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu elektronischen Zahlungsformen ermöglicht Bargeld Zahlungsvorgänge auch bei einem Zusammenbruch der Elektrizitätsversorgung. Die Hortungsmöglichkeit von Bargeld erschwert der Politik und der Finanzwirtschaft die Durchsetzung eines Negativzinses,[1] macht ihn aber nicht unmöglich.
Geschichte
Der Tauschhandel ist eine sehr frühe Form des Handels. In seiner einfachsten Form werden zwei Güter direkt gegeneinander getauscht (Realtausch). Bestimmte Güter wie Getreide, Vieh, Muscheln, Silber oder Gold erwiesen sich dabei als besondere Güter. Sie waren allgemein geschätzt, in beschränkter, aber nicht zu geringer Menge vorhanden und nicht verderblich. Diese Güter konnten daher nicht nur einmal gegen ein anderes unmittelbar gewünschtes Gut eingetauscht werden. Sie konnten auch als „Zwischentauschmittel“ angenommen werden, um sie später gegen die eigentlich gewünschten Güter einzutauschen. Diesen Gütern kam damit eine erste Geldfunktion als allgemeine Tauschmittel zu. Die ersten als Tauschmittel eingesetzten Güter waren Warengeld, das entweder aus Naturgegenständen (Naturalgeld), Schmuckstücken (Schmuckgeld) oder allgemeinen Gebrauchs- und Nutzgegenständen sowie Nutztieren bestand.
Bereits 1024 war in China während der Song-Dynastie das Papiergeld erfunden worden.[2] Im europäischen Mittelalter kam Gewichtsgeld zum Einsatz. Hierbei wurden Edelmetalle – insbesondere Münzen aus Silber und anderen Metallen – nicht nach Anzahl oder Nennwert getauscht, sondern nach Wägewert. Es wurden zerteilte Barren, Schmuckstücke oder auswärtige Münzen eingesetzt. Käufer und Verkäufer bestimmten das maßgebliche Gewicht durch Doppelwägung.[3] Im Jahre 1483 wurde erstmals in Spanien für die knappen Metallmünzen Papiergeld herausgegeben, es folgten am 16. Juli 1661 Schweden und 1694 England. Hier waren es die Notenbanken, die zur Ausgabe von Papiergeld berechtigt waren.[4] Daher ist der Begriff Notenbank auf ihr Ausgabeprivileg von Banknoten zurückzuführen.
In Europa kamen als Vorläufer der heutigen Banknoten Bancozettel und Kassenanweisungen in Umlauf. Banknoten wurden zunächst nicht als Bargeld angesehen, sondern waren Auszahlungsansprüche gegen Bankiers. Die Banknoten bestimmten daher, welche Münzen in Kurantgeld im Tausch gegen die Banknote auszuzahlen seien. Die Gründung des Banco di gyro d’affrancatione am 2. März 1705 in Köln durch Kurfürst Johann Wilhelm II. diente der Ausgabe solcher Bancozettel, durch die der prunkliebende Kurfürst seine Geldprobleme zu beseitigen versuchte.[5] Formal waren die Bancozettel verzinslich, befristet und konnten mittels Indossament (eben Giro) übertragen werden. Nach Deutschland folgten 1716 Frankreich und ab dem 1. Juli 1762 Österreich, wo sie ebenfalls Bancozettel hießen.
Motive der Bargeldhaltung
In der Wirtschaftstheorie (nach J. M. Keynes) wird die Kassenhaltung von Bargeld (insbesondere von Sichteinlagen) grob auf drei Motive zurückgeführt:[6]
- Transaktionsmotiv (englisch transactions motive)
- Vorsichtsmotiv (englisch precautionary motive)
- Spekulationsmotiv (englisch speculative motive)
Das Transaktionsmotiv deckt den Bedarf für Geschäfte der Wirtschaftssubjekte, das Vorsichtsmotiv dient der Geldhaltung für Liquiditätszwecke, und das Spekulationsmotiv ergibt sich Keynes zufolge aus der Ungewissheit über die künftige Zinsentwicklung und betrifft die Geldanlage.
Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr findet neben der Dokumentation der Zahlung selbst in der Regel auch eine Verknüpfung der Personalien des Zahlenden mit den Daten des Zahlungsempfängers statt. Dies ermöglicht eine genaue Nachvollziehbarkeit des Zahlungsvorgangs für den Zahlenden und den Zahlungsempfänger, birgt allerdings auch ein Missbrauchspotenzial durch eventuelle Dritte. Die stetige Zunahme der Digitalisierung führt unter anderem auch zu einer zunehmenden Digitalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und deren Dokumentation. Da diese digitale Dokumentation in der Regel zentralisierter abläuft als vorher, steigt das Missbrauchspotential. Die eigentlichen Geldfunktionen werden deshalb beim Bargeld um die Anonymitätsfunktion erweitert.[7]
Bargeldumlauf
Der Bargeldumlauf ist mikroökonomisch Teil des gesamten Zentralbankgeldbestandes einer Volkswirtschaft und setzt sich aus den in Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen zusammen. Höhe und Zeitpunkt des Bargeldumlaufs hängen von der Verkehrssitte, dem Zahlungsverhalten, dem Vertrauen in das Bankensystem und der Zahlungstechnik des Nichtbankensektors ab,[8] können jedoch durch die Zentralbank nicht beeinflusst werden. Die Bargeldversorgung wird durch die Kreditinstitute sichergestellt, die das Bargeld bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Zentralbankguthaben beschaffen. Solche Bargeldanforderungen der Banken sind aus Bilanzsicht einer Zentralbank somit ein Passivtausch (geringere Sichteinlagen von Kreditinstituten, dafür höhere Banknoten in Umlauf). Jede Veränderung des Bargeldumlaufs führt somit zu direkten Liquiditätsveränderungen im Bankensektor.
Der Bargeldumlauf ist von starken saisonalen Schwankungen geprägt. Lohn- und Gehaltszahlungstermine, Steuerzahlungstermine oder die Reisezeit führen zu statistisch wahrnehmbaren Erhöhungen des Bargeldumlaufs, auf die sich die Kreditinstitute vorbereiten.[9] Da Bargeldbestände bei Kreditinstituten nicht zinsbringend sind und zudem zu Sicherheitsproblemen (Bankraub) führen können, halten die Banken im Regelfall nur sehr geringe Bargeldbestände vor. Sie sind deshalb gezwungen, in Zeiten höherer Bargeldanforderungen die Zentralbank einzuschalten. Deshalb wird der Bargeldumlauf nur dann nicht verändert, wenn die Banken Bargeld aus ihrem eigenen Kassenbestand an ihre Bankkunden abgeben oder Bargeldeinzahlungen von ihren Kunden in ihren Eigenbestand nehmen.[10]
Geldmenge
Gemeinsam mit den Sichteinlagen SE und dem Zentralbankgeld ZBG bildet Bargeld BG die Geldmenge M1:
Das Aggregat der Geldmenge beinhaltet also auch die Bargeldbestände. Erhöht sich der Bargeldbestand, so erhöht sich – unter sonst gleichbleibenden Bedingungen (ceteris paribus) – die Geldmenge und umgekehrt. Das Bargeldaggregat beeinflusst auch die Geldschöpfungsfähigkeit der Kreditinstitute, die bei steigendem Bargeldumlauf eingeschränkt wird.[11]
Die Zentralbankgeldmenge ZBG wiederum ist die Summe aus Bargeldumlauf BG und den Mindestreserven MR der Kreditinstitute
Das Aggregat der Zentralbankmenge setzt sich aus Teilaggregaten zusammen, die die Banken weder selbst schaffen noch beeinflussen können.[12]
Bargeldquote nennt man den Bargeldumlauf im Verhältnis zu einer Stromgröße (z. B. Bruttoinlandsprodukt) oder als Anteil einer Bestandsgröße (z. B. Geldmenge, Finanzvermögen). Sie macht Aussagen über das (Bar-)Zahlungsverhalten in einer Volkswirtschaft. In Ländern wie den Vereinigten Staaten steigt durch die zunehmende Verwendung von Debit- und Kreditkarten die Menge des im Umlauf befindlichen Bargelds langsamer als in Ländern mit hoher Barzahlungsquote, was zu einer eher sinkenden oder konstant bleibenden Bargeldquote führt.
Die Geldmenge in Bargeld ist in den industriellen Volkswirtschaften weit geringer als das Giralgeld (Buchgeld).
Zahlungsverhalten
Als Zahlungsverhalten gilt die Nutzung der verschiedenen Zahlungsmittel durch die Wirtschaftssubjekte.
Deutschland
In Deutschland zahlten Bürger 2018 das erste Mal mehr mit Kredit- und Debitkarte als mit Bargeld.[13] 2014 wurden noch 53,2 % der Umsätze oder 79,1 % aller Transaktionen bar beglichen,[14] 2008 waren es 57,9 % der Umsätze und 82,5 % der Transaktionen.[14] Bei den unbaren Zahlungsinstrumenten hat die Girocard (die frühere ec-Karte) die Favoritenrolle deutlich vor der Kreditkarte. Sie wurde 2014 bei 30 %[14] (2011: 28,4 %, 2008: 25,5 %) der Gesamtausgaben eingesetzt, der Anteil der Überweisungen lag bei 8,2 % (8,9 %), gefolgt von der Kreditkarte, deren Anteil sich auf 7,4 % verdoppelt hat (3,6 %).[15] Andere Zahlungsinstrumente spielen praktisch keine Rolle. Der Schwellenbetrag, bei dem der Verbraucher von der Barzahlung auf unbare Zahlung umstellt, liegt der Studie zufolge zwischen 20 und 50 €, ab 100 € überwiegt die girocard.[16] Im Einzelhandelsumsatz lag der Barzahlungsanteil 2015 bei 52,4 %, gefolgt von Girocard/EC-cash (23,2 %), EC-Lastschrift (14,2 %) oder Kreditkarte (5,7 %).[17] Die höchste Barzahlungsquote weisen Kneipen, Cafés und Schnellrestaurants auf; hier wird zu 96 % bar bezahlt.
Laut Angaben der Deutschen Bundesbank führen Deutsche durchschnittlich 103 Euro Bargeld mit sich.[18]
Die Kosten, die im Einzelhandel durch die Bargeldverwendung entstehen, werden auf 0,08 bis 0,2 % des Umsatzes geschätzt.[19][20] In Belgien und den Niederlanden belaufen sich die Bargeldkosten auf etwa 0,91 % des Bruttoinlandsprodukts und stehen damit für drei Viertel der gesamten Kosten für die Bezahlabwicklung.[21]
Diskutierte Abschaffung des Bargelds
Über eine Abschaffung des Bargelds wird auch in Deutschland immer wieder diskutiert. Die Deutsche Bank warnt in einer Studie – im Kontext der diskutierten Abschaffung des 500-Euro-Scheins – vor den möglichen Folgen der vollständigen Abschaffung aller Münzen und Banknoten und damit des Bargeldes.[22] Eine Abschaffung des Bargeldes würde einen unbegrenzten Zugriff auf das Geld der Bürger seitens der Bank bedeuten und somit die Freiheit der Bürger massiv einschränken.[1][23] Die Abschaffung des Bargelds wäre viel mehr als nur ein technischer Vorgang, vielmehr kann es laut Experten der Deutschen Bank zu „[…] einem Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in den Euro und in das gesamte Finanzsystem kommen.“ Weiterhin kam der Chef der Deutschen Bank John Cryan 2016 zu dem Schluss, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit in zehn Jahren kein Bargeld mehr geben werde.[24][22] Anders sieht dies der Finanzwissenschaftler Aloys Prinz.[25] Der deutsche Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger äußerte sich zur diskutierten Abschaffung des Bargelds in Deutschland wie folgt: „Wer das Bargeld abschafft, schafft die Freiheit ab.“[24]
Dagegen wenden Befürworter der Abschaffung des Bargelds, wie etwa der Ökonom und „Wirtschaftsweise“ Peter Bofinger ein, dass bei den heutigen technischen Möglichkeiten das Bargeld einen „Anachronismus“ darstellen würde.[26] Mit der Abschaffung könnten die „Märkte für Schwarzarbeit und Drogen ausgetrocknet werden“. Zudem hätten es die Notenbanken wie die Europäische Zentralbank einfacher, ihre Geldpolitik durchzusetzen und damit die Wirtschaft zu unterstützen. Der Ökonom Larry Summers hält die Bargeldabschaffung unabhängig von der Großen Rezession für notwendig, weil „trotz niedriger Zinsen mehr Geld gespart wird, als die Banken als Kredite vergeben. Ausgleichen würden sich Angebot und Nachfrage nur bei einem Zinssatz von minus vier bis fünf Prozent. Erst dann würden die riesigen Ersparnisse der Bürger von den Konten weg in private und staatliche Investitionen gelenkt“.[27]
International
In Österreich wurden 2011 insgesamt 65 % des Volumens und 82 % aller Zahlungsvorgänge in bar abgewickelt.[28]
In der Schweiz sank der Bargeldanteil von 90 % im Jahr 1990 auf 60 % im Jahr 2014.[29]
Führend im bargeldlosen Zahlungsverhalten in Europa ist Schweden, wo 2014 im Einzelhandel 95 % aller Geschäfte bargeldlos abgewickelt wurden. In Großbritannien waren es 62 %.[30]
In den Vereinigten Staaten entwickelte sich der Zahlungsverkehr nach der Weltfinanzkrise von einem vorrangig kreditkartenbasierten bargeldlosen zu einem Debitkartenmarkt.[31] Hier lag der Bargeldanteil nur bei 23 % (Umsatz) bzw. 46 % bei Transaktionen.[32]
Indien versucht seit 2015, die Verwendung von Bargeld einzuschränken. Im November 2016 erklärte die damalige Regierung von Ministerpräsident Narendra Modi überraschend die beiden gebräuchlichsten Rupien-Banknoten für ungültig (Demonetisierung in Indien 2016), womit über Nacht 86 Prozent des Bargeldes de facto zu Papiermüll wurden.[33]
Rechtsfragen
Vor 1915 war in Deutschland der Bargeldbegriff nur der Kurantmünze vorbehalten.
Bei der Barzahlung werden gesetzliche Zahlungsmittel der geschuldeten Währung im Nominalwert der Höhe der Geldschuld vom Schuldner gemäß § 929 BGB an den Gläubiger übereignet. Diese Barzahlung ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt mit Eigentumserwerb an den übereigneten Zahlungsmitteln zur Erfüllung der Geldschuld.[34]
Bargeld besitzt die höchste Verkehrsfähigkeit aller beweglichen Sachen, da es generell gesetzlich als Zahlungsmittel zugelassen ist. Während ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen, verlorengegangenen oder abhanden gekommenen Sachen nach § 935 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, gelten diese Einschränkungen nicht für Geld und Inhaberpapiere (§ 935 Abs. 2 BGB). Demnach ist es möglich, Eigentum auch an gestohlenem Bargeld zu erlangen, wenn dabei der Erwerber im guten Glauben ist.
In Art. 128 Abs. 1 AEUV wird bestimmt, dass die Europäische Zentralbank das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen und zusammen mit den nationalen Zentralbanken zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt ist. Die Delegation des Ausgaberechts an die Deutsche Bundesbank findet sich in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG wieder. Die Ausgabe von Euromünzen obliegt den Mitgliedsstaaten (Art. 128 Abs. 2 AEUV). Die ausgegebenen Euro-Banknoten sind das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel und werden auf der Passivseite der Zentralbank-Bilanz ausgewiesen. Das verdeutlicht, dass Banknoten eine Forderung an das Zentralbanksystem darstellen.[35]
Für den Gläubiger ist in allen Staaten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ein Annahmezwang verbunden (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang). Er muss EU-weit Eurobanknoten als Erfüllung seiner Geldforderung akzeptieren, da „die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten sind, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten“ (Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV). Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen beschränkt.[36] Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.
Bilanzierung
Bargeld ist ein Vermögenswert, der nach deutschem Handelsrecht auf der Aktivseite der Bilanz zu berücksichtigen ist. Bei der Bilanzierung ist nach § 266 Abs. 2 B IV HGB Bargeld in der Bilanzposition Kassenbestand auszuweisen. Hierin sind auch Sorten, also alle gesetzlichen Zahlungsmittel aus dem Ausland, zu bilanzieren. Die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards erfasst den Kassenbestand in der Position „cash and cash equivalents“ (IAS 1.66).
Weblinks
Einzelnachweise
- Warum das Bargeld wirklich abgeschafft werden sollte. In: Focus online, 1. Juni 2015. Abgerufen am 19. April 2017.
- Daniel R. Headrick, Technology: A World History, 2009, Oxford University Press, S. 85 ff., ISBN 978-0-19-988759-0
- Gerald Görmer, Geldwirtschaft und Silbervergrabungen während des 9. bis 13. Jahrhunderts im Ostseeraum, in: Geldgeschichtliche Nachrichten, Band 41, 2006, ISSN 0435-1835, S. 165–167, S. 165.
- Michael Brueckner, Von Bullen, Mäusen und Moneten, 2012, o. S.
- Peter Fuchs (Hrsg.), Chronik zur Geschichte der Stadt Köln, Band 2, 1991, S. 90
- John Maynard Keynes: Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes. 11., erneut verbesserte Auflage. Duncker & Humblot, Berlin, ISBN 978-3-428-12912-6, S. 144 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 19. April 2017] englisch: The General Theory of Employment, Interest and Money. 1936. Übersetzt von Fritz Waeger).
- Thomas Klemm: Pecunia non olet: Gute Gründe fürs Bargeld. In: faz.net. 8. Februar 2016, abgerufen am 19. April 2017.
- Jürgen Becker: Die kontinuierliche Liquiditätsversorgung des Bankensystems. Duncker & Humblot, Berlin 1969, S. 25 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Jürgen Becker: Die kontinuierliche Liquiditätsversorgung des Bankensystems. Duncker & Humblot, Berlin 1969, S. 25 f. (Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Josef Puhani: Volkswirtschaftslehre: Basiswissen. 2003, S. 81.
- Reinhard Kohler: Grenzen der Bundesbankpolitik. Duncker & Humblot, Berlin 1979, ISBN 3-428-04370-7, S. 56 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche; abgerufen am 19. April 2017).
- Reinhard Kohler: Grenzen der Bundesbankpolitik. Duncker & Humblot, Berlin 1979, ISBN 3-428-04370-7, S. 63 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche; abgerufen am 19. April 2017).
- Bargeldloses Zahlen - Warum die Schweizer lieber ein Nötli zücken. In: srf.ch. 12. Mai 2019, abgerufen am 13. Mai 2019.
- Zahlungsverhalten in Deutschland 2014. Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 2015, ISBN 978-3-86558-863-0, S. 9 (PDF; 1,3 MB).
- Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2011. 17. Oktober 2012, S. 8 (PDF; 1,6 MB).
- Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2011. 17. Oktober 2012, S. 9 (PDF; 1,6 MB).
- Anteile der Bezahlverfahren am Einzelhandelsumsatz in Deutschland im Jahr 2015. In: de.statista.com. Abgerufen am 19. April 2017.
- Was kommt. In: Süddeutsche Zeitung. Nr. 67, 21. März 2015, S. 26.
- EHI Retail Institut, zitiert in Hanno Bender: Kampf den Bargeldkosten. In: etailment.de, 30. Januar 2010. Abgerufen am 19. April 2017.
- Studie der GFS-Zürich, zitiert in Händlerinfo. In: scard.de. S. 2 (PDF).
- Die Chipkarte der Banken und Sparkassen: kostensparend, sicher, zukunftsweisend (Memento vom 7. Juli 2012 im Webarchiv archive.today). Initiative GeldKarte e.V., 28. März 2006.
- „Bürger würden zu Untertanen“: Deutsche Bank warnt vor Abschaffung des Bargelds. In: Focus online, 14. Januar 2017. Abgerufen am 19. April 2017.
- Holger Steltzner: Bargeld ist Freiheit. In: faz.net, 5. Februar 2016. Abgerufen am 19. April 2017.
- Marc Beise: Bargeld ist geprägte Freiheit. In: sueddeutsche.de, 3. Februar 2016. Abgerufen am 19. April 2017.
- Finanzwissenschaftler Prinz - "Ende des Bargelds nicht in Sicht". In: zdf.de. 14. September 2019, abgerufen am 9. Dezember 2019.
- Einfluss für Notenbanken: Wirtschaftsweiser Bofinger fordert Ende des Bargelds. In: Spiegel Online. 16. Mai 2015, abgerufen am 9. Juni 2018.
- Münzen und Scheine in der Kritik
- Oesterreichische Nationalbank: Nutzung in Österreich. In: oenb.at, 2012. Abgerufen am 19. April 2017.
- siehe auch Mischa Stünzi: Banken nehmen Abschied vom Bargeld. In: derbund.ch, 18. September 2018, abgerufen am gleichen Tag.
- Sacha Beuth: Bargeld oder Karte? – das ist hier die Frage. In: Tagblatt der Stadt Zürich, 2. Juni 2015. Abgerufen am 19. April 2017.
- Capgemini/RBS: World Payments Report 2015 (Memento vom 19. April 2017 im Internet Archive). 2015, S. 6. Abgerufen am 19. April 2017 (englisch; PDF; 2,5 MB).
- John Bagnall, David Bounie, Kim P Huynh, Anneke Kosse, Tobias Schmidt, Scott Schuh, Helmut Stix: Consumer cash usage: A cross-country comparison with payment diary survey data (PDF, 0,3 MB). Discussion Paper Deutsche Bundesbank No 13/2014, 2014, ISBN 978-3-95729-037-3 (Internetversion), ISBN 978-3-95729-036-6 (Printversion), S. 27 Tabelle 1; abgerufen am 21. Oktober 2019 (englisch).
- Julia Wadhawan: Indien: Die Schein-Reform. In: ZEIT Online. 11. März 2018, abgerufen am 12. März 2018.
- Guido Toussaint: Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick. Verlag de Gruyter, Berlin 2009, ISBN 978-3-89949-532-4, S. 11 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche; abgerufen am 19. April 2017).
- Otmar Issing: Einführung in die Geldpolitik. 5., überarbeitete Auflage. Vahlen, München 1993, ISBN 3-8006-1784-6, S. 8 f.
- Verordnung (EG) Nr. 974/98 (PDF) des Rates vom 3. Mai 1998, Amtsblatt L 139 vom 11. Mai 1998.