Verwaltungsgliederung Polens
Die Verwaltungsgliederung Polens ist stark an das Prinzip des Einheitsstaates angelehnt.
Die territoriale Gliederung der Selbstverwaltung in Polen umfasst, nach der 1999 in Kraft getretenen Reform, nun drei Ebenen: Kommunen (gmina), Kreise (powiat) bzw. kreisfreie Städte (miasto na prawach powiatu) und regionale Verwaltungsbezirke, die sogenannten Woiwodschaften (województwo).[1]
Die Verwaltungsstruktur hat in Polen einen unitarischen Charakter und beruht auf einer homogenen Gesetzgebung, die alle Selbstverwaltungsbehörden gleich bindet und auf homogenen, 4-jährigen Wahlperioden der Selbstverwaltungsbehörden aller Ebenen.[2]
Die (öffentliche) Staatsverwaltung wird in Regierungsverwaltung und Selbstverwaltung unterteilt.[3]
Geschichte
Kongresspolen (1816–1837)
In den Jahren 1816 bis 1837 bestanden auch in Kongresspolen Woiwodschaften, diese wurden danach in Gouvernements umbenannt und mehrfach reorganisiert.
- Woiwodschaft Augustów (Hauptstadt Suwałki)
- Woiwodschaft Kalisz
- Woiwodschaft Krakau (trotz des Namens war Krakau kein Teil der Woiwodschaft, sondern bis 1846 eine Freie Stadt; die Hauptstadt war zuerst Miechów, dann Kielce).
- Woiwodschaft Lublin
- Woiwodschaft Masowien (Hauptstadt Warschau)
- Woiwodschaft Płock
- Woiwodschaft Podlachien (Hauptstadt Siedlce)
- Woiwodschaft Sandomierz (Hauptstadt Radom)
Zweite Republik
Das Staatsgebiet wurde in 16 Woiwodschaften und die ihnen gleichgestellte Hauptstadt Warschau gegliedert. Die Grenzen dieser Verwaltungseinheiten orientierten sich zunächst an den einstigen deutschen, österreich-ungarischen und russischen Verwaltungsgrenzen, doch gab es am 1. April 1938 einige Gebietsumgliederungen.
- Woiwodschaft Białystok
- Woiwodschaft Kielce
- Woiwodschaft Krakau
- Woiwodschaft Lublin
- Woiwodschaft Lwów
- Woiwodschaft Lodsch
- Woiwodschaft Nowogródek
- Woiwodschaft Polesien
- Woiwodschaft Pommerellen
- Woiwodschaft Posen
- Woiwodschaft Schlesien
- Woiwodschaft Stanislau
- Woiwodschaft Tarnopol
- Woiwodschaft Warschau (Land)
- Warschau (Stadt)
- Woiwodschaft Wilna
- Woiwodschaft Wolhynien
1945–1975
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es unter sowjetischem Einfluss schrittweise zur Abschaffung des Systems der territorialen Selbstverwaltung der Zwischenkriegszeit und zur Etablierung eines Volksrätesystems.[4] Nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1975 war Polen in 17 Woiwodschaften gegliedert.
- Woiwodschaft Białystok
- Woiwodschaft Bydgoszcz (Bromberg, bis 1950 noch Pomorskie, dann umbenannt nach der Hauptstadt)
- Woiwodschaft Danzig
- Woiwodschaft Katowice
- Woiwodschaft Kielce
- Woiwodschaft Koszalin (Köslin)
- Woiwodschaft Krakau
- Woiwodschaft Łódź
- Woiwodschaft Lublin
- Woiwodschaft Olsztyn (Allenstein)
- Woiwodschaft Opole
- Woiwodschaft Posen
- Woiwodschaft Rzeszów
- Woiwodschaft Stettin
- Woiwodschaft Warschau
- Woiwodschaft Breslau
- Woiwodschaft Zielona Góra (Grünberg)
Verwaltungsreform 1975
1975 wurde mit dem Ziel der stärkeren Zentralisierung ein zweigliedriges System etabliert. Die Anzahl der Woiwodschaften wurde auf 49 vergrößert, die Kreise wurden abgeschafft und die Anzahl der Gemeinden wurde auf 2.500 verringert.[4]
1975 wurde die Zahl auf 49 erhöht, offiziell um die Landesverwaltung zu optimieren, die Behörden in den Regionen zu stärken und die Missverhältnisse in den wirtschaftlichen Entwicklungen zwischen den Regionen auszugleichen. Keines der genannten Ziele wurde erreicht, stattdessen wurde, erwartungsgemäß, der Einfluss der Zentralregierung erhöht.[5]
Dritte Republik
1990 erfolgte eine Reform mit der Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung der Gemeinden.[6]
Verwaltungsreform 1999
Seit 1. Januar 1999 gilt in Polen eine dreistufige Verwaltungsgliederung in Woiwodschaften, Kreise und Gemeinden.[7]
Erste Ebene
Woiwodschaften
Zweite Ebene
Powiats
2014 gab es in Polen 380 Powiats, darunter 314 sog. Landkreise (powiat ziemski) und 66 Stadtkreise (powiat grodzki).[8]
Miasta na prawach powiatu
Dritte Ebene
Gemeinden
Die Gemeinden (Gmina) sind Verwaltungseinheiten, die die dritte Stufe der lokalen Selbstverwaltung in Polen bilden.
Gmina miejska
Eine Gmina miejska (‚Stadtgemeinde‘, wörtlich: ‚städtische Gemeinde‘) besteht aus einer einzigen Stadt. Diese Stadt kann ebenfalls Sitz einer Gmina wiejska ‚Landgemeinde‘ im Umland sein. Aufgrund der rechtlichen Identität von Stadt und Gmina werden Gminy miejskie üblicherweise nur mit dem Namen der Stadt bezeichnet. In den Großstädten sowie historisch bedingt in einigen weiteren Stadtgemeinden nennt sich der Bürgermeister Prezydent miasta ‚Stadtpräsident‘, in kleineren Stadtgemeinden heißt er Burmistrz. Den Status einer Gmina miejska hatten 2006 307 Gminas.
Gmina miejsko-wiejska
Eine Gmina miejsko-wiejska (‚Stadt-und-Land-Gemeinde‘, wörtlich: ‚städtisch-ländliche Gemeinde‘) besteht aus einer Stadt und mehreren Dörfern, die begrenzte Selbstverwaltungskompetenzen haben.[9] Mit Ausnahme der Gemeinde Skalmierzyce ist diese Stadt auch Verwaltungssitz der Gmina. Meistens ist in diesem Fall die Stadt zu klein, um eine unabhängige ‚Stadtgemeinde‘ (Gmina miejska) zu bilden. Der Name der Gmina, der ein Burmistrz ‚Bürgermeister‘ vorsteht, leitet sich vom Namen des Verwaltungssitzes ab. Diesen Status hatten 2006 582 Gminas.
Gmina wiejska
Eine Gmina wiejska (‚Landgemeinde‘, wörtlich: ‚ländliche Gemeinde‘) besteht ausschließlich aus Dörfern. Der Verwaltungssitz befindet sich in einigen Fällen in einer Stadt im Zentrum der Gmina, die als Gmina miejska ‚Stadtgemeinde‘ aber nicht Bestandteil der Gmina wiejska ist. Wenn es keine Stadt innerhalb der Gemeinde gibt, so ist eines der größeren Dörfer Sitz der Gmina und des Gemeindevorstehers Wójt (von ‚Vogt‘). In diesem Fall ist die Gmina auch nach diesem Ort benannt. 2006 gab es in Polen 1589 dieser Gminas, davon 160 mit Verwaltungssitz außerhalb der Gmina, also in einer Stadt, die eine eigene Gemeinde und manchmal auch einen eigenen Stadtkreis bildet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Dorsch Pamela: Nationale und transnationale Vernetzung polnischer Städte und Regionen – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt und Regionalentwicklung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. S. 6. 2003. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- Vergleichende Analyse der Strukturen öffentlicher Verwaltung in der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. S. 83
- Verwaltungssystem in Polen
- Dorsch Pamela: Nationale und transnationale Vernetzung polnischer Städte und Regionen – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt und Regionalentwicklung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. S. 4. 2003. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- Iwona Sagan: Polnische Regional- und Metropolenpolitik. In: Polen-Analysen. Nr. 103, 21. Februar 2012, ISSN 1863-9712, S. 1–12, Digitalisat (PDF; 795 KB).
- Dorsch Pamela: Nationale und transnationale Vernetzung polnischer Städte und Regionen – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt und Regionalentwicklung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. S. 3. 2003. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- Verwaltungssystem in Polen
- Podział administracyjny Polski 2014, S. 1
- Dorsch Pamela: Nationale und transnationale Vernetzung polnischer Städte und Regionen – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt und Regionalentwicklung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. S. 3. 2003. Abgerufen am 13. Dezember 2016.