Roland Freisler
Karl Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist, dessen berufliche Karriere in der Weimarer Republik begann und im Verlauf der Diktatur des Nationalsozialismus zu ihrem Höhepunkt gelangte. Bald nach der Machtergreifung wurde er Staatssekretär zuerst im preußischen, dann im Reichsjustizministerium und war führend an der Formung der nationalsozialistischen Justiz unter Ausschaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beteiligt. Als einer der 15 Teilnehmer der Wannseekonferenz war er in die Organisation des Holocaust eingebunden.
Freisler gilt als bekanntester Strafrichter des nationalsozialistischen Deutschlands, sein Name wurde zum Synonym für eine Unrechtsjustiz schlechthin. Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des Volksgerichtshofes, der höchsten juristischen Instanz des NS-Regimes für politische Strafsachen. Freisler war verantwortlich für etwa 2600 Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter viele Schauprozesse mit im Voraus festgelegten Urteilen. Beispielhaft dafür sind die 1943 unter Freislers Vorsitz geführten Prozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in denen er Christoph Probst, Hans Scholl und Sophie Scholl neben anderen zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Widerstandskämpfer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 wie Carl Goerdeler.
Freislers Prozessführung zeichnete sich durch sein von Häme geprägtes, aggressives und befangenes Auftreten aus. Sie war darauf angelegt, die Angeklagten zu demütigen und weitgehend ihres Rechts auf Verteidigung zu berauben.[1][2]
Freisler kam bei dem schweren Luftangriff auf Berlin vom 3. Februar 1945 ums Leben.
Anfangsjahre
Herkunft, Erster Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft
Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute: Kujavy), Bezirk Neutitschein in Mähren, stammende Studienrat und Ingenieur Julius Freisler (1862–1937); seine Mutter, Florentine Schwerdtfeger (1863–1932), stammte aus Celle.[3] Die Freislers hatten noch den zweiten, 1895 geborenen Sohn Oswald Freisler. Dieser war ebenfalls NS-Jurist, wurde aber nach der erfolgreichen Verteidigung von drei angeklagten Widerstandskämpfern im Berliner Katholikenprozess 1937 aus der Partei ausgeschlossen; er beging 1939 unter widersprüchlich überlieferten Umständen Suizid.
Roland Freisler besuchte das Wilhelmsgymnasium in Kassel bis zum Abitur im Jahr 1912.
Im Jahr 1912 begann Freisler in Jena ein Jurastudium, unterbrach es aber nach Beginn des Ersten Weltkrieges, um sich als Kriegsfreiwilliger zu melden.[4] In Jena war Freisler zeitweiliges Mitglied der Studentenverbindung SBV! Alemannia Jena im Schwarzburgbund. Aus ihr wurde er ausgeschlossen, nachdem ein Alter Herr und Freisler versucht hatten, die Alemannia in eine Studentenverbindung des Wingolfs umzuwandeln.[5]
Freisler geriet 1915 an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft.[6] Den Rest des Krieges war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Er war den russischen Kommunisten (Bolschewiki) beigetreten.[7] Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in Sowjetrussland. In der Zeit des Russischen Bürgerkriegs war er Kommissar für Nahrungsmittelverteilung.[8] Er soll fließend Russisch gesprochen haben und es wurde gemutmaßt, er sei in dieser Zeit überzeugter Anhänger des Bolschewismus gewesen.[9][10]
Rückkehr nach Deutschland, Promotion und Zeit als Rechtsanwalt
Freisler kehrte 1920 nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura nach Vorlage einer Dissertation zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ promoviert.[11] 1924 war er für ein halbes Jahr Gerichtsassessor am Homberger Amtsgericht.[12] 1924 eröffnete Freisler mit seinem Bruder Oswald eine Anwaltskanzlei in Kassel und vertrat als Verteidiger straffällig gewordene Angehörige der NSDAP,[13] der er selbst am 9. Juli 1925 beigetreten war (Mitgliedsnummer 9.679).[14] Als Stadtverordneter lieferte er sich Rededuelle mit linken Stadtverordneten.
Von 1924 bis 1935 reiste er oft nach Leipzig und stand als Anwalt vor dem Leipziger Ehrengerichtshof. In fast allen Prozessen beleidigte und bedrohte er Kollegen, Opfer oder Richter. Ihm wurde seine Anwaltslizenz dennoch nie entzogen.[15]
Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.
Der Nationalsozialist Roland Freisler (1931 bis 1945)
Beginn der politischen Karriere für die Nationalsozialisten 1931
Im Jahr 1931 war er zusammen mit Hans Frank Verteidiger im Verfahren gegen die Rädelsführer des Kurfürstendamm-Krawalls von 1931, SA-Führer Wolf-Heinrich von Helldorff und seinen Stabschef Karl Ernst. Die Verteidigung erreichte für beide ein mildes Urteil von nur sechs Monaten Haft, das obendrein vorzeitig aufgehoben wurde.
Für die NSDAP wurde Freisler Stadtverordneter in Kassel und von 1932 bis 1933 Mitglied des Preußischen Landtages. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sogenannten Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation. Im Jahr 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen NSDAP-Gaues Kurhessen, Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:
„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluss, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig.“
Die nationalsozialistische Rechtsreform nach 1933: Strafrecht und rechtspolitische Richtlinien
Nach der „Machtergreifung“ ging seine Karriere im März 1933 steil nach oben. Freisler war ab 1933 Mitglied des Reichstages und wurde Ministerialdirektor im preußischen Justizministerium und Leiter der Personalabteilung. In seiner Stellung führte er frühzeitig eine rigorose rechtswidrige Säuberung der Justiz und Anwaltschaft durch.[15] Wenige Monate später war er dann Staatssekretär und Preußischer Staatsrat. Als das preußische Justizministerium 1935 im Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen.
Während seiner Tätigkeit in Justizbehörden missachtete Freisler im Einklang mit der Justizpolitik der NSDAP zentrale Grundsätze des Rechtsstaats, beispielsweise im Jahr 1938 im Rahmen eines Strafprozesses das Prinzip „nulla poena sine lege“ (‚Keine Strafe ohne Gesetz‘). Nach diesem rechtsstaatlichen Prinzip darf niemand aufgrund einer Gesetzeslage strafrechtlich verurteilt werden, die es zur Tatzeit noch nicht gegeben hat. Zwei Brüder, Walter und Max Götze, hatten zwischen 1934 und 1938 durch eine Überfallserie mittels Autofallen Berlin und Umgebung unsicher gemacht. Dabei war es auch zu zwei Morden gekommen, die nachweislich nur Walter Götze begangen hatte. Somit wäre Max Götze nach geltender Gesetzeslage mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davongekommen. Freisler informierte Hitler darüber, der verlangte, in diesem Fall die Todesstrafe zu verhängen. Daraufhin sorgte Freisler zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein passendes Gesetz in zwei Tagen durchgebracht und im Reichsgesetzblatt vom 23. Juni 1938[17] mit Wirkung vom 1. Januar 1936 veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze aufgrund dieses Gesetzes in neun Fällen zum Tode verurteilt.[18][19]
Freisler war an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führenden Stellen beteiligt: Er wird als erster Mitarbeiter im Bereich „Gesamtbearbeitung“ der Denkschrift Nationalsozialistische Justiz genannt, deren „Gesamtleitung“ der preußische Justizminister Hanns Kerrl innehatte und die im September 1933 veröffentlicht wurde.[20] Ab Oktober 1933 war er zusätzlich Vorsitzender des Ausschusses für Strafrecht der Akademie für Deutsches Recht.[21] Bereits Ende September 1933 war er als Nummer 46 einer der hundert ersten Mitglieder der nationalsozialistischen Akademie für deutsches Recht Hans Franks.[22]
Seit Dezember 1933 war Freisler zusätzlich stellvertretender Führer des BNSDJ. Hans Frank hatte ihn dazu zusammen mit Hanns Kerrl ernannt.[23]
In Heft 8 vom 22. Februar 1934 des Amtsblattes des Reichsjustizministeriums „Deutsche Justiz“ wurde mitgeteilt, dass der „Staatssekretär im Reichs- und Preußischen Justizministerium und Vorsitzender der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht“ Roland Freisler von Hans Frank zum „Leiter der wissenschaftlichen Arbeiten“ der Akademie für Deutsches Recht ernannt worden sei.[24]
Freisler wurde einer der wichtigsten Autoren der Zeitschrift Deutsche Justiz. Rechtspflege und Rechtspolitik bis Anfang 1942. In diversen Artikeln vertrat er u. a. ein Willensstrafrecht, nach dem nicht die Tat, sondern ein Wille zu einer Tat bereits strafwürdig sei.[25] Auch an der Neuformulierung der Tatbestände von Mord und Totschlag entsprechend der Tätertypenlehre[26], hatte Freisler maßgeblichen Anteil. Nachdem am 4. Dezember 1941 die Polenstrafrechtsverordnung vom nationalsozialistischen Ministerrat für die Reichsverteidigung in Kraft gesetzt worden war, kommentierte Freisler unter dem Titel Das deutsche Polenstrafrecht in drei Teilen ausführlich, wie nun die deutsche NS-Strafjustiz im besetzten Polen mit Nicht-Deutschen, insbesondere Polen und Juden, umzugehen habe. Die Verordnung wurde unter anderem am 1941 neu eingerichteten Oberlandesgericht Kattowitz angewandt.[27]
Der Staatssekretär Roland Freisler auf der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942
Roland Freisler verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es in der Funktion als Staatssekretär u. a. bei der Wannseekonferenz.
Der Präsident des Volksgerichtshofs
Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.
Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5.200 Todesurteile[28] gefällt, davon über 2.600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts, den Freisler zu den „Panzertruppen der Rechtspflege“[28] zählte. Damit war Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebenso viele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters“ an,[29] als Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden“ zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski“ – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Moskauer Prozessen, den Schauprozessen der Stalinschen Säuberungen in den Jahren 1936 bis 1938.[30] Trotzdem stellte Freisler keine Ausnahme von Hitlers Abneigung gegenüber Juristen dar.[31] So wurde er von Hitler bei dessen Tischmonologen im Führerhauptquartier als Bolschewik bezeichnet.[32]
Grundsätzliche Vorgehensweise
In allen Prozessen des Volksgerichtshofs zeigte Freisler eine ausgeprägte Voreingenommenheit im Sinne des NS-Staates und dessen Ideologie. Seine Prozessführung lag jenseits der Prozessordnung und des Verhaltenskodex für Richter und stellte dementsprechend eine schwere Form der Rechtsbeugung dar. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde“. Der hatte u. a. gesagt: „Jeder soll wissen, dass wenn er die Hand zum Schlag erhebt, der sichere Tod sein Los ist.“[33] Freislers lautstarke Entgleisungen machten es für Tontechniker schwierig, Antworten von Angeklagten aufzunehmen: Er schrie in Verhandlungen mitunter derart, dass die Empfindlichkeit der Mikrofone auf ein entsprechend geringeres Niveau eingestellt werden musste.
Der Volksgerichtshof war für Freisler ausdrücklich ein „politisches Gericht“.[30] In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten, er hörte ihnen kaum ruhig zu und unterbrach sie. Außerdem brüllte er sie an und führte den Prozess besonders unsachlich.[34] Diese bewusste und gezielte Demütigung der Angeklagten geschah sowohl auf verbale Weise durch Freisler selbst als auch in nonverbaler Art durch die Umstände vor und während der Verhandlungen; so wurden z. B. einigen Angeklagten Hosenträger und Gürtel abgenommen. Da sie als Angeklagte vor dem Gericht stehen mussten, waren sie gezwungen, ständig ihre Hosen festzuhalten.
Freislers reisender Volksgerichtshof arbeitete auch in Österreich, das 1938 von NS-Deutschland annektiert worden war. In den Jahren 1943/1945 verurteilte Freisler in drei Prozessen 31 slowenische und kommunistische Widerstandskämpfer zum Tode.
Umgang mit Angeklagten der „Weißen Rose“
Freisler leitete den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter“ überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht“ kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz“. Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.[35]
Umgang mit Graf Schwerin von Schwanenfeld
Exemplarisch ist auch seine Vorgehensweise gegenüber Ulrich-Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944“:[36]
Freisler: „Sie müssen mit dem Polenfeldzug ein besonderes Erlebnis gehabt haben. Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?“
Graf Schwerin: „Jawohl.“
Freisler: „Sie haben also Ihre eigene Heimat als Soldat unseres Führers befreien dürfen.“
Graf Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung den Polen gegenüber praktisch erlebt habe. Das ist eine …“
Freisler: „Jedenfalls ist das Hin und Her etwas, was Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen können?“
Graf Schwerin: „Ich dachte an die vielen Morde …“
Freisler: „Morde?“
Graf Schwerin: „Die im In- und im Ausland …“
Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?“
Graf Schwerin: „Herr Präsident!“
Freisler: „Ja oder nein, auf eine klare Antwort!“
Graf Schwerin: „Nein.“
Freisler: „Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich keine Achtung mehr hat.“
Graf Schwerin von Schwanenfeld, den Freisler einleitend absichtlich falsch mit „Schwaneberg“ angeredet hatte, war einer von ca. 200 Menschen, die im Zusammenhang mit der Verschwörung des 20. Juli angeklagt und hingerichtet oder in den Suizid getrieben worden sind.
Umgang mit Erwin von Witzleben
Dem 62-jährigen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, der in den Tagen seiner Haft abmagerte und dem durch die Gestapo die Hosenträger weggenommen worden waren – er musste deshalb seine Hose festhalten –, schleuderte Freisler entgegen: „Was fassen Sie sich dauernd an die Hose, Sie schmutziger alter Mann?“
Umgang mit Elfriede Scholz
Die Aussage gegenüber einer Kundin, dass der Krieg doch verloren sei, führte nach Denunzierung bei der Gestapo zur Verhaftung von Erich Maria Remarques Schwester Elfriede Scholz. Im Oktober 1943 wurde sie vor dem Volksgerichtshof in Berlin unter Vorsitz von Roland Freisler wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt. Freisler soll sich in seinem Urteil explizit auf ihren pazifistischen Bruder bezogen und während der Verhandlung ausgerufen haben: „Ihr Bruder ist uns leider entwischt – Sie aber werden uns nicht entwischen.“ Das Urteil wurde am 16. Dezember 1943 in der Richtstätte des Strafgefängnisses Berlin-Plötzensee durch Enthauptung mit dem Fallbeil vollstreckt.
Reaktionen von Angeklagten auf Freisler
Der Prozess gegen die Verschwörer des 20. Juli begann am 7. August 1944 und wurde in wichtigen Teilen täglich von Kameraleuten der NS-Wochenschau gefilmt. Die Aufnahmen lagen dem Film Verräter vor dem Volksgerichtshof zugrunde, der in deutschen Kinos gezeigt werden sollte. Neben den Prozessmitschriften ist auch aus diesen Filmdokumenten zu erkennen, dass es Freisler mehrfach mit ungebrochenen Angeklagten zu tun hatte, die ihre Würde nie verloren. Dies erweist sich besonders an der Entscheidung von Propagandaminister Joseph Goebbels, aus diesem Grund den Film nicht in den Kinos zu zeigen.[33]
Deutlichste Worte, die sich Freisler im August 1944 noch im Gerichtssaal des Berliner Kammergerichtes anhören musste, stammen von Caesar von Hofacker und Erwin von Witzleben. Hofacker, der als führende Gestalt des Widerstandes in Frankreich galt, unterbrach Freisler, nachdem ihn dieser mehrfach unterbrochen hatte: „Sie schweigen jetzt, Herr Freisler! Denn heute geht es um meinen Kopf. In einem Jahr geht es um Ihren Kopf!“[37] Und die Schlussworte, die Generalfeldmarschall von Witzleben an Freisler richtete, sollen gewesen sein: „Sie können uns dem Henker überantworten. In drei Monaten zieht das empörte und gequälte Volk Sie zur Rechenschaft und schleift Sie bei lebendigem Leib durch den Kot der Straßen.“ Als Freisler im Prozess gegen General Erich Fellgiebel diesem sarkastisch den nahen Tod ausmalte, entgegnete Fellgiebel: „Dann beeilen Sie sich mit dem Aufhängen, Herr Präsident, sonst hängen Sie eher als wir.“[38]
Tod
Freisler kam bei dem schweren US-Luftangriff auf Berlin vom 3. Februar 1945 ums Leben. Zu den näheren Umständen gibt es zwei widersprüchliche Darstellungen. Laut den überwiegenden Darstellungen in der historischen Fachliteratur starb Freisler, als er auf dem Weg in den Luftschutzkeller des Volksgerichtshofs in der Bellevuestraße 15 von einem Bombensplitter getroffen wurde.[39][40][41]
Laut dem als Widerstandskämpfer angeklagten Fabian von Schlabrendorff, später Richter am Bundesverfassungsgericht, wurde Freisler hingegen in seinem Beisein durch einen herabstürzenden Balken im Schutzraum erschlagen.[42][43] Bei seinem Tod hielt Freisler nach Schlabrendorffs Darstellung dessen Akte in der Hand.[44] Ein von der Straße herbeigerufener Arzt stellte seinen Tod fest; es war der Bruder von Rüdiger Schleicher, den Freisler am Tag zuvor zum Tode verurteilt hatte. Wilhelm Crohne wurde vorübergehend Freislers Nachfolger; er sprach Schlabrendorff frei.[45]
Roland Freisler wurde, ebenso wie seine 1997 verstorbene Frau, auf dem Berliner Waldfriedhof Dahlem im Grab seiner Schwiegereltern beigesetzt. Der Name Freisler wird auf dem Grabstein nicht genannt.[46]
Entwicklung nach 1945
Im Jahr 1958 verhängte eine Spruchkammer in West-Berlin eine Sühnegeldstrafe von 100.000 D-Mark über den Nachlass Freislers. Sie wurde mit der früheren Beschlagnahme zweier Grundstücke verrechnet. Freislers Witwe Marion hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben, weil die Grundstücke aus ihrer Mitgift bezahlt worden seien. In der Spruchkammerentscheidung wurde dagegen festgestellt, dass die Zahlungen für die Grundstücke mit den Gehaltszahlungen Freislers korrespondierten. Zudem stellte sich heraus, dass die Witwe bei der Eheschließung mittellos gewesen war.
Im Jahr 1985 wurde bekannt, dass Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz und ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich bezog.[47] Diese Ausgleichszahlung wurde damit begründet, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsse, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes ein höheres Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Freislers Witwe, da die Argumentation gesetzeskonform war. Erst nach Marion Freislers Tod wurde das Bundesversorgungsgesetz 1997 dahingehend ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden können.[48]
Schriften
Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat sowie rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.
- Grundsätzliches über die Betriebsorganisation (Schriften des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Jena, 3). Jena 1922.
- Das Werden des Juristen im Dritten Reich. 1. Teil, Berlin 1933.
- Gedanken zum Erbhofrecht. 1933.
- Das Deutsche Strafrecht (Zeitschrift). Seit 1933.
- Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Denkschrift des Zentralausschusses der Akademie für Deutsches Recht. 1934 (höchstwahrscheinlich nur teilweise Beiträge).
- Zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner: Das kommende deutsche Strafrecht, Allgemeiner Teil. 1934 (Freisler wirkte „nur“ mit).
- Zusammen mit Gerd oder Walter Luetgebrune: Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Berlin 1934.
- Das Jahrbuch des Deutschen Rechts. Ort und Datum unbekannt, aber vor 1935.
- Zusammen mit Ludwig Grauert, Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums: Das neue Recht in Preußen (Sammlung). Berlin, 1. Band wahrsch. 1934 oder 1933, 2. Band 1935.
- Gedanken zur Technik des werdenden Strafrechts und seiner Tatbestände. 1935.
- Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozess. Berlin 1935.
- Zur Neugestaltung des Strafverfahrens. Berlin 1935.
- „Die Aufgaben der Reichsjustiz entwickelt aus der biologischen Rechtsauffassung“, in: Deutsche Justiz, Heft 13 vom 29. März 1935, S. 468–470.
- Zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner: Das neue Strafrecht. Grundsätzliche Gedanken zum Geleit. Berlin 1936.
- Zur Abschlußtagung der amtlichen Strafrechtskommission; in: Zeitschrift Deutsche Justiz, hrsg. vom Reichsjustizministerium, Nr. 42 vom 16. Oktober 1936, S. 1550.
- „Zur Befreiung des Rechtsdenkens“; in: Zeitschrift Deutsche Justiz, hrsg. vom Reichsjustizministerium, Nr. 42 vom 16. Oktober 1936, S. 1568–1574.
- Vom alten zum neuen Ehescheidungsrecht. Kritik, Vorschlag, Begründung. Berlin 1937.
- Der Ehrenschutz im neuen deutschen Strafverfahren (Beiträge zur Rechtserneuerung, 4). Gemeinschaftsarbeit von Roland Freisler …, Berlin 1937.
- Rechtsstaat, in: Erich Volkmar; Alexander Elster; Günther Küchenhoff (Hg.): Die Rechtsentwicklung der Jahre 1933 bis 1935/36 (zugleich Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, Band VIII: Der Umbruch 1933/1936), Berlin / Leipzig 1937, S. 567–577.
- Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken (Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien). Berlin 1938.
- Leitfaden für die Helfer der Ermittlungshilfe. Berlin 1938.
- Die Wiedergeburt strafrechtlichen Denkens. Berlin 1940.
- „Die Idee des Reiches“, in: Deutsche Justiz. Rechtspflege und Rechtspolitik. Amtliches Blatt der deutschen Rechtspflege, 102. Jahrgang, Heft 9 vom 1. März 1940, S. 253–256.
- „Psychische Grundlage der Polengreuel, dargestellt an der Entwicklung des polnischen Volksgeistes“, in: Deutsche Justiz, Heft 29 vom 17. Mai 1940, S. 557–563.
- Mit Justus W. Hedemann: Deutsches Gemeinrecht im Werden. Von Decker, Berlin 1940.
- Mit Justus W. Hedemann (Hrsg.): Kampf für ein deutsches Volksrecht: Richard Deinhardt zum 75. Geburtstage. Von Decker, Berlin 1940.
- Kriminologie – unentbehrliche und gleichwertige Grundlage erfolgreicher Strafrechtspflege. In: Deutsches Strafrecht. 7/8 (1942), S. 97–107.
- Das deutsche Polenstrafrecht (in 3 Teilen); in: Deutsche Justiz, hrsg. vom Reichsjustizministerium, Teil 1 in Nr. 51/52 vom 19. Dezember 1941, S. 1129–1132, Teil 2 im Heft vom 9. Januar 1942, S. 25–32, Teil 3 in Heft 3 vom 16. Januar 1942, S. 41–46.
Literatur
- Wilhelm Baum: Die Freisler-Prozesse in Kärnten. Zeugnisse des Widerstandes gegen das NS-Regime in Österreich. Kitab, Klagenfurt 2011, ISBN 978-3-902585-77-6.
- Matthias Blazek: Zur Biographie Roland Freislers (1893–1945). In: Thomas Vormbaum (Hrsg.): Journal der juristischen Zeitgeschichte. Heft 1/2010, De Gruyter, Hagen 2010, ISSN 1863-9984, S. 35 ff.
- Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes. List, München 1968.
- Beatrice und Helmut Heiber (Hrsg.): Die Rückseite des Hakenkreuzes. Absonderliches aus den Akten des Dritten Reiches. dtv dokumente, München 1993, ISBN 3-423-02967-6.
- Hanns Kerrl: Nationalsozialistisches Strafrecht: Denkschrift des preußischen Justizministers. R. v. Decker, Berlin 1933, OCLC 11721189.
- Guido Knopp, Oliver Dött, Andrea Glückert: Hitlers Helfer. Goldmann, 1999, ISBN 3-442-15017-5, S. 281 ff.
- Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 133.
- Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, München 1987, ISBN 3-463-40038-3.
- Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8. Mehrere Nachauflagen, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-25905-2.
- Walter Pauly, Achim Seifert (Hrsg.): Promotion eines furchtbaren Juristen. Roland Freisler und die Juristische Fakultät der Universität Jena. Mohr Siebeck, Tübingen 2020, ISBN 978-3-16-159237-9.
- Dieter Pelda: Die Abgeordneten des Preußischen Kommunallandtags in Kassel 1867–1933 (= Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. Bd. 22 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 8). Elwert, Marburg 1999, ISBN 3-7708-1129-1, S. 55–56.
- Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-264-4.
- Uwe Wesel: Drei Todesurteile pro Tag. In: Die Zeit. Nr. 6/2005.
Filme
- Roland Freisler. Gezeigt im MDR am 31. Juli 2016, 21:00–21:45. (Dokumentaraufnahmen und filmische Szenen).
Weblinks
- Literatur von und über Roland Freisler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Zeitungsartikel über Roland Freisler in der Pressemappe 20. Jahrhundert der ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
- Roland Freisler in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Nachruf auf Freisler am 16. Februar 1945 vom NS-Justizminister Thierack in der juristischen Fachzeitschrift Deutsche Justiz, wiedergegeben auf einer privaten Website
- Roland Freisler. Tabellarischer Lebenslauf im LeMO (DHM und HdG)
- Freisler und der Volksgerichtshof. Ausführlichere Dokumentation (13 Unterseiten incl. Biografie, Dokumenten und Bildmaterial)
- Kirsten Schulz: Roland Freisler – Präsident des Volksgerichtshofs. Bundeszentrale für politische Bildung
- „Freisler, Karl Roland“. Hessische Biografie. (Stand: 7. September 2012). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Schulz, Kirsten: "Roland Freisler". In: Dossier. Sophie Scholl und die „Weiße Rose“. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung. 2005.
- Biographie Roland Freisler In: Stadtteilportal Vorderer Westen, aufgerufen am 5. März 2018.
- Matthias Blazek: Roland Freisler, Präsident des NS-Volksgerichtshofs, Biographie.
- Kriegsfreiwilliger, Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 234, 3. Kompagnie; Preußische Verlustliste Nr. 84 vom 24. November 1914, S. 2880/ Deutsche Verlustliste: vermisst; Nr. 489 vom 25. März 1916, S. 11754: bisher vermisst, war verwundet, z. Tr. zur.
- Peter Hanne, Heinrich-Josef Riotte: Die Geschichte der Schwarzburgverbindung Alemannia Jena. akadpress, Essen 2011, ISBN 978-3-939413-15-8.
- | Deutsche Verlustliste (Preußische Verlustliste Nr. 423) vom 7. Januar 1916, S. 10943/ | Deutsche Verlustliste (Preußische Verlustliste Nr. 468) vom 1. März 1916, S. 11480
- Rupert Butler: Gestopo: Hitler's Secret police. Casemate, London, 2004, ISBN 1-932033-24-6, S. 141nbsp;f.
- В. В. Захаров, В. Д. Кулишов. В преддверии катастрофы: Германия 1933–1939 годы. — 2-е изд., перераб. и доп. — М.: Коллекция «Совершенно секретно», 2003. — (Анатомия Холокоста) — С. 60. — ISBN 5-89048-115-0.
- So der Rechtshistoriker Uwe Wesel: Drei Todesurteile pro Tag. In: Die Zeit. Nr. 6/2005.
- Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8, S. 44 f.
- Pauly/Seifert (Hrsg.): „Promotion eines furchtbaren Juristen“. Roland Freisler und die Juristische Fakultät der Universität Jena, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2020.
- Wussten Sie schon, dass… Homberg. In: HNA Regiowiki.
- Hartmut Jäckel: Menschen in Berlin. Das letzte Telefonbuch der alten Reichshauptstadt 1941. 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2001, ISBN 3-421-05421-5, S. 142.
- Hartmut Jäckel: Menschen in Berlin. Das letzte Telefonbuch der alten Reichshauptstadt 1941. 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2001, ISBN 3-421-05421-5, S. 142.
- mdr.de: Roland Freisler: Vom Rechtsanwalt zum Blutrichter. Abgerufen am 17. Oktober 2021.
- Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes. Beiträge und Katalog zur Ausstellung, Baden-Baden 2002, S. 86, 141 und 143.
- Nr. 96: Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen. vom 22. Juni 1938. Teil I. In: Reichsministerium des Innern (Hrsg.): Reichsgesetzblatt. Reichsverlagsamt, Berlin 1938, S. 651 (2018 S., Online in der österreichischen Nationalbibliothek).
- Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3., verbesserte Auflage. München 2001, ISBN 3-486-53833-0, S. 897 f.
- Wolfgang Schüler (Hrsg.): Serienmörder in Deutschland. Leipzig 2006, ISBN 3-86189-629-X, S. 72.
- Zeitschrift Preußische Justiz, Nr. 41 vom 28. September 1933, S. 417
- Zeitschrift Preußische Justiz, Nr. 45 vom 26. Oktober 1933, S. 583
- Zeitschrift Preußische Justiz, Nr. 41 vom 28. September 1933, S. 479.
- Zeitschrift Deutsche Justiz (Namenswechsel; zuvor Preußische Justiz), Nr. 52 vom 15. Dezember 1933, S. 820
- Ulrike Henschel, Vermittler des Rechts: Juristische Verlage von der Spätaufklärung bis in die frühe Nachkriegszeit, Berlin, Boston, 2015, S. 359.
- Vgl. z. B. Roland Freisler: Auszug aus „Das kommende deutsche Strafverfahren“, in: Zeitschrift Deutsche Justiz, Heft 32 vom 12. August 1938, S. 1253: „Wir bekennen uns zu einem Strafrecht, das man üblicherweise Willensstrafrecht nennt.“
- Nr. 101: Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941. Teil I. In: Reichsministerium des Innern (Hrsg.): Reichsgesetzblatt. Reichsverlagsamt, Berlin 1941, S. 549 (802 S., Online in der österreichischen Nationalbibliothek).
- Roland Freisler: Das deutsche Polenstrafrecht; in: Deutsche Justiz, Teil 1 in Nr. 51/52 vom 19. Dezember 1941, S. 1129–1132, Teil 2 im Heft vom 9. Januar 1942, S. 25–32, Teil 3 in Heft 3 vom 16. Januar 1942, S. 41–46
- rbbKultur: Die Akte Rosenburg – wie die NS Justiz nach 1945 (nicht) aufgearbeitet wurde. 17. Juli 2019, abgerufen am 18. Juli 2019 (min. 6:15).
- Nicolaus von Below: Als Hitlers Adjutant 1937–1945. Mainz 1980, S. 383.
- Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945. Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05132-1, S. 901.
- Bernd Rüthers: Die unbegrenzte Auslegung, 7. Aufl. 2012, S. 106 mit Verweis auf Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Bonn 1951, S. 212.
- Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Bonn 1951, S. 212.
- Die Kinder des 20. Juli. TV-Doku in der Reihe ZDF-History, 2014.
- Erich Zimmermann, Hans-Adolf Jacobsen: 20. Juli 1944. 3. Aufl. Berto-Verlag, 1960, DNB 452265193, S. 197.
- Zit. n. Aussage einer Angeklagten. In: Die Widerständigen. Zeugen der Weißen Rose. Dokumentarfilm von Katrin Seybold. Deutschland 2008.
- Zimmermann, Jacobsen: 20. Juli 1944. 1960, S. 199.
- Christian Bommarius: Zeuge der Geschichte. Vinzenz Koppert war Stenograph. 1944 protokollierte er Hitlers Schauprozesse und 1949 die Sitzungen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz schrieb. In: Berliner Zeitung. 10. Januar 2009.
- Antje Vollmer, Lars-Broder Keil: Stauffenbergs Gefährten. Carl Hanser Verlag, 2013, ISBN 978-3-446-24156-5, S. 61 (256 S., Onlineauszug [PDF]).
- Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes. List, 1968, S. 274.
- Simone Hannemann: Robert Havemann und die Widerstandsgruppe „Europäische Union“. Eine Darstellung der Ereignisse und deren Interpretation nach 1945. Schriftenreihe des Robert-Havemann-Archivs Bd. 6, ISBN 978-3-9804920-5-8, S. 80, Fußn. 263.
- Barbara Orth (Hrsg.): Gestapo im OP. Bericht der Krankenhausärztin Charlotte Pommer. Studien und Dokumente zu Alltag, Verfolgung und Widerstand im Nationalsozialismus Bd. 2. Lukas Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-86732-126-6, S. 75.
- Fabian von Schlabrendorff: Begegnungen in fünf Jahrzehnten. Wunderlich, Tübingen 1979, ISBN 3-8052-0323-3, S. 144.
- Fabian von Schlabrendorff: Offiziere gegen Hitler. Zürich 1946 (Nachdruck TB Goldmann, München 1997, ISBN 3-442-12861-7).
- Welt am Sonntag (WAMS): „Du hättest schießen sollen!“ In: Die Welt. 11. Mai 2008 (welt.de [abgerufen am 17. März 2021]).
- Joachim Fest: Staatsstreich. Der lange Weg zum 20. Juli. Berlin 1994, ISBN 3-88680-539-5, S. 317 f.
- Roland Freisler. Grab von Freislers Schwiegereltern auf dem Berliner Waldfriedhof Dahlem.
- siehe z. B. Spiegel-Artikel vom 18. Februar 1985
- Vgl. Helmut Ortner: Der Hinrichter: Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers. Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8.