Naturschutzgebiet Ratmerstein
Das Naturschutzgebiet Ratmerstein mit einer Größe von 9,16 ha liegt am nördlichen Rand von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welches zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehört. Teilflächen im Waldbereich des NSG gehören zum FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Südlich grenzt der Siedlungsbereich von Brilon direkt an. Westlich liegt das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon und nördlich das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa.
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um die beiden Bergkuppe Ratmerstein und Teile der Umgebung. Das NSG beginnt direkt am Siedlungsrand von Brilon. An der Kuppe treten Felsen offen zu Tage. Am Ratmerstein erreichen die Felsen eine Höhe von zehn Meter. Neben einem Rotbuchenwald befinden sich Grünlandbereiche im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.
Schutzzweck
Im NSG soll das Grünland und die Waldbereiche geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Ratmerstein wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro ha gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 86.
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.