Naturschutzgebiet Tettler
Das Naturschutzgebiet Tettler mit einer Größe von 9,16 ha liegt südöstlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Drei Teilflächen des NSG gehören zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören.
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um die beiden Bergkuppen Großer Tettler und Kleine Tettler. An beiden Kuppen treten Felsen offen zu Tage. Am Großer Tettler erreichen die Felsen eine höhe von über vier Meter. Neben einem Rotbuchenwald befinden sich Grünlandbereiche im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.
Schutzzweck
Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Tettler wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 72.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Tettler“ (HSK-506) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.