Naturschutzgebiet Gericht
Das Naturschutzgebiet Gericht mit einer Größe von 2,43 ha liegt westlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Das NSG gehört zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Das NSG ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa.
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um die Bergkuppe Gericht. Am Gericht erreicht der Felsen eine Höhe von etwa sechs Meter. Im NSG befinden sich nur Fels- und Grünlandbereiche. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.
Schutzzweck
Im NSG sollen die Fels- und Grünlandbereiche geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Gericht wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 91.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Gericht“ (HSK-534) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.