Naturschutzgebiet Frettholz
Das Naturschutzgebiet Frettholz mit einer Größe von 13,5 ha liegt östlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welches zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehört.[1] Das NSG ist auch Teil des FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Eine ehemalige Boden- und Bauschuttdeponie in einem früheren Steinbruch im NSG gehört nicht zum FFH-Gebiet. Das NSG grenzt im Nordwesten an den Siedlungsbereich von Brilon und ist sonst vom Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Frettholz umgeben. Es wird durch die Bahntrasse der Almetalbahn in zwei Teile geteilt.
Gebietsbeschreibung
Das NSG ist von Wald, Gebüschen, Grünland bedeckt. Beim Wald handelt es sich um einen Rotbuchenwald.
Schutzzweck
Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Frettholz wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[2]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 70–71.
Einzelnachweise
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Frettholz“ (HSK-533) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen