Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon
Das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon mit 137,63 ha Größe liegt nördlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird fast ganz landwirtschaftlich genutzt. Dabei überwiegen Grünlandflächen als Nutzung. Das LSG beginnt direkt am Siedlungsrand von Brilon. Das LSG besteht aus einer westlichen und einer östlichen Fläche. Östlich grenzt direkt das Naturschutzgebiet Ratmerstein an.
Das LSG Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon wurde als LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter ausgewiesen. Es ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Auch Erstaufforstungen, die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen ist verboten.
Gebote
Laut Ausweisung sind verschiedene Gebote festgesetzt worden. Das LSG ist durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten. Brachflächen sind abschnittsweise im Turnus von drei Jahren zu mähen um eine Verbuschung zu verhindern. Dabei darf nicht vor dem 1. August gemäht werden um Bruten nicht zu vernichten. Bei der Mahd ist das Mähgut abzutransportieren. Auf Obstweiden sind, falls notwendig, Obstbäume nachzupflanzen. Abgestorbene Obstbäume sind als Habitatbäume zu belassen. Die Hecken sind alle zehn bis 15 Jahre „Auf-den-Stock“ zu setzen, wobei Einzelbäume zu belassen sind. Die Heckenarbeiten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 125–128.