Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa
Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa mit 213,18 ha Größe umfasst Gebiete westlich bis nördlich von Brilon. Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Lauf der Aa (Möhne) liegt bis kurz vor der Mündung in die Möhne in diesem LSG.
Mitten im LSG liegt das Naturdenkmal Doline Schwelgenkamp. An das LSG grenzen oder liegen mitten darin verschiedene Naturschutzgebiete. Dabei handelt es sich von West nach Ost um das Naturschutzgebiet Gericht, Naturschutzgebiet Hexenstein, Naturschutzgebiet Kleinschmidts Mühle, Naturschutzgebiet Brandige Mühle, Naturschutzgebiet Niedermühle und Naturschutzgebiet Blumenstein. Nördlich grenzt im Wesentlichen das Landschaftsschutzgebiet Wintertal/Escherfeld an. Südlich grenzt im Wesentlichen das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon an.
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems, insbesondere mit den Naturschutzgebiets-Ausweisungen im Grünland. Dadurch sollen Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten. Wie die anderen Landschaftsschutzgebiete vom Typ C dient auch diese Ausweisung als Pufferzone für angrenzende Naturschutzgebiete.
Rechtliche Rahmen
Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 136 ff.
Weblinks