Naturschutzgebiet Burhagen
Das Naturschutzgebiet Burhagen mit einer Größe von 15,13 ha liegt südwestlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Das NSG ist Teil des 203 ha großen FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um beweidetes Grünland und einen Rotbuchenwald am Berg Burhagen. Der Untergrund des Berges besteht aus Kalk. An südlich exponierten Hängen in der Südostecke des NSG befinden sich gut ausgeprägte beweidete Kalkmagerrasen. Strukturreiche, teils magere Rinderweiden am Osthang verbinden diesen Teil mit einem Buchenwaldbestand auf dem Rücken und dem Nordwesthang des Burhagen. Er besteht aus überwiegend starkem Baumholz und ist von einzelnen Fichten- und Vorwaldbeständen mit Salweide durchsetzt. Im Westen ist auf nordwestlich geneigtem Hang eine Magerweide angeschlossen, die auf ausgehagerten Terrassenkanten schutzbedürftige Arten der frischeren Kalkmagerrasen aufweist. Das Gebiet ist größtenteils Bestandteil des FFH-Gebietes. Die Kalkmagerrasen sind weitgehend Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die NSG-Ausweisung der Nordwestecke des NSG ist mit einer Befristung belegt, da dieser Bereich im Regionalplan als „Bereich für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen“ festgelegt wurde. Ein Gesteinsabbau kann erst nach einem Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) durchgeführt werden.
Im Frühjahr 2017 wurden praktisch alle Gehölze im „Bereich für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen“ abgesägt. Nur an der Steinbruchkante bliebe einige wenige Gehölze belassen. In den geplanten Abbaubereich wurde Wege geschoben und mit Splitt befestigt.
Schutzzweck
Das NSG wurde zur Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland und einem Kalkbuchenwald und als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Burhagen wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 65.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Burhagen“ (HSK-503) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.