Naturschutzgebiet Drei Steine

Das Naturschutzgebiet Drei Steine mit einer Größe von 9,16 ha liegt westlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Drei Teilflächen des NSG gehören zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).

Naturschutzgebiet Drei Steine

Gebietsbeschreibung

Beim NSG handelt es sich um die drei keine Hügelkuppen Drei Steine. An den Kuppen treten flache Felsen offen zu Tage. Außer den Felsen befinden sich Grünlandbereiche mit wenigen Gehölzen im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.

Das LANUV führt zum NSG aus: „Auf der intensiv agrarisch genutzten Briloner Hochfläche sind die Reste früher weiter verbreiteter Kalkmagerrasenvegetation besonders schutzwürdig. Natürliche Felsen erhöhen die Strukturvielfalt und Wertigkeit. Das NSG ist Bestandteil eines international bedeutsamen Biotopverbundsystems von felsdurchsetzten Kalk-Trockenrasen.“

Schutzzweck

Im NSG sollen die artenreichen Fels- und Grünlandbereiche geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Drei Steine wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]

Siehe auch

Literatur

Commons: Naturschutzgebiet Drei Steine – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellenangaben

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.

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