Naturschutzgebiet Brandige Mühle
Das Naturschutzgebiet Brandige Mühle mit einer Größe von 7,38 ha liegt nordwestlich von Brilon in Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welches zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehört. Das NSG gehört zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um eine langgestreckte Bergkuppen aus Kalkstein. An beiden Kuppen treten Felsen offen zu Tage. Am Großer Tettler erreichen die Felsen eine Höhe von über vier Meter. Es befinden sich Grünlandbereiche und Gehölzbereiche im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.
Schutzzweck
Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Brandige Mühle wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro ha gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 88.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „HSK-241 Brandige Mühle“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.