Naturschutzgebiet Kleinschmidts Mühle

Das Naturschutzgebiet Kleinschmidts Mühle mit einer Größe von 1,65 ha liegt nordwestlich von Brilon und östlich von Kleinschmidts Mühle. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Drei Teilflächen des NSG gehören zum FFH-Gebiet Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).

Naturschutzgebiet Kleinschmidts Mühle von Norden

Gebietsbeschreibung

Beim NSG handelt es sich um den Steilabfall zum Tel Aa (Möhne). An beiden Kuppen treten Felsen offen zu Tage. Die Felsen im NSG eine Höhe von bis zu acht Meter. Neben Gehölzen befinden sich hauptsächlich Grünlandbereiche im NSG; dazu gehört auch Magerrasen.

Schutzzweck

Im NSG werden artenreiche Grünlandbereiche mit ein gestreuten Gehölzen geschützt. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Kleinschmidts Mühle wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]

Siehe auch

Literatur

Quellenangaben

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.

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