Naturschutzgebiet Gesecker Stein
Das Naturschutzgebiet Gesecker Stein mit einer Größe von 5,48 ha liegt südwestlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG besteht aus zwei Teilflächen. Der südöstliche Teil des NSG ist Teil des FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303).
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um zwei ehemalige Kalkspat-Abbaugebiete. Die beiden Gruben sehen wie zugewachsene Steinbrüche aus. Auf der südöstlichen Fläche befindet sich ein kleiner Rotbuchenwald. In beiden Teilfläche sind klein flächig Kalkmagerrasen zu finden. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören.
Schutzzweck
Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Gesecker Stein wie bei den anderen 30 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 63–64.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Gesecker Stein“ (HSK-502) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quellenangaben
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde, Landschaftsplan Briloner Hochfläche, Meschede 2008, S. 60.