Magistrat von Berlin
Der Magistrat von Berlin war von 1808 bis 1919 sowie als Magistrat von Groß-Berlin[1] von 1920 bis 1935 und von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vom lateinischen magistratus ab, das so viel wie Amt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war der Oberbürgermeister.
Von 1948 gab es dann in Berlin parallel
- einen Magistrat bis 1950 in den westlichen Sektoren (dem späteren Senat mit einem Regierenden Bürgermeister) und
- einen Magistrat bis 1990 im östlichen Sektor Berlins.
Vorläufer
Die Gemeinden Berlin und Cölln erhielten im 13. Jahrhundert Stadtrechte und hatten bereits 1307 bis 1442 als Doppelstadt eine gemeinsame Bürgerverwaltung. 1710 (andere Quellen geben 1709 an) wurden die Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vereinigt und einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt.
Städteordnungen seit 1808
Nach dem Rückzug Napoleons trat 1808 die neue Städteordnung „Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“ im Rahmen der Preußischen Reformen unter Freiherr vom und zum Stein in Kraft. In Berlin wurde ein Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze sowie zehn besoldeten und fünfzehn unbesoldeten Stadträten eingerichtet.[2] Mit dem Regulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat von Berlin von 1834 wurde die Stellung des Oberbürgermeisters gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern deutlich gestärkt.[3]
Magistrat von Groß-Berlin ab 1920
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Berlins Städteordnung mit dem Groß-Berlin-Gesetz, das am 27. April 1920 beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, neu geregelt. In den 20 Bezirken bestanden dem ersten Magistrat von Groß-Berlin unterstellte Bezirksämter mit Bürgermeistern.[4]
Gustav Böß war vom 20. Januar 1921 bis zum 7. November 1929 Oberbürgermeister von Berlin.
Zeit des Nationalsozialismus 1935–1945
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden demokratische Institutionen beseitigt oder gleichgeschaltet. Am 30. Januar 1935 trat die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft, die sich an drei Grundlagen orientierte:
- Zusammenarbeit der Gemeinden mit Partei (NSDAP) und Staat,
- Durchführung des Führerprinzips und
- Wegfall von Wahlen und Abstimmungen.[5]
Das Amt des Oberbürgermeisters von Berlin wurde während des Dritten Reichs zwischen 1937 und 1940 von Julius Lippert als Staatskommissar wahrgenommen. Danach übernahm Ludwig Steeg amtierend die Geschäfte des Oberbürgermeisters sowie kommissarisch das Amt des Stadtpräsidenten.
Nachkriegszeit 1945–1948
Nach der Kapitulation der Wehrmacht und damit dem Kriegsende in Europa setzte die Sowjetische Militäradministration bereits am 19. Mai 1945 einen antifaschistischen Magistrat für das gesamte Stadtgebiet von Groß-Berlin ein. Dieser nach dem Oberbürgermeister bezeichnete Magistrat Werner sollte nach den Verwüstungen der Luftangriffe und der Schlacht um Berlin den dringendsten Bedarf der Bevölkerung sicherstellen. Dem ersten Nachkriegsmagistrat gehörten neben dem parteilosen Oberbürgermeister Arthur Werner seine vier Stellvertreter und 16 Stadträte an.
Gemäß der Konferenz von Jalta sollte die ehemalige deutsche Reichshauptstadt in vier Sektoren geteilt und von einer gemeinsamen Alliierten Kommandantur regiert werden. Sie gehörte nicht zur Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Der Einzug der drei Westmächte in Berlin erfolgte ab dem 1. Juli 1945; die offizielle Übernahme des Besatzungsstatuts durch die Westalliierten in ihren Sektoren erfolgte am 4. Juli 1945.
Die Arbeit des Magistrats Werner stand unter strenger Beobachtung aller vier Besatzungsmächte, deren Interessen im begonnenen Kalten Krieg diametral auseinanderdrifteten. Infolge der Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED dominierte letztere den Magistrat. In den ersten freien Wahlen in Berlin am 20. Oktober 1946 brachte die Berliner SPD, die die Zwangsvereinigung überlebt hatte, der SED eine schwere Niederlage bei. Im von der Stadtverordnetenversammlung (StVV) gewählten Magistrat Ostrowski koalierten ab Dezember 1946 SPD mit CDU und LDP.[6]
Nach dem Rücktritt Otto Ostrowskis am 17. April 1947 wählte die StVV Ernst Reuter (SPD) am 24. Juni 1947 zu seinem Nachfolger. Weil er sein Amt wegen eines sowjetischen Vetos in der Alliierten Kommandantur nicht antreten konnte, war daraufhin bis zum 7. Dezember 1948 Louise Schroeder (SPD) im Magistrat Reuter I Oberbürgermeisterin von Berlin.
Vor dem Hintergrund der Bildung eines separaten Weststaates in den Westzonen, der Verwandlung der Parteien CDU und LDP in Blockparteien in der SBZ und ihren Spaltungen in Berlin, dem Streit um die Währungsreform in Berlin und der daraufhin beginnenden Berlin-Blockade behinderten sowjetische Besatzungsmacht und SED immer mehr die Arbeit des Magistrats im Ostsektor. Im August 1948 sah sich die StVV wegen von der SED organisierter Störungen, denen Polizei und Besatzungsmacht tatenlos zusahen, gezwungen, ihren Sitz vom Ost- in den Westsektor zu verlegen.
Die von der Alliierten Kommandantur beschlossene Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Dezember 1948 hatte die sowjetische Besatzungsmacht im Ostsektor nicht zugelassen. Im Westsektor war das Ergebnis der Magistrat Reuter II. Diese erste Regierung von West-Berlin amtierte bis Januar 1951. In West-Berlin führte die Annahme der Verfassung von Berlin im August 1950 am 3. Dezember zur Wahl des Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus von Berlin wählte als ersten Senat von Berlin am 11. Januar 1951 den Senat Reuter.
Der Magistrat in Ost-Berlin 1948–1990
Im Ostsektor hatte am 30. November 1948 ohne jede Legitimation eine auf Initiative der SED aufgebotene außerordentliche Versammlung der Stadt- und Bezirksverordneten den Magistrat für abgesetzt erklärt und an seiner Stelle einen „demokratischen Magistrat“ eingesetzt. Die SMAD erkannte den neugebildeten Magistrat sofort als einzig rechtmäßig an.[7]
Ab Februar 1953 existierte in Ost-Berlin eine auf dem Verordnungsweg vom Magistrat auf Vorschlag des demokratischen Blocks bestimmte „Volksvertretung Groß-Berlin“.[8] Eine erste Wahl zu dieser Volksvertretung fand zeitgleich mit den Volkskammerwahlen und den Bezirkstagswahlen in der DDR erst im Oktober 1954 nach der dort üblichen Einheitsliste statt.
Die „Volksvertretung Groß-Berlin“ wählte am 13. Februar 1953 den neuen Magistrat.[9] Bis 1967 stand ihm Oberbürgermeister Friedrich Ebert (SED) vor. Der Magistrat von Berlin bestand aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, acht Stellvertretern, dem Sekretär und acht weiteren Mitgliedern.[10] Ab 1977 hieß er Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR.
„MagiSenat“ zwischen Wende und Wiedervereinigung 1990
Nach der politischen Wende in der DDR, der Währungsunion sowie der bevorstehenden Wiedervereinigung Deutschlands, die auch die Wiedervereinigung Berlins bedeutete, stand die geteilte Stadt vor neuen, nun gemeinsamen Aufgaben. Am deutlichsten wurde das sofort auf dem Gebiet des Verkehrs, weil Grenzübergangsstellen (Straße und Schiene) geöffnet wurden und neue Verkehrsströme zu berücksichtigen waren. Aber auch auf allen anderen innerstädtischen Aufgabenfeldern konnten sich die Stadthälften Ost- und West-Berlin nicht mehr getrennt entwickeln.
Die politisch Verantwortlichen in beiden Teilen der Stadt erkannten diese historische Notwendigkeit und nutzten die Chancen, die sich schon in dieser Übergangszeit ergaben. Am 12. Juni 1990 fand unter Leitung von Walter Momper und Tino Schwierzina die erste gemeinsame Sitzung von Senat und Magistrat im Roten Rathaus (Sitz des Oberbürgermeisters von Ost-Berlin) statt, danach abwechselnd auch im Rathaus Schöneberg, dem Sitz des Senats und Regierenden Bürgermeisters, zuletzt nur noch dort.
Zu diesem Zeitpunkt bestand der Senat von Berlin (West) aus dem Regierenden Bürgermeister, einer Bürgermeisterin und 13 Senatoren; der Magistrat von Berlin (Ost) aus dem Oberbürgermeister und 14 Stadträten.
In diesem – im Berliner Volksmund so benannten – „MagiSenat“[11] standen sich Regierender und Oberbürgermeister sowie Senatoren und Stadträte gleichberechtigt gegenüber. Senats- und Magistratsvorlagen wurden vor der Beschlussfassung von dem zuständigen Senator und dem Stadtrat gemeinsam eingereicht. Die nachgeordnete Verwaltung musste vereinheitlicht und die seit 1948 unterschiedlichen Entwicklungen einander angepasst werden. So wurde im Magistrat in Anlehnung an die bereits bestehende Senatskanzlei eine Magistratskanzlei errichtet. Aufeinander abgestimmte Strukturen sollten die endgültige Vereinigung auch der Stadtverwaltung befördern. Der „MagiSenat“ Berlins musste selbst nach der deutschen Wiedervereinigung nach dem 3. Oktober 1990 als gemeinsame Landesregierung weiter amtieren, wie auch Abgeordnetenhaus (Westbezirke) und Stadtverordnetenversammlung (Ostbezirke) parallel weiter fungierten. Am 2. Dezember 1990 fanden Gesamtberliner Wahlen zu einer einheitlichen Legislative (dem Abgeordnetenhaus von Berlin) statt. In diesem Zusammenhang wurde eine einheitliche Exekutive (der Senat von Berlin) gebildet, in dem der Magistrat strukturell und personell aufging.[12]
Seit 1991 haben der Senat und der Regierende Bürgermeister von ganz Berlin im Roten Rathaus ihren Sitz.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Geschichte Berlins. C.H. Beck Verlag. München, 2002. Seite 845. ISBN 978-3-8305-0166-4.
- Berlin.de Galerie 1808 (Memento vom 25. Dezember 2011 im Internet Archive). Abgerufen am 6. Mai 2010.
- Berlin.de Galerie 1834 (Memento vom 2. Juni 2009 im Internet Archive). Abgerufen am 6. Mai 2010.
- Jedermanns Lexikon in zehn Bänden. Erster Band. Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 342.
- Der Volks-Brockhaus A–Z. Zehnte Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1943, S. 237.
- Siehe Horst Ulrich, Uwe Prell (Wiss. Red.): Berlin Handbuch. Das Lexikon der Bundeshauptstadt. FAB-Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-927551-27-9, S. 501–503.
- Provisorischer Magistrat anerkannt. In: Berliner Zeitung, 3. Dezember 1948, S. 2; online.
- So werden die Werktätigen mitbestimmen. In: Neues Deutschland, 20. Januar 1953, S. 6; online.
- Volksvertretung wählte Magistrat. In: Berliner Zeitung, 14. Februar 1953, S. 1; online.
- Lexikon A–Z in zwei Bänden. Zweiter Band. Volkseigener Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1957, S. 87.
- Der „MagiSenat“ unter Walter Momper und Tino Schwierzina. Bei: berlin.de, abgerufen am 26. November 2018
- Berlin.de Galerie 1990 (Memento vom 23. August 2010 im Internet Archive). Aufgerufen am 7. Mai 2010.