Heiko Maas
Heiko Josef[1] Maas (* 19. September 1966 in Saarlouis) ist ein deutscher Jurist und Politiker (SPD). Seit dem 24. Oktober 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 Bundesminister des Auswärtigen im Kabinett Merkel IV.[2]
Zuvor war er von 2013 bis 2018 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, von 2012 bis 2013 Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie stellvertretender Ministerpräsident des Saarlandes, von 1999 bis 2012 Vorsitzender der SPD-Fraktion sowie Oppositionsführer im Landtag des Saarlandes und von 1998 bis 1999 Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes. Von 2000 bis 2018 war er Vorsitzender der SPD Saarland, deren Spitzenkandidat er bei den Landtagswahlen 2004, 2009 und 2012 war.
Herkunft und Ausbildung
Heiko Maas wurde als ältester von drei Söhnen eines Berufssoldaten und einer Schneiderin in einer katholisch geprägten Familie in Saarlouis geboren. Er wuchs katholisch auf, war Messdiener und engagierte sich einige Jahre in der katholischen Jugend.[3] 1987 legte Maas sein Abitur am Staatlichen Realgymnasium in Völklingen ab.
Nach dem Wehrdienst arbeitete er ein Jahr lang als Produktionshelfer bei den Ford-Werken in Saarlouis.[4] 1989 begann er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, das er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Nach dem Referendariat u. a. am Landgericht Saarbrücken legte er 1996 das Zweite Staatsexamen ab. Er ist Mitglied der Gewerkschaft IG Metall.
Politik
Landespolitik im Saarland (1989–2013)
Im Jahr 1989 trat Maas als Jurastudent der SPD bei.[5] 1992 wurde er Vorsitzender der saarländischen Jusos. Vom Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine gefördert, zog er 1994 in den saarländischen Landtag ein. 1996 ernannte ihn der Umweltminister Willy Leonhardt zum Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Maas übernahm dann 1998 dessen Nachfolge.
Im September 1999 erhielt die SPD Saarland – Spitzenkandidat war Amtsinhaber Reinhard Klimmt – nach 14 Jahren Alleinregierung (Kabinett Lafontaine I, II und III) 44,4 Prozent der Stimmen und 25 der 51 Landtagsmandate. Die CDU Saarland mit Spitzenkandidat Peter Müller erhielt 45,5 % und 26 der Mandate.
Da alle anderen Parteien den Einzug in den Landtag verfehlten, erhielt die CDU die absolute Mehrheit der Mandate. Maas wurde mit Übernahme des Fraktionsvorsitzes Oppositionsführer im Landtag des Saarlandes; er verzichtete dabei auf das beim Ausscheiden aus der Regierung übliche Übergangsgeld und bezeichnete die geltende Rechtslage, die ihm das zugestanden hätte, als dringend veränderungsbedürftig.[6]
Von 2001 bis 2021 war Maas Mitglied des SPD-Parteivorstands,[7] von 2007 bis 2011 gehörte er auch dem Präsidium an.
Im November 2003 wurde er zum Spitzenkandidaten der Saar-SPD für die Landtagswahl im Jahr 2004 gewählt. Bei dieser Landtagswahl erhielt die SPD 30,8 % der Stimmen.
Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 trat Maas erneut als Spitzenkandidat der SPD an. Die SPD erhielt 24,5 % der Stimmen (ihr schlechtestes Ergebnis seit Bestehen des Saarlandes). Die CDU verlor sogar 13 Prozentpunkte; die Linke mit dem ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten Lafontaine erhielt 21,3 % (nach 2,3 % bei der Wahl zuvor). Maas führte nach der Wahl mit der Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen Sondierungsgespräche mit dem Ziel der Bildung einer rot-rot-grünen Landesregierung unter seiner Führung. Die Grünen entschieden sich später dafür, einer Jamaika-Koalition mit CDU und FDP den Vorzug zu geben.
Nach dem Rücktritt von Peter Müller vom Amt des Ministerpräsidenten kandidierten Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Maas für das Amt. Obwohl am 10. August 2011 alle 27 Abgeordneten der Regierungskoalition anwesend waren und SPD und Linke nur über 24 Abgeordnete verfügten, erhielt Maas im ersten Wahlgang 25 Stimmen. Da Kramp-Karrenbauer ebenfalls auf 25 Stimmen kam, wurde ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem Maas wiederum 25 Stimmen erhielt. Kramp-Karrenbauer erhielt 26 Stimmen und wurde damit zur Ministerpräsidentin gewählt.
Am 6. Januar 2012 erklärte Kramp-Karrenbauer die Koalition der CDU mit FDP und Bündnis 90/Die Grünen für beendet. Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD zur Bildung einer neuen Landesregierung scheiterten am 18. Januar 2012. Für die Neuwahl am 25. März 2012 wurde Maas am 19. Januar 2012 zum Spitzenkandidaten und damit zum Herausforderer von Kramp-Karrenbauer nominiert. Ein Landesparteitag wählte ihn am 18. Februar. Bei der vorgezogenen Neuwahl wurde die SPD zweitstärkste Kraft hinter der CDU. Maas empfahl entsprechend seiner Aussage vor der Wahl Koalitionsverhandlungen mit der CDU.[8]
Nachdem die Landesparteitage der CDU und SPD dem Koalitionsvertrag am 3. Mai 2012 zugestimmt hatten, wurde dieser am 8. Mai 2012 von Maas und Kramp-Karrenbauer unterzeichnet. Am 9. Mai 2012 wählte der saarländische Landtag die Ministerpräsidentin. In derselben Sitzung wurde auch die neue Landesregierung ernannt und vereidigt, darunter Maas als Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Er war zudem der stellvertretende Ministerpräsident.
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (2013–2018)
Nach Auswertung der SPD-Mitgliederbefragung zur Zustimmung zur Großen Koalition am 14. Dezember 2013 wurde Maas am Nachmittag des 15. Dezember 2013 als künftiger Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vom SPD-Vorstand nominiert und durch Sigmar Gabriel vorgestellt.[9] Am 17. Dezember 2013 wurde Maas von Bundespräsident Joachim Gauck zum Bundesminister ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Nachrücker im saarländischen Landtag wurde am 15. Januar 2014 Stefan Krutten.
Bundesminister des Auswärtigen (2018–2021)
Maas wurde bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste der SPD Saarland in den Bundestag gewählt. Im Bundestagswahlkreis Saarlouis unterlag er Peter Altmaier.[10] Nach der Bildung einer erneuten Großen Koalition gab der SPD-Vorstand am 9. März 2018 bekannt, dass Maas als Außenminister dem neuen Regierungskabinett angehören wird.[11] In den Koalitionsverhandlungen hatte der Kanzlerkandidat Martin Schulz das Ministerium für die SPD ausgehandelt und für sich beansprucht, trat den Posten jedoch nicht an, da ihm von der Partei Wortbruch vorgeworfen worden war. Schulz hatte zuvor bekundet, er werde einem Kabinett unter Merkel nicht angehören.[12] Am 14. März 2018 wurde Maas von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Bundesminister des Auswärtigen im Kabinett Merkel IV ernannt.[13]
In dieser Position setzte sich Maas für Deutschlands Wahl als nicht-ständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat ab 2019 ein.[14][15] Im Februar 2020 warf er neben dem syrischen Regime auch der russischen Regierung angesichts deren Militäreinsatzes im Rahmen des syrischen Bürgerkriegs vor, das humanitäre Völkerrecht gebrochen und Kriegsverbrechen im Gouvernement Idlib begangen zu haben.[16] Aufgrund der massiven Repressionen gegen die Proteste in Weißrussland 2020 und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen sprach sich Maas gegen eine geplante Abhaltung der Eishockey-Weltmeisterschaft der Herren 2021 in der belarussischen Hauptstadt Minsk aus.[17]
Nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie führte das von Maas geführte Außenministerium das Rückholprogramm der deutschen Bundesregierung durch.
Politische Positionen
Strafrecht
Im Februar 2014 kündigte Maas an, u. a. die im Gesetz normierten Mordmerkmale einer genauen Prüfung zu unterziehen. Diese würden nach seiner Ansicht nicht der Systematik des Strafgesetzbuches entsprechen. Hierzu soll eine Expertengruppe eingesetzt werden.[18]
Nach dem Tod von Tuğçe Albayrak entstand in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über Jugendkriminalität. Die 22-jährige Studentin war von einem Wiederholungstäter niedergeschlagen worden und später an den Folgen ihrer Verletzungen gestorben. Maas sprach sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus und forderte mehr Zivilcourage von den Bürgern.[19]
Im Januar 2015 kündigte Maas nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo einen Maßnahmenkatalog gegen Terrorismus an, welcher u. a. einen neuen Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen etwa durch Spenden vorsieht. Maas reagierte damit auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrates vom September 2014. Gleichzeitig lehnte er weiterhin die Vorratsdatenspeicherung ab, da diese gegen die Grundrechte verstoße.[20]
Im März 2016 wurde ein erster Entwurf für die von Maas geplante Reform des Mordparagrafen veröffentlicht. Demnach soll eine Absenkung des Strafmaßes auf bis zu fünf Jahre möglich sein, wenn der Täter „aus Verzweiflung“ handelte, um „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage“ zu befreien, durch eine „schwere Beleidigung“ (§ 213) oder „Misshandlung (…) zum Zorn gereizt“ wurde oder von einer „vergleichbar heftigen Gemütsbewegung“ betroffen war. Weiterhin sieht der Entwurf vor, das Mordmerkmal der Heimtücke neu zu definieren und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in „besonders verwerfliche Beweggründe“ umzubenennen und zu präzisieren.[21][22]
Bezüglich Streaming Media teilte Maas im Januar 2014 mit, das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, sei nicht strafbar.[23]
Datenhehlerei
Am 18. Dezember 2015 trat § 202d des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft.[24] Tatgegenstand sind Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind. Zweck ist der Schutz der Vertraulichkeit der Daten. Kritiker, darunter Reporter ohne Grenzen, sehen darin eine Gefahr für den Journalismus.[25] Die Regelung würde Blogger, Whistleblower und Journalisten abschrecken und kriminalisieren. Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen haben eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.[26][27][28][29]
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Die große Koalition hat das von Bundesjustizminister Heiko Maas erarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht, um laut eigenen Angaben gegen Hass, Hetze und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Studie, die Heiko Maas als Grundlage seines Handelns diente, ist laut Medienrechtsprofessor Marc Liesching eine „Bewertung von Rechtslaien“.[30]
Reporter ohne Grenzen und andere Kritiker sprechen von einem „Schnellschuss“ und warnen, dass es „das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.“[31][32] Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[33][34][35] Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte den Gesetzesvorschlag als Gefährdung für die Menschenrechte.[36] Mehrere autoritäre Staaten beziehen sich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorbild bei ihrer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet.[37]
Datenschutzpolitik
Im Januar 2014 teilte Maas mit, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung liege für ihn auf Eis; das EuGH-Urteil sei abzuwarten. Nach der Bundestagswahl 2013 entwickelte Maas sich im Laufe der Jahre 2014 und 2015 jedoch zu einem der stärksten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der SPD.[38]
In seiner Funktion als Bundesjustizminister legte Maas im Mai 2015 einen Gesetzesentwurf vor, der trotz Bedenken zahlreicher Verfassungsrechtler die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorsieht, nachdem eine frühere Regelung dazu vom deutschen Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.[38]
Anfang Oktober 2015 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA gegen EU-Recht verstößt. Maas begrüßte das Urteil, da es die Grundrechte der europäischen Bürger schütze.
Gleichzeitig forderte er aber die EU-Kommission dazu auf, ein neues Datenschutzabkommen zu verhandeln und europäische Standards durchzusetzen. Dies lässt darauf schließen, dass Maas in diesem Bereich keinerlei politische Aktivität plant, obwohl dies einer der wichtigsten Bereiche seines Ministeriums ist.[39]
Frauenquote
In einem Spiegel-Interview erklärte Maas 2015, er halte eine gesetzlich festgelegte Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen sowie Vorständen für nötig. Die 30 %-Quote in Aufsichtsräten wolle er so schnell wie möglich durchsetzen.[38]
Freihandelsabkommen
Maas forderte im Juni 2015 in einem Interview, die nationalen Parlamente sollten über das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) mit den USA abstimmen.[40]
Mietpolitik
Mit der sogenannten Mietpreisbremse sollen „überzogene Preissteigerungen in Ballungsgebieten“[41] unterbunden werden. Ursprünglich war dies auch für Neubauten gedacht. Lediglich die erstmalige Vermietung von neu gebauten Wohnungen war bisher von der Mietpreisbremse ausgenommen. Maas deutete im Juli 2014 an, diese geplante Regelung kippen zu wollen. Stattdessen sollen Neubauten generell vom Gesetz ausgeklammert werden, damit die Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau erhalten bleibt. Diese Position kommt Kritikern wie Bündnis 90/Die Grünen zufolge einer Beerdigung der Mietpreisbremse gleich.[42]
Dasselbe Gesetz sieht vor, dass die Maklergebühren bei einer Neuvermietung in Zukunft von dem getragen werden müssen, der den Makler bestellt (Bestellerprinzip). Kurz nach der Vorstellung des Gesetzes ließ Maas die Courtage für die Vermietung eines von ihm vermieteten Hauses vom Mieter bezahlen, obwohl er den Makler bestellt hatte, und verwies darauf, dass das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist. Nachdem Medien darüber berichtet hatten, erstattete Maas die Gebühren zurück.[43]
„Brexit“-Verhandlungen
In der Debatte über den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs („Brexit“) ist Maas klar gegen Sonderregelungen, wie sie von britischer Seite gefordert werden. Während sich das Vereinigte Königreich die Beibehaltung der ökonomischen der vier Grundfreiheiten der EU wünscht, lehnt es etwa den freien Personenverkehr (Personenfreizügigkeit) kategorisch ab. Dem Bundesaußenminister zufolge ist es wichtig, den britischen Verhandlungspartnern zu verstehen zu geben, dass ein EU-Austritt auch Nachteile nach sich zieht. Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU fordert er ein Abkommen, das garantiert, dass es keine harte Grenze zwischen dem zur Europäischen Union gehörenden Irland und dem britischen Nordirland geben werde.[44]
Drohnen-Bewaffnung
Heiko Maas hatte sich im Dezember 2020 für die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen ausgesprochen, die bisher nur zur Aufklärung dienen.[45]
Kontroverse um den Generalbundesanwalt Harald Range
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstattete Anfang 2015 Anzeige gegen unbekannt wegen Verdachts des Geheimnisverrates von Journalisten des Blogs Netzpolitik.org, nachdem aus internen Unterlagen über die massenhafte Auswertung von Internet-Inhalten zitiert worden war. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wertete dies als Verrat von Staatsgeheimnissen. Nach einer ersten Prüfung leitete Generalbundesanwalt Harald Range dann im Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und André Meister ein. Das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium sollen daraufhin informiert worden sein.
Die Öffentlichkeit erfuhr erst Ende Juli 2015 davon, da die Beschuldigten über das Verfahren gegen sie informiert wurden. Kritiker warfen der Generalbundesanwaltschaft Missachtung der Pressefreiheit vor. Daraufhin distanzierte sich Bundesjustizminister Maas von Range, indem er Zweifel daran äußerte, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten „um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“.[46] Am 4. August 2015 beklagte Range öffentlich einen seiner Meinung nach „unerträglichen Eingriff“ der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint“, sei nicht hinzunehmen. Die Presse- und Meinungsfreiheit gelte auch im Internet nicht schrankenlos. Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik.[47] Kurz darauf versetzte der Bundesjustizminister Range in den vorzeitigen Ruhestand. Maas sagte, er habe Range mitgeteilt, dass das „Vertrauen in seine Amtsführung nachhaltig gestört“ sei.[48]
Nach dieser Entlassung wurden mehrere Strafanzeigen gegen Maas erstattet, so dass die Berliner Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt prüfte.[49] Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof teilte durch die Bundesrichter Harald Reiter und Christian Tombrink in der ersten Pressemitteilung seit Gründung des Vereins mit, es bestünden „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts“.[50] Es sei der Eindruck entstanden, „dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme“.[51] Diese Pressemitteilung, die der Verein im Namen aller Mitglieder abgegeben hat, wurde jedoch ohne Befragung der Vereinsmitglieder abgegeben, was den BGH-Richter Thomas Fischer, der die Stellungnahme auch als sachlich zweifelhaft bewertet, dazu bewog, seinen Austritt aus dem Verein zu erklären.[52] Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, war der Ansicht, Maas habe „die Arbeit der Staatsanwaltschaft öffentlich diskreditiert und das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung beschädigt.“[53]
Maas hat stets die Behauptung von Generalbundesanwalt Harald Range bestritten, seine Staatssekretärin Stefanie Hubig habe Range die Weisung erteilt, die Erstellung eines Gutachtens zu stoppen, mit dem geklärt werden sollte, ob Netzpolitik.org Staatsgeheimnisse verraten habe oder nicht. Am 2. September 2016, zwei Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, zitierte Der Spiegel aus einem Vermerk, der die Version Ranges bestätigen soll.[54] Auch die Staatsanwaltschaft Berlin war im März 2016 zu der Auffassung gekommen, Hubig habe Range eine entsprechende Weisung erteilt.[55][56] Auch die Zeit zitierte am 22. Februar 2017 aus einem entsprechenden Dokument der Bundesanwaltschaft.[57] Allerdings sind Weisungen des Bundesjustizministeriums gegenüber der Bundesanwaltschaft zwar selten, aber in Deutschland zulässig.[58]
Privates
Seit 2018 ist Maas von seiner Ehefrau Corinna geschieden, mit der er zwei Söhne hat.[59][60] Seit 2016 ist er mit der Schauspielerin Natalia Wörner liiert.[61] Er nimmt an Triathlonwettkämpfen teil. Maas ist römisch-katholischer Konfession und war als Jugendlicher Messdiener.[62]
Auszeichnungen
- Israel-Jacobson-Preis der Union Progressiver Juden (2014)[63]
- Gabe der Erinnerung des Internationalen Auschwitz Komitee (2015)[64]
- GQ Best Dressed – Der bestangezogene Mann (2016)[65]
- Großoffizier des Drei-Sterne-Ordens (Lettland) (2019)
- Preis für Verständigung und Toleranz (2019)
Veröffentlichungen
- Herausgeber: Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht. Verlag C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70746-9.
- Heiko Maas; unter Mitarbeit von Michael Ebmeyer: Aufstehen statt wegducken: eine Strategie gegen Rechts. Piper Verlag München, 2017, ISBN 978-3-492-05841-4.
Weblinks
- Website heiko-maas.de
- Lebenslauf von Heiko Maas auf heiko-maas.de
- Profil und Online-Aktivitäten von Heiko Maas. auf abgeordnetenwatch.de
- Online-Aktivitäten von Heiko Maas. auf wahl.de
- Christoph Amend, Jochen Wegner: Heiko Maas, wie regiert es sich in Zeiten von Corona? In: Alles gesagt? Interviewpodcast von Zeit Online. 21. April 2020 .
Einzelnachweise
- Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) – Jung & Naiv: Folge 183
- Vorstellung der SPD-Minister auf spd.de, abgerufen am 9. März 2018
- Bundesjustizminister Heiko Maas beantwortet die Fragen an das Leben. In: chrismon.evangelisch.de. Abgerufen am 19. Oktober 2016.
- Heiko Maas. Der neue Mann. (Memento vom 14. Dezember 2013 im Internet Archive) In: spd-saar.de, 28. Juni 2009, abgerufen am 14. Dezember 2013.
- Lebenslauf auf der Website von Heiko Maas
- Saarbrücker Zeitung vom 11. September 1999.
- Darstellung auf SPD.de, Abruf am 21. Mai 2021
- Thomas Holl, Oliver Georgi: Heiko Maas und der lange Lauf an sich selbst vorbei. In: FAZ, 26. März 2012
- SPD-Minister "gut aufgestellt". tagesschau.de. 15. Dezember 2013. Archiviert vom Original am 15. Dezember 2013. Abgerufen am 9. März 2018.
- Kanzleramtschef Altmaier verteidigt Direktmandat gegen Maas welt.de, 24. September 2017
- Unser Team in der Regierung, eingetragen auf spd.de, 9. März 2018
- Deutsche Welle (www.dw.com): Gabriel: "Maas wird das exzellent machen" | DW | 08.03.2018. Abgerufen am 17. August 2021 (deutsch).
- Ernennung der GroKo-Minister, Spiegel.de, 14. März 2018
- DIE WELT: Klima: Maas: Deutschland will sich im UN-Sicherheitsrat Risiken des Klimawandels widmen. In: DIE WELT. 28. März 2018 (welt.de [abgerufen am 28. März 2018]).
- Außenminister Maas in New York: „Wir brauchen mehr Vereinte Nationen“. In: FAZ.NET. 28. März 2018, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 28. März 2018]).
- DER SPIEGEL: Maas wirft Russland und Assad-Regime Kriegsverbrechen vor - DER SPIEGEL - Politik. Abgerufen am 28. Februar 2020.
- Maas macht sich für Entzug der Eishockey-WM stark. In: Der Spiegel. 13. Januar 2021, abgerufen am 14. Januar 2021.
- Heribert Prantl, Robert Roßmann: Maas will Strafrecht bei Mord und Totschlag reformieren. In: Süddeutsche Zeitung, 8. Februar 2014.
- Härtere Strafen können solche Verbrechen nicht verhindern. In: Bild. 1. Dezember 2014, abgerufen am 7. Dezember 2014.
- Justizminister Maas: „AfD nicht viel besser als NPD“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Januar 2015.
- Leben und Sterben des Mörders. Legal Tribune Online. 26. März 2016. Abgerufen am 9. März 2018.
- Bundesjustizminister will zwingende lebenslange Haft für Mord abschaffen. Spiegel Online. 25. März 2016. Abgerufen am 9. März 2018.
- Joachim Jahn: Bundesjustizminister: Streaming ist erlaubt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. Januar 2014, abgerufen am 8. Januar 2014.
- Datenhehlerei. Abgerufen am 19. Mai 2017.
- Termin. In: Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. 19. Mai 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
- Informationsfreiheitsanfrage: Datenhehlerei und Kollateralschäden bei der Pressefreiheit. In: netzpolitik.org. 13. Januar 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
- Netzaktivisten gegen Verbot der Datenhehlerei. Abgerufen am 19. Mai 2017.
- Datenhehlerei kurz erklärt. In: IT-Strafrecht. 18. Dezember 2016, abgerufen am 19. Mai 2017.
- Verfassungsbeschwerde gegen die „Datenhehlerei“: Fragen und Antworten (FAQ) – GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Abgerufen am 19. Mai 2017.
- Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: „Bewertungen von Rechtslaien“. In: heise online. Abgerufen am 30. Mai 2017.
- Warnung vor Schnellschuss. In: Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit. 19. Mai 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
- Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). (PDF) Reporter ohne Grenzen, 19. April 2017, abgerufen am 19. Mai 2017.
- Wirtschaft und Aktivisten verbünden sich gegen Maas-Gesetz. Spiegel Online. 11. April 2017. Abgerufen am 9. März 2018.
- "Deklaration für die Meinungsfreiheit" gegen Gesetz von Heiko Maas. Der Tagesspiegel. 11. April 2017. Abgerufen am 9. März 2018.
- Breites Bündnis gegen das Facebookgesetz. Zeit Online. 11. April 2017. Abgerufen am 9. März 2018.
- UN-Sonderberichterstatter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt gegen Menschenrechte. In: netzpolitik.org. 17. Juni 2017, abgerufen am 16. Juni 2017.
- Jacob Mchangama, Joelle Fiss: Germany’s Online Crackdowns Inspire the World’s Dictators. In: Foreign Policy. Abgerufen am 8. November 2019 (amerikanisches Englisch).
- Christian Stöcker: Feigheit geht vor Freiheit. In: spiegel.de. 20. Juni 2015, abgerufen am 20. Juni 2014.
- EuGH-Urteil zum Datentransfer: Der Datenhafen USA ist nicht sicher. In: Tagesschau.de, 6. Oktober 2015
- Ralph Bollmann, Inge Kloepfer: „Das Chlorhühnchen wird nicht kommen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 15. Juni 2014, abgerufen am 15. Juni 2014 (Interview).
- Heiko Maas zur Mietpreisbremse. (Memento vom 8. September 2014 im Internet Archive) In: bmjv.de, abgerufen am 8. September 2014.
- Mietpreisbremse beerdigt. In: finanzen.de, abgerufen am 8. September 2014.
- „Maas erstattet seinem Mieter Maklerkosten zurück.“ In: Spiegel Online, 12. November 2014.
- Brexit: Heiko Maas weist Sonderwünsche Großbritanniens zurück. In: Die Zeit. 29. August 2018, abgerufen am 2. September 2018.
- Streit in der Großen Koalition: Maas für Drohnen-Bewaffnung. In: tagesschau.de. 20. Dezember 2020, abgerufen am 29. Dezember 2020.
- Der Generalbundesanwalt muss gehen. In: tagesschau.de, 4. August 2015.
- Range rügt politische Einflussnahme seines Ministers. In: spiegel.de, 4. August 2015
- Justizminister Maas entlässt Generalbundesanwalt Range. In: Spiegel Online. 4. August 2015, abgerufen am 4. August 2015.
- Netzpolitik-Affäre: Staatsanwalt prüft Anzeigen gegen Justizminister. In: heise online. 5. August 2015, abgerufen am 5. August 2015.
- Bärbel Krauß: Aufstand in Karlsruhe. In: stuttgarter-zeitung.de, 5. August 2015.
- Holger Schmidt: Bundesrichter-Vereinigung fordert Überprüfung des Range-Rauswurfs. In: SWR, 5. August 2015.
- ZEIT ONLINE | Prof. Dr. jur. utr. Thomas Fischer | Presseerklärung vom 5. August 2015. Abgerufen am 23. Januar 2021.
- Maas liefert Range ans Messer. In: Bundesdeutsche Zeitung, 6. August 2015.
- Konstantin von Hammerstein: Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Vermerk der Bundesanwaltschaft belastet Minister Maas. In: spiegel.de, 2. September 2016
- Jost Müller-Neuhof: Affäre um „netzpolitik.org“ Regierung wies Ermittler an und leugnete später. In: tagesspiegel.de, 21. August 2016
- Reinhard Müller: Im rechten Licht. In: FAZ.net, 8. September 2016
- Interne Akten belasten Justizminister Heiko Maas, Zeit Online, 22. Februar 2017
- LTO: BMJV legt Gesetzentwurf zum Weisungsrecht vor. Abgerufen am 23. Januar 2021.
- dpa: Gemeinsam um Kinder kümmern: Justizminister Maas und Ehefrau getrennt. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
- Heiko Maas - Munzinger Biographie. Abgerufen am 19. Mai 2021.
- Natalia Wörner über die Liebe zu Heiko Maas. In: vip.de
- Maas will mit dem Papst über sexuellen Missbrauch reden In: insuedthueringen.de vom 12. Mai 2021
- Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.: Israel-Jacobson-Preis: Justizminister geehrt. In: juedische-allgemeine.de. Abgerufen am 15. Mai 2016.
- Auschwitz Komitee zeichnet Justizminister Maas aus. (Memento vom 18. Januar 2016 im Internet Archive) In: web.de, November 2015, abgerufen am 17. Januar 2016
- Heiko Maas ist der bestangezogene Mann. (Memento vom 17. Januar 2016 im Internet Archive) In: GQ Magazin, Januar 2016, abgerufen am 17. Januar 2016