SPD-Parteivorstand
Der SPD-Parteivorstand leitet die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Parteitages durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Parteivorstand beruft den Parteitag ein. Aus dem Parteivorstand geht als geschäftsführender Vorstand das Parteipräsidium hervor, dem die beiden Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Generalsekretär, der Schatzmeister und der Verantwortliche für die Europäische Union sowie weitere aus der Vorstandsmitte gewählte Beisitzer angehören.[1]
Statut
Dem SPD-Parteivorstand gehören laut Organisationsstatut an:[2]
- der oder die Vorsitzende oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau,
- fünf stellvertretende Vorsitzende,
- der Generalsekretär oder die Generalsekretärin,
- der Kassierer oder die Kassiererin (Schatzmeister bzw. Schatzmeisterin),
- der oder die Verantwortliche des Parteivorstandes für die Europäische Union und
- eine vom Parteitag festzusetzende Zahl weiterer Mitglieder[3]
außerdem
- der oder die Vorsitzende der Kontrollkommission (nimmt an den Sitzungen des Parteivorstandes mit beratender Stimme teil).
Beratende Vorstandsmitglieder sind nicht Parteivorstandsmitglieder im Sinne des § 11 Abs. 2 des Parteiengesetzes.
Mitglieder
Nach der Wahl auf dem Parteitag am 11. Dezember 2021 gehören dem Parteivorstand an:
Weblinks
Fußnoten
- Parteispitze spd.de
- Organisationsstatut spd.de
- Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes darf insgesamt nicht mehr als 34 betragen. Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sollen, unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu 40 % vertreten sein. Die Geschlechterquote soll auch bei der Wahl der Stellvertreter Berücksichtigung finden.