Gerichtsbezirk Birkfeld
Der Gerichtsbezirk Birkfeld war ein dem Bezirksgericht Birkfeld unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasst den nördlichen Teil des politischen Bezirks Weiz und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Weiz zugeschlagen.
Ehemaliger Gerichtsbezirk Birkfeld | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Weiz |
Sitz des Gerichts | Birkfeld |
zuständiges Landesgericht | LGS Graz LGZ Graz |
Fläche | 421,68 km2 (1991) |
Einwohner | 18.274 |
Aufgelöst | 1. Juli 2002 |
Zugeteilt zu | Gerichtsbezirk Weiz |
Geschichte
Der Gerichtsbezirk Birkfeld wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen. Er umfasste 19 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 27 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]
- Birkfeld
- Fischbach (1, Völlegg, Falkenstein)
- Gaisen
- Amaßegg
- Sonnleitberg
- Mitterbach
- Gschaid
- Haslau
- Piregg
- Weißenegg
- Anger
- Baierdorf
- Oberfeistritz
- Viertl Feistritz
- Naintsch
- Offenegg
- Aschau (1, Sallegg, Rabendorf, Roßegg)
- Strallegg (1, Außeregg, Feistritz, Pacher)
- Weiglhof
Der Gerichtsbezirk Birkfeld bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gleisdorf und Weiz den Bezirk Weiz.[4]
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Birkfeld umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[5] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[6]
Der Gerichtsbezirk blieb während seines Bestehens lange Zeit unverändert. Durch Grenzänderungen zwischen der Gemeinde Rettenegg im Gerichtsbezirk Birkfeld und der Gemeinde Sankt Jakob im Walde im politischen Bezirk Hartberg kamen jedoch mit den Rieden „Inneres Kaltenegg“ und „Feistritzwald“ 35 km² per 1. März 1949 zum Gerichtsbezirk Birkfeld hinzu.[7]
Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Birkfeld per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Weiz zugeschlagen.[8]
Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den 16 Gemeinden Anger, Baierdorf bei Anger, Birkfeld, Feistritz bei Anger, Fischbach, Gasen, Gschaid bei Birkfeld, Haslau bei Birkfeld, Koglhof, Miesenbach bei Birkfeld, Naintsch, Ratten, Rettenegg, St. Kathrein am Hauenstein, Strallegg und Waisenegg den nördlichsten Bereich des Bezirkes Weiz.
Einzelnachweise
- Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, Beilage Kreis Gratz, S. 28–32
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
- „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350/1938)
- StGBl. Nr. 47/1945
- LGBl. Nr. 14/1949: „Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Änderung der Grenzen der Gemeinden Rettenegg und St. Jakob im Walde, sowie der politischen Bezirke Hartberg und Weiz“.
- BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“
Literatur
- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte, Steiermark, 2. Teil: Leibnitz, Leoben, Liezen, Mürzzuschlag, Murau, Radkersburg, Voitsberg, Weiz; Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 967 kB)