Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (kurz: LGZ Graz) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich und für Zivilrechtssachen der südlichen Steiermark zuständig. Es befindet sich im 1. Grazer Stadtbezirk (Innere Stadt) im Gebäude Marburger Kai 49, in dem auch das Oberlandesgericht Graz, sowie die Oberstaatsanwaltschaft Graz untergebracht ist.[1]
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | ordentliches Gericht | ||
Hauptsitz | Graz, Marburger Kai 49 | ||
Präsident | Herbert Weratschnig | ||
Website | www.justiz.gv.at |
Unter die Zuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz fallen Rechtssachen mit einem Streitwert von mehr als 15.000 Euro bzw. jedenfalls Amtshaftungsfälle, Arbeits- und Sozialrechtsachen, Insolvenzsachen sowie Firmenbuchangelegenheiten. Bestimmte Rechtssachen sind allerdings, unabhängig vom Streitwert, von der Zuständigkeit ausgenommen (z. B. familienrechtliche Angelegenheiten). Außerdem ist es in 2. Instanz zur Behandlung von Rechtsmitteln gegen zivilrechtliche Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.[2]
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist das Oberlandesgericht Graz.
Einzelnachweise
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).
- Landesgericht für Zivilrechtssachen. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 27. Oktober 2017 (österreichisches Deutsch).