Droga krajowa 41
Die Droga krajowa 41 (kurz DK41, pol. für ,Nationalstraße 41‘ bzw. ,Landesstraße 41‘) ist eine Landesstraße in Polen. Sie führt von Nysa in südöstlicher Richtung über Prudnik bis zum polnisch-tschechischen Grenzübergang bei Trzebina. Die Gesamtlänge beträgt 34,9 km.[1]
Droga krajowa 41 in Polen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Nysa (50° 28′ 51″ N, 17° 20′ 8″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Prudnik (50° 16′ 43″ N, 17° 35′ 20″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 34,9 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: |
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Straßenverlauf
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Geschichte
Der Abschnitt des heutigen Straßenverlaufs zwischen Nysa und Prudnik ist ein Teilstück der ehemaligen Reichsstraße 115, die von Görlitz bis nach Pyskowice (Preiskretscham) führte. Der Abschnitt wurde durch das polnische Straßengesetz vom 10. Dezember 1920 zum Teil der Staatsstraße 245 erklärt.[2] Nach der Neuordnung des polnischen Straßennetzes im Jahr 1985 wurde dem heutigen Abschnitt zwischen Prudnik und der tschechischen Grenze die Landesstraße 413 zugeordnet. Der Abschnitt zwischen Nysa und Prudnik wurde nicht als Landesstraße gekennzeichnet.[3] Mit der Reform der Nummerierung vom 9. Mai 2001 entstand aus den beiden Abschnitten die neue Landesstraße 41.[4]
Wichtige Ortschaften entlang der Strecke
Siehe auch
Weblinks
- Website der GDDKiA (polnisch)
- Website des Programmes Drogi Zaufania (polnisch)
Einzelnachweise
- Verlauf der Landesstraße 41 auf maps.google.de
- Gesetz vom 10. Dezember 1920 über den Bau und die Erhaltung der öffentlichen Straßen in Polen. Dz.U. 1921 nr. 6 poz. 32.
- Beschluss Nr. 192 des Ministerrates vom 2. Dezember 1985 über die Auswahl der Landesstraßen. M.P. 1986 nr. 3 poz. 16.
- Beschluss Nr. 62 des Ministerrates vom 28. März 2003 über die Auswahl der Landesstraßen. M.P. 2003 nr. 62 poz. 563.