Nonnenroth
Nonnenroth ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Nonnenroth Stadt Hungen | |
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Höhe: | 185 (183–211) m ü. NHN |
Fläche: | 5,18 km²[1] |
Einwohner: | 671 (30. Jun. 2018)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 130 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 35410 |
Vorwahl: | 06402 |
Geografische Lage
Nonnenroth liegt nördlich von Hungen. Durch den Ort verlaufen die Landesstraße 3007 sowie die Kreisstraßen 147, 148 und 149. Der Ort liegt auf der Südostseite eines Hügels im Übergang zwischen Vogelsberg und Wetterau. Unterhalb Nonnenroths fließt der Rothbach.
Geschichte
Nonnenroth wurde erstmals 1271 im Verzeichnis der Falkensteiner Gerichte als Lunrode urkundlich erwähnt. Die Schreibweise des Ortsnamens änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach, die aktuelle Version ist seit 1798 gebräuchlich. Das Dorf gehörte früher zur „Hersfeldschen Mark“. Auf einer Bergkuppe wurde das heutige Wahrzeichen, eine Wehrkirche errichtet, deren Glockenturm in den Kirchenneubau integriert wurde. Im Laufe der Jahrhunderte brannte die Kirche dreimal durch Blitzschlag ab. Sie wurde im Jahre 2011 umfassend restauriert. Weiteres Wahrzeichen ist das Steinerne Kreuz, dessen genauer Ursprung unbekannt ist, jedoch bereits vor 1600 auf einer Basaltkuppe errichtet wurde.
Im Jahre 1600 besaß das Dorf rund 60 Wohnhäuser, ein Backhaus und eine Brauerei und war durch einen Dorfwall gesichert. Der Dreißigjährige Krieg sorgte auch hier für große Schäden. 1621 wurde das Dorf erstmals geplündert. Im Verlauf des Krieges quartierten sich spanische, schwedische, bayerische, französische und hessische Truppen hier ein. Fast alle Wohnhäuser wurden zerstört, die Landwirtschaft kam fast zum Erliegen. Erst 1698 wies Nonnenroth wieder einen Bestand von 22 Häusern auf.
Bereits 1900 existierte eine dorfinterne Wasserleitung. Im Jahre 1906 wurde das Dorf an die Fernwasserleitung zwischen Lauter und Bad Nauheim angeschlossen.
Gebietsreform
Am 31. Dezember 1971 erfolgte im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Nonnenroth in die nahegelegene Kleinstadt Hungen.[3][4] Für Nonnenroth wurde wie für alle Ortsteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Nonnenroth lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][6][7]
- vor 1742: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen
- ab 1742: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels, (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Hungen
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen (durch Rheinbundakte), Oberfürstentum Hessen, Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels)[8]
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Hungen (des Fürsten Solms-Braunfels)[9]
- ab 1820: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Hungen (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Hungen des Fürsten Solms-Braunfels)
- ab 1822: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Hungen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung)[10]
- ab 1841: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda
- ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda
- ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- am 31. Dezember 1971 wurde Nonnenroth als Stadtteil nach Hungen eingegliedert.
- ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis
- ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Nonnenroth ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Nonnenroth zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[11] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13]
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Nonnenroth dem Amtsgericht Laubach zugeteilt.[14] Am 1. Juli 1968 erfolgte auch die Auflösung des Amtsgerichts Laubach und die Zuteilung Nonnenroths zum Amtsgericht Gießen.[15] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung
Nonnenroth: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2015 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1830 | 414 | |||
1834 | 359 | |||
1840 | 382 | |||
1846 | 412 | |||
1852 | 382 | |||
1858 | 399 | |||
1864 | 383 | |||
1871 | 357 | |||
1875 | 376 | |||
1885 | 350 | |||
1895 | 364 | |||
1905 | 354 | |||
1910 | 356 | |||
1925 | 318 | |||
1939 | 314 | |||
1946 | 514 | |||
1950 | 512 | |||
1956 | 420 | |||
1961 | 430 | |||
1967 | 483 | |||
1971 | 506 | |||
1987 | 561 | |||
1991 | 633 | |||
1999 | 713 | |||
2005 | 734 | |||
2011 | 711 | |||
2015 | 671 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; nach 1970 Stadt Hungen[16]; Zensus 2011[17] |
Religionszugehörigkeit
Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1830: | 414 evangelische Einwohner |
• 1961: | 349 evangelische, 77 römisch-katholische Einwohner |
Erwerbstätigkeit
Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1961: | Erwerbspersonen: 123 Land- und Forstwirtschaft, 77 Prod. Gewerbe, 22 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 15 Dienstleistung und Sonstiges. |
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Seit dem 1. Mai 2018 bietet das Dorf mit der Schäferwagenherberge eine naturnahe besondere Übernachtungsmöglichkeit in 6 nach historischen Vorbildern gestalteten Schäferwagen. Direkt am „Lutherweg 1521“ gelegen, punktet Nonnenroth zudem mit 3 aus Eiche geschnitzten drei Meter hohen Skulpturen, die Martin Luther, Johannes Calvin sowie den „Post-modernen Menschen“ darstellen. Schnitzkünstler aus Belarus realisierten die Kunstwerke im Jahr 2016. Seit 1992 unterhält die evangelische Kirchengemeinde lebhafte Kontakte in das von der Tschernobylkatastrophe besonders betroffene Land.
Regelmäßige Veranstaltungen
Traditionell wird an Christi Himmelfahrt das Dorffest im Ortskern gefeiert, was zum Feiertag von zahlreichen Gästen aus nah und fern mit Fahrrad und zu Fuß besucht wird. Weitere Bräuche sind das Aufstellen des Narrenbaums sowie des Maibaums.
Vereine
- SV Nonnenroth
- Obst- und Gartenbauverein
- Damen-Carneval-Club
- Gesangverein Liederkranz
- Freiwillige Feuerwehr Nonnenroth
- Reitverein Hof Wiesental
- Landfrauen
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Gruppe Nonnenroth e.V.
Dolles Dorf
Nonnenroth erreichte im Jahr 2013 das Finale des jährlich vom Hessischen Rundfunk ausgetragenen Wettbewerbs Dolles Dorf. Bei dem in Kassel stattfindenden Finale siegte Walsdorf, weitere Finalisten waren die Dörfer Röhrenfurth und Neukirchen[18].
Weblinks
- Stadtteile. In: Webauftritt. Stadt Hungen
- Nonnenroth, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Literatur über Nonnenroth In: Hessische Bibliographie[19]
Einzelnachweise
- Nonnenroth, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
- Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 299. DNB 770396321
- Butteron, Ernst: Liebe Heimat Nonnenroth. 1976
- Hauptsatzung der Stadt Hungen. S. 3, abgerufen im Februar 2019.
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006 .
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21 f., 438 (Online bei google books).
- Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
- Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Einwohner: 1999–2007; 1971–2015 mit Nebenwohnungen (HWS um 15 korrigiert)
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt
- Walsdorf ist dolles Dorf 2013, abgerufen am 20. Juni 2019
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!