Karl Wolff (SS-Mitglied)
Karl Friedrich Otto Wolff (* 13. Mai 1900 in Darmstadt; † 15. Juli 1984 in Rosenheim) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Er avancierte zum Chef des „persönlichen Stabes Reichsführer SS“ und „Verbindungsoffizier der SS zu Hitler“. Nach dem Krieg behauptete Wolff, von der Vernichtung der Juden erst 1945 erfahren zu haben. Am 30. September 1964 wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen (Deportationen in das Vernichtungslager Treblinka) zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1969 wurde ihm Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit gewährt.
Herkunft und Schule
Wolff wurde als Sohn des Richters Karl Friedrich Wolff (* 19. Dezember 1871 in Gießen; † 2. Januar 1916 in Darmstadt)[1] geboren. 1901 wurde der Vater Staatsanwalt in Darmstadt. 1906 wechselte er ins Richterfach über und wurde Amtsrichter in Butzbach.[2] Danach war der promovierte Jurist Karl Wolff Amtsrichter in Darmstadt. 1910 wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt,[3] 1911 zum Landgerichtsrat.[4] Zuletzt war er Landgerichtsdirektor zu Darmstadt.
Karl Wolff wuchs in einer Darmstädter Honoratiorenfamilie auf. Für zwei Jahre lebte er in Schwerte. Schon in früher Jugend hatte er den Wunsch, zum Militär zu gehen und Offizier zu werden. So absolvierte er bereits als Schüler des Ludwig-Georgs-Gymnasiums in Darmstadt freiwillig eine zweijährige vormilitärische Ausbildung der Nationalen Jugendwehr.
Als Fahnenjunker wurde der Abiturient dank der Empfehlungen seiner Verwandtschaft in das Großherzogliche Hessische Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115 aufgenommen.
Teilnahme am Ersten Weltkrieg
Nach dem Notabitur am 27. April 1917 und einer viermonatigen Rekrutenausbildung kam Wolff als Kriegsfreiwilliger am 5. September 1917 an die Westfront und avancierte bis Ende des Krieges zum Leutnant. Ausgezeichnet wurde er mit dem Eisernen Kreuz zweiter und erster Klasse.
Demobilisierung und Berufstätigkeit
Die durch den Versailler Vertrag festgelegte Verringerung der personellen Stärke der Reichswehr führte im Mai 1920 zu seiner Demobilisierung. Kurzfristig war Wolff Kompaniechef in einem hessischen Freikorps.[5]
Im Bankhaus der Gebrüder Bethmann in Frankfurt am Main durchlief Wolff eine zweijährige Lehrzeit, an deren Ende er sich im Juli 1922 mit Frieda von Römheld verlobte. Nach der Heirat im August des folgenden Jahres zog das Ehepaar Wolff nach München, wo Wolff Arbeit bei der Deutschen Bank fand. Er wurde jedoch, bedingt durch die Auswirkungen der Inflationszeit, Ende Juni 1924 arbeitslos. Kurz darauf fand er eine neue Beschäftigung bei der Münchner Filiale der „Annoncen-Expedition Walther von Danckelmann“. Schon am 1. Juli 1925 eröffnete er seine eigene Firma unter dem Namen „Annoncen-Expedition Karl Wolff – von Römheld“.
Die wirtschaftliche Krise im Jahre 1931 (s. Deutsche Bankenkrise) ließ ihn zur Überzeugung gelangen, dass nur die radikalen Parteien zur Lösung des wirtschaftlichen und politischen Dilemmas in Deutschland fähig seien. Für ihn kam dafür nur die rechtsradikale Richtung in Betracht.
Politischer Werdegang
Am 7. Oktober 1931 trat Wolff in die NSDAP (Mitgliedsnummer 695.131) sowie die SS (SS-Nr. 14.235) ein und machte in dieser Parteiorganisation eine steile Karriere.
Ein dreiwöchiger Lehrgang auf der Reichsführerschule der SA in München vermittelte ihm das weltanschauliche Grundgerüst und führte zur ersten Bekanntschaft mit den als Dozenten auftretenden Spitzen der Partei, wie Franz Xaver Schwarz, Richard Walther Darré, Heinrich Himmler und Adolf Hitler.
Vom 18. Februar 1932 bis September 1932 führte Wolff als SS-Sturmführer[6] den Sturm 2 des II. Sturmbannes der SS-Standarte 1. Im Jahr 1932 mit seinen beiden Reichstagswahlen wurde auch die SS häufig bei Parteiversammlungen, Straßendemonstrationen und organisierten Schlägereien eingesetzt. Am 20. September 1932 wurde der bewährte, ehrgeizige und in gesellschaftlichen Umgangsformen versierte Sturmführer zum Adjutanten des Sturmbannes II der Standarte 1 bestellt und am 30. Januar 1933 zum SS-Hauptsturmführer befördert. Dem Amt eines Adjutanten der SS beim neuen Reichsstatthalter in Bayern, General Franz Ritter von Epp, vom März 1933 folgte mit der Kommandierung als Adjutant zum Stab des Reichsführers SS am 18. Juni 1933 der Sprung vom ehrenamtlichen zum hauptamtlichen Mitglied der Schutzstaffel. Die damit verbundene finanzielle Sicherheit erlaubte ihm die Aufgabe seines bisherigen Berufes und den Verkauf seiner Firma. Am 8. März 1933 wurde er Mitglied des Reichstages.
Die Gunst Himmlers sowie Wolffs Talent, neben seinem Einsatz für Partei und SS auch seinen eigenen Vorteil zu mehren, ermöglichte einen schnellen Aufstieg bis zum 1. Adjutanten im Stab des „Reichsführers SS“ am 4. April 1934, verbunden mit drei Beförderungen bis zum SS-Standartenführer am 20. April 1934. Am 25. Juli wurde seine Tochter Helga geboren. In diesem Jahr lernte er auch seine Geliebte und zweite Ehefrau (ab 1943) Ingeborg Gräfin von Bernstorff kennen.
Als Chef des persönlichen Stabes Reichsführer SS ab dem 9. November 1935 bekleidete er neben der Chefadjutantur sieben Ämter, wie die Personalkanzlei, das SS-Gericht, die Revisionsabteilung und die Stabskasse. Seine Dienststelle hatte zwar nicht offiziell den Rang eines SS-Hauptamtes, sie war den eigentlichen Hauptämtern aber quasi gleichgestellt und diente als Auffangbecken für alle Aufgaben, die nicht einem der Hauptämter zugeordnet waren (so zum Beispiel der „Beauftragte für das Diensthundewesen“). Hinzu kamen noch die Organisationen „Lebensborn“, der „Freundeskreis Reichsführer SS“ sowie „Förderndes Mitglied der SS“.
Eine besondere Freundschaft verband Wolff mit dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich.
Im Führerhauptquartier
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Wolff ins Führerhauptquartier entsandt, um hier nach eigenen Angaben als „Verbindungsoffizier der Waffen-SS“ zu fungieren. Eine solche Aufgabe wurde immer wieder angezweifelt. Schließlich war es Hitler selbst, der sich für Wolff als Vertreter der SS in seinem Hauptquartier aussprach, möglicherweise auch um die Rolle eines potentiellen Himmler-Nachfolgers zu übernehmen, wofür neben Heydrich offensichtlich zumindest zeitweise auch Wolff in Betracht kam. Praktisch war Wolff jedoch wohl „Himmlers Auge und Ohr“ im Führerhauptquartier, wie das die Staatsanwaltschaft beim Schwurgericht München 1964 formulierte.
Im Führerhauptquartier erhielt er zweifellos auch Kenntnis über alle wesentlichen Geschehnisse oder konnte sich unschwer Zugang zu relevanten Informationen beschaffen. Auch auf dem Berghof, der temporär als Führerhauptquartier fungierte, war Wolff anwesend. Darüber hinaus erhielt er auch als Chef des persönlichen Stabes Reichsführer SS Kopien aller wichtigen Schreiben der SS-Hauptämter, so dass seine Nachkriegsbeteuerungen, von Verbrechen erst nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes erfahren zu haben, als Schutzbehauptung anzusehen sind. Wenn er als rechte Hand Himmlers den Organisator der „Aktion Reinhardt“, Odilo Globocnik, zu seinen Freunden zählte, kann er nicht weniger Informationen besessen haben als die vielen, die vor Ort Augenzeugen der Untaten des Regimes wurden.
Als bei der Räumung des Warschauer Ghettos Engpässe bei den Eisenbahntransportkapazitäten auftraten, vermittelte Wolff durch den ihm gut bekannten stellvertretenden Reichsverkehrsminister, Staatssekretär Albert Ganzenmüller, die benötigten Züge in die Vernichtungslager. In einem Schreiben vom 13. August 1942 bedankte sich Wolff für Ganzenmüllers Beistand: „Mit besonderer Freude habe ich von Ihrer Mitteilung Kenntnis genommen, daß nun schon seit 14 Tagen täglich ein Zug mit Angehörigen des auserwählten Volkes nach Treblinka fährt […] Ich habe von mir aus mit den beteiligten Stellen Fühlung aufgenommen, so daß eine reibungslose Durchführung der gesamten Maßnahme gewährleistet erscheint.“[7]
Auch von den Unterdruck- und Kaltwasserexperimenten des Arztes Sigmund Rascher im KZ Dachau wurde er in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter seines für das „Ahnenerbe“ zuständigen Amtschefs Wolfram Sievers informiert.
Am 6. März 1943 ließ er sich von seiner Ehefrau Frieda von Römheld scheiden und heiratete am 9. März seine langjährige Geliebte, die Witwe Ingeborg Gräfin Bernstorff, überzeugte Nationalsozialistin und Schwägerin von Albrecht Graf von Bernstorff, den die SS noch 1945 ermordete. Eine Beteiligung Wolffs wurde zwar untersucht, konnte aber nicht erwiesen werden.
Die Trübung seines guten Verhältnisses zu Himmler, angeblich wegen seiner Scheidung, die Himmler nicht genehmigen wollte, aber Hitler erlaubte[8], und eine längere Krankheit führten zu seiner Ablösung als Chef des Stabes Reichsführer SS und seiner Versetzung nach Italien.
Dort war er u. a. verantwortlich für die am 16. Oktober 1943 erfolgte Verhaftung von 1259 Juden im Ghetto Rom, von denen 1007 in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert wurden.[9]
Höchster SS- und Polizeiführer in Italien
Himmler berief Wolff im Juli 1943 zum „Höchsten SS- und Polizeiführer“ in Italien mit dem Auftrag, den am 25. Juli 1943 von seinen Landsleuten verhafteten Benito Mussolini zu befreien und danach dessen zivile Machtübernahme in die Wege zu leiten. Nach der Landung der Alliierten in Süditalien schloss die italienische Regierung unter Pietro Badoglio mit den Alliierten am 3. September 1943 den Waffenstillstand von Cassibile und löste sich damit aus dem deutschen Bündnissystem.
Kurz darauf besetzten die deutschen Truppen Italien („Fall Achse“). Am 12. September 1943 wurde Mussolini durch deutsche Fallschirmjäger aus seiner Gefangenschaft befreit („Unternehmen Eiche“). Nach Bestellung einer italienischen Marionettenregierung (Italienische Sozialrepublik) mit Sitz in Salò am Gardasee unterstützte Wolff die Zwangsrekrutierung von italienischen Arbeitern für die deutsche Rüstungsindustrie und bekämpfte die zunehmenden Partisanenaktivitäten (Resistenza).
Eine von Hitler geplante Entführung von Papst Pius XII.[10] soll von Wolff hintertrieben worden sein, da dann die Lage der deutschen Truppen in Italien nicht mehr haltbar gewesen wäre.[11][12] Wolff war neben Ernst von Weizsäcker der einzige bekannte SS-Offizier, der am 10. Mai 1944 eine Audienz beim Papst erhielt. Er zeigte sich auch hilfsbereit gegenüber der Pontificia Commissione di Assistenza, der päpstlichen Hilfsorganisation zur karitativen Unterstützung und Verpflegung der Bevölkerung von Rom und Umgebung,[13] indem er zum Beispiel Transporte in Sperrgebiete erlaubte.[14]
Beim deutschen Oberbefehlshaber in Italien, Generalfeldmarschall Albert Kesselring, unterstützte Wolff die Bestrebungen des Vatikans, Rom zur offenen Stadt erklären zu lassen, um die Stadt und ihre Kunstschätze vor der Zerstörung zu retten. Als die Alliierten am 4. Juni 1944 Rom besetzten, war Wolff krankheitsbedingt abwesend.
Am 26. Juli 1944 wurde Wolff auf eigenen Antrag zum „bevollmächtigten General“ der deutschen Wehrmacht ernannt, da er sich hiervon mehr Einfluss im allgemeinen Kompetenzwirrwarr in Italien versprach. Er mobilisierte alle verfügbaren Einheiten gegen die zunehmende Partisanenaktivität.
Das Vorrücken der Alliierten führte schließlich zur Evakuierung der italienischen Marionettenregierung unter Mussolini nach Tirol und später nach Deutschland. Auch für Wolff zeichnete sich die Aussichtslosigkeit des weiteren Kriegsverlaufs immer deutlicher ab. Ebenso wie der „Reichsführer SS“ Heinrich Himmler suchte auch Wolff, der inzwischen in Bozen residierte, über Mittelsmänner die Kontaktaufnahme mit den Alliierten. Im Februar 1945 nahm Wolff über Schweizer Mittelsmänner (Max Waibel, Max Husmann u. a.) Kontakt mit dem Vertreter der mitteleuropäischen Zentrale des US-Geheimdienstes Office of Strategic Services, Allen W. Dulles auf.[15] Die Verhandlungen führten schließlich zum vorzeitigen Waffenstillstand in Italien am 2. Mai 1945, sechs Tage vor der deutschen Gesamtkapitulation am 8. Mai 1945 (siehe Operation Sunrise). Im April 1945 war Wolff indirekt an der Befreiung der SS-Geiseln in Südtirol durch Wichard von Alvensleben beteiligt.[16]
Nach dem Krieg
Am 13. Mai 1945 wurde Wolff mit seiner Familie von amerikanischen Truppen in einem Bozener Gefängnis festgesetzt. Nach dreimonatigem Aufenthalt und Trennung von seiner Familie kam Wolff am 21. August 1945 in das Kriegsverbrechergefängnis nach Nürnberg. Er wurde jedoch nicht angeklagt, da amerikanische und britische Geheimdienstler fürchteten, Wolff könnte Einzelheiten der Kapitulationsverhandlungen in Italien publik machen.[17] Wolff trat lediglich als Zeuge in den Nürnberger Prozessen auf, so im Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS.[18] Die Amerikaner übergaben ihn schließlich im Januar 1948 an die Briten, die ihn in Minden weiter inhaftierten.
Das mit dem Entnazifizierungsverfahren für Wolff beauftragte Spruchgericht Hamburg-Bergedorf verurteilte ihn im November 1948 wegen Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation (SS) und seiner Kenntnis, dass diese verbrecherischen Zielen gedient habe, zu fünf Jahren Gefängnis, von denen zwei Jahre durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. Das von Wolff angerufene Revisionsgericht hob das Urteil am 6. März 1949 auf und ermäßigte die Haftstrafe im Juni 1949 auf vier Jahre Gefängnis, die mittlerweile abgegolten waren.
Wolff arbeitete nach seiner Entlassung als Vertreter für die Anzeigenabteilung einer Illustrierten und ließ sich mit seiner Familie in Starnberg bei München nieder.
Im Gefolge des Eichmann-Prozesses äußerte sich Wolff in Presseartikeln über Himmler und behauptete, er habe erst im März 1945 von den Judenmorden erfahren. Aufgrund dieser öffentlichen Behauptungen sowie entsprechender Gegendarstellungen interessierte sich auch die bundesdeutsche Justiz wieder für Wolff. Am 18. Januar 1962 erging gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Weilheim wegen Beihilfe zur Ermordung hunderttausender Juden, vor allem durch seine Intervention beim Reichsverkehrsministerium für die Bereitstellung der benötigten Waggonkapazitäten. Mit Übergabe des Verfahrens an das Landgericht München II wurde Wolff in die Strafanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Sein Verteidiger war Rudolf Aschenauer,[19] der auf Verfahren gegen NS-Angeklagte spezialisiert war, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden. Am 30. September 1964 wurde Wolff zu 15 Jahren Zuchthaus wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 Juden verurteilt. Nach Zurückweisung seines Revisionsantrages durch den Bundesgerichtshof im Oktober 1965 wurde das Urteil rechtskräftig. Zur Verbüßung seiner Strafe wurde Wolff in das Zuchthaus Straubing verlegt. Ende August 1969 wurde er wegen „krankheitsbedingter Vollzugsunfähigkeit“ entlassen.
1973 war Wolff in der britischen Fernsehserie Die Welt im Krieg als Zeitzeuge zu sehen.
Erneute Darstellungen seiner angeblichen Verdienste um die Verhinderung einer Entführung des Papstes machten den ehemaligen Stern-Reporter Gerd Heidemann auf Wolff aufmerksam, der als Sammler von NS-Devotionalien dem sich in Finanznot befindlichen Wolff verschiedene persönliche Gegenstände abkaufte. Wolff diente Heidemann bei seiner Sammlertätigkeit sowie Fotoreportagen für zeitgeschichtliche Themen als sachkundiger Berater. In diesem Zusammenhang stießen beide auch auf den Stuttgarter Militaria-Händler Konrad Kujau. Diese Zusammenarbeit sollte schließlich zum größten Presseeklat der Nachkriegsgeschichte um die gefälschten Hitler-Tagebücher führen.
Am Prozess gegen Kujau und Heidemann Ende August 1984 konnte der als Zeuge geladene Wolff nicht mehr teilnehmen. Er starb am 15. Juli 1984 im Krankenhaus Rosenheim. Wenige Wochen vor seinem Tod war er wie seine Tochter bereits 1960 zum Islam übergetreten.[20] Er wurde am 21. Juli 1984 auf dem Friedhof von Prien am Chiemsee beigesetzt.
Wolffs Tod brachte seinen Namen nochmals in alle großen deutschen Zeitungen, wo er u. a. als „eine der schillerndsten Figuren des Naziregimes“ bezeichnet wurde.
Auszeichnungen
Auszeichnungen im Ersten Weltkrieg
- Eisernes Kreuz II. und I. Klasse
Auszeichnungen als SS-Führer
- Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP
- Dienstauszeichnung der NSDAP
- SS-Dienstauszeichnung
- Kriegsverdienstkreuz II. und I. Klasse mit Schwertern
- Spange zum Eisernen Kreuz II. und I. Klasse
- Deutsches Kreuz in Gold am 9. Dezember 1944
- Ehrendegen des Reichsführers SS
- SS-Ehrenring
Literatur
- Roman Cílek: Gleise in den Tod. Drei Schicksale und ein Prozess, tredition, Hamburg 2021, ISBN 978-3-347-38636-5. (zuerst Brünn 2003, übersetzt von Werner Imhof)
- Ulrike Meinhof: Karl Wolff oder: Porträt eines anpassungsfähigen Deutschen. Feature. Prod.: hr, 1964. (Abendstudio).
- Jochen von Lang, Claus Sibyll: Der Adjutant. Karl Wolff: Der Mann zwischen Hitler und Himmler. Herbig Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-7766-1368-8.
- Kerstin von Lingen: SS und Secret Service. »Verschwörung des Schweigens«: Die Akte Karl Wolff. Schoeningh, Paderborn 2010, ISBN 978-3-506-76744-8.
- Brendan Simms: Karl Wolff – Der Schlichter. in: Ronald Smelser, Enrico Syring (Hrsg.): Die SS: Elite unter dem Totenkopf. Paderborn, 2000. ISBN 3-506-78562-1.
- Max Waibel: 1945 – Kapitulation in Norditalien. Originalbericht des Vermittlers. Novalis Verlag, Basel 2002, ISBN 3-907160-87-8.
- Robert Wistrich: Wer war wer im Dritten Reich?. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-596-24373-4.
- LG München II, 30. September 1964. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XX, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam: University Press 1979, Nr. 580, S. 379–504 Verfahrensgegenstand: Beihilfe zur Massentötung von Warschauer Juden durch Intervention bei dem Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium zwecks Bereitstellung von Deportationszügen nach Treblinka.
Weblinks
- Literatur von und über Karl Wolff im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Zeitungsartikel über Karl Wolff in der Pressemappe 20. Jahrhundert der ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
- Karl Wolff in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Karl Wolff in der Internet Movie Database (englisch)
- Nachlass Bundesarchiv N 1465
Einzelnachweise
- Todesanzeige in: Darmstädter Zeitung vom 4. Januar 1916 Online.
- Otto Knaus: 80 Semester Activitas Karlsruhensiae 1878–1928. Festschrift Verbindung Karlsruhensia (Heidelberg), ca. 1960, S. 41; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt 1910, S. 16; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogtums Hessen für das Jahr 1912/13, S. 174
- Der Spiegel 7/1962, S. 37 ff.
- Nach dem Selbstverständnis der SS wurde er damit in den Offiziersrang aufgenommen. Allerdings konnte die SS als interne Parteigliederung keine Offiziersdienstgrade, sondern nur 'Ränge' vergeben. Während des Naziregimes wurden jedoch SS-Ränge schließlich als Offiziersdienstgrade angesehen.
- Gerald Riedlinger: Die Endlösung, Berlin 1956, S. 288 (Korrespondenz zwischen dem Staatssekretär im Verkehrsministerium Ganzenmüller und Himmlers Feldadjutant, SS-Obergruppenführer Karl Wolff; Prozess IV, S. 2184f); zitiert nach: Der gelbe Stern. Die Judenverfolgung in Europa 1933 bis 1945 (Gerhard Schoenberner), Hamburg 1960, S. 78.
- SS-General Wolff: Himmlers Wölffchen. Der Spiegel 7/1962 vom 14. Februar 1962, S. 37 ff.
- Schreiben von Herbert Kappler an Karl Wolff, 17. Oktober 1943 über erfolgreich durchgeführte „Judenaktion“, in: Museo storico della Liberazione, Rom
- Albrecht von Kessel: Der Papst und die Juden, in: Fritz J. Raddatz (Hrsg.): Summa Iniuria, Rororo 1963, S. 167 ff.
- Dan Kurzman: The Race for Rome, New York, 1975, S. 50, S. 189.
- Dan Kurzman: A Special Mission, Hitler’s Secret Plot to seize the Vatican and Kidnap Pope Pius XII, 2007, S. 213.
- Primo Mazzolari: La Carita Del Papa, Turin 1991.
- Aussage von P. Otto Faller, Pontificio Commissione Assistenza, 1. Juni 1970, auch Pietro Kardinal Palazzini, Interview L’Associazione Pio XII, 11. Rom Oktober 1992.
- Sara Randell: Ending the War. Operation Sunrise and Max Husmann, Stämplfi Verlag, Bern 2018
- Führer-Häftlinge: Schönes Wetter. In: Der Spiegel. Nr. 9, 1967, S. 54/55 (online – Bericht über die Befreiung der Sonder- und Sippenhäftlinge).
- Kerstin von Lingen: Conspiracy of Silence: How the „Old Boys“ of American Intelligence Shielded SS General Karl Wolff from Prosecution. In: Holocaust and Genocide Studies 22, 200, S. 74–109, doi:10.1093/hgs/dcn004 Abgerufen am 23. April 2014.
- Introduction to NMT Case 4 – U.S.A. v. Pohl et al. (Memento vom 9. Juli 2010 im Internet Archive) auf www. nuremberg.law.harvard.edu.
- Heute Plädoyer im Wolff-Prozess, dpa-Meldung. In: Hamburger Abendblatt, Nr. 215 vom 15. September 1964, S. 1.
- Seine Tochter Fatima Grimm sprach an seinem Grab das islamische Totengebet. Vgl. Stefan Meining: „Eine Moschee in Deutschland: Nazis, Geheimdienste und der Aufstieg des politischen Islam im Westen“, Beck Verlag 2011, S. 151.