Fahnenjunker
Der Fahnenjunker ist ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte. In diesen war Fahnenjunker auch die Sammelbezeichnung für mehrere Offizieranwärterdienstgrade.
Bundeswehr
Fahnenjunker | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Unteroffiziere ohne Portepee[2] |
NATO-Rangcode | OR-5[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Fahnenjunker |
Dienstgrad Marine | Seekadett[4] |
Abkürzung (in Listen) | Fhj (Fj)[5] |
Besoldungsgruppe | A 5 nach BBesO[6] |
Der Dienstgrad Fahnenjunker wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Fahnenjunker ein Unteroffizierdienstgrad[4], der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee zählt.[2][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee können Fahnenjunker auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften Befehle erteilen.[8][9]
Fahnenjunker sind Offizieranwärter und befinden sich daher in der Regel in einem der lehrgangsgebundenen Ausbildungsabschnitte ihrer Offizierausbildung oder bereits im Studium. Für Heeresuniformträger ist ihr Stammtruppenteil häufig eines der Offizieranwärterbataillone. In der „gewöhnlichen“ Truppe werden diese Fahnenjunker in der Regel nur im Rahmen von Truppenpraktika eingesetzt. Sie werden dann beispielsweise als Gruppen- und Truppführer, mitunter im Rahmen einer Verwendung als Ausbilder oder Hilfsausbilder in der Grundausbildung, eingesetzt. Aufgrund dieser Dienststellungen können Fahnenjunker in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]
Ernennung und Besoldung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Fahnenjunker trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Fahnenjunker können Zeitsoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in den Dienstgrad Fahnenjunker ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere. Nach einem Wechsel von Unteroffizieren in eine Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes[A 3] wird der bisherige Dienstgrad in den Dienstgrad Fahnenjunker überführt. Fahnenjunker haben in der Regel aber zuvor in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe Mannschaften als Offizieranwärter gedient. In diesem Fall können Mannschaftsdienstgrade nach zwölf Monaten Dienstzeit seit Eintritt in eine Offizierslaufbahn zum Fahnenjunker ernannt werden. Bis zu ein Jahr Dienstzeit vor Eintritt in eine Offizierslaufbahn kann angerechnet werden.[11][12][13][A 4] Bei letztgenannten Offizieranwärtern, die in Verantwortung des Heeres ausgebildet werden, setzt die Ernennung zum Fahnenjunker de facto die Absolvierung des Offizieranwärterlehrganges bei einem der Offizieranwärterbataillone voraus.
Fahnenjunker werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 5 besoldet.[6]
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Fahnenjunker zeigt eine nach unten offene Tresse als Schulterabzeichen. Zur Unterscheidung von den Unteroffizieren wird auf die Schulterklappe eine silberne Metallgespinstkordel als Überziehschlaufe aufgeschoben.[4][1]
Geschichte
In der Bundeswehr ist „Fahnenjunker“ erstmals seit 1918 in deutschen Streitkräften wieder die Dienstgradbezeichnung für einen Unteroffizierdienstgrad. Die Ernennung zum Fahnenjunker erfolgte für Offizieranwärter des Heeres bis einschließlich des 75. Offizieranwärterjahrgangs mit Vollendung des 12. Dienstmonats und nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil I (OAL I). Ab dem 76. Offizieranwärterjahrgang (ab Sommer 2006) wird er mit Vollendung des 12. Dienstmonats und bestandenem Offizieranwärterlehrgang (OAL) verliehen.
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den nur für Offizieranwärter vorgesehenen Dienstgrad Fahnenjunker führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen entsprechend den Dienstgrad Seekadett. Ranggleiche Soldaten, die nicht Offizieranwärter sind, führen die Dienstgrade Unteroffizier (für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) oder Maat (für Marineuniformträger).[4] In den Streitkräften der NATO ist der Fahnenjunker zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-5 äquivalent.[3] In anglophonen Streitkräften werden ähnliche Ränge häufig als Cadet, Officer Cadet, oder Officer Candidate bezeichnet; in frankophonen NATO-Streitkräften als Élève-officier oder ähnlich; bei den Streitkräfte Italiens ähnlich als Allievo Ufficiale I. In diese Kategorie fällt auch der Kursant der russischen Streitkräfte.
Der Unteroffizier ist in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 unter dem ranghöheren Stabsunteroffizier (Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) bzw. Obermaat (für Marineuniformträger) eingeordnet.[13] Im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten gilt für die Einordnung der Fahnenjunker Entsprechendes,[4] auch wenn Fahnenjunker nach der in der Laufbahngruppe für Offiziere vorgesehenen Beförderungsreihenfolge in der Regel direkt in den Dienstgrad Fähnrich befördert werden. Nach § 4 der Vorgesetztenverordnung sind wie oben dargestellt alle Fahnenjunker in den dort definierten Grenzen Vorgesetzte aller Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Mannschaften, deren ranghöchster Dienstgrad der Stabskorporal ist.[9]
Unteroffizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[14] | Höherer Dienstgrad[14] | |
- | Unteroffizier Fahnenjunker Maat Seekadett |
Stabsunteroffizier Obermaat |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Wehrmacht
In der deutschen Wehrmacht (Heer und Luftwaffe) bekamen Soldaten und Unteroffiziere, die die Offizierslaufbahn einschlagen wollten, die Bezeichnung Fahnenjunker (kurz: Fhj in Listen Fj) ihrem Dienstgrad vorangestellt:
- Fahnenjunker-Unteroffizier (Fhj-Uffz, Fj-U),
- Fahnenjunker-Unterfeldwebel (Fhj-UFw, Fj-UF),
- Fahnenjunker-Feldwebel (Fhj-Fw, Fj-F),
- Fahnenjunker-Oberfeldwebel (Fhj-OFw, Fj-OF) und
- Fahnenjunker-Stabsfeldwebel (Fhj-StFw, Fj-SF).
- Beispiel für Rangabzeichen
Offizieranwärter (OA) | |||||
---|---|---|---|---|---|
Schulterklappen | |||||
Spez.Bekleidung | |||||
Bezeichnung | 1. Fahnenjunker-Unteroffizier (Nebeltruppe) |
2. Fahnenjunker-Unterfeldwebel (Fsjg) |
3. Fahnenjunker-Feldwebel (Infanterie) |
4. Fahnenjunker-Oberfeldwebel (Infanterie) |
5. Fahnenjunker-Stabsfeldwebel (Infanterie) |
In der Luftwaffe war der einfachste Dienstgrad für Offizierbewerber „Fahnenjunker-Flieger“ („Fhj-Flieger“). Anfang 1940 wurde Fahnenjunker durch die Bezeichnung Offizieranwärter (O.A.) / Reserveoffizieranwärter (R.O.A.) ersetzt. Die Dienstgrade lauteten nun z. B. Gefreiter (O.A.) oder Feldwebel (R.O.A.). Mitte/Ende 1943 (bei unterschiedlichen Fristen in Heer und Luftwaffe) wurde die vorherige Praxis weitgehend wieder in Kraft gesetzt.
In der Wehrmacht führten die Luftwaffen-Fahnenjunker seit 1940 eine gedrehte Aluminiumschnur quer über das untere Ende der Schulterklappen. Im Heer wurde erst ab Ende 1942 eine besondere Kennzeichnung eingeführt: eine feldgraue Doppelborte (aus Stoff) bzw. eine doppelte Aluminiumtresse (Hoffnungsbalken). Reserveoffizieranwärter trugen bei Heer und Luftwaffe rote Stoffbalken.
Reichswehr
In der Reichswehr wurde die Bezeichnung Fahnenjunker zunächst abgeschafft, seit Mitte der 1920er Jahre aber wieder verwendet. Jetzt bezeichnete Fahnenjunker dienstgradübergreifend alle Offizieranwärter. Die Anwärterdienstgrade waren Fahnenjunker, Fahnenjunker-Gefreiter, Fahnenjunker-Unteroffizier, Fähnrich, Oberfähnrich. In der Reichswehr unterschieden sich Fahnenjunker zunächst weder durch besondere Dienstgradabzeichen noch durch andere Uniformstücke von den übrigen Soldaten im Mannschaftsrang. Fahnenjunker-Gefreite erhielten indes seit 1927 nach bestandener Fahnenjunker-Prüfung das Recht zum Tragen der Unteroffiziertroddel.
Streitkräfte des Deutschen Kaiserreichs
Im Heer des deutschen Kaiserreichs hießen die Anwärter zum Berufsoffizier Avantageure oder Aspiranten. 1899 änderte sich die Bezeichnung in Fahnenjunker, die nur Mannschaftsrang besaßen. Ihre Pendants in der Marine hießen Kadett oder Seekadett; der nächsthöhere Anwärterrang war Fähnrich. Die Fahnenjunker hatten bei Dienstantritt ein Abiturientenzeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder Realschule 1. Ordnung oder aber das Bestehen der Fähnrichsprüfung nachzuweisen. Im Heer der Kaiserzeit unterschieden sich Fahnenjunker nicht durch besondere Abzeichen oder Uniformstücke von den übrigen Soldaten im Mannschaftsrang.
Heere des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation
In den Armeen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (HRR) waren die Fahnenjunker meist junge Edelleute, die im Alter von 14 bis 16 Jahren die militärische Ausbildung begannen. In den Heeren, die sich deutscher Militärbegriffe bedienten (u. a. die russische Armee), bezeichnete Fahnenjunker (alternativ auch Freikorporal) die Offizieranwärter der Zentrumskompanien (Musketiere, Füsiliere) der Infanterie und allgemein der Dragoner; Grenadier-Kompanien hatten keinen Offizieranwärter. Bei der Kavallerie hießen sie Standartenjunker. Nach Absolvierung der etwa dreimonatigen „Grundausbildung“ rangierten die Junker in der Regel zwischen den Sergeanten und Feldwebeln (Infanterie) bzw. Wachtmeistern (Kavallerie).[15]
Bei der Artillerie, die weder Fahnen noch Standarten führte, existierten in vielen Staaten des HRR keine gesonderten Offizieranwärterdienstgrade. Die Anwärter durchliefen die allgemeine Laufbahn, gelegentlich bereits als Bombardier, um dann bevorzugt zum Offizier befördert zu werden. Die Bezeichnung Stückjunker (nach der früher üblichen Bezeichnung für Geschütze, Stücke) kennzeichnete in der Artillerie vielmehr den niedersten Offizierdienstgrad (analog dem Fähnrich bei der Infanterie oder dem Kornet bei der Kavallerie); eine der wenigen Ausnahmen bildete das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (Kur-Hannover), wo der Stückjunker als Offizieranwärter vor allen Unteroffizieren rangierte.
In der preußischen Infanterie und des 18. Jahrhunderts hieß der Fahnenjunker Freikorporal. Dort rangierte er bis 1806 als Unteroffizier zwischen Korporal und Feldwebel. Nächsthöherer Offizieranwärterdienstgrad war seit 1807 der Portepeefähnrich. Die bayerische Armee unterschied die Anwärter in Offizieraspiranten 1. Klasse (Junker, in der Artillerie Conducteur, zwischen Feldwebel und Unterleutnant stehend) und 2. Klasse (Kadett, vor dem Sergeanten rangierend).
Bis ins 20. Jahrhundert hinein besaßen die im einfachen Soldatenrang stehenden Fahnenjunker keinerlei Abzeichen. Standen sie im Unteroffizierrang, so waren deren Abzeichen anzulegen (Rock- und Huttresse, besondere Hutpuschel, Unteroffizierportepee (selten: Offizierportepee), Stock, Handschuhe).
Weblinks
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Feldjägertruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
- Inoffiziell werden die Unteroffiziere ohne Portepee auch vereinfacht als Unteroffiziere zusammengefasst, während die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee abgrenzend als Feldwebeldienstgrade bezeichnet wird. Nach der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere jedoch sowohl die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
- Nur bei Verwendungen im Flugsicherungskontrolldienst und im fliegerischen Dienst möglich.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
- Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie, 1773–1858, S. 338